Umrüstung der vorhandenen TV-Technik auf den HD-Standard

Deutscher Bundestag - Verwaltung -

Das Parlamentsfernsehen betreibt vier identisch aufgebaute Regien (Regie 1-4). Somit können bis zu vier TV-Produktionen zeitgleich erstellt werden. Der Plenarsaal und die größeren Sitzungssäle des Deutschen Bundestages sind mit einer Übertragungstechnik ausgestattet. Veranstaltungen im Plenarsaal werden im Normalfall über die Regie 1 produziert. Veranstaltungen in den Sitzungssälen können über jede beliebige Regie produziert werden. Die zentrale Komponente jeder Regie ist der Videomischer. Das aktuelle Produktionsformat ist SD-SDI (576i/25). Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst die Umrüstung der Regie 1 und die Erneuerung der zur Regie 1 zugehörigen acht Kameras. Die zentrale Videotechnik ist in digitaler Komponententechnik (HD-SDI 1080i50) zu realisieren. Der AN hat alle notwendigen Geräte zu liefern, zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Dazu gehören auch alle mechanischen Arbeiten an den Einrichtungsgegenständen (z. B. Regiepult). Die Integration in die bestehende Infrastruktur und die dazu notwendigen Anpassungen sind Bestandteil der zu erbringenden Leistung (z. B. das „Jupiter“-System).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-05 Auftragsbekanntmachung
2013-06-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten
Menge oder Umfang:
8 Broadcast Studiokameras inkl. Kamerakopf und Triax LWL-Adapter, 8 HDTV-Objektive, 8 CCU-Basisstationen, 8 Operational Control Panels (OCP), 1 Master Control Panel (MCP), 1 HD-Kreuzschiene für Kamerakontrolle/ Messplatz, 1 Waveformmonitor, 1 Messmonitor (OLED, mindestens 21“), 3 Kontrollmonitore (mindestens 21“), 1 19“Quad-Split System inkl. Karten, 1 Videomischer, 1 HD-Haveriekreuzschiene, 2 Schriftgeneratoren, 2 HDTV-Monitore für Programm und Preview (mindestens 32“) sowie alle Leistungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme (Planung, Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation, Montage, Installation, Logistik, Personal, Transport und Produktionsnebenkosten usw.).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 048-077950
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn diese bis zum 12. April 2013 eingehen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Eine Ortsbesichtigung kann nach schriftlicher Abstimmung durchgeführt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Parlamentsfernsehen betreibt vier identisch aufgebaute Regien (Regie 1-4). Somit können bis zu vier TV-Produktionen zeitgleich erstellt werden. Der Plenarsaal und die größeren Sitzungssäle des Deutschen Bundestages sind mit einer Übertragungstechnik ausgestattet. Veranstaltungen im Plenarsaal werden im Normalfall über die Regie 1 produziert. Veranstaltungen in den Sitzungssälen können über jede beliebige Regie produziert werden. Die zentrale Komponente jeder Regie ist der Videomischer. Das aktuelle Produktionsformat ist SD-SDI (576i/25). Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst die Umrüstung der Regie 1 und die Erneuerung der zur Regie 1 zugehörigen acht Kameras. Die zentrale Videotechnik ist in digitaler Komponententechnik (HD-SDI 1080i50) zu realisieren. Der AN hat alle notwendigen Geräte zu liefern, zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Dazu gehören auch alle mechanischen Arbeiten an den Einrichtungsgegenständen (z. B. Regiepult). Die Integration in die bestehende Infrastruktur und die dazu notwendigen Anpassungen sind Bestandteil der zu erbringenden Leistung (z. B. das „Jupiter“-System).
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Referenznummer: Geschäftszeichen/Vergabenummer:ZT6-1133-2013-033-17-PUK4

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. (Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
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-Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten. Die nachfolgend genannten Nachweise zur Leistungsfähigkeit brauchen für Unterauftragnehmer nur prozentual in der Höhe des Auftragsvolumens erbracht werden. Beispiel: Setzt ein IT-Unternehmen eine Elektrofirma für das Verlegen von Kabeln als Unterauftragnehmer ein, so hat diese nur für ihren Teil den Nachweis zur Leistungsfähigkeit zu erbringen.
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- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen.
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- Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1 des Angebotsvordrucks).
- Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind:
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden; Laufzeit mindestens entsprechend des Vertragszeitraums).
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen aus den letzten drei Jahren, die erkennen lassen, dass der Bieter über Erfahrung im Bereich der Installation und Inbetriebnahme von professioneller TV Broadcast Technik verfügt. Die Referenzleistungen müssen zudem gleiche oder ähnliche Projekte zum Gegenstand haben (Einführung von und/oder Umstellung auf HD-TV-Technik). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
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- Vorlage der Anlage „Ausstattungsanforderungen“; die darin enthaltenen Mindestanforderungen sind vom Bieter durch Ankreuzen zu bestätigen. Ein Nichtvorliegen der Anlage oder nicht bestätigte Punkte führen zum Ausschluss des Angebotes!
- Angaben zur Kabelinfrastruktur (Kapitel 3.3 der Leistungsbeschreibung): Ausführliche Beschreibung der technischen Parameter für die Signalübertragung mit einer Glasfaser bzw. LWL (Lichtwellenleiter) zwischen den Kameraköpfen und den Basisstationen.
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o Alternativ: Falls das Kameraübertragungssystem zwischen Basisstation und Kamerakopf nur mit einer zwei-adrigen LWL-Verbindung zu realisieren ist, so hat der Bieter in seinem Angebot die technischen Gründe ausführlich und nachvollziehbar dazustellen. Ferner hat er für diesen Fall ein Lösungskonzept vorzustellen, wie die vorhandene Infrastruktur erweitert werden muss. Dieses Lösungskonzept ist mit dem Angebot auf einer gesonderten Anlage einzureichen und hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
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a) Der Lösungsvorschlag wurde ausführlich dargestellt.
b) Die Anpassungen am Steckfeld im zentralen Geräteraum wurden dargestellt.
c) Die Anpassungen an der weiteren Kabelinfrastruktur wurden dargestellt.
d) Alle notwendigen Arbeiten wurden beschrieben.
e) Der Vorschlag ist umsetzbar.
- Jeweils die technischen Unterlagen (Spezifikationen) zu allen angebotenen Geräten und Gegenständen. Diese Daten müssen zumindest bei den Geräten die mechanischen Informationen (Abmaße, Gewicht, Anschlüsse usw.), die elektrischen Spezifikationen (Leistungsaufnahme, Videospezifikationen und -Normen, usw.) und Ausstattungsmerkmale enthalten.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Ergänzende Vertragsbestimmung über die Erstellung eines IT-Systems, Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 - Vergaben

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2013-10-11 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Geschäftszeichen/Vergabenummer:ZT6-1133-2013-033-17-PUK4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13 / 18 dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 048-077950 (2013-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag -Verwaltung-

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 110-188030
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 48-077950
ABl. S-Ausgabe: 110

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZT6-1133-2013-033-17-PuK4

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1. die Kriterien die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog geführt haben. (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-03 📅
Name: BTS broadcast technology solutions GmbH
Postanschrift: Brunnenweg 11
Postort: Weiterstadt
Postleitzahl: 64331
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 110-188030 (2013-06-06)