Thermische Entsorgung von Klärschlämmen

Stadt Bocholt

Thermische Entsorgung von ca. 11 300 Tonnen p. a. entwässerten Klärschlamms (Abfallschlüssel EWC 19 08 05) der Städte Bocholt und Rhede: Verladung, Transport und thermische Entsorgung der entwässerten Klärschlämme (European Waste Catalogue (EWC)) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-08 Auftragsbekanntmachung
2013-05-13 Ergänzende Angaben
2013-07-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Thermische Entsorgung von Klärschlämmen:Los 1: Beladung, Transport und Thermische Entsorgung von ca. 9 600 t p. a. Klärschlamm der Stadt Bocholt ab dem 1.9.2013 bis zum 31.12.2015 von der städtischen Kläranlage Brömmelingsstiege in Bocholt;Los 2: Beladung, Transport und Thermische Entsorgung von ca. 1 700 t p. a. Klärschlamm der Stadt Rhede ab dem 1.1.2014 bis zum 31.12.2015 von der städtischen Kläranlage Winkelhauser Esch in Rhede.2 516 800
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Gesamtwert des Auftrags: 1 164 800 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bocholt
Postanschrift: Berliner Platz 1
Postleitzahl: 46395
Postort: Bocholt
Kontakt
Internetadresse: http://www.bocholt.de 🌏
E-Mail: rechtsreferat@mail.bocholt.de 📧
Telefon: +49 2871953453 📞
Fax: +49 2871953190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 091-155172
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
1. Die Stadt Bocholt führt das Vergabeverfahren durch und zwar in Lose 1 in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und Los 2 im Namen und auf Rechnung der Stadt Rhede. 2. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW bei der zuständigen Informationsstelle anfordern. Die Informationen dienen der Vorbereitung und Prüfung der Vergabeentscheidung. 3. Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus! 4. Die Vergabestelle behält sich – unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – vor, nicht eingereichte oder unvollständige Unterlagen/Erklärungen gem. § 19 EG-VOL/A nachzufordern. Wird die gesetzte Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Angebots. 5. Präqualifizierungsnachweise gem. § 7 Abs. 4 EG-VOL/A: Entsprechende Eignungsnachweise werden nur dann zugelassen, wenn diese den geforderten Erklärungsinhalt umfassen. 6. Öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen unterliegen dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) vom 10.1.2012 und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen. Es wird daher auf folgendes hingewiesen: A) Gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die vertraglichen Verpflichtungserklärungen entsprechend dem TVgG-NRW abzugeben haben. B) Nach dem TVgG-NRW hat der öffentliche Auftraggeber umfangreiche Kontrollbefugnisse entsprechend der Regelung in § 15 TVgG-NRW mit dem Auftragnehmern und seinen jeweiligen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften zu vereinbaren und ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit der Kontrolle entsprechend § 15 TVgG-NRW hinzuweisen. C) Entsprechend § 15 TVgG-NRW weist der öffentliche Auftraggeber daraufhin, dass die Unternehmen oder die Nachunternehmer der Auftraggeber sowie die Verleiher von Arbeitskräften oder die diese vertretenden Personen, bei juristischen Personen, Gesellschaften oder nicht rechtsfähigen Vereinen die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen, die den Auftrag erhalten, verpflichtet sind, die verlangten Auskünfte, die in § 15 Abs. 3 TVgG-NRW im einzelnen aufgeführt sind, zu erteilen, und die Prüfung dieser geschäftlichen Unterlagen sowie das Betreten von Geschäftsräumen und –grundstücken während der üblichen Betriebs- oder Geschäftszeiten zu dulden. D) Zuwiderhandlungen gegen Verpflichtungen aus dem TVgG-NRW können von der zuständigen Prüfbehörde als Ordnungswidrigkeit gem. § 16 TVgG-NRW verfolgt werden. Zudem können vertragliche Sanktionen (z. B. Kündigung aus wichtigem Grund, Verwirkung einer Vertragsstrafe, Vergabeausschluss) zusätzlich erfolgen. 7. Es erfolgt keine Entschädigung für die Ausarbeitung der Angebote. 8. Die Erteilung des Auftrages wird von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: Der Auftragnehmer hat die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Thermische Entsorgung von ca. 11 300 Tonnen p. a. entwässerten Klärschlamms (Abfallschlüssel EWC 19 08 05) der Städte Bocholt und Rhede: Verladung, Transport und thermische Entsorgung der entwässerten Klärschlämme (European Waste Catalogue (EWC)) – Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV).
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Thermische Entsorgung von Klärschlämmen der Stadt Bocholt
Kurze Beschreibung:
Beladung, Transport und thermische Entsorgung von ca. 9 600 t p. a. Klärschlämmen pro Jahr von der Kläranlage der Stadt Bocholt (Abfallschlüssel 19 08 05 EWC) ab dem 1.9.2013 bis zum 31.12.2015 mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung von jeweils einem Jahr unter Anwendung einer Preisgleitklausel.
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Menge oder Umfang: Beladung, Transport und thermische Entsorgung von ca. 9 600 t p. a. Klärschlämmen pro Jahr von der Kläranlage der Stadt Bocholt (Abfallschlüssel 19 08 05 EWC) ab dem 1.9.2013 bis zum 31.12.2015 mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung von jeweils einem Jahr unter Anwendung einer Preisgleitklausel.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: s. Ziffer 1 des Abschnittes VI.3).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Thermische Entsorgung von Klärschlämmen der Stadt Rhede
Kurze Beschreibung:
Beladung, Transport und thermische Entsorgung von ca. 1 700 t p. a. Klärschlämmen pro Jahr von der Kläranlage der Stadt Rhede (Abfallschlüssel 19 08 05 EWC) ab dem 1.9.20113 bis zum 31.12.2015 mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung von jeweils einem Jahr unter Anwendung einer Preisgleitklausel.
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Menge oder Umfang:
Thermische Entsorgung von Klärschlämmen:
Los 1: Beladung, Transport und Thermische Entsorgung von ca. 9 600 t p. a. Klärschlamm der Stadt Bocholt ab dem 1.9.2013 bis zum 31.12.2015 von der städtischen Kläranlage Brömmelingsstiege in Bocholt;
Los 2: Beladung, Transport und Thermische Entsorgung von ca. 1 700 t p. a. Klärschlamm der Stadt Rhede ab dem 1.1.2014 bis zum 31.12.2015 von der städtischen Kläranlage Winkelhauser Esch in Rhede.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 25-eu 01/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlagen der Städte Bocholt (Los 1) und Rhede (Los 2).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Beschreibung des Firmenprofils in geeigneter Weise;
2. aktueller Handelsregisterauszug (bzw. bei Einzelkaufleuten, GbR oder sonstigen nicht im Handelsregister Eingetragenen die Gewerbeanmeldung; bei Freiberuflich Tätigen Nachweis über die Kammermitgliedschaft);
3. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 Nr. 1 EG-VOL/A nicht vorliegen;
4. Angaben zur Eignung gem. § 6 Abs. 4 EG-VOL/A.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die unter Ziffer 1-4 aufgeführten Eignungsnachweise zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
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2. Erklärung, welche Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 7 Abs. 9 EG-VOL/A: Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung – nicht mit Angebotsabgabe – binnen 6 Kalendertagen eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzulegen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung gestellt wird.
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3. Nachweis einer Betriebs- bzw. einer Berufshaftpflichtversicherung hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen und Benennung der Versicherungssummen bzw. die Erklärung für den Fall der Beauftragung, die Deckungssummen von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden vorzuhalten.
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen nach Ziffer 1; die Erklärung nach Ziffer 2 und 3 ist von mindestens einem Mitglied zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss den Weg der Entsorgung darlegen. Betreiber und Standort der Entsorgungsanlagen und etwaiger Vorbehandlungsanlagen sind vollständig zu benennen, auch wenn dies vom Bieter selbst durchgeführt werden soll.
Für die Anlagen der thermischen Entsorgung und soweit Vorgesehen für die Anlagen der Vorbehandlung sind die behördlichen Genehmigungen [EWC (European Waste Catalogue)
– Abfallschlüssel 190805 entsprechend der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)] auf Verlangen vorzulegen. Behandlungen des Klärschlammes soll nur in Anlagen erfolgen, deren Betriebsgenehmigungen mindestens bis zum 31.9.2013 gelten.
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Der Nachweis ist von mindestens einem Mitglied zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gem. den Vergabe- und Vertragsunterlagen und VOL/B in Höhe von 5 % der Auftragssumme für die Dauer der ersten drei Monate des Vertrages zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie der VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung mit Angebotsabgabe abzugeben:
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen werden auf schriftlicher Anforderung übersandt. Der Beleg über die Einzahlung der Schutzgebühr auf das Konto der Stadtkasse Bocholt (Stadtsparkasse Bocholt BLZ: 42850035, Kontonummer 106575 (IBAN: DE 97428500350000106575; SWIFT-BIC: WELADED1BOH) unter Angabe der Vorgangsnummer 2013: 024913 ist beizufügen. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rhede, Fachbereich 40 – Abwasserbetrieb
Postanschrift: Rathausplatz 9
Postort: Rhede
Postleitzahl: 46414
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Bocholt - Rechtsreferat - Zentrale Vergabestelle
Herrn Ingenhaag
Internetadresse: www.bocholt.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-09-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 25-eu 01/13
Zusätzliche Informationen
1. Die Stadt Bocholt führt das Vergabeverfahren durch und zwar in Lose 1 in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und Los 2 im Namen und auf Rechnung der Stadt Rhede.
2. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW bei der zuständigen Informationsstelle anfordern. Die Informationen dienen der Vorbereitung und Prüfung der Vergabeentscheidung.
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3. Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
4. Die Vergabestelle behält sich – unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – vor, nicht eingereichte oder unvollständige Unterlagen/Erklärungen gem. § 19 EG-VOL/A nachzufordern. Wird die gesetzte Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
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5. Präqualifizierungsnachweise gem. § 7 Abs. 4 EG-VOL/A: Entsprechende Eignungsnachweise werden nur dann zugelassen, wenn diese den geforderten Erklärungsinhalt umfassen.
6. Öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen unterliegen dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) vom 10.1.2012 und etwaigen konkretisierenden Rechtsverordnungen. Es wird daher auf folgendes hingewiesen:
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A) Gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die vertraglichen Verpflichtungserklärungen entsprechend dem TVgG-NRW abzugeben haben.
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B) Nach dem TVgG-NRW hat der öffentliche Auftraggeber umfangreiche Kontrollbefugnisse entsprechend der Regelung in § 15 TVgG-NRW mit dem Auftragnehmern und seinen jeweiligen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften zu vereinbaren und ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit der Kontrolle entsprechend § 15 TVgG-NRW hinzuweisen.
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C) Entsprechend § 15 TVgG-NRW weist der öffentliche Auftraggeber daraufhin, dass die Unternehmen oder die Nachunternehmer der Auftraggeber sowie die Verleiher von Arbeitskräften oder die diese vertretenden Personen, bei juristischen Personen, Gesellschaften oder nicht rechtsfähigen Vereinen die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen, die den Auftrag erhalten, verpflichtet sind, die verlangten Auskünfte, die in § 15 Abs. 3 TVgG-NRW im einzelnen aufgeführt sind, zu erteilen, und die Prüfung dieser geschäftlichen Unterlagen sowie das Betreten von Geschäftsräumen und –grundstücken während der üblichen Betriebs- oder Geschäftszeiten zu dulden.
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D) Zuwiderhandlungen gegen Verpflichtungen aus dem TVgG-NRW können von der zuständigen Prüfbehörde als Ordnungswidrigkeit gem. § 16 TVgG-NRW verfolgt werden. Zudem können vertragliche Sanktionen (z. B. Kündigung aus wichtigem Grund, Verwirkung einer Vertragsstrafe, Vergabeausschluss) zusätzlich erfolgen.
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7. Es erfolgt keine Entschädigung für die Ausarbeitung der Angebote.
8. Die Erteilung des Auftrages wird von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden: Der Auftragnehmer hat die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: http://bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 091-155172 (2013-05-08)
Ergänzende Angaben (2013-05-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 093-157281
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 91-155172
ABl. S-Ausgabe: 93
Quelle: OJS 2013/S 093-157281 (2013-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 339 392,60 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bocholt - Rechtsreferat - Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 148-257898
ABl. S-Ausgabe: 148

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 25-eu 01/13.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlagen der Städte Bocholt (Los 1) und Rhede (Los 2)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-29 📅
Name: IAA Ingenieurgesellschaft für Abfall und Abwasser mbH & Co. KG
Postanschrift: Alte Siedlung 15
Postort: Kalletal
Postleitzahl: 32689
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@iaa-kalletal.de 📧
Internetadresse: www.iaa-kalletal.de 🌏

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Quelle: OJS 2013/S 148-257898 (2013-07-29)