Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis Spree-Neiße

Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH

Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis Spree-Neiße.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-27 Auftragsbekanntmachung
2013-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Übernahme und Verwertung von ca. 6.900 bis 8.200 Mg/a Papier, Pappe und Kartonagen an einer oder mehreren Übernahmestellen im Gebiet des Landkreises Spree-Neiße, die vom Bieter zu stellen sind; Übernahme und Abgabe von ca. 600 bis 1.100 Mg/a Papier, Pappe und Kartonagen an Systembetreiber an den angebotenen Übernahmestellen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH
Postanschrift: Zur Deponie 1
Postleitzahl: 03149
Postort: Forst (Lausitz)
Kontakt
Fax: +49 3569590420 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 103-176634
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebt sind des weiteren vorzulegen: Erläuterung der Verwertungskonzeption; Anlagenkennblätter zu vorgesehenen Übernahmestellen für PPK; Anlagenkennblatt zur vorgesehenen Verwertungsanlage; Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: Bereitschaftserklärungen der Betreiber der vorgesehenen Übernahmestellen und Verwertungsanlagen zur Übernahme bzw. Verwertung der von der AGNS übernommenen PPK-Mengen; Genehmigungen und weitere anlagenbezogene Unterlagen und Nachweise der vorgesehenen Verwertungsanlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Landkreis Spree-Neiße.
Beschreibung der Optionen:
zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 1 Jahr am Ende der Vertragslaufzeit
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 10 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: AGNS-149
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Spree-Neiße, Übernahme der Abfälle im Landkreis Spree-Neiße oder auf dem Gebiet der Stadt Cottbus, Entsorgung örtlich nicht beschränkt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
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Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen.
Vergabegesetz und Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz;
Angaben zur Rechtsform des Bieters;
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
Der Auftraggeber kann zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1 als auch nach III.2.2 und III.2.3):
Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs.2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einreichen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, für Leistungen, die nicht reine Lieferleistungen sind, die verbindliche, schriftliche Erklärung des/ der Unterauftragsnehmer/s einzuholen, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistungen gegenüber dem Bieter zusichert, sowie Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers zur Zuverlässigkeit zu fordern, wenn der Unterauftragnehmer dem Bieter zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. Für die Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind im Übrigen auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
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Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier unter III.2.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet;
Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen;
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen;
Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung gemäß den im Entsorgungsvertrag genannten Deckungssummen vorzuhalten;
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages;
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist); Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate); aktueller, d.h.bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
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Für die Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind im Übrigen auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (Telefon-Nr.) und verwerteter Abfallmenge pro Jahr; Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
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Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Lagerung von PPK. Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung vorlegt sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers für die Lagerung von PPK.
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Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird;
Für die Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Sofern der Bieter selbst den geforderten Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Lagerung von PPK erbringt, ist der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für Lagerung von PPK für den Unterauftragnehmer nicht erforderlich und kann vom Auftraggeber auch nicht nachgefordert werden.
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Für Unterauftragnehmer für die Leistung des Betriebs der Übernahmestelle und der Verwertung sind als Erklärungen und Nachweise allein das Kennblatt zur vorgesehenen Übernahmestelle für PPK sowie das Kennblatt zur vorgesehenen Verwertungsanlage für die ausgeschriebene PPK-Menge (siehe Vergabeunterlagen) erforderlich.
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Mindeststandards:
Es ist mind. eine Referenz über die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus kommunaler Sammlung innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 3.000 Mg/a mit mindestens 12 Monaten Vertragslaufzeit vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat spätestens bis 18 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme vorzulegen. Für die Bemessung der Auftragssumme wird auf den Entsorgungsvertrag verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Zahlung unter Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck oder Überweisung
Empfänger: Abfallentsorungs-Gesellschaft Neiße-Spree,
Konto-Nr.: 2099691,
BLZ: 180 927 44 bei der Volksbank Spree-Neiße
BIC: GENODEF1SPM
IBAN: DE96 1809 2744 0002 0996 91
Verwendungszweck: "AGNS-149"
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-07-12 📅
Öffnungsort: Forst (Lausitz), Zur Deponie 1.
Ort des Eröffnungstermins: Forst (Lausitz), Zur Deponie 1.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Lalk
E-Mail: info@abst-brandenburg.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AGNS-149
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebt sind des weiteren vorzulegen: Erläuterung der Verwertungskonzeption; Anlagenkennblätter zu vorgesehenen Übernahmestellen für PPK; Anlagenkennblatt zur vorgesehenen Verwertungsanlage;
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Bereitschaftserklärungen der Betreiber der vorgesehenen Übernahmestellen und Verwertungsanlagen zur Übernahme bzw. Verwertung der von der AGNS übernommenen PPK-Mengen; Genehmigungen und weitere anlagenbezogene Unterlagen und Nachweise der vorgesehenen Verwertungsanlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
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Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 BGB erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den
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Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Postanschrift: Mittelstr. 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Telefon: +49 3037446070 📞
Internetadresse: http://www.abst-brandenburg.de 🌏
Fax: +49 30374460721 📠
Quelle: OJS 2013/S 103-176634 (2013-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 211-366477
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 103-176634
ABl. S-Ausgabe: 211

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. den prognostizierten Gesamterlös unter Berücksichtigung der zu erwartenden Transportkosten (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-02 📅
Name: Alba Lausitz GmbH
Postanschrift: Lakomaer Chaussee 5
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oderzur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegenVergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 BGB erfolgt, sodass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
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Quelle: OJS 2013/S 211-366477 (2013-10-29)