Die SWK AQUA GmbH beabsichtigt, die Mischwasserkanalisation im Stadtgebiet Krefeld hydraulisch zu sanieren und in diesem Zusammenhang den neuen Randbedingungen anzupassen. Von der Straße „Am Schicksbaum“ bis zum „Preußenring“ soll entlang der „St.-Töniser Straße“ und dem Weeserweg ein zusätzlicher Stauraumkanal im nördlichen Straßenbereich erstellt werden. Der neue Stauraumkanal GFK DN 1600/DN 1400/DN 1200 hat eine Länge von ca. 1.450 m und wird teilweise in offener Bauweise und teilweise in geschlossener Bauweise (Stollenbau) verlegt. — offene Bauweise: 415 m, DN 1200 und 175m, DN 1400 — geschlossene Bauweise: 370 m, DN 1200; 60 m, DN 1400 und 435 m, DN 1600 Des Weiteren sind 16 GFK-Tangentialschächte zu setzen und 9 Ortbetonbauwerke zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWK AQUA GmbH
Postanschrift: St. Töniser Straße 124
Postleitzahl: 47804
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.swk.de🌏
E-Mail: johannes.dominik@wk.de📧
Telefon: +49 2151982724📞
Fax: +49 215198332724 📠
Die SWK AQUA GmbH beabsichtigt, die Mischwasserkanalisation im
Stadtgebiet Krefeld hydraulisch zu sanieren und in diesem Zusammenhang
den neuen Randbedingungen anzupassen.
Von der Straße „Am Schicksbaum“ bis zum „Preußenring“ soll entlang
der „St.-Töniser Straße“ und dem Weeserweg ein zusätzlicher Stauraumkanal
im nördlichen Straßenbereich erstellt werden.
Der neue Stauraumkanal GFK DN 1600/DN 1400/DN 1200 hat eine Länge von ca. 1.450 m
und wird teilweise in offener Bauweise und teilweise in geschlossener Bauweise (Stollenbau) verlegt.
— offene Bauweise: 415 m, DN 1200 und 175m, DN 1400
— geschlossene Bauweise: 370 m, DN 1200; 60 m, DN 1400 und 435 m, DN 1600
Des Weiteren sind 16 GFK-Tangentialschächte zu setzen und 9 Ortbetonbauwerke zu erstellen.
Dauer: 42 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit den Verdingungsunterlagen wird das Formblatt "Eignungsangaben" übermittelt. Dieses Formblatt und die
geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Angebot eingereicht werden.
Der Bieter erklärt, dass
1) er im Handelsregister eingetragen ist,
2) er das deutsche Recht anerkennt,
3) keine Ausschlussgründe nach § 21 Absatz 1, Ziffer 1-7 SektVO vorliegen,
4) alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden,
5) Bestätigung des Gerichts, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich in Liquidation befindet,
5) Bestätigung des Gerichts, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich in Liquidation befindet,
6) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachkommt,
7) er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist,
8) er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe,
einer Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist,
9) er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine
Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt,
10) in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen
hat,
11) in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen
Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
12) Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder
gewährt hat
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit den Verdingungsunterlagen wird das Formblatt "Eignungsangaben" übermittelt. Dieses Formblatt und
die geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Angebot eingereicht werden.
1) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Mit den Verdingungsunterlagen wird das Formblatt "Eignungsangaben" übermittelt. Dieses Formblatt und
die geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Angebot eingereicht werden.
1) Nachweis über den Besitz des Gütezeichen Kanalbau, Ausführungsbereich AK1 und Ausführungsbereich VO
2) Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten über die vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag technisch vergleichbar sind, unter Angabe des genauen Auftrages, der Auftragssumme und des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
2) Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten über die vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag technisch vergleichbar sind, unter Angabe des genauen Auftrages, der Auftragssumme und des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Netto-Schlussrechnungsumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorauszahlungen werden nur gegen Vorlage einer 100 % Vorauszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts geleistet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit den Verdingungsunterlagen wird das Formblatt "Eignungsangaben" übermittelt.
Dieses Formblatt und die geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Angebot eingereicht werden.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und / oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich
gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes
Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per
Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer I.1 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den
jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen glaubt.
Subunternehmer:
Der Bietet hat mit Angebotsabgabe anzugeben, wenn er Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will.
Von jedem Subunternehmer sind die für die zu übernehmende Leistung geforderte Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Ein Wechsel des Subunternehmers ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
Auftraggeber wird dem Wechsel zustimmen, wenn die Gleichwertigkeit der Subunternehmer gewährleistet ist,
wofür der Bieter beweispflichtig ist.
Die Subunternehmer sind bzw. gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) des Bieters.
Bietergemeinschaften:
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe anzugeben, wenn es sich um eine Bietergemeinschaft handelt.
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig und müssen das geforderte Formblatt "Eignungsangaben"
und Anlagen von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Bietern für die von ihnen jeweils übernommenen
Leistungen vorlegen.
Nach Einreichung des Angebotes ist eine Änderung (Wechsel, Austausch, Hinzutreten, etc.) der Mitglieder einer
Bietergemeinschaft unzulässig.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Johannes Dominik
Internetadresse: www.swk.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753637📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen
werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerbe kommt es nicht an.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und / oder die den Bietern mitgeteilten übergebenen und zugänglich
gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen geltendes
Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per
Telefax beim Ansprechpartner gem. Ziffer I.1 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den
jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen
glauben.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 218-378514 (2013-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge