Umrüstung von Wechselrichtern nach Maßgabe der Systemstabilitätsverordnung
Aufgrund der Systemstabilitätsverordnung sind Photovoltaikanlagen mit einer Anlagenleistung größer 10 kWp eines bestimmten Inbetriebnahmezeitraums umzurüsten. Nachgerüstet werden müssen der / die Wechselrichter und – falls vorhanden – die sogenannte Entkupplungsschutzeinrichtung (zentrale Frequenzüberwachung). Dabei wird entweder ein Update der Software durchgeführt oder ein elektronisches Bauteil im Wechselrichter ausgetauscht. Bei der N-ERGIE Netz GmbH sind ca. 16 000 Anlagen umzurüsten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-01-18
|
Auftragsbekanntmachung
|
2013-05-16
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|