Umrüstung der Wechselrichter von Photovoltaikanlagen und deren Schutzeinrichtungen nach Systemstabilitätsverordnung
Am 26.7.2012 ist die Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsnetzes (Systemstabilitätsverordnung – SysStabV) in Kraft getreten. Dazu ist es erforderlich, die Wechselrichter und die zentral angeordneten Schutzeinrichtungen von Photovoltaikanlagen (im Folgenden PV-Anlagen genannt), die nach dieser Verordnung mit geänderten Einstellwerten betrieben werden müssen, entsprechend einzustellen. Die erforderlichen Maßnahmen sind nach den Regelungen und Fristen der SysStabV vorzunehmen. Diese betreffen in unserer Auftragsvergabe PV-Anlagen > 10 kW bis einschließlich 30 kW (Umrüstung bis 31.12.2014) sowie PV-Anlagen > 30 kW bis einschließlich 100 kW (Umrüstung bis 31.5.2014). Der Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) ist für die komplette Abwicklung der Umrüstung verantwortlich. Dies umfasst u.a. neben der technischen Umrüstung der Einrichtungen auch die Bereitstellung eines technischen und telefonischen Supports sowie sämtliche Abwicklung der organisatorischen und administrativen Aufgaben, die für die Umrüstung erforderlich sind. Die erforderlichen Dokumentationen sind ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfanges. Die Einstellung der geänderten Abschaltfrequenzen ist nach der veröffentlichten Vorgabe der Übertragungsnetzbetreiber „Wechselrichter-Liste für Verteilnetzbetreiber; 50,2Hz Umrüstung“ durchzuführen. Diese ist im Internet unter
http://www.eeg-kwk.net/de/Systemstabilitätsverordnung.htm veröffentlicht.
Sofern die Umrüstung nur vom Hersteller selbst durchgeführt werden kann, hat der AN den Hersteller mit der Umrüstung zu beauftragen. Der aktuelle Stand zu den umgestellten Wechselrichtern ist in regelmäßigen Abständen zu berichten. Dieser Bericht ist so zu verfassen, dass er den Vorgaben der Übertragungsnetzbetreiber entspricht und unverändert weitergegeben werden kann. Zentrale Schutzeinrichtungen sind, sofern anlagenspezifisch keine Vorgaben seitens der ovag Netz AG gemacht werden, immer auf einheitliche Werte einzustellen. Die Dokumentation ist über das CRM-System TINA durchzuführen. Hierfür erhält der AN eine externe Zugangsberechtigung zu dem System. Der Zugang ist vom AN unter Beachtung der vorgegebenen Datenschutzrichtlinien der ovag Netz AG sicherzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-22.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-03-22
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Auftragsbekanntmachung
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