Die Stadt Bad Lippspringe plant den Um- und Ausbau ihrer wichtigsten innerstädtischen Hauptverkehrsstraße, der Detmolder Straße. Die Detmolder Straße ist hochfrequentiert. Sie wird von KFZ, Buslinien, Radfahrern und Fußgängern als Hauptverkehrsachse genutzt und von der Fußgängerzone gequert. In ihrer Nähe befinden sich mehrere Schulen. Anliegende Einzelhändler nutzen die öffentlichen Flächen für ihre Auslagen. Es ist durchgängig ein beidseitiger Grünstreifen mit Baumstandorten angelegt. Da die Straße mit ihrem derzeitigen Querschnitt auf das vorhandene Verkehrsaufkommen und die verschiedenen Nutzungsansprüche nicht ausgelegt ist, ist es zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer notwendig, den Querschnitt der Detmolder Straße in einem noch festzulegenden innerstädtischen Abschnitt auf einer Länge von ca. 1 km neu zu gliedern. Dabei sind die Belange aller Verkehrsarten, auch die zunehmende E-Mobilität, angemessen zu berücksichtigen. Ferner sind der in der Straße verlaufende Hauptsammler als Mischkanal mit einem Durchmesser ab etwa DN 800 sowie die Grundstücksanschlussleitungen zu erneuern. Die Wiederherstellung der Straßenoberfläche ist grundsätzlich förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Gegenstand der beabsichtigten Vergabe sind die zur Durchführung der zuvor beschriebenen Maßnahmen erforderlichen Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Teil 3 Abschnitte 3 und 4, § 43 HOAI Leistungsphasen 1 bis 8 und § 47 HOAI Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 8 (jeweils Grundleistungen und Besondere Leistungen), die Erarbeitung des prüffähigen Förderantrags nach GVFG sowie gegebenenfalls weitere besondere Leistungen. Die Stadt Bad Lippspringe hat im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens bereits eine Vorplanung der Verkehrsanlage erarbeiten lassen. Die Ergebnisse werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auszuwählenden Bietern mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Vorplanung sind die weiteren Planungsleistungen für die Verkehrsanlage zu erbringen. In der Stadt Bad Lippspringe wird im Jahr 2017 die Landesgartenschau stattfinden. Daher sind die ersten Planungsleistungen bereits im Winter 2013/14 zu beginnen und die ersten Bauabschnitte im Winter 2014/15 abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2013-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Lippspringe
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1
Postleitzahl: 33175
Postort: Bad Lippspringe
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-lippspringe.com🌏
E-Mail: ferdinand.huepping@bad-lippspringe.de📧
Fax: +49 52511322733170 📠
Die unter III.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der bei der o. g. Kontaktstelle abrufbaren Vordrucke abzugeben. Der Teilnahmeantrag und die Vordrucke sind vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben im Original abzugeben.
Die unter III.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der bei der o. g. Kontaktstelle abrufbaren Vordrucke abzugeben. Der Teilnahmeantrag und die Vordrucke sind vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben im Original abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Lippspringe plant den Um- und Ausbau ihrer wichtigsten innerstädtischen Hauptverkehrsstraße, der Detmolder Straße. Die Detmolder Straße ist hochfrequentiert. Sie wird von KFZ, Buslinien, Radfahrern und Fußgängern als Hauptverkehrsachse genutzt und von der Fußgängerzone gequert. In ihrer Nähe befinden sich mehrere Schulen. Anliegende Einzelhändler nutzen die öffentlichen Flächen für ihre Auslagen. Es ist durchgängig ein beidseitiger Grünstreifen mit Baumstandorten angelegt. Da die Straße mit ihrem derzeitigen Querschnitt auf das vorhandene Verkehrsaufkommen und die verschiedenen Nutzungsansprüche nicht ausgelegt ist, ist es zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer notwendig, den Querschnitt der Detmolder Straße in einem noch festzulegenden innerstädtischen Abschnitt auf einer Länge von ca. 1 km neu zu gliedern. Dabei sind die Belange aller Verkehrsarten, auch die zunehmende E-Mobilität, angemessen zu berücksichtigen. Ferner sind der in der Straße verlaufende Hauptsammler als Mischkanal mit einem Durchmesser ab etwa DN 800 sowie die Grundstücksanschlussleitungen zu erneuern. Die Wiederherstellung der Straßenoberfläche ist grundsätzlich förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Gegenstand der beabsichtigten Vergabe sind die zur Durchführung der zuvor beschriebenen Maßnahmen erforderlichen Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Teil 3 Abschnitte 3 und 4, § 43 HOAI Leistungsphasen 1 bis 8 und § 47 HOAI Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 8 (jeweils Grundleistungen und Besondere Leistungen), die Erarbeitung des prüffähigen Förderantrags nach GVFG sowie gegebenenfalls weitere besondere Leistungen. Die Stadt Bad Lippspringe hat im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens bereits eine Vorplanung der Verkehrsanlage erarbeiten lassen. Die Ergebnisse werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auszuwählenden Bietern mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Vorplanung sind die weiteren Planungsleistungen für die Verkehrsanlage zu erbringen. In der Stadt Bad Lippspringe wird im Jahr 2017 die Landesgartenschau stattfinden. Daher sind die ersten Planungsleistungen bereits im Winter 2013/14 zu beginnen und die ersten Bauabschnitte im Winter 2014/15 abzuschließen.
Die Stadt Bad Lippspringe plant den Um- und Ausbau ihrer wichtigsten innerstädtischen Hauptverkehrsstraße, der Detmolder Straße. Die Detmolder Straße ist hochfrequentiert. Sie wird von KFZ, Buslinien, Radfahrern und Fußgängern als Hauptverkehrsachse genutzt und von der Fußgängerzone gequert. In ihrer Nähe befinden sich mehrere Schulen. Anliegende Einzelhändler nutzen die öffentlichen Flächen für ihre Auslagen. Es ist durchgängig ein beidseitiger Grünstreifen mit Baumstandorten angelegt. Da die Straße mit ihrem derzeitigen Querschnitt auf das vorhandene Verkehrsaufkommen und die verschiedenen Nutzungsansprüche nicht ausgelegt ist, ist es zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer notwendig, den Querschnitt der Detmolder Straße in einem noch festzulegenden innerstädtischen Abschnitt auf einer Länge von ca. 1 km neu zu gliedern. Dabei sind die Belange aller Verkehrsarten, auch die zunehmende E-Mobilität, angemessen zu berücksichtigen. Ferner sind der in der Straße verlaufende Hauptsammler als Mischkanal mit einem Durchmesser ab etwa DN 800 sowie die Grundstücksanschlussleitungen zu erneuern. Die Wiederherstellung der Straßenoberfläche ist grundsätzlich förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Gegenstand der beabsichtigten Vergabe sind die zur Durchführung der zuvor beschriebenen Maßnahmen erforderlichen Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Teil 3 Abschnitte 3 und 4, § 43 HOAI Leistungsphasen 1 bis 8 und § 47 HOAI Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 8 (jeweils Grundleistungen und Besondere Leistungen), die Erarbeitung des prüffähigen Förderantrags nach GVFG sowie gegebenenfalls weitere besondere Leistungen. Die Stadt Bad Lippspringe hat im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens bereits eine Vorplanung der Verkehrsanlage erarbeiten lassen. Die Ergebnisse werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auszuwählenden Bietern mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Vorplanung sind die weiteren Planungsleistungen für die Verkehrsanlage zu erbringen. In der Stadt Bad Lippspringe wird im Jahr 2017 die Landesgartenschau stattfinden. Daher sind die ersten Planungsleistungen bereits im Winter 2013/14 zu beginnen und die ersten Bauabschnitte im Winter 2014/15 abzuschließen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen abschnittsweise zu beauftragen und die Leistungsphasen stufenweise zu vergeben.
Referenznummer: 66-11-I12.0110
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Lippspringe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis des besonderen Berufsstandes „Ingenieur“ mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung. (Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für alle Mitglieder zu erbringen.)
2. Bei Bewerbungen einer juristischen Person, oHG, KG oder Partnerschafts-gesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft): Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers, nicht älter als 12 Monate.
2. Bei Bewerbungen einer juristischen Person, oHG, KG oder Partnerschafts-gesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft): Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers, nicht älter als 12 Monate.
3. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6a bis 6g und/oder Abs. 9a bis 9e VOF vorliegen.
4. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und/oder Lieferinteressen im Sinne von § 2 Abs. 3 VOF bestehen.
5. Die Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag und unter Verwendung der bei der o. g. Kontaktstelle abrufbaren Vordrucke vorzulegen. Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist sowie Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist sowie Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF).
2. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen er sich bei der Erfüllung des Auftrages bedient. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Nachweis der Verfügbarkeit der dazu erforderlichen Mittel (Verpflichtungserklärung) ist spätestens vor Zuschlagserteilung innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden Frist vorzulegen (§ 5 Abs. 6 VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen er sich bei der Erfüllung des Auftrages bedient. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Nachweis der Verfügbarkeit der dazu erforderlichen Mittel (Verpflichtungserklärung) ist spätestens vor Zuschlagserteilung innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden Frist vorzulegen (§ 5 Abs. 6 VOF).
3. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder) über den Gesamtumsatz und den Umsatz bezogen auf mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010 bis 2012) (§ 5 Abs. 4c VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder) über den Gesamtumsatz und den Umsatz bezogen auf mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2010 bis 2012) (§ 5 Abs. 4c VOF).
4. Die Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag und unter Verwendung der bei der oben genannten Kontaktstelle abrufbaren Vordrucke abzugeben. Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nennung des/r vorgesehenen Projektleiters/in und Nachweis dessen/deren Berechtigung die Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden.
2. Nennung (bei Bietergemeinschaften aller Mitglieder) der Namen und Nachweise der beruflichen Qualifikationen weiterer Personen, die die ausgeschriebenen Leistungen erbringen sollen (§ 4 Abs. 3, § 5 Abs. 5c VOF).
3. Erklärung (bei Bietergemeinschaften aller Mitglieder) über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Ingenieure/innen in den letzten drei Jahren (2010, 2011, 2012) (§ 5 Abs. 5d VOF).
4. Erklärung (bei Bietergemeinschaften aller Mitglieder) über welche Büroausstattung und Software der Bewerber für die ausgeschriebene Leistung verfügen wird (§ 5 Abs. 5e VOF).
5. Nachweis (bei Bietergemeinschaften aller Mitglieder), dass sowohl der Bewerber selbst, als auch der/die vorgesehene Projektleiter/in über Erfahrungen/Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Baumaßnahme fertiggestellt nach dem 1.1.2008) verfügt, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bewertet werden ausschließlich Baumaßnahmen, bei denen der Bewerber mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen (siehe dazu lit.) a)) und der Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (siehe dazu lit.) b und c)) durchgeführt hat. Dazu sind für den Bieter und den/die Projektleiter/in getrennt Referenzen für Planungs- und Überwachungsleistungen
5. Nachweis (bei Bietergemeinschaften aller Mitglieder), dass sowohl der Bewerber selbst, als auch der/die vorgesehene Projektleiter/in über Erfahrungen/Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Baumaßnahme fertiggestellt nach dem 1.1.2008) verfügt, die in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bewertet werden ausschließlich Baumaßnahmen, bei denen der Bewerber mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen (siehe dazu lit.) a)) und der Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (siehe dazu lit.) b und c)) durchgeführt hat. Dazu sind für den Bieter und den/die Projektleiter/in getrennt Referenzen für Planungs- und Überwachungsleistungen
a) im Bereich von hochfrequentierten innerstädtischen Verkehrsanlagen mit verschiedenen Nutzern (Neubau oder Umbau) mit zukunftsorientierten Verkehrsanlagenkonzepten (Einbeziehung moderner Verkehrsmittel)
b) im Bereich von in einem Zug durchgeführter Kanal- und Straßenbau-maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 3,5 Mio. EUR netto
und
c) im Bereich von in einem Zug durchgeführter Kanal- und Straßenbau-maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 3,5 Mio. EUR netto innerhalb einer Bauzeit von 18 bis 20 Monaten zu benennen. Die Nachweise sind durch Beschreibung der Projekte, die Nennung der Auftraggeber, der Bauzeit, des jeweiligen Projektstandes, des jeweiligen Bauvolumens, Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung und ein Referenzschreiben der Auftraggebers, ersatzweise eine Eigenerklärung des Bieters mit plausibler Begründung, warum kein Referenzschreiben beigebracht werden kann, zu erbringen.
c) im Bereich von in einem Zug durchgeführter Kanal- und Straßenbau-maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 3,5 Mio. EUR netto innerhalb einer Bauzeit von 18 bis 20 Monaten zu benennen. Die Nachweise sind durch Beschreibung der Projekte, die Nennung der Auftraggeber, der Bauzeit, des jeweiligen Projektstandes, des jeweiligen Bauvolumens, Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung und ein Referenzschreiben der Auftraggebers, ersatzweise eine Eigenerklärung des Bieters mit plausibler Begründung, warum kein Referenzschreiben beigebracht werden kann, zu erbringen.
6. Die Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag und unter Verwendung der bei der oben genannten Kontaktstelle abrufbaren Vordrucke abzugeben. Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vorzulegen.
Mindeststandards:
Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 5 Jahren (Baumaßnahme fertiggestellt nach dem 1.1.2008) die Planung und Bauüberwachung mindestens einer vergleichbaren Baumaßnahme durchgeführt haben und dabei ein zukunftsorientiertes Verkehrsanlagenkonzept geplant und umgesetzt haben, welches die Belange aller Nutzer, idealerweise (aber nicht zwingend) auch die zunehmende E-Mobilität, berücksichtigt. Vergleichbar mit der ausgeschriebenen Maßnahme ist der Umbau oder Neubau einer hochfrequentierten innerstädtischen Straße mit verschiedensten Nutzern nebst Kanalsanierung oder -neubau mit einem Investitionsvolumen von mindestens netto 3,5 Mio. EUR (ausschließlich Straßen- mit Kanalbau). Bieter haben nachzuweisen, dass sie bei dieser Baumaßnahme mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI n. F.) ausgeführt haben. Der Nachweis ist durch Beschreibung des Projektes und des zukunftsorientierten Verkehrsanlagenkonzeptes, die Nennung des Auftraggebers, der Bauzeit, des Projektstandes, des Bauvolumens, Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung und ein Referenzschreiben des Auftraggebers, ersatzweise eine Eigenerklärung des Bieters mit plausibler Begründung, warum kein Referenzschreiben beigebracht werden kann, zu erbringen.
Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 5 Jahren (Baumaßnahme fertiggestellt nach dem 1.1.2008) die Planung und Bauüberwachung mindestens einer vergleichbaren Baumaßnahme durchgeführt haben und dabei ein zukunftsorientiertes Verkehrsanlagenkonzept geplant und umgesetzt haben, welches die Belange aller Nutzer, idealerweise (aber nicht zwingend) auch die zunehmende E-Mobilität, berücksichtigt. Vergleichbar mit der ausgeschriebenen Maßnahme ist der Umbau oder Neubau einer hochfrequentierten innerstädtischen Straße mit verschiedensten Nutzern nebst Kanalsanierung oder -neubau mit einem Investitionsvolumen von mindestens netto 3,5 Mio. EUR (ausschließlich Straßen- mit Kanalbau). Bieter haben nachzuweisen, dass sie bei dieser Baumaßnahme mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI n. F.) ausgeführt haben. Der Nachweis ist durch Beschreibung des Projektes und des zukunftsorientierten Verkehrsanlagenkonzeptes, die Nennung des Auftraggebers, der Bauzeit, des Projektstandes, des Bauvolumens, Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung und ein Referenzschreiben des Auftraggebers, ersatzweise eine Eigenerklärung des Bieters mit plausibler Begründung, warum kein Referenzschreiben beigebracht werden kann, zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssumme Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden jeweils mindestens 2 Mio. EUR, bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Die Deckungssummen müssen pro Kalenderjahr wenigstens zweifach zur Verfügung stehen. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall, die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssumme Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden jeweils mindestens 2 Mio. EUR, bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Die Deckungssummen müssen pro Kalenderjahr wenigstens zweifach zur Verfügung stehen. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall, die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftrag kann an einzelne Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
— Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt.
— Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt.
— Der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt.
— Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird bestätigt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gilt das TVgG NRW: Bieter – sofern bereits bei Angebotsabgabe bekannt – deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die gem. § 4 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen bereits bei Angebotsabgabe abzugeben. Sind Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt, hat der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, auf Verlangen der Vergabestelle sich von den vorgesehenen Nachunternehmern eine Verpflichtungserklärung gem. § 4 TVgG NRW abgeben zu lassen und diese Verpflichtungserklärung(en) der Vergabestelle vorzulegen. Der beauftragte Bieter ist weiter verpflichtet, sich von den nach Zuschlagserteilung von ihm beauftragten Nachunternehmern und/oder Verleihern von Arbeits-kräften eine Verpflichtungserklärung gem. § 4 TVgG NRW ebenso abgeben zu lassen, wie für alle weiteren Nachunternehmer der Nachunternehmer und diese Verpflichtungserklärung(en) der Vergabestelle vorzulegen. Ferner haben Bieter, die mehr als 20 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigen, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchzuführen (§ 19 TVgG NRW).
Es gilt das TVgG NRW: Bieter – sofern bereits bei Angebotsabgabe bekannt – deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die gem. § 4 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen bereits bei Angebotsabgabe abzugeben. Sind Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt, hat der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, auf Verlangen der Vergabestelle sich von den vorgesehenen Nachunternehmern eine Verpflichtungserklärung gem. § 4 TVgG NRW abgeben zu lassen und diese Verpflichtungserklärung(en) der Vergabestelle vorzulegen. Der beauftragte Bieter ist weiter verpflichtet, sich von den nach Zuschlagserteilung von ihm beauftragten Nachunternehmern und/oder Verleihern von Arbeits-kräften eine Verpflichtungserklärung gem. § 4 TVgG NRW ebenso abgeben zu lassen, wie für alle weiteren Nachunternehmer der Nachunternehmer und diese Verpflichtungserklärung(en) der Vergabestelle vorzulegen. Ferner haben Bieter, die mehr als 20 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigen, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchzuführen (§ 19 TVgG NRW).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
III.3.1.1 – Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36 EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufungsqualifikationen (ABl. Eu Nr. L255 Seite 22) entspricht.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
III.3.1.1 – Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36 EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufungsqualifikationen (ABl. Eu Nr. L255 Seite 22) entspricht.
III.3.1.2 – Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
III.3.1.2 – Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
III.3.1.3 – Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zur Teilnahme berechtigt ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Kriterium 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung 20 %) – Unterkriterium 1.1 Umsatz für entsprechende Ingenieurleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (Gewichtung 50 %), - Unterkriterium 1.2: Anzahl der Mitarbeiter für vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (durchschnittliche beschäftigte Ingenieure ohne freie Mitarbeiter (Gewichtung 50 %)), Kriterium 2: Fachkunde/Referenzen des Bewerbers (Gewichtung 40 %), Unterkriterium 2.1: Planungs- und Überwachungsleistungen bei hochfrequentierten innerstädtischen Verkehrsanlagen mit verschiedenen Nutzern mit zukunftsorientierten Verkehrsanlagenkonzepten (Einbeziehung moderner Verkehrsmittel) (Gewichtung 50 %), Unterkriterium 2.2: Planungs- und Überwachungsleistungen für in einem Zug durchgeführte Kanal- und Straßenbaumaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Mio. EUR netto (Gewichtung 25 %), Unterkriterium 2.3: Planungs- und Überwachungsleistungen für in einem Zug durchgeführte Kanal- und Straßenbaumaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Mio. EUR netto innerhalb einer Bauzeit von 18 bis 20 Monaten (Gewichtung: 25 %), Kriterium 3: Fachkunde/Referenzen Projektleiter (Gewichtung: 40 %), Unterkriterium 3.1: Planungs- und Überwachungsleistungen bei hochfrequentierten innerstädtischen Verkehrsanlagen mit verschiedenen Nutzern mit zukunftsorientierten Verkehrsanlagenkonzepten (Einbeziehung moderner Verkehrsmittel) (Gewichtung 50 %), Unterkriterium 3.2: Planungs- und Überwachungsleistungen für in einem Zug durchgeführte Kanal- und Straßenbaumaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Mio. EUR netto (Gewichtung 25 %), Unterkriterium 3.3: Planungs- und Überwachungsleistungen für in einem Zug durchgeführte Kanal- und Straßenbaumaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Mio. EUR netto innerhalb einer Bauzeit von 18 bis 20 Monaten (Gewichtung: 25 %).
Kriterium 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung 20 %) – Unterkriterium 1.1 Umsatz für entsprechende Ingenieurleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (Gewichtung 50 %), - Unterkriterium 1.2: Anzahl der Mitarbeiter für vergleichbare Ingenieurleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (durchschnittliche beschäftigte Ingenieure ohne freie Mitarbeiter (Gewichtung 50 %)), Kriterium 2: Fachkunde/Referenzen des Bewerbers (Gewichtung 40 %), Unterkriterium 2.1: Planungs- und Überwachungsleistungen bei hochfrequentierten innerstädtischen Verkehrsanlagen mit verschiedenen Nutzern mit zukunftsorientierten Verkehrsanlagenkonzepten (Einbeziehung moderner Verkehrsmittel) (Gewichtung 50 %), Unterkriterium 2.2: Planungs- und Überwachungsleistungen für in einem Zug durchgeführte Kanal- und Straßenbaumaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Mio. EUR netto (Gewichtung 25 %), Unterkriterium 2.3: Planungs- und Überwachungsleistungen für in einem Zug durchgeführte Kanal- und Straßenbaumaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Mio. EUR netto innerhalb einer Bauzeit von 18 bis 20 Monaten (Gewichtung: 25 %), Kriterium 3: Fachkunde/Referenzen Projektleiter (Gewichtung: 40 %), Unterkriterium 3.1: Planungs- und Überwachungsleistungen bei hochfrequentierten innerstädtischen Verkehrsanlagen mit verschiedenen Nutzern mit zukunftsorientierten Verkehrsanlagenkonzepten (Einbeziehung moderner Verkehrsmittel) (Gewichtung 50 %), Unterkriterium 3.2: Planungs- und Überwachungsleistungen für in einem Zug durchgeführte Kanal- und Straßenbaumaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Mio. EUR netto (Gewichtung 25 %), Unterkriterium 3.3: Planungs- und Überwachungsleistungen für in einem Zug durchgeführte Kanal- und Straßenbaumaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Mio. EUR netto innerhalb einer Bauzeit von 18 bis 20 Monaten (Gewichtung: 25 %).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-12-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ferdinand Hüpping
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 66-11-I12.0110
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, so lange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, so lange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.