Die insgesamt rund 3 600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die 6 unterirdischen Bahnhöfe werden in Schlitzwand-Deckelbauweise hergestellt. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die unterirdische Strecke wird unter Einsatz einer Schildmaschine (Durchmesser ca. 9,50 m) auf einer Länge von ca. 2,3 km aufgefahren. In Streckenmitte schließt die Wehrhahn-Linie von 2 verschiedenen Seiten an einen bereits bestehenden Stadtbahntunnel an. Östlich davon wird ein Gebäude bergmännisch unterfahren. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase. Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung inklusive der Dynamischen Fahrgastinformationsanlage und des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Zweck der Ausschreibung ist die Herstellung der Dynamischen Fahrgastinformationsanlage der unterirdischen Stadtbahnstrecke von der Rampe Wehrhahn bis zur oberirdischen Haltestelle Bilk S mit den zugehörigen Oberflächenanschlüssen. Anmerkung: Beiliegend zu den Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bieter eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung Dynamische Fahrgastinformationsanlage. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom 9.2004: 1. Erläuterungsbericht; 2. Übersichtsnetzplan; 3. Übersichtslageplan; 4. Lagepläne; 4.1 Fahrebene; 4.2 Verteilerebene; 4.3 Oberfläche; 5. Längsschnitte; 6. Querschnitte; 7. Regelquerschnitte; 8. Bahnhofspläne; zusätzlich: 9. Gleisschemaplan.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
Menge oder Umfang:
- Anzeiger mit Nebenuhr/ I-Piktogramm, 24 St.;- Anzeiger mit Nebenuhr, 4 St.;- Anzeiger ohne Nebenuhr/I-Piktogramm, 32 St.;- Digitale Ansagegeräte, 14 St.;- 19“-Schränke, 8 St.;- Maste/ Ausleger/ Stempel, ca. 60 St..
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: horst.hagenah@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118926606📞
Fax: +49 2118929888 📠
1) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
2) Die Vergabeunterlagen sind bei der in Anhang A II) genannten Stelle schriftlich abzufordern.
3) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Deutschland, Herrn Dipl.-Ing. Hagenah, Tel.: +49 2118926606, Fax: +49 2118929888, horst.hagenah@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis acht Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote zustellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
1) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
2) Die Vergabeunterlagen sind bei der in Anhang A II) genannten Stelle schriftlich abzufordern.
3) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Deutschland, Herrn Dipl.-Ing. Hagenah, Tel.: +49 2118926606, Fax: +49 2118929888, horst.hagenah@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis acht Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote zustellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die insgesamt rund 3 600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die 6 unterirdischen Bahnhöfe werden in Schlitzwand-Deckelbauweise hergestellt. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die unterirdische Strecke wird unter Einsatz einer Schildmaschine (Durchmesser ca. 9,50 m) auf einer Länge von ca. 2,3 km aufgefahren. In Streckenmitte schließt die Wehrhahn-Linie von 2 verschiedenen Seiten an einen bereits bestehenden Stadtbahntunnel an. Östlich davon wird ein Gebäude bergmännisch unterfahren. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase.
Die insgesamt rund 3 600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die 6 unterirdischen Bahnhöfe werden in Schlitzwand-Deckelbauweise hergestellt. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die unterirdische Strecke wird unter Einsatz einer Schildmaschine (Durchmesser ca. 9,50 m) auf einer Länge von ca. 2,3 km aufgefahren. In Streckenmitte schließt die Wehrhahn-Linie von 2 verschiedenen Seiten an einen bereits bestehenden Stadtbahntunnel an. Östlich davon wird ein Gebäude bergmännisch unterfahren. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase.
Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung inklusive der Dynamischen Fahrgastinformationsanlage und des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Zweck der Ausschreibung ist die Herstellung der Dynamischen Fahrgastinformationsanlage der unterirdischen Stadtbahnstrecke von der Rampe Wehrhahn bis zur oberirdischen Haltestelle Bilk S mit den zugehörigen Oberflächenanschlüssen.
Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung inklusive der Dynamischen Fahrgastinformationsanlage und des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Zweck der Ausschreibung ist die Herstellung der Dynamischen Fahrgastinformationsanlage der unterirdischen Stadtbahnstrecke von der Rampe Wehrhahn bis zur oberirdischen Haltestelle Bilk S mit den zugehörigen Oberflächenanschlüssen.
Anmerkung:
Beiliegend zu den Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bieter eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung Dynamische Fahrgastinformationsanlage. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom 9.2004:
Beiliegend zu den Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bieter eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung Dynamische Fahrgastinformationsanlage. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom 9.2004:
1. Erläuterungsbericht;
2. Übersichtsnetzplan;
3. Übersichtslageplan;
4. Lagepläne;
4.1 Fahrebene;
4.2 Verteilerebene;
4.3 Oberfläche;
5. Längsschnitte;
6. Querschnitte;
7. Regelquerschnitte;
8. Bahnhofspläne;
zusätzlich:
9. Gleisschemaplan.
Menge oder Umfang:
- Anzeiger mit Nebenuhr/ I-Piktogramm, 24 St.;
- Anzeiger mit Nebenuhr, 4 St.;
- Anzeiger ohne Nebenuhr/I-Piktogramm, 32 St.;
- Digitale Ansagegeräte, 14 St.;
- 19“-Schränke, 8 St.;
- Maste/ Ausleger/ Stempel, ca. 60 St..
Beschreibung der Optionen:
In der Ausschreibung sind in geringem Umfang Bedarfspositionen enthalten (z. B. Stundenverrechnungssätze, Zuschläge für Nachtarbeit/ Sonn- und Feiertagsarbeit, Bauzeitverzögerung). Der Bieter ist nach erfolgter Auftragsvergabe verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung der Option kann der Auftraggeber erst nach der Auftragserteilung treffen.
In der Ausschreibung sind in geringem Umfang Bedarfspositionen enthalten (z. B. Stundenverrechnungssätze, Zuschläge für Nachtarbeit/ Sonn- und Feiertagsarbeit, Bauzeitverzögerung). Der Bieter ist nach erfolgter Auftragsvergabe verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung der Option kann der Auftraggeber erst nach der Auftragserteilung treffen.
Dauer: 33 Monate
Referenznummer: 66/4.4 W-L VE 669
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG – NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmern und / oder Verleihern von Arbeitskräften - spätestens vor der Zuschlagserteilung - abzugeben.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung des Angebotes) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter; für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes;
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung des Angebotes) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter; für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes;
c) Erklärung der Bieter, dass
aa) sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens nicht nach:
- § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
- § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
- § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat;
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat;
cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht. Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht. Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
d) Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können eine gleichwertige Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen;
e) Nachweis darüber, dass die Bieter die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der zuständigen in- oderausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden. Soll die Ausführung des Auftrags von den Bietern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
e) Nachweis darüber, dass die Bieter die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der zuständigen in- oderausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden. Soll die Ausführung des Auftrags von den Bietern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
f) Erklärung der Bieter, dass
aa) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
bb) sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
cc) sie nicht die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben verletzen oder verletzt haben,
dd) sie keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgeben oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilen,
ee) keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die im Sinne des § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird;
ff) die verantwortlich mit dem Projekt befassten Personen keine schweren Verfehlungen begangen haben, hierzu zählen insbesondere die in § 21 Absatz 1 SektVO aufgeführten Tatbestände;
gg) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
g) Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
h) Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von ggf. eingesetzten Nachunternehmern und / oder Verleihern von Arbeitskräften - spätestens vor der
Zuschlagserteilung - abzugeben. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen für den Nachweis nach e) ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Für die unter a) aufgeführte Erklärung ist das Formblatt Anlage 0.8 „Verpflichtungserklärung Soziale Kriterien“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Zuschlagserteilung - abzugeben. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen für den Nachweis nach e) ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Für die unter a) aufgeführte Erklärung ist das Formblatt Anlage 0.8 „Verpflichtungserklärung Soziale Kriterien“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Für die unter c) und f) aufgeführten Erklärungen ist das Formblatt Anlage 0.6 "Eigenerklärungen“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter h) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das Formblatt Anlage 0.7 „Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
Für die unter c) und f) aufgeführten Erklärungen ist das Formblatt Anlage 0.6 "Eigenerklärungen“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter h) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das Formblatt Anlage 0.7 „Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung“ in den Vergabeunterlagen zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Ferner ist bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Anlage 0.2 "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" zu kopieren und von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft auszufüllen. Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er / sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen sowie das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Anlage 0.2 "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" vorzulegen. Zudem hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß dem Formblatt Anlage 0.3 "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer", das den Vergabeunterlagen beiliegt, nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
Bietergemeinschaft auszufüllen. Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er / sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen sowie das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Anlage 0.2 "Allgemeine Angaben zum Unternehmen" vorzulegen. Zudem hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß dem Formblatt Anlage 0.3 "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer", das den Vergabeunterlagen beiliegt, nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Mit der Abgabe des Angebotes müssen die Bieter die Teile des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer müssen, sofern sich der Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen hat, vor der Zuschlagserteilung genannt werden. Dasselbe gilt für entsprechende Unter-Unterauftragnehmer.
Mit der Abgabe des Angebotes müssen die Bieter die Teile des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer müssen, sofern sich der Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen hat, vor der Zuschlagserteilung genannt werden. Dasselbe gilt für entsprechende Unter-Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz: 1,5 Mio. EUR pro Jahr. Für die Erklärung ist das Formblatt Anlage 0.4 "Angaben/ Nachweise zu Umsatz und Größe des Unternehmens" zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Im Falle von Bietergemeinschaften muss die Erklärung zu den Umsätzen nach Ziffer III.2.2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, die Forderung eines jährlichen Mindestumsatzes von 1,5 Mio. EUR kann jedoch von allen Mitgliedern zusammen erfüllt werden. Sofern sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz: 1,5 Mio. EUR pro Jahr. Für die Erklärung ist das Formblatt Anlage 0.4 "Angaben/ Nachweise zu Umsatz und Größe des Unternehmens" zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beiliegt. Im Falle von Bietergemeinschaften muss die Erklärung zu den Umsätzen nach Ziffer III.2.2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, die Forderung eines jährlichen Mindestumsatzes von 1,5 Mio. EUR kann jedoch von allen Mitgliedern zusammen erfüllt werden. Sofern sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Referenzprojekten. Es sind in Summe mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bieter bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bieter aus Gründen der Markt-/ Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/ den jeweiligen Auftraggeber/ n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/ Abnahmebescheinigungen/ Abnahmeprotokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Für die Angaben zu den Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Anlage 0.5 "Angaben zu Referenzprojekten" zu kopieren und für jeweils eine Referenz zu verwenden. Die Erklärungen des Bieters zu den Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Referenzprojekten. Es sind in Summe mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bieter bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bieter aus Gründen der Markt-/ Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/ den jeweiligen Auftraggeber/ n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/ Abnahmebescheinigungen/ Abnahmeprotokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Für die Angaben zu den Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt Anlage 0.5 "Angaben zu Referenzprojekten" zu kopieren und für jeweils eine Referenz zu verwenden. Die Erklärungen des Bieters zu den Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Projektbezeichnung, Ort undAuftraggeber;
b) Ansprechpartner beim Auftraggeber und Kontaktdaten;
c) Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer);
d) ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen;
e) Projektvolumen in Euro brutto, eigener Leistungsanteil/ Gesamtleistung;
f) Leistungszeitraum;
g) Abnahmedatum;
h) Angaben Anzahl Mitarbeiter mit Gliederung nach Lohngruppen/ technisches Leitungspersonal;
i) Darstellung des Leistungsumfangs einschließlich der Nennung der den Leistungen zuzuordnenden Auftragswerte.
Bei der Ausführung der Referenzprojekte müssen dabei mindestens die folgenden Leistungsinhalte erfüllt worden sein:
(1) Jedes der (mindestens 3) Referenzprojekte muss die Realisierung eines Projekts „Errichtung von Dynamischen Fahrgastinformationsanlagen in einer Verkehrsinfrastrukturmaßnahme“ mit einem Auftragswert > 500.000 EUR betreffen,
(2) Eine Realisierung der im Folgenden benannten Einzel- bzw. Teilleistungen muss belegt werden. Diese Einzel- bzw. Teilleistungen müssen jeweils nur einmal nachgewiesen werden und können daher z. B. alle in einem Referenzprojekt oder verteilt in verschiedenen Referenzprojekten enthalten sein:
(2) Eine Realisierung der im Folgenden benannten Einzel- bzw. Teilleistungen muss belegt werden. Diese Einzel- bzw. Teilleistungen müssen jeweils nur einmal nachgewiesen werden und können daher z. B. alle in einem Referenzprojekt oder verteilt in verschiedenen Referenzprojekten enthalten sein:
- Ausrüstung einer Verkehrsinfrastrukturmaßnahme mit einer…
… Dynamischen Fahrgastinformationsanlage;
… Akustischen Fahrgastinformationsanlage;
… Dynamischen Fahrgastinformationsanlage mit Anbindung des Systems an ein TCP/IP-Netzwerk mit Lichtwellenleiterverkabelung.
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die unter Ziffer III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise jeweils
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die unter Ziffer III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise jeweils
insgesamt nur einmal pro Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für die Vertragserfüllung; Bürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme für die Gewährleistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 53 EUR und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter
Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens
6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf (Konto Nr. 10000495) bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ: 30050110; IBAN: DE61300501100010000495, SWIFT:
DUSSDEDD) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen
können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 07:30 bis 16:00 Uhr, freitags 07:30 bis 13:00 Uhr.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-07-09 📅
Öffnungsort:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 211/4753131📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 211/4753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 096-164257 (2013-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 757 117,18 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
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