Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) will ihre strategische Position als internationale Kongressstadt weiter ausbauen und dafür das CCH grundlegend modernisieren. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Anzahl der Kongressteilnehmer mit einer inhaltlichen Ausrichtung auf die leistungsstarken Wirtschafts- und Wissenschaftscluster der Metropolregion Hamburg. Nach der Erweiterung des Zentrums im Jahr 2007 soll dafür jetzt eine Restrukturierung und bedarfsgerechte Erneuerung des 1973 errichteten Altbaus erfolgen. Vorbehaltlich abschließender politischer Entscheidungen ist die Umsetzung für die Jahre 2017/18 geplant. Das CCH verfügt gegenwärtig über 23 flexibel nutzbare Säle mit bis zu 12 500 Sitzplätzen im normalen Betrieb. Es hat eine Brutto-Grundfläche von 96 364 qm inklusive Tiefgarage. Die derzeitige bauliche Situation ist durch zwei gegensätzliche Gebäudeteile geprägt: Auf der einen Seite steht der 2007 eröffnete neue Westteil des Gebäudes, der mit einer großen Ausstellungshallte (7 000 qm Nutzfläche) sowie sieben Sälen und Foyerflächen (Nutzfläche insgesamt 2 751 qm) den aktuellen Marktanforderungen entspricht. Auf der anderen Seite steht der Altbau, der seinerzeit als „Multifunktionsbau“ mit 2 großen, theaterbestuhlten Sälen, 3 weiteren großen Sälen sowie 11 kleineren Gruppenräumen errichtet wurde. Seit Errichtung des denkmalgeschützten Altbaus haben sich der Raumbedarf und der Ablauf von Kongressen deutlich verändert. Die Veranstalter erwarten neben einem großen Plenarsaal vor allem zahlreiche flexibel teilbare Gruppenräume, die bei Bedarf mit bis zu mehreren 100 Sitzplätzen ausgestattet werden können. Zusätzlich werden Ausstellungsflächen und Kommunikationsflächen gefordert. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und ein weiteres Wachstum bei der Auslastung des CCH zu ermöglichen, muss die Raumstruktur des CCH entsprechend angepasst werden. Die Eckpunkte für eine Umstrukturierung liegen in einem Konzept für die künftige Betriebsorganisation im CCH vor. Nach diesem Betriebsorganisationskonzept sind: — das CCH betrieblich in einen West-, einen Mittel- und einen Ostteil zu gliedern, — der Raumzuschnitt des Altbaus (Ostteil) durch Verzicht auf den Saal 2 zu verändern, um mehr Tagungs-, Ausstellungs- und Foyerflächen zu erhalten, — die Besucherströme zu Tagungen, Kongressen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, die zur selben Zeit im CCH stattfinden, zu trennen und getrennte Wegeführungen für Besucher und Versorgung (Catering, Auf- und Abbau, Wartungsarbeiten etc.) vorzusehen. Zusammen mit der Sanierung und Umstrukturierung des CCH-Gebäudes soll auch das Vorfahrtbauwerk saniert werden, das Bestandteil des städtebaulichen Ensembles aus CCH, Hotelgebäude und Vorfahrtbauwerk ist. Das Vorfahrtbauwerk bildet auf seiner unteren Ebene (E-1) die Zufahrt zu den gemeinsamen Garagen von CCH und Hotel sowie zur Vorfahrt des CCH. Außerdem stellt seine obere Ebene den Vorplatz zum CCH und benachbarten Hotel dar. Das 40 Jahre alte Vorfahrtbauwerk weist einen hohen Instandsetzungsstau auf. Aufgrund geänderter verkehrspolitischer Anforderungen soll bei der Sanierung die bestehende öffentliche Durchfahrtsmöglichkeit unter dem Vorfahrtbauwerk aufgehoben werden. Die gewonnene Fläche soll in bewirtschafteten Parkraum umgewandelt werden. Außerdem soll der Vorplatz neu gestaltet werden. Der Vorplatz ist der einzige fußläufige Zugang zum CCH und zum benachbarten Hotel und zugleich Verbindung zu den beiden Parks Planten un Blomen und Wallanlagen. Die bestehende Zuwegung vom Dammtor ist nicht barrierefrei (Treppe) und insgesamt wenig einladend. An dieser Stelle soll eine städtebaulich attraktive und barrierefreie Lösung gefunden werden. Als wesentliche tragwerksrelevante Maßnahmen für das Gesamtprojekt sind derzeit vorgesehen: — Statische Ertüchtigung (Verstärkung stützender Bauteile, Nachgründungsarbeiten, Baugrundverbesserungen), — Stahlbetoninstandsetzung, insbesondere des Vorfahrtbauwerks gemäß der RiLi des DAfStb (Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton), — Selektiver, teilweiser Gebäuderückbau (bsp. tragende Wände, Decken) und Gebäudeabbruch, — Oberirdischer Abriss Bauteil Ost und Neuerrichtung Konferenzflächen EG bis 4.OG, — Herstellung Foyerbereich im Südosten mit Teilüberbauung der Untergeschosse und dortigem Neubau einer Treppenanlage EG bis 2.OG, — Teilabriss der südlichen Fassade für Herstellung Erschließungsgang (Belvedere) mit Treppenanlagen und neuer Fassade unter auskragendem Vordach, — Ersatzneubau Haustechnik in vorh. und neuen (Durchbrüche, Kernbohrungen) Trassen, — Neubau eines kragenden Servicegangs an der Nordfassade, — Dachinstandsetzungen, — Umbau und Neubau von Aufzügen, Rolltreppen und Treppenhäusern. Die Realisierbarkeit der vorgenannten Ziele der Revitalisierung wurde von einer Planungsgemeinschaft aus B&Z Architekten und der gmp Generalplanungs GmbH unter Beteiligung der Ingenieurbüro Dr. Binnewies Ingenieurgesellschaft mbH für den Bereich Tragwerksplanung in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie überprüft. Weitere Untersuchungen in Bezug auf das Tragwerk wurden in der Vergangenheit ebenfalls von der Ingenieurbüro Dr. Binnewies Ingenieurgesellschaft mbH sowie von Jörss-Blunck-Ordemann Beratende Ingenieure für Bauwesen und Ingenieurbüro Iwers durchgeführt. Die an der Machbarkeitsstudie und weiteren Studien beteiligten Ingenieurbüros sind nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen. Es ist beabsichtigt, Fachplaner und Sonderfachleute für Brandschutz, Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung einzubeziehen. Die Objektplanung sowie die vorgenannten weiteren Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Die Realisierung des Vorhabens erfolgt nach den Grundsätzen für kostenstabiles Bauen im Sinne der Drucksache 20/6208 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen der hier zu vergebenden Leistungen sind nach der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) eine Kostenschätzung und nach der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung vorzulegen. Auf Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung werden Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Ende 2014/Anfang 2015 über die Realisierung des Vorhabens entscheiden. Die Ausführung der Bauleistungen ist in den Jahren 2017 bis 2018 vorgesehen. Das Investitionsvolumen für die Gesamtmaßnahme (Sanierung und Umstrukturierung des CCH inkl. Fassaden und Vorfahrtbauwerk) beträgt 125 Millionen Euro netto (KG 300+400).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen für das Gesamtvorhaben die Tragwerks-Planung (Teil 1 und 4, Abschnitt 1 § 49 ff. der HOAI) in folgenden Leistungsphasen:— Leistungsphasen 1-4 gem. § 51 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung),— Leistungsphase 5 gem. § 51 HOAI (Ausführungsplanung),— Leistungsphase 6 gem. § 51 HOAI (Vorbereitung der Vergabe).
Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen für das Gesamtvorhaben die Tragwerks-Planung (Teil 1 und 4, Abschnitt 1 § 49 ff. der HOAI) in folgenden Leistungsphasen:— Leistungsphasen 1-4 gem. § 51 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung),— Leistungsphase 5 gem. § 51 HOAI (Ausführungsplanung),— Leistungsphase 6 gem. § 51 HOAI (Vorbereitung der Vergabe).
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Anhang A II) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen; unzulässig ist auch die gleichzeitige Beteiligung am Teilnahmewettbewerb als Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Unterauftragnehmer eines anderen Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, alle dergestalt Beteiligten auszuschließen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Tragwerksplanungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung:
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der im Teilnahmeantrag anzugebende Projektleiter im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall in dieser Funktion zur Verfügung steht.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten - Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)) im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
7. Hinweis zum weiteren Verfahren:
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich Mitte Januar 2014 versandt; die Vergabe ist voraussichtlich für Ende März 2014 vorgesehen.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Anhang A II) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen; unzulässig ist auch die gleichzeitige Beteiligung am Teilnahmewettbewerb als Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Unterauftragnehmer eines anderen Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, alle dergestalt Beteiligten auszuschließen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Tragwerksplanungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung:
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der im Teilnahmeantrag anzugebende Projektleiter im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall in dieser Funktion zur Verfügung steht.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten - Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)) im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
7. Hinweis zum weiteren Verfahren:
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich Mitte Januar 2014 versandt; die Vergabe ist voraussichtlich für Ende März 2014 vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) will ihre strategische Position als internationale Kongressstadt weiter ausbauen und dafür das CCH grundlegend modernisieren. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Anzahl der Kongressteilnehmer mit einer inhaltlichen Ausrichtung auf die leistungsstarken Wirtschafts- und Wissenschaftscluster der Metropolregion Hamburg. Nach der Erweiterung des Zentrums im Jahr 2007 soll dafür jetzt eine Restrukturierung und bedarfsgerechte Erneuerung des 1973 errichteten Altbaus erfolgen. Vorbehaltlich abschließender politischer Entscheidungen ist die Umsetzung für die Jahre 2017/18 geplant.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) will ihre strategische Position als internationale Kongressstadt weiter ausbauen und dafür das CCH grundlegend modernisieren. Ziel ist die nachhaltige Steigerung der Anzahl der Kongressteilnehmer mit einer inhaltlichen Ausrichtung auf die leistungsstarken Wirtschafts- und Wissenschaftscluster der Metropolregion Hamburg. Nach der Erweiterung des Zentrums im Jahr 2007 soll dafür jetzt eine Restrukturierung und bedarfsgerechte Erneuerung des 1973 errichteten Altbaus erfolgen. Vorbehaltlich abschließender politischer Entscheidungen ist die Umsetzung für die Jahre 2017/18 geplant.
Das CCH verfügt gegenwärtig über 23 flexibel nutzbare Säle mit bis zu 12 500 Sitzplätzen im normalen Betrieb. Es hat eine Brutto-Grundfläche von 96 364 qm inklusive Tiefgarage. Die derzeitige bauliche Situation ist durch zwei gegensätzliche Gebäudeteile geprägt: Auf der einen Seite steht der 2007 eröffnete neue Westteil des Gebäudes, der mit einer großen Ausstellungshallte (7 000 qm Nutzfläche) sowie sieben Sälen und Foyerflächen (Nutzfläche insgesamt 2 751 qm) den aktuellen Marktanforderungen entspricht. Auf der anderen Seite steht der Altbau, der seinerzeit als „Multifunktionsbau“ mit 2 großen, theaterbestuhlten Sälen, 3 weiteren großen Sälen sowie 11 kleineren Gruppenräumen errichtet wurde.
Das CCH verfügt gegenwärtig über 23 flexibel nutzbare Säle mit bis zu 12 500 Sitzplätzen im normalen Betrieb. Es hat eine Brutto-Grundfläche von 96 364 qm inklusive Tiefgarage. Die derzeitige bauliche Situation ist durch zwei gegensätzliche Gebäudeteile geprägt: Auf der einen Seite steht der 2007 eröffnete neue Westteil des Gebäudes, der mit einer großen Ausstellungshallte (7 000 qm Nutzfläche) sowie sieben Sälen und Foyerflächen (Nutzfläche insgesamt 2 751 qm) den aktuellen Marktanforderungen entspricht. Auf der anderen Seite steht der Altbau, der seinerzeit als „Multifunktionsbau“ mit 2 großen, theaterbestuhlten Sälen, 3 weiteren großen Sälen sowie 11 kleineren Gruppenräumen errichtet wurde.
Seit Errichtung des denkmalgeschützten Altbaus haben sich der Raumbedarf und der Ablauf von Kongressen deutlich verändert. Die Veranstalter erwarten neben einem großen Plenarsaal vor allem zahlreiche flexibel teilbare Gruppenräume, die bei Bedarf mit bis zu mehreren 100 Sitzplätzen ausgestattet werden können. Zusätzlich werden Ausstellungsflächen und Kommunikationsflächen gefordert. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und ein weiteres Wachstum bei der Auslastung des CCH zu ermöglichen, muss die Raumstruktur des CCH entsprechend angepasst werden.
Seit Errichtung des denkmalgeschützten Altbaus haben sich der Raumbedarf und der Ablauf von Kongressen deutlich verändert. Die Veranstalter erwarten neben einem großen Plenarsaal vor allem zahlreiche flexibel teilbare Gruppenräume, die bei Bedarf mit bis zu mehreren 100 Sitzplätzen ausgestattet werden können. Zusätzlich werden Ausstellungsflächen und Kommunikationsflächen gefordert. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und ein weiteres Wachstum bei der Auslastung des CCH zu ermöglichen, muss die Raumstruktur des CCH entsprechend angepasst werden.
Die Eckpunkte für eine Umstrukturierung liegen in einem Konzept für die künftige Betriebsorganisation im CCH vor. Nach diesem Betriebsorganisationskonzept sind:
— das CCH betrieblich in einen West-, einen Mittel- und einen Ostteil zu gliedern,
— der Raumzuschnitt des Altbaus (Ostteil) durch Verzicht auf den Saal 2 zu verändern, um mehr Tagungs-, Ausstellungs- und Foyerflächen zu erhalten,
— die Besucherströme zu Tagungen, Kongressen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, die zur selben Zeit im CCH stattfinden, zu trennen und getrennte Wegeführungen für Besucher und Versorgung (Catering, Auf- und Abbau, Wartungsarbeiten etc.) vorzusehen.
— die Besucherströme zu Tagungen, Kongressen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, die zur selben Zeit im CCH stattfinden, zu trennen und getrennte Wegeführungen für Besucher und Versorgung (Catering, Auf- und Abbau, Wartungsarbeiten etc.) vorzusehen.
Zusammen mit der Sanierung und Umstrukturierung des CCH-Gebäudes soll auch das Vorfahrtbauwerk saniert werden, das Bestandteil des städtebaulichen Ensembles aus CCH, Hotelgebäude und Vorfahrtbauwerk ist. Das Vorfahrtbauwerk bildet auf seiner unteren Ebene (E-1) die Zufahrt zu den gemeinsamen Garagen von CCH und Hotel sowie zur Vorfahrt des CCH. Außerdem stellt seine obere Ebene den Vorplatz zum CCH und benachbarten Hotel dar. Das 40 Jahre alte Vorfahrtbauwerk weist einen hohen Instandsetzungsstau auf. Aufgrund geänderter verkehrspolitischer Anforderungen soll bei der Sanierung die bestehende öffentliche Durchfahrtsmöglichkeit unter dem Vorfahrtbauwerk aufgehoben werden. Die gewonnene Fläche soll in bewirtschafteten Parkraum umgewandelt werden. Außerdem soll der Vorplatz neu gestaltet werden. Der Vorplatz ist der einzige fußläufige Zugang zum CCH und zum benachbarten Hotel und zugleich Verbindung zu den beiden Parks Planten un Blomen und Wallanlagen. Die bestehende Zuwegung vom Dammtor ist nicht barrierefrei (Treppe) und insgesamt wenig einladend. An dieser Stelle soll eine städtebaulich attraktive und barrierefreie Lösung gefunden werden.
Zusammen mit der Sanierung und Umstrukturierung des CCH-Gebäudes soll auch das Vorfahrtbauwerk saniert werden, das Bestandteil des städtebaulichen Ensembles aus CCH, Hotelgebäude und Vorfahrtbauwerk ist. Das Vorfahrtbauwerk bildet auf seiner unteren Ebene (E-1) die Zufahrt zu den gemeinsamen Garagen von CCH und Hotel sowie zur Vorfahrt des CCH. Außerdem stellt seine obere Ebene den Vorplatz zum CCH und benachbarten Hotel dar. Das 40 Jahre alte Vorfahrtbauwerk weist einen hohen Instandsetzungsstau auf. Aufgrund geänderter verkehrspolitischer Anforderungen soll bei der Sanierung die bestehende öffentliche Durchfahrtsmöglichkeit unter dem Vorfahrtbauwerk aufgehoben werden. Die gewonnene Fläche soll in bewirtschafteten Parkraum umgewandelt werden. Außerdem soll der Vorplatz neu gestaltet werden. Der Vorplatz ist der einzige fußläufige Zugang zum CCH und zum benachbarten Hotel und zugleich Verbindung zu den beiden Parks Planten un Blomen und Wallanlagen. Die bestehende Zuwegung vom Dammtor ist nicht barrierefrei (Treppe) und insgesamt wenig einladend. An dieser Stelle soll eine städtebaulich attraktive und barrierefreie Lösung gefunden werden.
Als wesentliche tragwerksrelevante Maßnahmen für das Gesamtprojekt sind derzeit vorgesehen:
— Stahlbetoninstandsetzung, insbesondere des Vorfahrtbauwerks gemäß der RiLi des DAfStb (Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton),
— Selektiver, teilweiser Gebäuderückbau (bsp. tragende Wände, Decken) und Gebäudeabbruch,
— Oberirdischer Abriss Bauteil Ost und Neuerrichtung Konferenzflächen EG bis 4.OG,
— Herstellung Foyerbereich im Südosten mit Teilüberbauung der Untergeschosse und dortigem Neubau einer Treppenanlage EG bis 2.OG,
— Teilabriss der südlichen Fassade für Herstellung Erschließungsgang (Belvedere) mit Treppenanlagen und neuer Fassade unter auskragendem Vordach,
— Ersatzneubau Haustechnik in vorh. und neuen (Durchbrüche, Kernbohrungen) Trassen,
— Neubau eines kragenden Servicegangs an der Nordfassade,
— Dachinstandsetzungen,
— Umbau und Neubau von Aufzügen, Rolltreppen und Treppenhäusern.
Die Realisierbarkeit der vorgenannten Ziele der Revitalisierung wurde von einer Planungsgemeinschaft aus B&Z Architekten und der gmp Generalplanungs GmbH unter Beteiligung der Ingenieurbüro Dr. Binnewies Ingenieurgesellschaft mbH für den Bereich Tragwerksplanung in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie überprüft. Weitere Untersuchungen in Bezug auf das Tragwerk wurden in der Vergangenheit ebenfalls von der Ingenieurbüro Dr. Binnewies Ingenieurgesellschaft mbH sowie von Jörss-Blunck-Ordemann Beratende Ingenieure für Bauwesen und Ingenieurbüro Iwers durchgeführt. Die an der Machbarkeitsstudie und weiteren Studien beteiligten Ingenieurbüros sind nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
Die Realisierbarkeit der vorgenannten Ziele der Revitalisierung wurde von einer Planungsgemeinschaft aus B&Z Architekten und der gmp Generalplanungs GmbH unter Beteiligung der Ingenieurbüro Dr. Binnewies Ingenieurgesellschaft mbH für den Bereich Tragwerksplanung in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie überprüft. Weitere Untersuchungen in Bezug auf das Tragwerk wurden in der Vergangenheit ebenfalls von der Ingenieurbüro Dr. Binnewies Ingenieurgesellschaft mbH sowie von Jörss-Blunck-Ordemann Beratende Ingenieure für Bauwesen und Ingenieurbüro Iwers durchgeführt. Die an der Machbarkeitsstudie und weiteren Studien beteiligten Ingenieurbüros sind nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.
Es ist beabsichtigt, Fachplaner und Sonderfachleute für Brandschutz, Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung einzubeziehen. Die Objektplanung sowie die vorgenannten weiteren Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Die Realisierung des Vorhabens erfolgt nach den Grundsätzen für kostenstabiles Bauen im Sinne der Drucksache 20/6208 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen der hier zu vergebenden Leistungen sind nach der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) eine Kostenschätzung und nach der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung vorzulegen. Auf Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung werden Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Ende 2014/Anfang 2015 über die Realisierung des Vorhabens entscheiden.
Die Realisierung des Vorhabens erfolgt nach den Grundsätzen für kostenstabiles Bauen im Sinne der Drucksache 20/6208 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen der hier zu vergebenden Leistungen sind nach der Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) eine Kostenschätzung und nach der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung vorzulegen. Auf Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung werden Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Ende 2014/Anfang 2015 über die Realisierung des Vorhabens entscheiden.
Die Ausführung der Bauleistungen ist in den Jahren 2017 bis 2018 vorgesehen.
Das Investitionsvolumen für die Gesamtmaßnahme (Sanierung und Umstrukturierung des CCH inkl. Fassaden und Vorfahrtbauwerk) beträgt 125 Millionen Euro netto (KG 300+400).
Menge oder Umfang:
Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen für das Gesamtvorhaben die Tragwerks-Planung (Teil 1 und 4, Abschnitt 1 § 49 ff. der HOAI) in folgenden Leistungsphasen:
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Cch_twp
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der bei der Stelle gemäß Anhang A II)) abzufordern ist, auszufüllen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften und im Falle von Unterauftragnehmern sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jedem Unterauftragnehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend oder in dem Bewerbungsbogen ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften und im Falle von Unterauftragnehmern sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jedem Unterauftragnehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend oder in dem Bewerbungsbogen ausdrücklich etwas anderes geregelt.
1. (Falls zutreffend) Angaben zu Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und von Unterauftragnehmern (Vordruck),
2. Erklärung darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutreffen (Vordruck),
3. Erklärung, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. (Vordruck),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Für die Erklärung betreffend den Umsatz des Bewerbers ist zwingend der Bewerbungsbogen, der bei der Stelle gemäß Anhang A II) abzufordern ist, auszufüllen.
1. Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 5,0 Millionen EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 5,0 Millionen EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
Hinweis: Der Auftraggeber erwägt, für das Bauprojekt „Revitalisierung CCH“ eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung für alle Baubeteiligten, einschließlich des Tragwerkplaners, nach deutschem Recht abzuschließen und die Kosten auf die Baubeteiligten umzulegen. Sollte dies umgesetzt werden, entfällt die Verpflichtung zum Abschluss der vorgenannten Berufshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Der Auftraggeber erwägt, für das Bauprojekt „Revitalisierung CCH“ eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung für alle Baubeteiligten, einschließlich des Tragwerkplaners, nach deutschem Recht abzuschließen und die Kosten auf die Baubeteiligten umzulegen. Sollte dies umgesetzt werden, entfällt die Verpflichtung zum Abschluss der vorgenannten Berufshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall.
2. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) mit Tragwerksplanungsleistungen gem. § 49 HOAI in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010, 2011, 2012).
Mindestbedingung:
Der Umsatz mit den vorgenannten Leistungen muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 3 000 000 EUR netto erreichen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der bei der Stelle gemäß Anhang A II) abzufordern ist, auszufüllen.
1. Erklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den letzten drei Kalenderjahren (2011, 2012, 2013).
Mindestbedingung:
Dabei sind für jedes Kalenderjahr mind. 20 festangestellte Ingenieure/-innen im Durchschnitt nachzuweisen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck).
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck).
2. Erklärung zur Erfahrung mit vergleichbaren Projekten als Mindestanforderung. Der Bewerber muss Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, mit Modernisierungen oder Umbauten sowie mit Projekten über 25 Mio. EUR Baukosten netto (KG 300+400 nach DIN 276) nachweisen. Dazu gibt der Bewerber eine Eigenerklärung unter Angabe mindestens eines entsprechenden Referenzprojektes ab. Diese Referenzprojekte müssen nicht identisch sein mit den nachstehend geforderten Referenzprojekten. (Vordruck).
2. Erklärung zur Erfahrung mit vergleichbaren Projekten als Mindestanforderung. Der Bewerber muss Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, mit Modernisierungen oder Umbauten sowie mit Projekten über 25 Mio. EUR Baukosten netto (KG 300+400 nach DIN 276) nachweisen. Dazu gibt der Bewerber eine Eigenerklärung unter Angabe mindestens eines entsprechenden Referenzprojektes ab. Diese Referenzprojekte müssen nicht identisch sein mit den nachstehend geforderten Referenzprojekten. (Vordruck).
3. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten. Die einzureichenden Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276, netto) > 25 000 000 EUR; Statische Ertüchtigung vorhandener Bausubstanz; Planungsleistungen mindestens Leistungsphasen 1-4 gemäß § 51 HOAI; das Referenzprojekt muss nach dem Stichtag 1.1.2003 fertiggestellt worden sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des beteiligten Unternehmens/Büros mindestens 50 % der Tragwerksplanungsleistungen gem. § 49 HOAI in jeder der Leistungsphasen 1–4 ausmachen. (Vordruck – für jede Referenz gesondert auszufüllen).
3. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten. Die einzureichenden Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276, netto) > 25 000 000 EUR; Statische Ertüchtigung vorhandener Bausubstanz; Planungsleistungen mindestens Leistungsphasen 1-4 gemäß § 51 HOAI; das Referenzprojekt muss nach dem Stichtag 1.1.2003 fertiggestellt worden sein. Sofern das Referenzprojekt in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des beteiligten Unternehmens/Büros mindestens 50 % der Tragwerksplanungsleistungen gem. § 49 HOAI in jeder der Leistungsphasen 1–4 ausmachen. (Vordruck – für jede Referenz gesondert auszufüllen).
Hinweis: Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt. Es wird jedoch auf die Mindestbedingungen sowie die Wertungssystematik für die Referenzen, insbesondere die degressive Gewichtung verwiesen (vgl. Ziff. IV.1.2))
4. Erfahrung des eingesetzten Projektleiters. Darstellung, dass und wie viele Projekte der eingesetzte Projektleiter mit Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276, netto) > 25 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. Mindestanforderung ist der Nachweis, dass der Projektleiter ein Projekt mit Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276, netto) > 25 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. (Vordruck).
4. Erfahrung des eingesetzten Projektleiters. Darstellung, dass und wie viele Projekte der eingesetzte Projektleiter mit Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276, netto) > 25 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. Mindestanforderung ist der Nachweis, dass der Projektleiter ein Projekt mit Baukosten (KG 300+400 nach DIN 276, netto) > 25 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. (Vordruck).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 5,0 Millionen EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 5,0 Millionen EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Hinweis: Der Auftraggeber erwägt, für das Bauprojekt „Revitalisierung CCH“ eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung für alle Baubeteiligten, einschließlich des Tragwerksplaners, nach deutschem Recht abzuschließen und die Kosten auf die Baubeteiligten umzulegen. Sollte dies umgesetzt werden, entfällt die Verpflichtung zum Abschluss der vorgenannten Berufshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall.
Hinweis: Der Auftraggeber erwägt, für das Bauprojekt „Revitalisierung CCH“ eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung für alle Baubeteiligten, einschließlich des Tragwerksplaners, nach deutschem Recht abzuschließen und die Kosten auf die Baubeteiligten umzulegen. Sollte dies umgesetzt werden, entfällt die Verpflichtung zum Abschluss der vorgenannten Berufshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/37/EG gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/37/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien, der möglichen Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen Bewerber aus, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Sollten mehr als 4 Bewerber sich als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der Kriterien „Referenzprojekte“ und „Projektleiter“. Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an: Das Kriterium „Referenzprojekte“ fließt mit 80 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Referenzprojekte“ werden alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern diese die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt.
Der Auftraggeber wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien, der möglichen Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen Bewerber aus, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Sollten mehr als 4 Bewerber sich als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der Kriterien „Referenzprojekte“ und „Projektleiter“. Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an: Das Kriterium „Referenzprojekte“ fließt mit 80 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Referenzprojekte“ werden alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern diese die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt.
1. Stufe: Vergleichbarkeit der Baukosten und der Bauaufgabe („Qualität“):Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276, netto) können pro Referenzprojekt maximal 9 Punkte erreicht werden.
Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1) Baukosten 25 – 50 Mio. EUR= 4 Punkte (Mindestanforderung);
2) Baukosten > 50 – 100 Mio. EUR= 7 Punkte;
3) Baukosten > 100 Mio. EUR= 9 Punkte.
Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Bauaufgabe können pro Referenzprojekt maximal 10 Punkte erreicht werden.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
1) Statische Ertüchtigung vorhandener Bausubstanz = 3 Punkte (Mindestanforderung);
2) Stahlbetoninstandsetzung gemäß RiLi SIB des DAfStb = 2 Punkte;
3) Erbrachte Planungsleistungen umfassen Leistungsphasen 1-4 nach § 51 HOAI = 3 Punkte (Mindestanforderung);
4) Erbrachte Planungsleistungen umfassen zusätzlich auch Leistungsphase 5 nach § 51 HOAI = 2 Punkte;
2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte („Quantität“): Auf der 2-ten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe („Qualität“) mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw. Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und „WF“ der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-1)2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbesten Referenzprojekt wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert, die fünftbeste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechstbeste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert usw. Die Wichtung der erreichten Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ erfolgt wie folgt: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus den Referenzprojekten erhält 100 Wertungspunkte. Die Punktzahl aller anderen Bewerber wird hierzu ins Verhältnis gesetzt. Es kommt folgende Formel zur Anwendung, wobei „RP“ die erreichte Punktzahl des jeweiligen Bieters, RPmax die erreichte maximalen Punktzahl eines Bewerbers und „WP“ die zu ermittelnden Wertungspunkte darstellen: WP=RP/RPmax x100.Beispiel:Die Höchstpunktzahl aus der Wertung der Referenzprojekte beträgt 80 Punkte (RPmax). Die erreichte Punktzahl des Bewerbers beträgt 60 Punkte (RP). Nach Anwendung der oben beschrieben Formel erhält er 75 Wertungspunkte (WP). Das Kriterium „Projektleiter“ fließt mit 20 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Projektleiter“ werden die angegebenen Projektleiter-Referenzen gewertet, sofern die Baukosten des angegebenen Projekts EUR 25 Mio. (KG 300+400 nach DIN 276, netto) übersteigen und der vorgeschlagene Projektleiter dieses Projekt als Projektleiter realisiert hat. Für ein solches Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte, für zwei solcher Projekte 20 Punkte, für drei solcher Projekte 23 Punkte und für 4 oder mehr solcher Projekte 25 Punkte. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte („Quantität“): Auf der 2-ten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe („Qualität“) mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw. Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und „WF“ der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-1)2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbesten Referenzprojekt wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert, die fünftbeste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechstbeste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert usw. Die Wichtung der erreichten Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ erfolgt wie folgt: Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus den Referenzprojekten erhält 100 Wertungspunkte. Die Punktzahl aller anderen Bewerber wird hierzu ins Verhältnis gesetzt. Es kommt folgende Formel zur Anwendung, wobei „RP“ die erreichte Punktzahl des jeweiligen Bieters, RPmax die erreichte maximalen Punktzahl eines Bewerbers und „WP“ die zu ermittelnden Wertungspunkte darstellen: WP=RP/RPmax x100.Beispiel:Die Höchstpunktzahl aus der Wertung der Referenzprojekte beträgt 80 Punkte (RPmax). Die erreichte Punktzahl des Bewerbers beträgt 60 Punkte (RP). Nach Anwendung der oben beschrieben Formel erhält er 75 Wertungspunkte (WP). Das Kriterium „Projektleiter“ fließt mit 20 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Projektleiter“ werden die angegebenen Projektleiter-Referenzen gewertet, sofern die Baukosten des angegebenen Projekts EUR 25 Mio. (KG 300+400 nach DIN 276, netto) übersteigen und der vorgeschlagene Projektleiter dieses Projekt als Projektleiter realisiert hat. Für ein solches Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte, für zwei solcher Projekte 20 Punkte, für drei solcher Projekte 23 Punkte und für 4 oder mehr solcher Projekte 25 Punkte. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: ReGe Hamburg GmbH
Herrn Armin Daum
Internetadresse: www.rege-hamburg.de🌏
Name: ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Kontaktperson: Frau Anja Behlendorf
E-Mail: anja.behlendorf@rege-hamburg.de📧
URL der Dokumente: www.rege-hamburg.de🌏
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Cch_twp
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen - VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Anhang A II) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber verfügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Anhang A II) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen; unzulässig ist auch die gleichzeitige Beteiligung am Teilnahmewettbewerb als Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Unterauftragnehmer eines anderen Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, alle dergestalt Beteiligten auszuschließen.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen; unzulässig ist auch die gleichzeitige Beteiligung am Teilnahmewettbewerb als Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Unterauftragnehmer eines anderen Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, alle dergestalt Beteiligten auszuschließen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Tragwerksplanungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Tragwerksplanungsleistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung:
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der im Teilnahmeantrag anzugebende Projektleiter im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall in dieser Funktion zur Verfügung steht.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten - Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die - gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten - Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)) im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)) im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
7. Hinweis zum weiteren Verfahren:
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich Mitte Januar 2014 versandt; die Vergabe ist voraussichtlich für Ende März 2014 vorgesehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg📧
Telefon: +49 40428402441📞
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11267955/🌏
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 227-395191 (2013-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 746 461 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: CHH Immobilien GmbH & Co. KG
Kontakt
Telefon: +49 4038088068📞