Unternehmensberatung, kaufmännische und technische Betriebsführung, Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden, Betrieb einer Sportstätte. Die Stadt Meersburg möchte für die in ihrem 100% Eigentum stehende hochwertig ausgestattete Meersburg Therme, die in bevorzugter Lage direkt am Bodenseeufer liegt, einen Betriebsführungsauftrag erteilen, mit dem die technische und kaufmännische Leitung unter Beachtung des Vergaberechts übernommen und von dem die Meersburg Therme nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere im Bezug auf Verkehrssicherheit, wirtschaftlich, markt- und zielgruppenorientiert betrieben wird. Der Betriebsführer soll die Meersburg Therme nach den einschlägigen Vorschriften betreiben und bei Beendigung des Vertrages in einem sehr guten technischen und wirtschaftlichen Zustand übergeben
Die Stadt Meersburg beabsichtigt, die technische und kaufmännische Leitung an einen externen Betriebsführer zu vergeben, um eine optimale Bewirtschaftung der Meersburg Therme - 100% Eigentum der Stadt Meersburg - zu gewährleisten. Der Betriebsführer erhält für seine Tätigkeit ein Entgelt, er hat keine eigenen Investitionen an den Bauten, der Ausstattung oder für Personal und Marketing o.ä. der Meersburg Therme vorzunehmen. Betriebsmittel, Personalkosten, laufende Kosten der Instandhaltung und Investitionen werden aus den Einnahmen der Meersburg Therme finanziert. Der Betriebsführer hat bei Vertragsschluss mindestens eine Sicherheit in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen, was ggf. durch Einbehalte der Stadt Meersburg von der Vergütung erfolgen kann. Aufgabe des Betriebsführers - und mit dem Betriebsführungsentgelt abgegolten - ist die technische und kaufmännische Leitung der Meersburg Therme unter Beachtung der vertraglichen Mitspracherechte der Stadt Meersburg. Insbesondere gehört zu den Aufgaben und ist mit dem Betriebsführungsentgelt abgegolten: a) Die Übernahme des Personals der Meersburg Therme nach § 613a BGB, das beinhaltet auch die Übernahme der Personalverantwortung und die Sorge für Personalkontinuität und -qualität, Neueinstellungen, Gehaltszahlungen, Sozialabgaben, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen usw., insbesondere die Fortführung der Zertifizierung „Servicequalität Baden-Württemberg“. Nicht von dem Personal der Meersburg Therme werden gegenwärtig und sollen auch in Zukunft erledigt werden kaufmännische Aufgaben, insbesondere Einkauf, Buchhaltung, Controlling, jährliche Budget- und jährliche Investitionsplanung, Marketing etc. sowie die Pflege der Außenanlagen. b) Der Betrieb der Gastronomie im Thermal- und Erlebnisbad sowie im Sauna- und Eingangsbereich der Meersburg Therme und im Außenbereich. c) Der Betriebsführer hat die im Vergabeverfahren vorgestellten betriebswirtschaftlichen Konzepte auf Wunsch der Stadt Meersburg umzusetzen, Werbung und Veranstaltungen für die Meersburg Therme in Absprache mit dem Meersburg Tourismus zu entwickeln und durchzuführen. d) Er hat dem Stadtrat über die gesamte Vertragslaufzeit Vorschläge für den wirtschaftlichen Betrieb der Meersburg Therme und für Preisanpassungen zu unterbreiten. e) Außerdem gehört die Verkehrssicherungspflicht für die Meersburg Therme und deren Außenanlagen zu den Aufgaben des Betriebsführers. f) Der Betriebsführer hat einen Projektleiter und einen Betriebsleiter zur Verfügung zu stellen, die unter anderem die Aufgabe haben, den Bedarf an Instandhaltung, Modernisierung und Instandsetzung der Meersburg Therme fortwährend zu kontrollieren und - ggf. nach vorheriger Zustimmung der Stadt Meersburg - umzusetzen und dabei auf eine exklusive Ausstattung und hohe Qualität in der Ausführung zu achten. g) Der Betriebsführer hat ferner im Rahmen der Erledigung der kaufmännischen Aufgaben, insbesondere den Einkauf, Buchhaltung, Controlling, jährliche Budget- und jährliche Investitionsplanung, Marketing etc. sowie die Pflege der Außenanlagen selbst bzw. mit eigenem Personal (keine Anstellung bei Meersburg Therme) zu übernehmen. h) Bei Einkäufen ist der Betriebsführer an das Vergaberecht und die Richtlinien der Stadt Meersburg gebunden. i) Der Betriebsführer hat insbesondere auch die Aufgabe der kontinuierlichen Prüfung der Wasserqualität (Große Wasserprobe auf Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht) und der Kontrolle der Verträglichkeit des Thermalwassers mit den baulichen Anlagen. j) Der Projektleiter und der Betriebsleiter des Betriebsführers werden vor Vertragsschluss mündlich nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974 belehrt und haben im Anschluss eine dem entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-22.
Auftragsbekanntmachung (2013-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang: Vertragslaufzeit 48 Monate
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Meersburg
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 88709
Postort: Meersburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.meersburg.de🌏
E-Mail: ausschreibung-therme@meersburg.de📧
Telefon: +49 7532440155📞
Fax: +49 7532440156 📠
Einzureichende Unterlagen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung folgende Unterlagen vorzulegen („Checkliste“) inklusive dem Reglement zu den Anlagen:
Unterschriebener Teilnahmeantrag (1fach)
Unterschriebene Bewerbungsbedingungen (1fach) – Anlage 1
Unterschriebene Liste der Referenzen (1fach) – Anlage A
Unterschriebene Eigenerklärung über die Anzahl der Bäder, die der Bewerber betreibt (mit Adresse) (1fach) – Anlage B
Unterschriebene Eigenerklärung über die Umsätze in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 (gesamt und Teilumsätze Bäder- und Saunabetrieb) (1fach) – Anlage C
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste des/der Name/n und Qualifikation/en des/der einzusetzenden Projektleiter(s) (1fach) – Anlage D
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste des/der Name/n und Qualifikation/en des/der einzusetzenden Betriebsleiter(s) (1-fach) – Anlage E
Unterschriebene diverse Eigenerklärungen zu Nichtvorliegen von Insolvenz/Liquidation, zur Entrichtung der Sozialabgaben/Steuern, Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen / vorsätzlich unzutreffender Angaben / strafrechtlicher Verurteilungen (1fach) – Anlage F
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, nicht älter als 1 Jahr im Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) (1fach) – Anlage G
Vorlage von allen Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und die mit Prokura ausgestatteten Personen): Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 3 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung) (1fach) – Anlage H
Für das Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 4 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung) (1fach) – Anlage I
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (1fach) – Anlage J
Unterschriebene Eigenerklärung: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur (Töchter, Mutter etc. und Gesellschafter) (1fach) – Anlage K
Unterschriebene Eigenerklärung mit Beifügung eines Nachweises betr. die Qualifikation der Person/des Unternehmens, der/das die Befähigung zur Kontrolle des Thermalwassers besitzt (1fach) – Anlage L
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste aller Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und Prokuristen) (1fach) – Anlage M
Unterschriebenes Formblatt Nachunternehmereinsatz (1fach) – Anlage N
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste der Nachunternehmer, die im Falle der Auftragserteilung eingesetzt werden würden (Erforderlichenfalls, 1-fach oder mehrfach) – Anlage O
Unterschriebenes Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Erforderlichenfalls,
1-fach oder mehrfach) – Anlage P
Unterschriebenes Formblatt Bewerber- und Bietergemeinschaft (1fach) – Anlage R
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Nichtvorliegen von strafrechtlichen Verurteilungen). - Anlage S
Kennzettel (1fach) – Anlage T
Weitere Hinweise und Anforderungen:
Sofern die Formblätter vorgegeben sind, sind diese zu verwenden. Dies betrifft diesen Teilnahmeantrag, die Bewerbungsbedingungen (Anlage 1), sowie die Anlagen A, C, F, N und ggf. P, R.
Bescheinigungen und Nachweise Dritter sind unter Einhaltung der obigen Gliederung als Anlage zu kennzeichnen, d.h., es ist auf den Dokumenten oben rechts eine entsprechende Eintragung vorzunehmen (z.B. „Anlage H“).
Die Anlagen N, O und P sind nur dann abzugeben, wenn der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt. Sofern der Bewerber Nachunternehmer einsetzen will, hat er für jeden Nachunternehmer die Anlage N einzureichen. Die mehrfache Einreichung der Anlage N ist zulässig für verschiedene Nachunternehmer und die Benennung mehrerer Nachunternehmer für die gleiche Leistung. Steht zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht fest, welchen der Nachunternehmer der Bewerber einzusetzen gedenkt, sind die in Frage kommenden Nachunternehmer in Anlage O aufzuführen.
Die Anlage P ist immer dann abzugeben, wenn der Bewerber sich zur Erbringung der Leistung der Fähigkeiten Dritter (z.B. Konzerntöchter, Nachunternehmer) bedienen will.
Die Anlage R ist nur dann abzugeben, wenn sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bewerbergemeinschaft / Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Die Anlage T (Kennzettel) ist zwingend zu verwenden.
Die von den Bewerbern priorisierten 3 Referenzen (Anlage A) sind unter Beachtung der in den Bewerbungsbedingungen (Anlage 1) erläuterten Kriterien zu beschreiben und dem Teilnahmeantrag beizufügen, optimalerweise eingeordnet hinter Anlage A.
Ende der Checkliste.
Wichtig:
Die Vergabeunterlagen und der Teilnahmeantrag werden unter der angegebenen Adresse auf Anforderung und nur unter Hinterlassung der kompletten Kontaktdaten des Bewerbers (Postanschrift, Telefon, Fax, email) per e-mail bereitgestellt. Der Bewerber sichert zu, dass er nach dem Eingang der e-mail mit den angehängten Teilnahmeunterlagen über die Tatsache informiert, dass er die Unterlagen vollständig mit allen Anhängen erhalten hat. Insbesondere bestätigt er dabei, dass bzgl. der e-mail-Adresse, die angegeben hat, sichergestellt ist, dass ihn ggf. weitere Informationen zu dem Teilnahmewettbewerb (z.B. Antworten auf Bewerberfragen) auch tatsächlich erreichen. Er bestätigt dabei auch, dass er sich der möglichen Nachteile bewusst ist, falls dies nicht geschieht.
Bewerber haben die Angaben in der Bekanntmachung sowie die Teilnahme-/ Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.
Einzureichende Unterlagen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung folgende Unterlagen vorzulegen („Checkliste“) inklusive dem Reglement zu den Anlagen:
Unterschriebene Liste der Referenzen (1fach) – Anlage A
Unterschriebene Eigenerklärung über die Anzahl der Bäder, die der Bewerber betreibt (mit Adresse) (1fach) – Anlage B
Unterschriebene Eigenerklärung über die Umsätze in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 (gesamt und Teilumsätze Bäder- und Saunabetrieb) (1fach) – Anlage C
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste des/der Name/n und Qualifikation/en des/der einzusetzenden Projektleiter(s) (1fach) – Anlage D
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste des/der Name/n und Qualifikation/en des/der einzusetzenden Betriebsleiter(s) (1-fach) – Anlage E
Unterschriebene diverse Eigenerklärungen zu Nichtvorliegen von Insolvenz/Liquidation, zur Entrichtung der Sozialabgaben/Steuern, Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen / vorsätzlich unzutreffender Angaben / strafrechtlicher Verurteilungen (1fach) – Anlage F
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, nicht älter als 1 Jahr im Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) (1fach) – Anlage G
Vorlage von allen Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und die mit Prokura ausgestatteten Personen): Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 3 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung) (1fach) – Anlage H
Für das Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 4 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung) (1fach) – Anlage I
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (1fach) – Anlage J
Unterschriebene Eigenerklärung: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur (Töchter, Mutter etc. und Gesellschafter) (1fach) – Anlage K
Unterschriebene Eigenerklärung mit Beifügung eines Nachweises betr. die Qualifikation der Person/des Unternehmens, der/das die Befähigung zur Kontrolle des Thermalwassers besitzt (1fach) – Anlage L
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste aller Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und Prokuristen) (1fach) – Anlage M
Unterschriebenes Formblatt Nachunternehmereinsatz (1fach) – Anlage N
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste der Nachunternehmer, die im Falle der Auftragserteilung eingesetzt werden würden (Erforderlichenfalls, 1-fach oder mehrfach) – Anlage O
Unterschriebenes Formblatt Bewerber- und Bietergemeinschaft (1fach) – Anlage R
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Nichtvorliegen von strafrechtlichen Verurteilungen). - Anlage S
Kennzettel (1fach) – Anlage T
Weitere Hinweise und Anforderungen:
Sofern die Formblätter vorgegeben sind, sind diese zu verwenden. Dies betrifft diesen Teilnahmeantrag, die Bewerbungsbedingungen (Anlage 1), sowie die Anlagen A, C, F, N und ggf. P, R.
Bescheinigungen und Nachweise Dritter sind unter Einhaltung der obigen Gliederung als Anlage zu kennzeichnen, d.h., es ist auf den Dokumenten oben rechts eine entsprechende Eintragung vorzunehmen (z.B. „Anlage H“).
Die Anlagen N, O und P sind nur dann abzugeben, wenn der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt. Sofern der Bewerber Nachunternehmer einsetzen will, hat er für jeden Nachunternehmer die Anlage N einzureichen. Die mehrfache Einreichung der Anlage N ist zulässig für verschiedene Nachunternehmer und die Benennung mehrerer Nachunternehmer für die gleiche Leistung. Steht zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht fest, welchen der Nachunternehmer der Bewerber einzusetzen gedenkt, sind die in Frage kommenden Nachunternehmer in Anlage O aufzuführen.
Die Anlage P ist immer dann abzugeben, wenn der Bewerber sich zur Erbringung der Leistung der Fähigkeiten Dritter (z.B. Konzerntöchter, Nachunternehmer) bedienen will.
Die Anlage R ist nur dann abzugeben, wenn sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bewerbergemeinschaft / Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Die Anlage T (Kennzettel) ist zwingend zu verwenden.
Die von den Bewerbern priorisierten 3 Referenzen (Anlage A) sind unter Beachtung der in den Bewerbungsbedingungen (Anlage 1) erläuterten Kriterien zu beschreiben und dem Teilnahmeantrag beizufügen, optimalerweise eingeordnet hinter Anlage A.
Ende der Checkliste.
Wichtig:
Die Vergabeunterlagen und der Teilnahmeantrag werden unter der angegebenen Adresse auf Anforderung und nur unter Hinterlassung der kompletten Kontaktdaten des Bewerbers (Postanschrift, Telefon, Fax, email) per e-mail bereitgestellt. Der Bewerber sichert zu, dass er nach dem Eingang der e-mail mit den angehängten Teilnahmeunterlagen über die Tatsache informiert, dass er die Unterlagen vollständig mit allen Anhängen erhalten hat. Insbesondere bestätigt er dabei, dass bzgl. der e-mail-Adresse, die angegeben hat, sichergestellt ist, dass ihn ggf. weitere Informationen zu dem Teilnahmewettbewerb (z.B. Antworten auf Bewerberfragen) auch tatsächlich erreichen. Er bestätigt dabei auch, dass er sich der möglichen Nachteile bewusst ist, falls dies nicht geschieht.
Bewerber haben die Angaben in der Bekanntmachung sowie die Teilnahme-/ Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Meersburg beabsichtigt, die technische und kaufmännische Leitung an einen externen Betriebsführer zu vergeben, um eine optimale Bewirtschaftung der Meersburg Therme - 100% Eigentum der Stadt Meersburg - zu gewährleisten. Der Betriebsführer erhält für seine Tätigkeit ein Entgelt, er hat keine eigenen Investitionen an den Bauten, der Ausstattung oder für Personal und Marketing o.ä. der Meersburg Therme vorzunehmen. Betriebsmittel, Personalkosten, laufende Kosten der Instandhaltung und Investitionen werden aus den Einnahmen der Meersburg Therme finanziert. Der Betriebsführer hat bei Vertragsschluss mindestens eine Sicherheit in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen, was ggf. durch Einbehalte der Stadt Meersburg von der Vergütung erfolgen kann. Aufgabe des Betriebsführers - und mit dem Betriebsführungsentgelt abgegolten - ist die technische und kaufmännische Leitung der Meersburg Therme unter Beachtung der vertraglichen Mitspracherechte der Stadt Meersburg. Insbesondere gehört zu den Aufgaben und ist mit dem Betriebsführungsentgelt abgegolten: a) Die Übernahme des Personals der Meersburg Therme nach § 613a BGB, das beinhaltet auch die Übernahme der Personalverantwortung und die Sorge für Personalkontinuität und -qualität, Neueinstellungen, Gehaltszahlungen, Sozialabgaben, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen usw., insbesondere die Fortführung der Zertifizierung „Servicequalität Baden-Württemberg“. Nicht von dem Personal der Meersburg Therme werden gegenwärtig und sollen auch in Zukunft erledigt werden kaufmännische Aufgaben, insbesondere Einkauf, Buchhaltung, Controlling, jährliche Budget- und jährliche Investitionsplanung, Marketing etc. sowie die Pflege der Außenanlagen. b) Der Betrieb der Gastronomie im Thermal- und Erlebnisbad sowie im Sauna- und Eingangsbereich der Meersburg Therme und im Außenbereich. c) Der Betriebsführer hat die im Vergabeverfahren vorgestellten betriebswirtschaftlichen Konzepte auf Wunsch der Stadt Meersburg umzusetzen, Werbung und Veranstaltungen für die Meersburg Therme in Absprache mit dem Meersburg Tourismus zu entwickeln und durchzuführen. d) Er hat dem Stadtrat über die gesamte Vertragslaufzeit Vorschläge für den wirtschaftlichen Betrieb der Meersburg Therme und für Preisanpassungen zu unterbreiten. e) Außerdem gehört die Verkehrssicherungspflicht für die Meersburg Therme und deren Außenanlagen zu den Aufgaben des Betriebsführers. f) Der Betriebsführer hat einen Projektleiter und einen Betriebsleiter zur Verfügung zu stellen, die unter anderem die Aufgabe haben, den Bedarf an Instandhaltung, Modernisierung und Instandsetzung der Meersburg Therme fortwährend zu kontrollieren und - ggf. nach vorheriger Zustimmung der Stadt Meersburg - umzusetzen und dabei auf eine exklusive Ausstattung und hohe Qualität in der Ausführung zu achten. g) Der Betriebsführer hat ferner im Rahmen der Erledigung der kaufmännischen Aufgaben, insbesondere den Einkauf, Buchhaltung, Controlling, jährliche Budget- und jährliche Investitionsplanung, Marketing etc. sowie die Pflege der Außenanlagen selbst bzw. mit eigenem Personal (keine Anstellung bei Meersburg Therme) zu übernehmen. h) Bei Einkäufen ist der Betriebsführer an das Vergaberecht und die Richtlinien der Stadt Meersburg gebunden. i) Der Betriebsführer hat insbesondere auch die Aufgabe der kontinuierlichen Prüfung der Wasserqualität (Große Wasserprobe auf Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht) und der Kontrolle der Verträglichkeit des Thermalwassers mit den baulichen Anlagen. j) Der Projektleiter und der Betriebsleiter des Betriebsführers werden vor Vertragsschluss mündlich nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974 belehrt und haben im Anschluss eine dem entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Die Stadt Meersburg beabsichtigt, die technische und kaufmännische Leitung an einen externen Betriebsführer zu vergeben, um eine optimale Bewirtschaftung der Meersburg Therme - 100% Eigentum der Stadt Meersburg - zu gewährleisten. Der Betriebsführer erhält für seine Tätigkeit ein Entgelt, er hat keine eigenen Investitionen an den Bauten, der Ausstattung oder für Personal und Marketing o.ä. der Meersburg Therme vorzunehmen. Betriebsmittel, Personalkosten, laufende Kosten der Instandhaltung und Investitionen werden aus den Einnahmen der Meersburg Therme finanziert. Der Betriebsführer hat bei Vertragsschluss mindestens eine Sicherheit in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen, was ggf. durch Einbehalte der Stadt Meersburg von der Vergütung erfolgen kann. Aufgabe des Betriebsführers - und mit dem Betriebsführungsentgelt abgegolten - ist die technische und kaufmännische Leitung der Meersburg Therme unter Beachtung der vertraglichen Mitspracherechte der Stadt Meersburg. Insbesondere gehört zu den Aufgaben und ist mit dem Betriebsführungsentgelt abgegolten: a) Die Übernahme des Personals der Meersburg Therme nach § 613a BGB, das beinhaltet auch die Übernahme der Personalverantwortung und die Sorge für Personalkontinuität und -qualität, Neueinstellungen, Gehaltszahlungen, Sozialabgaben, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen usw., insbesondere die Fortführung der Zertifizierung „Servicequalität Baden-Württemberg“. Nicht von dem Personal der Meersburg Therme werden gegenwärtig und sollen auch in Zukunft erledigt werden kaufmännische Aufgaben, insbesondere Einkauf, Buchhaltung, Controlling, jährliche Budget- und jährliche Investitionsplanung, Marketing etc. sowie die Pflege der Außenanlagen. b) Der Betrieb der Gastronomie im Thermal- und Erlebnisbad sowie im Sauna- und Eingangsbereich der Meersburg Therme und im Außenbereich. c) Der Betriebsführer hat die im Vergabeverfahren vorgestellten betriebswirtschaftlichen Konzepte auf Wunsch der Stadt Meersburg umzusetzen, Werbung und Veranstaltungen für die Meersburg Therme in Absprache mit dem Meersburg Tourismus zu entwickeln und durchzuführen. d) Er hat dem Stadtrat über die gesamte Vertragslaufzeit Vorschläge für den wirtschaftlichen Betrieb der Meersburg Therme und für Preisanpassungen zu unterbreiten. e) Außerdem gehört die Verkehrssicherungspflicht für die Meersburg Therme und deren Außenanlagen zu den Aufgaben des Betriebsführers. f) Der Betriebsführer hat einen Projektleiter und einen Betriebsleiter zur Verfügung zu stellen, die unter anderem die Aufgabe haben, den Bedarf an Instandhaltung, Modernisierung und Instandsetzung der Meersburg Therme fortwährend zu kontrollieren und - ggf. nach vorheriger Zustimmung der Stadt Meersburg - umzusetzen und dabei auf eine exklusive Ausstattung und hohe Qualität in der Ausführung zu achten. g) Der Betriebsführer hat ferner im Rahmen der Erledigung der kaufmännischen Aufgaben, insbesondere den Einkauf, Buchhaltung, Controlling, jährliche Budget- und jährliche Investitionsplanung, Marketing etc. sowie die Pflege der Außenanlagen selbst bzw. mit eigenem Personal (keine Anstellung bei Meersburg Therme) zu übernehmen. h) Bei Einkäufen ist der Betriebsführer an das Vergaberecht und die Richtlinien der Stadt Meersburg gebunden. i) Der Betriebsführer hat insbesondere auch die Aufgabe der kontinuierlichen Prüfung der Wasserqualität (Große Wasserprobe auf Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht) und der Kontrolle der Verträglichkeit des Thermalwassers mit den baulichen Anlagen. j) Der Projektleiter und der Betriebsleiter des Betriebsführers werden vor Vertragsschluss mündlich nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974 belehrt und haben im Anschluss eine dem entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsmöglichkeiten: 2
Verlängerungszeitraum 4 Jahre pro Verlängerungsmöglichkeit
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meersburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind entsprechend § 6 Abs. 6 VOL/A-EG zwingend die nachfolgenden Erklärungen abzugeben, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) Erklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
b) Erklärung des Bewerbers, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
c) Erklärung des Bewerbers, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
d) Erklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zu Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
e) Erklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
f) Nachweis des Eintrags in das Berufs-/Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, nicht älter als 1 Jahr im Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens).
2. Vorlage von allen Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und die mit Prokura ausgestatteten Personen): Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 3 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung).
2. Vorlage von allen Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und die mit Prokura ausgestatteten Personen): Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 3 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung).
3. Für das Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 4 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung).
5. Unterschriebene Eigenerklärung: Liste aller Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und Prokuristen).
Hinweise: Mit Ausnahme der Nachweise gemäß Ziffern 1 f), 2. und 3. sind Eigenerklärungen ausreichend. Die Vergabeunterlagen und der Teilnahmeantrag sind seitens des Bewerbers unter der o.g. Adresse schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) anzufordern. In den Teilnahmeunterlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Die genannten Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Hinweise: Mit Ausnahme der Nachweise gemäß Ziffern 1 f), 2. und 3. sind Eigenerklärungen ausreichend. Die Vergabeunterlagen und der Teilnahmeantrag sind seitens des Bewerbers unter der o.g. Adresse schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) anzufordern. In den Teilnahmeunterlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Die genannten Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Die Bewerber müssen über eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. Euro und für Sachschäden von 3 Mio. Euro verfügen. Die Versicherungshöhe ist mit Einreichung der Bewerbung durch Erklärung des Versicherers nachzuweisen.
b) Unterschriebene Eigenerklärung über die Umsätze in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 (gesamt und Teilumsätze Bäder- und Saunabetrieb)
c) Unterschriebene Eigenerklärung: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur (Töchter, Mutter etc. und Gesellschafter)
Mindeststandards:
(1) Betrieb von mindestens 3 Bädern mit Saunaanlage. Der Bewerber erreicht eine höhere Punktzahl (Punkt 6b der Bewerbungsbedingungen), wenn die von ihm benannten 3 Referenzbäder mit Saunaanlage zusätzliche folgende Eigenschaften/Bereiche aufweisen: Thermalbad, Freibad, Außensauna, Gastronomie.
(1) Betrieb von mindestens 3 Bädern mit Saunaanlage. Der Bewerber erreicht eine höhere Punktzahl (Punkt 6b der Bewerbungsbedingungen), wenn die von ihm benannten 3 Referenzbäder mit Saunaanlage zusätzliche folgende Eigenschaften/Bereiche aufweisen: Thermalbad, Freibad, Außensauna, Gastronomie.
(2) Die Anzahl der Bäder mit Saunaanlage, die der Bewerber insgesamt betreibt, muss mindestens die Zahl 3 betragen.
(3) Der durchschnittliche Umsatz im Bereich Bad + Sauna aller vom Betreiber betriebenen Bäder muss mindestens 2 Mio. EUR / pro Jahr betragen (Durchschnitt der 3 Geschäftsjahre 2009-2011, addiert und geteilt durch 3).
(4) Über eine technische Ausbildung im Bereich der Schwimmbadtechnik muss mindestens entweder der Projektleiter oder der Betriebsleiter verfügen.
Hinweis: Projektleiter und Betriebsleiter dürfen bis zur Zuschlagserteilung aus vergaberechtlichen Gründen in der Regel nicht ausgetauscht werden. Nach Zuschlagserteilung gilt die vertragliche Vereinbarung.
(5) Der Projektleiter muss zwingend über eine betriebswirtschaftliche Ausbildung oder eine technische Ausbildung verfügen. Er muss außerdem mindestens 3 Jahre Berufserfahrung besitzen.
Das Konzept des Projektleiters (max. 2 einseitig beschriebene DIN A 4 Seiten, 12 CPI, Times New Roman, Rand mindestens 2,5, Zeilenabstand mindestens 1,15, keine Skalierung) für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsleiter und die bisherigen Erfahrungen des Projektleiters bei der Leitung der Anlagen (Thermalbädern, Saunaanlagen, Erlebnis-, Freibädern, Gastronomie) ist mit der Bewerbung einzureichen. Das Konzept wird dann in der Präsentation von dem Projektleiter vorgestellt.
Das Konzept des Projektleiters (max. 2 einseitig beschriebene DIN A 4 Seiten, 12 CPI, Times New Roman, Rand mindestens 2,5, Zeilenabstand mindestens 1,15, keine Skalierung) für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsleiter und die bisherigen Erfahrungen des Projektleiters bei der Leitung der Anlagen (Thermalbädern, Saunaanlagen, Erlebnis-, Freibädern, Gastronomie) ist mit der Bewerbung einzureichen. Das Konzept wird dann in der Präsentation von dem Projektleiter vorgestellt.
(6) Der Betriebsleiter muss über eine betriebswirtschaftliche oder technische Ausbildung, sowie über mindestens 3 Jahr Berufserfahrung verfügen.
Das Konzept des Betriebsleiters (max. 2 einseitig beschriebene DIN A4 Seiten, 12 CPI, Times New Roman, Rand mindestens 2,5, Zeilenabstand mindestens 1,15, keine Skalierung), in dem die technischen Anforderungen an den Betrieb der Anlagen (Thermalbädern, Saunaanlagen, Erlebnis-, Freibädern, Gastronomie) dargestellt sind und seine bisherigen Erfahrungen in der Leitung der Anlagen (Thermalbädern, Saunaanlagen, Erlebnis-, Freibädern, Gastronomie) (max. 2 einseitig beschriebene DIN A4 Seiten, 12 CPI, Times New Roman, Rand mindestens 2,5, Zeilenabstand mindestens 1,15, keine Skalierung) ist mit der Bewerbung einzureichen.
Das Konzept des Betriebsleiters (max. 2 einseitig beschriebene DIN A4 Seiten, 12 CPI, Times New Roman, Rand mindestens 2,5, Zeilenabstand mindestens 1,15, keine Skalierung), in dem die technischen Anforderungen an den Betrieb der Anlagen (Thermalbädern, Saunaanlagen, Erlebnis-, Freibädern, Gastronomie) dargestellt sind und seine bisherigen Erfahrungen in der Leitung der Anlagen (Thermalbädern, Saunaanlagen, Erlebnis-, Freibädern, Gastronomie) (max. 2 einseitig beschriebene DIN A4 Seiten, 12 CPI, Times New Roman, Rand mindestens 2,5, Zeilenabstand mindestens 1,15, keine Skalierung) ist mit der Bewerbung einzureichen.
(7) Der Betriebsführer darf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem Umkreis von 40 km Luftlinie um die Stadt Meersburg keinerlei Tätigkeit ausüben, die im unmittelbaren oder mittelbaren Wettbewerb mit der Meersburg Therme steht oder als Pächter, Betriebsführer, Berater, mittelbarer oder unmittelbarer Gesellschafter oder in sonstiger Weise bei einem solchen Wettbewerber auftreten.
(7) Der Betriebsführer darf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem Umkreis von 40 km Luftlinie um die Stadt Meersburg keinerlei Tätigkeit ausüben, die im unmittelbaren oder mittelbaren Wettbewerb mit der Meersburg Therme steht oder als Pächter, Betriebsführer, Berater, mittelbarer oder unmittelbarer Gesellschafter oder in sonstiger Weise bei einem solchen Wettbewerber auftreten.
(8) Gegebenenfalls: Unterschriebenes Formblatt Nachunternehmereinsatz, Unterschriebene Eigenerklärung: Liste der Nachunternehmer, die im Falle der Auftragserteilung eingesetzt werden würden, Unterschriebenes Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer,
(8) Gegebenenfalls: Unterschriebenes Formblatt Nachunternehmereinsatz, Unterschriebene Eigenerklärung: Liste der Nachunternehmer, die im Falle der Auftragserteilung eingesetzt werden würden, Unterschriebenes Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer,
Unterschriebenes Formblatt Bewerber- und Bietergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der fachlichen Eignung und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
a) Unterschriebene Eigenerklärung über die Anzahl der Bäder, die der Bewerber betreibt (mit Adresse).
b) Unterschriebene Liste der Referenzen seit 2007 (mit einer bisherigen Laufzeit von mindestens 24 Monaten zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung), die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst und soweit vorhanden insbesondere Betriebsführung von Bädern/Thermen/Saunen (entsprechend der vorgebeben Aufgliederung). Dabei sind 3 Referenzen zu priorisieren.
b) Unterschriebene Liste der Referenzen seit 2007 (mit einer bisherigen Laufzeit von mindestens 24 Monaten zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung), die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst und soweit vorhanden insbesondere Betriebsführung von Bädern/Thermen/Saunen (entsprechend der vorgebeben Aufgliederung). Dabei sind 3 Referenzen zu priorisieren.
Mindeststandards:
a) Unterschriebene Eigenerklärung: Liste des/der Name/n und Qualifikation/en des/der einzusetzenden Projektleiter(s)
b) Unterschriebene Eigenerklärung: Liste des/der Name/n und Qualifikation/en des/der einzusetzenden Betriebsleiter(s)
c) Unterschriebene Eigenerklärung mit Beifügung eines Nachweises betr. die Qualifikation der Person/des Unternehmens, der/das die Befähigung zur Kontrolle des Thermalwassers besitzt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
100.000 Tsd. Euro, die verzinslich angelegt werden und bei Verbrauch während der Laufzeit wieder aufzufüllen sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Das Entgelt wird für die Betriebsführung gezahlt, die Meersburg Therme finanziert sich aus eigenen Einnahmen, keine Zuschüsse des Betriebsführers erforderlich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, jedes Mitglied der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts haftet gesamtschuldnerisch.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber müssen über eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. Euro und für Sachschäden von 3 Mio. Euro verfügen. Die Versicherungshöhe ist mit Einreichung der Bewerbung durch Erklärung des Versicherers nachzuweisen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Zur inhaltlichen Prüfung und Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind folgende Kriterien von Bedeutung: Der Auswahlprozess richtet sich nach einer Bewertungsmatrix, mit deren Hilfe die 4 Bewerber ermittelt werden. Die 4 Bewerber, die die höchste Punktzahl erreichen, sind damit am besten geeignet, und werden für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen. Bereits im Teilnahmewettbewerb wird eine Präsentation durchgeführt, in deren Rahmen die Bewerber aufgefordert sind, den Projekt- und Betriebsleiter, die im Falle der Zuschlagserteilung für die Meersburg Therme zuständig wären, vorzustellen. Der persönliche Eindruck des Projektleiters wie auch des Betriebsleiters fließt gemäß den unten dargestellten Bewertungskriterien des Teilnahmewettbewerbs in die Bewertung ein. Die Bewertung der Präsentation erfolgt durch die mindestens 3-köpfige Bewertungskommission.Der Bewertungsteil (gemäß Matrix Wertungskriterien Eignung) besteht aus Punktevergaben für die Bewertungskomplexe: Referenzen, Anzahl der Bäder, Umsatz im Bereich Bäder mit angeschlossener Sauna, Projektleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung, Betriebsleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung.---------Insgesamt sind 1010 Punkte erreichbar. Im Rahmen des Kriteriums „Referenzen“ sind maximal 210 Punkte, im Rahmen des Kriteriums „Anzahl der Bäder“ sind maximal 100 Punkte, im Rahmen des Kriteriums „Umsatz im Bereich Bäder mit angeschlossener Sauna“ sind maximal 100 Punkte, im Rahmen des Kriteriums „Projektleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung“ sind maximal 300 Punkte, und im Rahmen des Kriteriums „Betriebsleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung“ sind maximal 300 Punkte erreichbar. Die Bewertung erfolgt durch eine Bewertungskommission, welche aus mindestens 3 Personen besteht. Diejenigen 4 Bewerber, welche die jeweils höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben, erhalten eine entsprechende Aufforderung zur Angebotsabgabe. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Zur inhaltlichen Prüfung und Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind – mit unterschiedlicher Gewichtung – folgende Kriterien von Bedeutung: Referenzen (Gewichtung 20,8%), Anzahl der Bäder (Gewichtung 9,9%), Umsatz im Bereich Bäder mit angeschlossener Sauna (Gewichtung 9,9%), Projektleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung (Gewichtung 29,7%), Betriebsleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung (Gewichtung 29,7%). Bewertung im Einzelnen (Punktzahlen als Maximalwerte, falls nicht anders angegeben): 1. Referenzen (Gewichtung 20,8%): 70 Punkte (je Referenz), bei insgesamt 3 Referenzen x Faktor 3 = 210 Punkte. Darunter: Betrieb vergleichbare Saunaanlage 12 - 20 Punkte, Betrieb vergleichbares Thermalbad 12 - 20 Punkte, Betrieb vergleichbares Erlebnisbad 6 – 10 Punkte, Betrieb vergleichbares Freibad 6 – 10 Punkte, Betrieb vergleichbare Gastronomie 6 – 10 Punkte. 2. Anzahl der Bäder (Gewichtung 9,9%): gesamt 40 Punkte, x Faktor 2,5 = 100 Punkte. Darunter: 3 - 7 Bäder 15 - 35 Punkte, 9 - 11 Bäder, 40 Punkte, 12 - 14 Bäder 25 - 35 Punkte, 15 Bäder und mehr 25 Punkte. 3. Durchschnittlicher Umsatz im Bereich Bad + Sauna (Gewichtung 9,9%): Umsatz der letzten 3 vollen Geschäftsjahre addiert und geteilt durch 3 (in Tsd. Euro), gesamt 10 Punkte x Faktor 10 = 150 Punkte. Darunter: 2.000 – bis unter 6.000 = 1 Punkt, 6.000 – bis unter 9.000 = 4 Punkte, 9.000 – bis unter 12.000 = 7 Punkte, 12.000 – unter 15.000 = 10 Punkte, 15.000 – unter 20.000 = 7 Punkte, 20.000 – unter 25.000 = 5 Punkte, 25.000 und darüber 1 Punkt. 4. Projektleiter (Gewichtung 29,7%): gesamt 50 Punkte, x Faktor 6 = 300 Punkte. Darunter: Betriebswirtschaftliche Ausbildung 5 Punkte, technische Ausbildung 5 Punkte, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung 5 Punkte, Konzept der Zusammenarbeit mit dem Betriebsleiter 6 – 10 Punkte, Darstellung der Erfahrungen mit vergleichbaren Anlagen (Thermalbädern, Saunaanlagen, Erlebnis-, Freibädern, Gastronomie) bis zu 25 Punkte 5. Betriebsleiter (Gewichtung 29,7%): gesamt max. 50 Punkte x Faktor 6 = Punkte 300. Darunter: Betriebswirtschaftliche Ausbildung 5 Punkte, technische Ausbildung 5 Punkte, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bäderbereich 5 Punkte, Darstellung der technischen Anforderungen 6 - 10 Punkte, persönlicher Eindruck in der Präsentation, bis zu 25 Punkte Die maximal mögliche Punktzahl beträgt insgesamt 1.010 Punkte (Bewertung durch Kommission so wie in den Bewerbungsbedingungen angegeben).
Zur inhaltlichen Prüfung und Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind folgende Kriterien von Bedeutung: Der Auswahlprozess richtet sich nach einer Bewertungsmatrix, mit deren Hilfe die 4 Bewerber ermittelt werden. Die 4 Bewerber, die die höchste Punktzahl erreichen, sind damit am besten geeignet, und werden für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen. Bereits im Teilnahmewettbewerb wird eine Präsentation durchgeführt, in deren Rahmen die Bewerber aufgefordert sind, den Projekt- und Betriebsleiter, die im Falle der Zuschlagserteilung für die Meersburg Therme zuständig wären, vorzustellen. Der persönliche Eindruck des Projektleiters wie auch des Betriebsleiters fließt gemäß den unten dargestellten Bewertungskriterien des Teilnahmewettbewerbs in die Bewertung ein. Die Bewertung der Präsentation erfolgt durch die mindestens 3-köpfige Bewertungskommission.Der Bewertungsteil (gemäß Matrix Wertungskriterien Eignung) besteht aus Punktevergaben für die Bewertungskomplexe: Referenzen, Anzahl der Bäder, Umsatz im Bereich Bäder mit angeschlossener Sauna, Projektleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung, Betriebsleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung.---------Insgesamt sind 1010 Punkte erreichbar. Im Rahmen des Kriteriums „Referenzen“ sind maximal 210 Punkte, im Rahmen des Kriteriums „Anzahl der Bäder“ sind maximal 100 Punkte, im Rahmen des Kriteriums „Umsatz im Bereich Bäder mit angeschlossener Sauna“ sind maximal 100 Punkte, im Rahmen des Kriteriums „Projektleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung“ sind maximal 300 Punkte, und im Rahmen des Kriteriums „Betriebsleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung“ sind maximal 300 Punkte erreichbar. Die Bewertung erfolgt durch eine Bewertungskommission, welche aus mindestens 3 Personen besteht. Diejenigen 4 Bewerber, welche die jeweils höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben, erhalten eine entsprechende Aufforderung zur Angebotsabgabe. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Zur inhaltlichen Prüfung und Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind – mit unterschiedlicher Gewichtung – folgende Kriterien von Bedeutung: Referenzen (Gewichtung 20,8%), Anzahl der Bäder (Gewichtung 9,9%), Umsatz im Bereich Bäder mit angeschlossener Sauna (Gewichtung 9,9%), Projektleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung (Gewichtung 29,7%), Betriebsleiter: Name, Ausbildung, Berufserfahrung (Gewichtung 29,7%). Bewertung im Einzelnen (Punktzahlen als Maximalwerte, falls nicht anders angegeben): 1. Referenzen (Gewichtung 20,8%): 70 Punkte (je Referenz), bei insgesamt 3 Referenzen x Faktor 3 = 210 Punkte. Darunter: Betrieb vergleichbare Saunaanlage 12 - 20 Punkte, Betrieb vergleichbares Thermalbad 12 - 20 Punkte, Betrieb vergleichbares Erlebnisbad 6 – 10 Punkte, Betrieb vergleichbares Freibad 6 – 10 Punkte, Betrieb vergleichbare Gastronomie 6 – 10 Punkte. 2. Anzahl der Bäder (Gewichtung 9,9%): gesamt 40 Punkte, x Faktor 2,5 = 100 Punkte. Darunter: 3 - 7 Bäder 15 - 35 Punkte, 9 - 11 Bäder, 40 Punkte, 12 - 14 Bäder 25 - 35 Punkte, 15 Bäder und mehr 25 Punkte. 3. Durchschnittlicher Umsatz im Bereich Bad + Sauna (Gewichtung 9,9%): Umsatz der letzten 3 vollen Geschäftsjahre addiert und geteilt durch 3 (in Tsd. Euro), gesamt 10 Punkte x Faktor 10 = 150 Punkte. Darunter: 2.000 – bis unter 6.000 = 1 Punkt, 6.000 – bis unter 9.000 = 4 Punkte, 9.000 – bis unter 12.000 = 7 Punkte, 12.000 – unter 15.000 = 10 Punkte, 15.000 – unter 20.000 = 7 Punkte, 20.000 – unter 25.000 = 5 Punkte, 25.000 und darüber 1 Punkt. 4. Projektleiter (Gewichtung 29,7%): gesamt 50 Punkte, x Faktor 6 = 300 Punkte. Darunter: Betriebswirtschaftliche Ausbildung 5 Punkte, technische Ausbildung 5 Punkte, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung 5 Punkte, Konzept der Zusammenarbeit mit dem Betriebsleiter 6 – 10 Punkte, Darstellung der Erfahrungen mit vergleichbaren Anlagen (Thermalbädern, Saunaanlagen, Erlebnis-, Freibädern, Gastronomie) bis zu 25 Punkte 5. Betriebsleiter (Gewichtung 29,7%): gesamt max. 50 Punkte x Faktor 6 = Punkte 300. Darunter: Betriebswirtschaftliche Ausbildung 5 Punkte, technische Ausbildung 5 Punkte, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bäderbereich 5 Punkte, Darstellung der technischen Anforderungen 6 - 10 Punkte, persönlicher Eindruck in der Präsentation, bis zu 25 Punkte Die maximal mögliche Punktzahl beträgt insgesamt 1.010 Punkte (Bewertung durch Kommission so wie in den Bewerbungsbedingungen angegeben).
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zimmer 19
Herrn Heier
Referenz Zusätzliche Informationen
Einzureichende Unterlagen: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung folgende Unterlagen vorzulegen („Checkliste“) inklusive dem Reglement zu den Anlagen:
Unterschriebene Liste der Referenzen (1fach) – Anlage A
Unterschriebene Eigenerklärung über die Anzahl der Bäder, die der Bewerber betreibt (mit Adresse) (1fach) – Anlage B
Unterschriebene Eigenerklärung über die Umsätze in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 (gesamt und Teilumsätze Bäder- und Saunabetrieb) (1fach) – Anlage C
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste des/der Name/n und Qualifikation/en des/der einzusetzenden…
… Projektleiter(s) (1fach) – Anlage D
… Betriebsleiter(s) (1-fach) – Anlage E
Unterschriebene diverse Eigenerklärungen zu Nichtvorliegen von Insolvenz/Liquidation, zur Entrichtung der Sozialabgaben/Steuern, Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen / vorsätzlich unzutreffender Angaben / strafrechtlicher Verurteilungen (1fach) – Anlage F
Unterschriebene diverse Eigenerklärungen zu Nichtvorliegen von Insolvenz/Liquidation, zur Entrichtung der Sozialabgaben/Steuern, Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen / vorsätzlich unzutreffender Angaben / strafrechtlicher Verurteilungen (1fach) – Anlage F
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, nicht älter als 1 Jahr im Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) (1fach) – Anlage G
Vorlage von allen Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und die mit Prokura ausgestatteten Personen): Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 3 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung) (1fach) – Anlage H
Vorlage von allen Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und die mit Prokura ausgestatteten Personen): Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 3 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung) (1fach) – Anlage H
Für das Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister Nr. 4 (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung) (1fach) – Anlage I
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (1fach) – Anlage J
Unterschriebene Eigenerklärung: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur (Töchter, Mutter etc. und Gesellschafter) (1fach) – Anlage K
Unterschriebene Eigenerklärung mit Beifügung eines Nachweises betr. die Qualifikation der Person/des Unternehmens, der/das die Befähigung zur Kontrolle des Thermalwassers besitzt (1fach) – Anlage L
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste aller Personen, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt sind (i.d.R. Geschäftsführung und Prokuristen) (1fach) – Anlage M
Unterschriebenes Formblatt Nachunternehmereinsatz (1fach) – Anlage N
Unterschriebene Eigenerklärung: Liste der Nachunternehmer, die im Falle der Auftragserteilung eingesetzt werden würden (Erforderlichenfalls, 1-fach oder mehrfach) – Anlage O
Unterschriebenes Formblatt Bewerber- und Bietergemeinschaft (1fach) – Anlage R
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Nichtvorliegen von strafrechtlichen Verurteilungen). - Anlage S
Kennzettel (1fach) – Anlage T
Weitere Hinweise und Anforderungen:
Sofern die Formblätter vorgegeben sind, sind diese zu verwenden. Dies betrifft diesen Teilnahmeantrag, die Bewerbungsbedingungen (Anlage 1), sowie die Anlagen A, C, F, N und ggf. P, R.
Bescheinigungen und Nachweise Dritter sind unter Einhaltung der obigen Gliederung als Anlage zu kennzeichnen, d.h., es ist auf den Dokumenten oben rechts eine entsprechende Eintragung vorzunehmen (z.B. „Anlage H“).
Die Anlagen N, O und P sind nur dann abzugeben, wenn der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt. Sofern der Bewerber Nachunternehmer einsetzen will, hat er für jeden Nachunternehmer die Anlage N einzureichen. Die mehrfache Einreichung der Anlage N ist zulässig für verschiedene Nachunternehmer und die Benennung mehrerer Nachunternehmer für die gleiche Leistung. Steht zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht fest, welchen der Nachunternehmer der Bewerber einzusetzen gedenkt, sind die in Frage kommenden Nachunternehmer in Anlage O aufzuführen.
Die Anlagen N, O und P sind nur dann abzugeben, wenn der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt. Sofern der Bewerber Nachunternehmer einsetzen will, hat er für jeden Nachunternehmer die Anlage N einzureichen. Die mehrfache Einreichung der Anlage N ist zulässig für verschiedene Nachunternehmer und die Benennung mehrerer Nachunternehmer für die gleiche Leistung. Steht zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht fest, welchen der Nachunternehmer der Bewerber einzusetzen gedenkt, sind die in Frage kommenden Nachunternehmer in Anlage O aufzuführen.
Die Anlage P ist immer dann abzugeben, wenn der Bewerber sich zur Erbringung der Leistung der Fähigkeiten Dritter (z.B. Konzerntöchter, Nachunternehmer) bedienen will.
Die Anlage R ist nur dann abzugeben, wenn sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bewerbergemeinschaft / Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Die Anlage T (Kennzettel) ist zwingend zu verwenden.
Die von den Bewerbern priorisierten 3 Referenzen (Anlage A) sind unter Beachtung der in den Bewerbungsbedingungen (Anlage 1) erläuterten Kriterien zu beschreiben und dem Teilnahmeantrag beizufügen, optimalerweise eingeordnet hinter Anlage A.
Ende der Checkliste.
Wichtig:
Die Vergabeunterlagen und der Teilnahmeantrag werden unter der angegebenen Adresse auf Anforderung und nur unter Hinterlassung der kompletten Kontaktdaten des Bewerbers (Postanschrift, Telefon, Fax, email) per e-mail bereitgestellt. Der Bewerber sichert zu, dass er nach dem Eingang der e-mail mit den angehängten Teilnahmeunterlagen über die Tatsache informiert, dass er die Unterlagen vollständig mit allen Anhängen erhalten hat. Insbesondere bestätigt er dabei, dass bzgl. der e-mail-Adresse, die angegeben hat, sichergestellt ist, dass ihn ggf. weitere Informationen zu dem Teilnahmewettbewerb (z.B. Antworten auf Bewerberfragen) auch tatsächlich erreichen. Er bestätigt dabei auch, dass er sich der möglichen Nachteile bewusst ist, falls dies nicht geschieht.
Die Vergabeunterlagen und der Teilnahmeantrag werden unter der angegebenen Adresse auf Anforderung und nur unter Hinterlassung der kompletten Kontaktdaten des Bewerbers (Postanschrift, Telefon, Fax, email) per e-mail bereitgestellt. Der Bewerber sichert zu, dass er nach dem Eingang der e-mail mit den angehängten Teilnahmeunterlagen über die Tatsache informiert, dass er die Unterlagen vollständig mit allen Anhängen erhalten hat. Insbesondere bestätigt er dabei, dass bzgl. der e-mail-Adresse, die angegeben hat, sichergestellt ist, dass ihn ggf. weitere Informationen zu dem Teilnahmewettbewerb (z.B. Antworten auf Bewerberfragen) auch tatsächlich erreichen. Er bestätigt dabei auch, dass er sich der möglichen Nachteile bewusst ist, falls dies nicht geschieht.
Bewerber haben die Angaben in der Bekanntmachung sowie die Teilnahme-/ Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.
Bewerber haben die Angaben in der Bekanntmachung sowie die Teilnahme-/ Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.
Die Bewerber und Bieter werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt (und die damit verbundenen Anforderungen an sowie Ausschlussfristen für Rechtsbehelfe) des § 107 Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4, hingewiesen:
§ 107 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 107 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.