Auf der Grundlage des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. 1982, S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.9.2010 (GVBl. S. 272) schließen der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL), die Entsorgungsgesellschaft Worms (EGWO) sowie der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises (EBALU), die sämtlich in Rheinland-Pfalz ansässig sind, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame europaweite Ausschreibung zur Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Bereich der vertragsschließenden Gebietskörperschaften. Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) - als ausführendes Organ - wird dafür von jedem Beteiligten ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt das Vergabeverfahren durchzuführen. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch jeden Beteiligten gesondert. Jeder beteiligte Betrieb wird demnach eigenständige Vertragspartei des beauftragten Unternehmens für die Verwertung bzw. Vermarktung der PPK-Sammelware in seinem Entsorgungsgebiet.