Die insgesamt rund 3.600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die Rohbauarbeiten der Bahnhöfe sind zurzeit in der Ausführungsphase. Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung und des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Herstellung der Wandverkleidung als vorgehängte, hinterlüftete Fassade mit Fassadenplatten aus Betonwerkstein im Bereich der unterirdischen Bahnsteige von 4 der insgesamt 6 Bahnhöfe. Insoweit waren die Leistungen zur Herstellung der Wandverkleidung für die hier betreffenden Bahnhöfe bereits einmal ausgeschrieben und vergeben worden, der entsprechende Vertrag musste jedoch seitens des Auftraggebers gekündigt werden. Die Bieter haben die in den Vergabeunterlagen in Anlage 15.13 und 15.14 enthaltenen Angaben zur Tragkonstruktion und zu den Betonwerksteinplatten in die Werkstattplanung zu übernehmen. Die für die Ausführung des Auftrages benötigten Betonwerksteinplatten sind zu den in den Vergabeunterlagen genannten Preisen zwingend vom Hersteller Schwab GmbH, Betonwerksteinwerk, Zaberstr. 32, 71083 Herrenberg, zu beziehen. Die gesamte Unterkonstruktion ist hinsichtlich der Beschichtung mit allen Mindestanforderungen entsprechend der Korrosivitätsklasse C3, mäßig, nach DIN EN ISO 9223 ausgeschrieben. Als Alternative ist Edelstahl der Korrosionswiderstandsklasse CIII, mittel gemäß Anlage 1, Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung Z-30-3.3-6 ausgeschrieben. Die Kriterien für die Wahl einer der beiden ausgeschriebenen Alternativen vor der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber werden in den Vergabeunterlagen benannt. Projekt–CD Beiliegend zu den Teilnahmeunterlagen erhält der Bewerber eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bewerber eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung Wandverkleidung Betonwerkstein. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004: 1. Erläuterungsbericht; 2. Übersichtsnetzplan; 3. Übersichtslageplan; 4. Lagepläne; 4.1 Fahrebene; 4.2 Verteilerebene; 4.3 Oberfläche; 5. Längsschnitte; 6. Querschnitte; 7. Regelquerschnitte; 8. Bahnhofspläne. Die Textdokumente sind im pdf-Format und die Pläne im plt-Format beigefügt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenarbeiten
Menge oder Umfang:
Fahrebene im Verkehrsbauwerk:Herstellung von insgesamt ca. 2.200 qm Wandverkleidung als Vorhangfassade mit einer Ausbaustärke von 10 cm (brutto), inkl. Rohbautoleranz von ca. +/- 2 cm in einem unterirdischen Verkehrsbauwerk, bestehend aus 4 U-Bahnhöfen. Für die Wandverkleidung in der Fahrebene der Bahnhöfe sind Fassadenplatten der Fa. Schwab GmbH, Betonwerksteinwerk, Zaberstr. 32, 71083 Herrenberg, aus rautenförmigen Betonwerksteinen (bewehrt/ unbewehrt) mit geschliffener Oberfläche aus Weißzement und vom Auftragnehmer aufzutragender Graffitischutzbeschichtung der Firma OSD als Permanentschutz zu verwenden. Die einzelnen Fassadenplatten, mit einer Stärke von ca. 30 mm, werden mit einem Stufenfalz ausgebildet. Da die U-Bahnhöfe unterschiedliche lichte Raumhöhen aufweisen und da sie teilweise in einer Krümmung liegen, ergeben sich 5 unterschiedliche Grundgeometrien (Standardmaße) für die Betonwerksteinelemente. Zudem werden ca. 25 % der Fassadenplatten gemäß einer künstlerischen Bearbeitung als Sonderformat individuell in Form und Größe ausgebildet.Das maximale Plattengewicht der Standardformate beläuft sich bei einer Größe von ca. 0,73 qm auf ca. 55 kg. Das maximale Plattengewicht der Sonderformate beträgt bei einer Größe von ca. 1,20 qm ca. 90 kg.Die Unterkonstruktion hat die Korrosivitätsklasse C3, alternativ die Korrosionswiderstandsklasse CIII zu erfüllen (Baustoffklasse A, kein Aluminium, gemäß Brandschutzanforderung) und muss für Druck- und Sogbelastungen von 0,5KN/ qm ausgelegt sein.Die Befestigung der Platten an entsprechendem Haltesystem erfolgt mit einem Hinterschnittanker.
Fahrebene im Verkehrsbauwerk:Herstellung von insgesamt ca. 2.200 qm Wandverkleidung als Vorhangfassade mit einer Ausbaustärke von 10 cm (brutto), inkl. Rohbautoleranz von ca. +/- 2 cm in einem unterirdischen Verkehrsbauwerk, bestehend aus 4 U-Bahnhöfen. Für die Wandverkleidung in der Fahrebene der Bahnhöfe sind Fassadenplatten der Fa. Schwab GmbH, Betonwerksteinwerk, Zaberstr. 32, 71083 Herrenberg, aus rautenförmigen Betonwerksteinen (bewehrt/ unbewehrt) mit geschliffener Oberfläche aus Weißzement und vom Auftragnehmer aufzutragender Graffitischutzbeschichtung der Firma OSD als Permanentschutz zu verwenden. Die einzelnen Fassadenplatten, mit einer Stärke von ca. 30 mm, werden mit einem Stufenfalz ausgebildet. Da die U-Bahnhöfe unterschiedliche lichte Raumhöhen aufweisen und da sie teilweise in einer Krümmung liegen, ergeben sich 5 unterschiedliche Grundgeometrien (Standardmaße) für die Betonwerksteinelemente. Zudem werden ca. 25 % der Fassadenplatten gemäß einer künstlerischen Bearbeitung als Sonderformat individuell in Form und Größe ausgebildet.Das maximale Plattengewicht der Standardformate beläuft sich bei einer Größe von ca. 0,73 qm auf ca. 55 kg. Das maximale Plattengewicht der Sonderformate beträgt bei einer Größe von ca. 1,20 qm ca. 90 kg.Die Unterkonstruktion hat die Korrosivitätsklasse C3, alternativ die Korrosionswiderstandsklasse CIII zu erfüllen (Baustoffklasse A, kein Aluminium, gemäß Brandschutzanforderung) und muss für Druck- und Sogbelastungen von 0,5KN/ qm ausgelegt sein.Die Befestigung der Platten an entsprechendem Haltesystem erfolgt mit einem Hinterschnittanker.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fassadenarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: horst.hagenah@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118926606📞
Fax: +49 2118939906 📠
1.) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
2.) Der Auftraggeber stellt Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrages zur Verfügung. Diese Unterlagen sind vor der Einreichung eines Teilnahmeantrages zwingend bei der in Anhang A II genannten Stelle abzufordern.
3.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Herrn Hagenah, Tel.: +49 2118926606, Fax: +49 2118939906, horst.hagenah@duesseldorf.de
Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis 6 Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
4.) Der Auftraggeber wird unter den Bewerbern, deren Eignung für die Ausführung der betreffenden Leistungen bejaht wird, maximal 10 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollte die Eignung von mehr als 10 Bewerbern zu bejahen sein, wird der Auftraggeber die Zahl der Bewerber anhand des Kriteriums „Qualität der Referenzen“ verringern. Maßstäbe hierfür sind der gestalterische Anspruch der Wandverkleidungs- bzw. Fassadenarbeiten, das Bauvolumen und der Umfang der Erfahrungen mit Sonderkonstruktionen und mit nicht sichtbaren Halteankern.
Die Referenzen eines Bewerbers/ einer Bewerbergemeinschaft werden hinsichtlich des Kriteriums „Qualität der Referenzen“ mit einer Punktzahl bewertet. Die Bewertung der Referenzen wird anhand einer Punkteskala erfolgen. Die drei Referenzen eines Bewerbers mit den höchsten Punktzahlen werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die weiteren Informationen hierzu ergeben sich aus Ziffer 2.6 der anzufordernden Unterlagen zum Teilnahmeantrag. Die insgesamt 10 Bewerber mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
1.) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
2.) Der Auftraggeber stellt Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrages zur Verfügung. Diese Unterlagen sind vor der Einreichung eines Teilnahmeantrages zwingend bei der in Anhang A II genannten Stelle abzufordern.
3.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Herrn Hagenah, Tel.: +49 2118926606, Fax: +49 2118939906, horst.hagenah@duesseldorf.de
Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis 6 Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
4.) Der Auftraggeber wird unter den Bewerbern, deren Eignung für die Ausführung der betreffenden Leistungen bejaht wird, maximal 10 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollte die Eignung von mehr als 10 Bewerbern zu bejahen sein, wird der Auftraggeber die Zahl der Bewerber anhand des Kriteriums „Qualität der Referenzen“ verringern. Maßstäbe hierfür sind der gestalterische Anspruch der Wandverkleidungs- bzw. Fassadenarbeiten, das Bauvolumen und der Umfang der Erfahrungen mit Sonderkonstruktionen und mit nicht sichtbaren Halteankern.
Die Referenzen eines Bewerbers/ einer Bewerbergemeinschaft werden hinsichtlich des Kriteriums „Qualität der Referenzen“ mit einer Punktzahl bewertet. Die Bewertung der Referenzen wird anhand einer Punkteskala erfolgen. Die drei Referenzen eines Bewerbers mit den höchsten Punktzahlen werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die weiteren Informationen hierzu ergeben sich aus Ziffer 2.6 der anzufordernden Unterlagen zum Teilnahmeantrag. Die insgesamt 10 Bewerber mit den höchsten erreichten Gesamtpunktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die insgesamt rund 3.600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die Rohbauarbeiten der Bahnhöfe sind zurzeit in der Ausführungsphase.
Die insgesamt rund 3.600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die Rohbauarbeiten der Bahnhöfe sind zurzeit in der Ausführungsphase.
Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung und des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Herstellung der Wandverkleidung als vorgehängte, hinterlüftete Fassade mit Fassadenplatten aus Betonwerkstein im Bereich der unterirdischen Bahnsteige von 4 der insgesamt 6 Bahnhöfe. Insoweit waren die Leistungen zur Herstellung der Wandverkleidung für die hier betreffenden Bahnhöfe bereits einmal ausgeschrieben und vergeben worden, der entsprechende Vertrag musste jedoch seitens des Auftraggebers gekündigt werden. Die Bieter haben die in den Vergabeunterlagen in Anlage 15.13 und 15.14 enthaltenen Angaben zur Tragkonstruktion und zu den Betonwerksteinplatten in die Werkstattplanung zu übernehmen. Die für die Ausführung des Auftrages benötigten Betonwerksteinplatten sind zu den in den Vergabeunterlagen genannten Preisen zwingend vom Hersteller Schwab GmbH, Betonwerksteinwerk, Zaberstr. 32, 71083 Herrenberg, zu beziehen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Herstellung der Wandverkleidung als vorgehängte, hinterlüftete Fassade mit Fassadenplatten aus Betonwerkstein im Bereich der unterirdischen Bahnsteige von 4 der insgesamt 6 Bahnhöfe. Insoweit waren die Leistungen zur Herstellung der Wandverkleidung für die hier betreffenden Bahnhöfe bereits einmal ausgeschrieben und vergeben worden, der entsprechende Vertrag musste jedoch seitens des Auftraggebers gekündigt werden. Die Bieter haben die in den Vergabeunterlagen in Anlage 15.13 und 15.14 enthaltenen Angaben zur Tragkonstruktion und zu den Betonwerksteinplatten in die Werkstattplanung zu übernehmen. Die für die Ausführung des Auftrages benötigten Betonwerksteinplatten sind zu den in den Vergabeunterlagen genannten Preisen zwingend vom Hersteller Schwab GmbH, Betonwerksteinwerk, Zaberstr. 32, 71083 Herrenberg, zu beziehen.
Die gesamte Unterkonstruktion ist hinsichtlich der Beschichtung mit allen Mindestanforderungen entsprechend der Korrosivitätsklasse C3, mäßig, nach DIN EN ISO 9223 ausgeschrieben. Als Alternative ist Edelstahl der Korrosionswiderstandsklasse CIII, mittel gemäß Anlage 1, Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung Z-30-3.3-6 ausgeschrieben. Die Kriterien für die Wahl einer der beiden ausgeschriebenen Alternativen vor der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber werden in den Vergabeunterlagen benannt.
Die gesamte Unterkonstruktion ist hinsichtlich der Beschichtung mit allen Mindestanforderungen entsprechend der Korrosivitätsklasse C3, mäßig, nach DIN EN ISO 9223 ausgeschrieben. Als Alternative ist Edelstahl der Korrosionswiderstandsklasse CIII, mittel gemäß Anlage 1, Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung Z-30-3.3-6 ausgeschrieben. Die Kriterien für die Wahl einer der beiden ausgeschriebenen Alternativen vor der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber werden in den Vergabeunterlagen benannt.
Projekt–CD
Beiliegend zu den Teilnahmeunterlagen erhält der Bewerber eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bewerber eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung Wandverkleidung Betonwerkstein.
Beiliegend zu den Teilnahmeunterlagen erhält der Bewerber eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bewerber eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung Wandverkleidung Betonwerkstein.
Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004:
1. Erläuterungsbericht;
2. Übersichtsnetzplan;
3. Übersichtslageplan;
4. Lagepläne;
4.1 Fahrebene;
4.2 Verteilerebene;
4.3 Oberfläche;
5. Längsschnitte;
6. Querschnitte;
7. Regelquerschnitte;
8. Bahnhofspläne.
Die Textdokumente sind im pdf-Format und die Pläne im plt-Format beigefügt.
Menge oder Umfang:
Fahrebene im Verkehrsbauwerk:
Herstellung von insgesamt ca. 2.200 qm Wandverkleidung als Vorhangfassade mit einer Ausbaustärke von 10 cm (brutto), inkl. Rohbautoleranz von ca. +/- 2 cm in einem unterirdischen Verkehrsbauwerk, bestehend aus 4 U-Bahnhöfen. Für die Wandverkleidung in der Fahrebene der Bahnhöfe sind Fassadenplatten der Fa. Schwab GmbH, Betonwerksteinwerk, Zaberstr. 32, 71083 Herrenberg, aus rautenförmigen Betonwerksteinen (bewehrt/ unbewehrt) mit geschliffener Oberfläche aus Weißzement und vom Auftragnehmer aufzutragender Graffitischutzbeschichtung der Firma OSD als Permanentschutz zu verwenden. Die einzelnen Fassadenplatten, mit einer Stärke von ca. 30 mm, werden mit einem Stufenfalz ausgebildet. Da die U-Bahnhöfe unterschiedliche lichte Raumhöhen aufweisen und da sie teilweise in einer Krümmung liegen, ergeben sich 5 unterschiedliche Grundgeometrien (Standardmaße) für die Betonwerksteinelemente. Zudem werden ca. 25 % der Fassadenplatten gemäß einer künstlerischen Bearbeitung als Sonderformat individuell in Form und Größe ausgebildet.
Herstellung von insgesamt ca. 2.200 qm Wandverkleidung als Vorhangfassade mit einer Ausbaustärke von 10 cm (brutto), inkl. Rohbautoleranz von ca. +/- 2 cm in einem unterirdischen Verkehrsbauwerk, bestehend aus 4 U-Bahnhöfen. Für die Wandverkleidung in der Fahrebene der Bahnhöfe sind Fassadenplatten der Fa. Schwab GmbH, Betonwerksteinwerk, Zaberstr. 32, 71083 Herrenberg, aus rautenförmigen Betonwerksteinen (bewehrt/ unbewehrt) mit geschliffener Oberfläche aus Weißzement und vom Auftragnehmer aufzutragender Graffitischutzbeschichtung der Firma OSD als Permanentschutz zu verwenden. Die einzelnen Fassadenplatten, mit einer Stärke von ca. 30 mm, werden mit einem Stufenfalz ausgebildet. Da die U-Bahnhöfe unterschiedliche lichte Raumhöhen aufweisen und da sie teilweise in einer Krümmung liegen, ergeben sich 5 unterschiedliche Grundgeometrien (Standardmaße) für die Betonwerksteinelemente. Zudem werden ca. 25 % der Fassadenplatten gemäß einer künstlerischen Bearbeitung als Sonderformat individuell in Form und Größe ausgebildet.
Das maximale Plattengewicht der Standardformate beläuft sich bei einer Größe von ca. 0,73 qm auf ca. 55 kg. Das maximale Plattengewicht der Sonderformate beträgt bei einer Größe von ca. 1,20 qm ca. 90 kg.
Die Unterkonstruktion hat die Korrosivitätsklasse C3, alternativ die Korrosionswiderstandsklasse CIII zu erfüllen (Baustoffklasse A, kein Aluminium, gemäß Brandschutzanforderung) und muss für Druck- und Sogbelastungen von 0,5KN/ qm ausgelegt sein.
Die Befestigung der Platten an entsprechendem Haltesystem erfolgt mit einem Hinterschnittanker.
Beschreibung der Optionen:
In der Ausschreibung sind in geringem Umfang Bedarfspositionen enthalten (z. B. Stundenverrechnungssätze, Zuschläge für Nachtarbeit/ Sonn- und Feiertagsarbeit, Bauzeitverzögerung). Der Bieter ist nach erfolgter Auftragsvergabe verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung der Option kann der Auftraggeber erst nach der Auftragserteilung treffen.
In der Ausschreibung sind in geringem Umfang Bedarfspositionen enthalten (z. B. Stundenverrechnungssätze, Zuschläge für Nachtarbeit/ Sonn- und Feiertagsarbeit, Bauzeitverzögerung). Der Bieter ist nach erfolgter Auftragsvergabe verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung der Option kann der Auftraggeber erst nach der Auftragserteilung treffen.
Dauer: 21 Monate
Referenznummer: 66/4.4 W-L VE 419
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt der Absendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes.
a) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt der Absendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes.
b) Erklärung der Bewerber, dass
aa) sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens nicht nach
— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
— §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
— § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind,
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat,
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat,
cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind,
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht.
Sollte ein Bewerber die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
c) Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können eine gleichwertige Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
d) Erklärung der Bewerber, dass
aa) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
bb) sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
cc) sie nicht die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben verletzen oder verletzt haben,
dd) sie keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgeben oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilen,
ee) keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die im Sinne des § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird,
ff) die verantwortlich mit dem Projekt befassten Personen keine schweren Verfehlungen begangen haben, hierzu zählen insbesondere die in § 21 Absatz 1 SektVO aufgeführten Tatbestände und
gg) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
e) Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung.
f) Nachweis darüber, dass die Bewerber die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bewerbers von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden.
f) Nachweis darüber, dass die Bewerber die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bewerbers von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden.
Soll die Ausführung des Auftrags von den Bewerbern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bewerber den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Soll die Ausführung des Auftrags von den Bewerbern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bewerber den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
g) Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG - NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung gegebenenfalls eingesetzten Nachunternehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Soweit die Nachunternehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften bereits vor der Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, sind die Verpflichtungserklärungen nach § 4 TVgG-NRW auch für diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
g) Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG - NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung gegebenenfalls eingesetzten Nachunternehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Soweit die Nachunternehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften bereits vor der Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, sind die Verpflichtungserklärungen nach § 4 TVgG-NRW auch für diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
h) Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen nach f) ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Für die unter b) und d) aufgeführten Erklärungen ist das den abzufordernden Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 5 „Eigenerklärungen“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter g) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das den abzufordernden Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 6 „Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter h) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das den abzufordernden Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 7 „Verpflichtungserklärung § 19 TVgG-NRW“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen nach f) ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Für die unter b) und d) aufgeführten Erklärungen ist das den abzufordernden Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 5 „Eigenerklärungen“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter g) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das den abzufordernden Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 6 „Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter h) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das den abzufordernden Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 7 „Verpflichtungserklärung § 19 TVgG-NRW“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 1 zu den allgemeinen Angaben über das Unternehmen ist von jedem Bewerber auszufüllen. Ferner ist bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft das entsprechende den Teilnahmeunterlagen beiliegende Formblatt 1 zu kopieren und von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 1 zu den allgemeinen Angaben über das Unternehmen ist von jedem Bewerber auszufüllen. Ferner ist bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft das entsprechende den Teilnahmeunterlagen beiliegende Formblatt 1 zu kopieren und von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen sowie das Formblatt 1 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb vorzulegen. Zudem hat der Bewerber gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß dem Formblatt 2 der Unterlagen zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen sowie das Formblatt 1 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb vorzulegen. Zudem hat der Bewerber gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß dem Formblatt 2 der Unterlagen zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
Mit der Abgabe des Angebotes müssen die Bieter die Teile des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer müssen, sofern sich der Bewerber nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen hat, vor der Zuschlagserteilung genannt werden. Dasselbe gilt für die Namen etwaiger Unter-Unterauftragnehmer.
Mit der Abgabe des Angebotes müssen die Bieter die Teile des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer müssen, sofern sich der Bewerber nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen hat, vor der Zuschlagserteilung genannt werden. Dasselbe gilt für die Namen etwaiger Unter-Unterauftragnehmer.
Alle Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrages und mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Sollten in einem Teilnahmeantrag Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Eignungsnachweise unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Alle Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrages und mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Sollten in einem Teilnahmeantrag Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Eignungsnachweise unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz: 2 000 000 EUR pro Jahr.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz: 2 000 000 EUR pro Jahr.
b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Für die Vorlage der Angaben/ Nachweise ist das Formblatt 3 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu verwenden. Sofern sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Angaben unter a) und b) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Der unter a) genannte Mindestumsatz pro Jahr muss nur von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Vorlage der Angaben/ Nachweise ist das Formblatt 3 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu verwenden. Sofern sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Angaben unter a) und b) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Der unter a) genannte Mindestumsatz pro Jahr muss nur von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von mit den hier betreffenden Leistungen vergleichbaren Referenzprojekten. Es sind in Summe mindestens 3, höchstens aber fünf Referenzprojekte aus den letzten 7 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 7 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 7 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 7 Jahren beizubringen.
a) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von mit den hier betreffenden Leistungen vergleichbaren Referenzprojekten. Es sind in Summe mindestens 3, höchstens aber fünf Referenzprojekte aus den letzten 7 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 7 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 7 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 7 Jahren beizubringen.
Die beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/Abnahmebescheinigungen/Abnahmeprotokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Für die bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Angaben/Nachweise des Bewerbers ist das Formblatt 4 der Unterlagen zum Teilnahmeantrag zu verwenden. Die Erklärungen des Bewerbers zu den Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
Die beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/den jeweiligen Auftraggeber/n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/Abnahmebescheinigungen/Abnahmeprotokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Für die bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Angaben/Nachweise des Bewerbers ist das Formblatt 4 der Unterlagen zum Teilnahmeantrag zu verwenden. Die Erklärungen des Bewerbers zu den Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
aa) Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber;
bb) Ansprechpartner beim Auftraggeber und Kontaktdaten;
cc) Darstellung des Leistungsumfangs;
dd) Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer);
ee) ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen;
ff) Projektvolumen in Euro brutto, eigener Leistungsanteil/Gesamtleistung;
gg) Angaben zur realisierten Fassadenfläche im Innen- oder Außenbereich;
hh) Angaben zu den verwendeten Werkstoffen;
ii) Leistungszeitraum;
jj) Abnahmedatum;
kk) Erfahrungen mit Sonderkonstruktionen;
ll) Erfahrungen mit „nicht sichtbaren Halteankern“.
Bei der Ausführung der Referenzprojekte müssen mindestens folgende Vorgaben erfüllt worden sein:
(1) Zwei der Referenzobjekte müssen eine Fläche von mindestens 1.000 m² realisierter Fassadenfläche im Innen-o. Außenbereich zum Gegenstand gehabt haben.
(2) Eines der dargestellten Referenzprojekte muss die Leistungsausführung mit den Werkstoffen Betonwerkstein oder Naturstein als Fassadenmaterial zum Gegenstand gehabt haben.
b) Erklärung des Bewerbers, dass die Erstellung von Werk- und Montageplänen im DWG-, DXF- und DGN-Format erfolgen kann. Für die Angaben ist das Formblatt 4 der Unterlagen zum Teilnahmeantrag zu verwenden.
Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die unter Ziffer a) bis b) genannten Nachweise und Erklärungen jeweils insgesamt nur einmal pro Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die unter Ziffer a) bis b) genannten Nachweise und Erklärungen jeweils insgesamt nur einmal pro Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für die Vertragserfüllung; Bürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme für die Gewährleistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 223-388806 (2013-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 042 117,96 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge