Unternehmensberatung, kaufmännische und technische Betriebsführung, Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden, Betrieb einer Sportstätte. Die Stadt Meersburg möchte für die in ihrem 100% Eigentum stehende hochwertig ausgestattete Meersburg Therme, die in bevorzugter Lage direkt am Bodenseeufer liegt, einen Betriebsführungsauftrag erteilen, mit dem die technische und kaufmännische Leitung unter Beachtung des Vergaberechts übernommen und von dem die Meersburg Therme nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere im Bezug auf Verkehrssicherheit, wirtschaftlich, markt- und zielgruppenorientiert betrieben wird. Der Betriebsführer soll die Meersburg Therme nach den einschlägigen Vorschriften betreiben und bei Beendigung des Vertrages in einem sehr guten technischen und wirtschaftlichen Zustand übergeben

Stadt Meersburg

Die Stadt Meersburg beabsichtigt, die technische und kaufmännische Leitung an einen externen Betriebsführer zu vergeben, um eine optimale Bewirtschaftung der Meersburg Therme - 100% Eigentum der Stadt Meersburg - zu gewährleisten. Der Betriebsführer erhält für seine Tätigkeit ein Entgelt, er hat keine eigenen Investitionen an den Bauten, der Ausstattung oder für Personal und Marketing o.ä. der Meersburg Therme vorzunehmen. Betriebsmittel, Personalkosten, laufende Kosten der Instandhaltung und Investitionen werden aus den Einnahmen der Meersburg Therme finanziert. Der Betriebsführer hat bei Vertragsschluss mindestens eine Sicherheit in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen, was ggf. durch Einbehalte der Stadt Meersburg von der Vergütung erfolgen kann. Aufgabe des Betriebsführers - und mit dem Betriebsführungsentgelt abgegolten - ist die technische und kaufmännische Leitung der Meersburg Therme unter Beachtung der vertraglichen Mitspracherechte der Stadt Meersburg. Insbesondere gehört zu den Aufgaben und ist mit dem Betriebsführungsentgelt abgegolten: a) Die Übernahme des Personals der Meersburg Therme nach § 613a BGB, das beinhaltet auch die Übernahme der Personalverantwortung und die Sorge für Personalkontinuität und -qualität, Neueinstellungen, Gehaltszahlungen, Sozialabgaben, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen usw., insbesondere die Fortführung der Zertifizierung „Servicequalität Baden-Württemberg“. Nicht von dem Personal der Meersburg Therme werden gegenwärtig und sollen auch in Zukunft erledigt werden kaufmännische Aufgaben, insbesondere Einkauf, Buchhaltung, Controlling, jährliche Budget- und jährliche Investitionsplanung, Marketing etc. sowie die Pflege der Außenanlagen. b) Der Betrieb der Gastronomie im Thermal- und Erlebnisbad sowie im Sauna- und Eingangsbereich der Meersburg Therme und im Außenbereich. c) Der Betriebsführer hat die im Vergabeverfahren vorgestellten betriebswirtschaftlichen Konzepte auf Wunsch der Stadt Meersburg umzusetzen, Werbung und Veranstaltungen für die Meersburg Therme in Absprache mit dem Meersburg Tourismus zu entwickeln und durchzuführen. d) Er hat dem Stadtrat über die gesamte Vertragslaufzeit Vorschläge für den wirtschaftlichen Betrieb der Meersburg Therme und für Preisanpassungen zu unterbreiten. e) Außerdem gehört die Verkehrssicherungspflicht für die Meersburg Therme und deren Außenanlagen zu den Aufgaben des Betriebsführers. f) Der Betriebsführer hat einen Projektleiter und einen Betriebsleiter zur Verfügung zu stellen, die unter anderem die Aufgabe haben, den Bedarf an Instandhaltung, Modernisierung und Instandsetzung der Meersburg Therme fortwährend zu kontrollieren und - ggf. nach vorheriger Zustimmung der Stadt Meersburg - umzusetzen und dabei auf eine exklusive Ausstattung und hohe Qualität in der Ausführung zu achten. g) Der Betriebsführer hat ferner im Rahmen der Erledigung der kaufmännischen Aufgaben, insbesondere den Einkauf, Buchhaltung, Controlling, jährliche Budget- und jährliche Investitionsplanung, Marketing etc. sowie die Pflege der Außenanlagen selbst bzw. mit eigenem Personal (keine Anstellung bei Meersburg Therme) zu übernehmen. h) Bei Einkäufen ist der Betriebsführer an das Vergaberecht und die Richtlinien der Stadt Meersburg gebunden. i) Der Betriebsführer hat insbesondere auch die Aufgabe der kontinuierlichen Prüfung der Wasserqualität (Große Wasserprobe auf Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht) und der Kontrolle der Verträglichkeit des Thermalwassers mit den baulichen Anlagen. j) Der Projektleiter und der Betriebsleiter des Betriebsführers werden vor Vertragsschluss mündlich nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974 belehrt und haben im Anschluss eine dem entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-22.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
“Vertragslaufzeit 48 Monate”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Meersburg
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 88709
Postort: Meersburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.meersburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-therme@meersburg.de 📧
Telefon: +49 7532440155 📞
Fax: +49 7532440156 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 041-065951
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen

“Einzureichende Unterlagen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung folgende Unterlagen vorzulegen („Checkliste“) inklusive dem...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 041-065951 (2013-02-22)