Trockenbau- und Innenputzarbeiten – Brandschutzsanierung Kreishaus Siegburg (Vorabmaßnahme)
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Brandschutzsanierung des Kreishauses in Siegburg.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-27.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Rhein-Sieg-Kreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-08-27 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2013-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gipskartonarbeiten
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gipskartonarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 224113-2498/-2108/-3543 📞
Fax: +49 2241133165 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 167-289456
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Brandschutzsanierung des Kreishauses in Siegburg.
Menge oder Umfang:
Referenznummer: 0300-22-13-VOB
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 16 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-11 📅
Öffnungsort: Kreishaus, Raum B 1.04, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus, Raum B 1.04, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Dissen / Herrn Hagen / Herrn Wolter-Michaelis
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-21 📅
Datum des Endes: 2014-03-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0300-22-13-VOB
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2–10
Postort: 50667
Postleitzahl: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 167-289456 (2013-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gipskartonarbeiten
Menge oder Umfang:
— ca. 165 m2 Teilabbruch von Perlstuckdecken und deren Ergänzung durch GK-Unterdecken,— ca. 180 m2 Innenwandputz, teilweise in Kleinflächen und als Beiputz,— ca. 195 m2 Montagewände, Schachtwände und Vorsatzschalen, teilweise mit Brandschutzanforderung F30-A oder F90-A,— Anarbeiten vorhandener, abgehängter GK-Decken in den jeweiligen Sanierungsbereichen aller Etagen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gipskartonarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 224113-2498/-2108/-3543 📞
Fax: +49 2241133165 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 167-289456
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Die Abgabe des Leistungsverzeichnisses mit Preiseinträgen ist auch in Form einer selbst erstellten Kurzfassung zulässig, der Originaltext ist allein verbindlich. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Hoch-, Straßen- und Brückenbau des Rhein - Sieg- Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein – Sieg- Kreises registriert sind.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffern III.2.1 bis III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 6 EG Abs. 8 VOB/A). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1 – 2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind zudem bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bierter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die unter Ziffer III.2.1–2.3 aufgeführten Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein oder das Gültigkeitsdatum der ausstellenden Stelle überschritten haben.
Die Abgabe von Nebenangeboten ist im Rahmen dieser Ausschreibung nicht zugelassen, da die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses zwingend an die des umzusetzenden Brandschutzkonzeptes gebunden sind.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind zur Prüfung Angaben zur Preisermittlung und Aufgliederungen wichtiger Einheitspreise unter Verwendung der vorgegebenen Preisblätter vorzulegen. Produkte sind auf Verlangen der Vergabestelle durch die Vorlage von Prüfzeugnisse, Zertifikate und Produktdatenblätter oder sonstige geeignete Unterlagen zum Eignungsnachweis der Hauptkomponenten des Angebots bzw. zum Nachweis der Gleichwertigkeit zu belegen.
Vertragsbestandteile werden:
— Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Rhein-Sieg-Kreises für Ausführung von Bauleistungen,
— Besonderen Vertragsbedingungen zur Ausführung von Bauleistungen (BVB),
— Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Nordrhein - Westfalen (BVB TVgG-NRW / VOB).
— Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
— Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
— Integritätsvertrag
— Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern).
Die vorgenannten Vertragsbedingungen und -entwürfe des Rhein-Sieg-Kreises können auf der Homepage des Rhein -Sieg -Kreises und/oder auf dem Vergabemarktplatz abgerufen werden.
Rückfragen zur Leistungsbeschreibung, zum Vergabeverfahren und/oder zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax oder E-Mail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYYJP
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Brandschutzsanierung des Kreishauses in Siegburg.
Menge oder Umfang:
— ca. 165 m
— ca. 180 m
— ca. 195 m
— Anarbeiten vorhandener, abgehängter GK-Decken in den jeweiligen Sanierungsbereichen aller Etagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 3 und 4 VOB/A;
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (örtlichzuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (oder eine gleichwertige Urkunde der zuständigen bzw. vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters). Zu weiteren Einzelheiten wird auf § 7 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) verwiesen;
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b) Nachweis der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (z.B. Lohnausgleichskassen, Zusatzversorgungskassen, Urlaubskassen, überbetriebliche Ausbildungsstätten) über die ordnungsgemäße Beitragsentrichtung (oder eine gleichwertige Urkunde der zuständigen bzw. vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters). Zu weiteren Einzelheiten wird auf § 7 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) verwiesen.
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c) Bescheinigung in Steuersachen / Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters)
d) Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters.
e) Nachweis der für den Betriebssitz zuständigen Handwerkskammer über das Vorliegen eines Handwerksrolleneintrages, bzw. Nachweis einer entsprechenden Ausnahmebewilligung für Unternehmen die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben
f) Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung: die Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für die zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
g) Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise der Nachunternehmer und Verleihern von Arbeitskräften.
h) Gewerbeanmeldung (oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters);
Mit Angebotsabgabe sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Art und Umfang der erbrachten und vollständig abgenommenen Leistungen, Ausführungszeitraum.
a) Mindestens drei Referenzprojekte – unter Angabe des Auftraggebers (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten), des Auftragsvolumens, /-inhalts und der Ausführungszeit – mit folgenden Mindestanforderungen:
1.) abgeschlossene Bauleistungen (Fertigstellung ab 01/2009),
2.) Art der Arbeiten: Trockenbauarbeiten,
3.) Mindestauftragswert 80 % der Angebotssumme.
Referenzen, welche die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt. Der Auftrageber wird die angegebenen Referenzen stichprobenartig überprüfen. Falsche oder fehlerhafte Angaben führen zur Nichtberücksichtigung der angegebenen Referenz. Sofern hierdurch bedingt die geforderte Mindestanzahl an Referenzen nicht nachgewiesen wird, ist die projektspezifische Eignung nicht nachgewiesen. Das Angebot wird in diesem Fall von der Wertung ausgeschlossen.
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Für den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen.
Die Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern diese mindestens 250.000 EUR netto beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche ist in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme (einschließlich erteilter Nachträge) zu leisten, sofern diese mindestens 100.000 EUR netto beträgt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des vom Auftraggeber ausgegebenen Formblattes abzugeben,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständig ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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a) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst -und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein - Westfalen (TVgG-NRW),
b) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. Vorgaben des TVgG-NRW sowie
c) der Abschluss eines Integritätsvertrags.
Die geforderten Erklärungen sowie der Vertragsentwurf können unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice/Vergabestelle) eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Erklärungen zu a) und b) sind mit Angebotsabgabe, der unterschriebene Integritätsvertrag auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung der vorgenannten Erklärungen und ggf. angegebener Zertifikate unter Fristsetzung vor. Nicht fristgerecht vorgelegte Erklärungen führen zwingend zum Angebotsausschluss.
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Die Erklärung zu a) ist auch von Nachunternehmern oder Verleihern von Arbeitskräften vorzulegen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-11 📅
Öffnungsort: Kreishaus, Raum B 1.04, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus, Raum B 1.04, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Dissen / Herrn Hagen / Herrn Wolter-Michaelis
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-21 📅
Datum des Endes: 2014-03-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0300-22-13-VOB
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformulars einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Die Abgabe des Leistungsverzeichnisses mit Preiseinträgen ist auch in Form einer selbst erstellten Kurzfassung zulässig, der Originaltext ist allein verbindlich. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Hoch-, Straßen- und Brückenbau des Rhein - Sieg- Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein – Sieg- Kreises registriert sind.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffern III.2.1 bis III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 6 EG Abs. 8 VOB/A). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1 – 2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind zudem bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bierter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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Die unter Ziffer III.2.1–2.3 aufgeführten Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein oder das Gültigkeitsdatum der ausstellenden Stelle überschritten haben.
Die Abgabe von Nebenangeboten ist im Rahmen dieser Ausschreibung nicht zugelassen, da die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses zwingend an die des umzusetzenden Brandschutzkonzeptes gebunden sind.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind zur Prüfung Angaben zur Preisermittlung und Aufgliederungen wichtiger Einheitspreise unter Verwendung der vorgegebenen Preisblätter vorzulegen. Produkte sind auf Verlangen der Vergabestelle durch die Vorlage von Prüfzeugnisse, Zertifikate und Produktdatenblätter oder sonstige geeignete Unterlagen zum Eignungsnachweis der Hauptkomponenten des Angebots bzw. zum Nachweis der Gleichwertigkeit zu belegen.
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Vertragsbestandteile werden:
— Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Rhein-Sieg-Kreises für Ausführung von Bauleistungen,
— Besonderen Vertragsbedingungen zur Ausführung von Bauleistungen (BVB),
— Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Tariftreue und Vergabegesetz des Landes Nordrhein - Westfalen (BVB TVgG-NRW / VOB).
— Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),
— Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
— Integritätsvertrag
— Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern).
Die vorgenannten Vertragsbedingungen und -entwürfe des Rhein-Sieg-Kreises können auf der Homepage des Rhein -Sieg -Kreises und/oder auf dem Vergabemarktplatz abgerufen werden.
Rückfragen zur Leistungsbeschreibung, zum Vergabeverfahren und/oder zu den abzugebenden Verpflichtungserklärungen sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax oder E-Mail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYYJP
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2–10
Postort: 50667
Postleitzahl: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ssiehe § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB:
— unverzüglich gegenüber dem Rhein - Sieg- Kreis nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in…
… der Bekanntmachung,
… den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Rhein - Sieg- Kreises, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
— siehe § 101b Abs. 23 GWB,
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Name: siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 167-289456 (2013-08-27)
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