Urinmessgeräte und Urinauffangsysteme
Universitätsmedizin Göttingen
Die Mitgliedskliniken der Comparatio beabsichtigen, ihren kommenden laufenden Bedarf an Urinmessgeräten und Urinauffangsystemen in Form einer Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Zum Leistungsumfang zählen die Belieferung des Bedarfes an geschlossenen Mess-Systemen, geschlossenen Urindrainagesystemen, geschlossenen Spül-Auffangsystemen, Urinauffangbeuteln, Sekretauffangbeuteln sowie Bein-Urinauffangbeuteln für Erwachsene und Kinder.
Genaue Informationen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-05.
Wer? Wie? Wo?- • Greifswald, Kreisfreie Stadt
- • Göttingen
- • Hamburg › Hamburg
- • Niedersachsen › Hannover
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Landkreis
- • Oberpfalz › Regensburg, Kreisfreie Stadt
- • Sachsen-Anhalt › Magdeburg, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Kiel, Kreisfreie Stadt
- • Schleswig-Holstein › Lübeck, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-04-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2013-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Verbrauchsartikel
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Verbrauchsartikel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 40
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de 🌏
E-Mail: agnetha.foerstermann@comparatio.org 📧
Telefon: +49 5513912144 📞
Fax: +49 5513913012144 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 069-114739
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 💰
2 000 000 💰
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: geschlossene Einkammer-Mess-Systeme
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: geschlossene Zweikammer-Mess-Systeme
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: geschlossene Dreikammer-Mess-Systeme
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: geschlossene Urindrainagesysteme
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: geschlossene Spül-Auffangsysteme
Kurze Beschreibung: Die Belieferung der Kliniken mit geschlossenen Spül-Auffangsystemen
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Urinauffangbeutel
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Sekretauffangbeutel
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Bein-Urinauffangbeutel
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: geschlossenes Urindrainagesystem für Kinder
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Kinder-Urinbeutel
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Kinder-Bein-Urinauffangbeutel
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Zukaufkomponenten Urinauffangsysteme
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2013-00138
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité - Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift: Charitéplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Universität München
Postanschrift: Marchioninistraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 81377
Name des öffentlichen Auftraggebers: Medizinische Hochschule Hannover
Postanschrift: Carl-Neuberg-Str. 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg
Postanschrift: Leipziger Str. 44
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauss-Allee 11
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Campus Kiel: Arnold-Heller-Straße 3, Campus Lübeck: Ratzeburger Allee 160
Postort: Kiel/Lübeck
Postleitzahl: 24105/23538
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17475
Kontakt
Kontaktperson: Agnetha Förstermann
URL der Teilnahme: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login 🌏
Name: Bieterplattform von Healy Hudson
Postanschrift: Wilhelmstr. 20-22
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
URL der Dokumente: http://www.bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ 🌏
: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013-00138
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 069-114739 (2013-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Verbrauchsartikel
Menge oder Umfang:
Die Bedarfsmengen wurden auf Grundlage der reflektierten Erfahrungen des Beschaffungsverhaltens der letzten Jahre prognostiziert. Somit können in der Leistungsgeschreibung nur geschätzte Bedarfsmengen angegeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Verbrauchsartikel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 40
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de 🌏
E-Mail: agnetha.foerstermann@comparatio.org 📧
Telefon: +49 5513912144 📞
Fax: +49 5513913012144 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 069-114739
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
1.) Die benötigten Unterlagen für das Verfahren werden Ihnen frei, direkt und vollständig elektronisch über die Bieterplattform von Healy Hudson (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login) zur Verfügung gestellt. Eine kostenfreie einmalige Registrierung ist hierfür notwendig.
2.) Sie werden Ihr Angebot elektronisch im Rahmen der Bieterplattform abgeben. Hiernach generiert sich ein Mantelbogen. Dieser ist der Vergabestelle fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag spätestens
bis zum Ende der angegebenen Angebotsfrist einzureichen.
3.) Fragen, die dem genannten Ansprechpartner nicht elektronisch über das Fragen - Antworten - Forum bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen, werden nicht beantwortet. Das gleiche gilt für
mündliche Anfragen sowie für Anfragen, die nicht an den genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 💰
2 000 000 💰
Kurze Beschreibung:
Die Mitgliedskliniken der Comparatio beabsichtigen, ihren kommenden laufenden Bedarf an Urinmessgeräten und Urinauffangsystemen in Form einer Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Zum Leistungsumfang zählen die Belieferung des Bedarfes an geschlossenen Mess-Systemen, geschlossenen Urindrainagesystemen, geschlossenen Spül-Auffangsystemen, Urinauffangbeuteln, Sekretauffangbeuteln sowie Bein-Urinauffangbeuteln für Erwachsene und Kinder.
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Genaue Informationen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Bezeichnung des Loses: geschlossene Einkammer-Mess-Systeme
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit geschlossene Einkammer-Mess-Systemen mit Ablass oder Wechselbeutel
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: geschlossene Zweikammer-Mess-Systeme
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit geschlossenen Zweikammer-Mess-Systemen mit Wechselbeutel
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: geschlossene Dreikammer-Mess-Systeme
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit geschlossenen Dreikammer-Mess-Systemen mit Ablass oder Wechselbeuteln
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: geschlossene Urindrainagesysteme
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit geschlossenen Urindrainagesystemen mit Ablass oder Wechselbeutel
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: geschlossene Spül-Auffangsysteme
Kurze Beschreibung: Die Belieferung der Kliniken mit geschlossenen Spül-Auffangsystemen
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Urinauffangbeutel
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit Urinauffangbeuteln in verschiedenen Ausführungen mit / ohne Ablass
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Sekretauffangbeutel
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit Sekretauffangbeuteln in verschiedenen Ausführungen mit / ohne Ablass
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Bein-Urinauffangbeutel
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit Bein-Urinauffangbeuteln mit Einer, Drei oder Zehn Kammern.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: geschlossenes Urindrainagesystem für Kinder
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Kliniken mit geschlossenen Urindrainagesystemen für Kinder mit Ablass
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Kinder-Urinbeutel
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit Kinder-Urinbeuteln in verschiedenen Ausführungen und verschiedene Altersstufen.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Kinder-Bein-Urinauffangbeutel
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit Kinder-Bein-Urinauffangbeutel für Oberschenkel mit Einer oder Drei Kammern
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Zukaufkomponenten Urinauffangsysteme
Kurze Beschreibung:
Die Belieferung der Kliniken mit Fixierkomponenten für die o.g. Lospositionen sofern Sie nicht im System enthalten…
… sind:Haltebänder, Kordeln, Haken und Aufhänger sowie Schlauch- und Betttuchklemmen und Fixierkomponenten für Beinbeutel für Erwachsene und Kinder
… sind:
Haltebänder, Kordeln, Haken und Aufhänger sowie Schlauch- und Betttuchklemmen und Fixierkomponenten für Beinbeutel für Erwachsene und Kinder
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2013-00138
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von dem Unternehmen im Rahmen des Verfahrens gefordert. Sollten Sie eines der Kriterien nicht erfüllen können, wird Ihre Eignung als nicht ausreichend bewertet werden, was zur Folge hat, dass Sie vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Mindestkriterien sind als K.O-Kriterium kenntlichgemacht und führen bei Nicht-Erfüllung zwingend zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Verfahrens.
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- Erklärung in Bezug auf Insolvenz.
Es darf kein Antrag über die Eröffnung über sein Vermögen gem. § 13 InsO gestellt worden sein.
- Bestätigung der Einhaltung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
- Bestätigung der Einhaltung der Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen.
- Verurteilungen.
Das Untermuss folgendes bestätigen. Ich/ Wir bestätige(n), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig auf Grund von in § 6 IV EG VOL/A genannten Straftaten verurteilt ist. Das Verhalten einer Person schlägt dann auf das Unternehmen mit der Konsequenz, dass dessen Zuverlässigkeit nicht zweifelsohne gegeben ist, durch, wenn diese Person berechtigt ist, die Geschäfte des Unternehmens selbstverantwortlich zu führen oder wenn dieser Aufsichtspflichten obliegen, deren Verletzung eine Bestrafung nach § 130 OWiG nach sich zieht. In § 6 IV EG VOL/A werden folgende Straftaten benannt: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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- Bestätigung der Einhaltung von Zollrechtlichen Verpflichtungen.
- Bestätigung der Produkthaftung.
Das Unternehmen muss im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert sein. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR.
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- Bestätigung der Einhaltung von Tariftreue und Mindestentlohnung.
Das Unternehmen muss erklären, dass seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR bezahlt und das Unternehmen von seinem beauftragten Nachunternehmer oder von seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die das Unternehmen selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ vereinbart.
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- Bestätigung der Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen.
Die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware darf nicht unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sein.
- Erklärung des Bieters zu falschen Angaben Wissentliche falsche Angabe bezüglich der geforderten Erklärungen können Ausschluss von der weiteren Auftragserteilung zur Folge haben und dass das Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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- Frauenförderung Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG.
- Gleichbehandlungsrecht gemäß § 4 FFV.
- Unterauftragnehmer gemäß § 4 FFV.
- Nachweispflicht gemäß § 4 FFV.
- (Falls zutreffend) Bekanntgabe von Hinderungsgründe gem. § 5 Abs. 2 FFV.
Ausschluss bei Falschangaben in Bezug auf die Bekanntgabe von Hinderungsgründen.
- Forderung eines deutschsprachigen Kundenservices.
- Bestätigung der Nichterhebung eines Mindestbestellwerts.
- Bestätigung, dass alle angebotenen Produkte eine CE-Kennzeichnung besitzen.
- Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Anforderungen.
Alle Produkte müssen den grundlegenden Anforderungen, welche durch den europäischen Gesetzgeber für den jeweiligen Produktbereich gefordert werden (diese sind: Anhangs 1 der Richtlinie 90/385/EWG für aktive implantierbare medizinische Geräte, für In-vitro-Diagnostika die Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 98/79/EG und für die sonstigen Medizinprodukte die Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 93/42/EWG in den jeweils geltenden Fassung) den darauf umgesetzten harmonisierten Normen der jeweiligen Mitgliedsstaaten entsprechen.
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- Serviceleistungen.
Der Auftragnehmer sichert mit Angebotsabgabe Serviceleistungen durch geschultes Fachpersonal, sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber eine Beratung der Nutzer und der Einkaufsabteilungen, sowie eine ständige Information über Neuentwicklungen und Einsatz von Alternativprodukten zu.
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- Bietergemeinschaften.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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- Urheberrecht.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
- Nachauftragnehmer.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachauftragnehmer übertragen will und diese zu benennen. Bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern ist der Bieter verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu vereinbaren ist, bei der Übertragung von Teilleistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter vereinbart werden. Der Bieter wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Weitergabe an Unterauftragnehmer der Zustimmung des Auftraggebers bedarf, und dass er mit einer Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung von Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Unterauftragnehmer nur in begründeten Ausnahmefällen rechnen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, die von dem Bieter geforderten Eignungsnachweise vor der Zuschlagserteilung auch von den benannten Unterauftragnehmern zu verlangen. Sofern der Bieter nur im Zusammenwirken mit einem Nachauftragnehmer die geforderten Eignungsnachweise führen kann, muss er mit Abgabe des Angebots eine Verfügbarkeitserklärung beilegen, welche bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung verbindlich auf die Ressourcen des Nachunternehmers zugreifen kann. Kann der Nachweis der Eignung auch ohne die Ressourcen des Nachunternehmers geführt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Verfügbarkeitserklärung zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch vor Erteilung des endgültigen Zuschlags, zu fordern.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von dem Unternehmen im Rahmen des Verfahrens gefordert. Sollten Sie eines der Kriterien nicht erfüllen können, wird Ihre Eignung als nicht ausreichend bewertet werden, was zur Folge hat, dass Sie vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Mindestkriterien sind als K.O-Kriterium kenntlichgemacht und führen bei Nicht-Erfüllung zwingend zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Verfahrens.
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- Angabe der Umsätze der letzten 3 Jahre, untergliedert in Komplettumsatz und Umsatz mit Kliniken der Maximalversorgung.
- Angabe der erzielten Umsätze der letzte 3 Jahre im zu vergebenden Produktbereich.
- Benennung von Referenz Kliniken, die einen Status als Maximalversorger inne haben und die bereits im Bereich des Vergabegegenstandes in der Vergangenheit von Unternehmen beliefert wurden, sowie die entsprechenden Ansprechpartner. Mindestbedingung: Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die letzten 3 Jahre angegeben werden.
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- Abfrage über zur Verfügung Stellung eines Konsignationslager.
- Benennung eines für dieses Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartner des Unternehmens mit Bekanntgabe des Namens; Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
- Bestätigung, dass alle angebotenen Produkte den Vorgaben/Empfehlungen des RKI entsprechen.
- Erklärung in Bezug auf Insolvenz.
Es darf kein Antrag über die Eröffnung über sein Vermögen gem. § 13 InsO gestellt worden sein.
- Bestätigung der Einhaltung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben.
- Bestätigung der Einhaltung der Vereinbarungen, abgestimmte Verhaltensweisen.
- Verurteilungen.
Das Untermuss folgendes bestätigen. Ich/ Wir bestätige(n), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig auf Grund von in § 6 IV EG VOL/A genannten Straftaten verurteilt ist. Das Verhalten einer Person schlägt dann auf das Unternehmen mit der Konsequenz, dass dessen Zuverlässigkeit nicht zweifelsohne gegeben ist, durch, wenn diese Person berechtigt ist, die Geschäfte des Unternehmens selbstverantwortlich zu führen oder wenn dieser Aufsichtspflichten obliegen, deren Verletzung eine Bestrafung nach § 130 OWiG nach sich zieht. In § 6 IV EG VOL/A werden folgende Straftaten benannt: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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- Bestätigung der Einhaltung von Zollrechtlichen Verpflichtungen.
- Bestätigung der Produkthaftung.
Das Unternehmen muss im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert sein. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR.
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- Bestätigung der Einhaltung von Tariftreue und Mindestentlohnung
Das Unternehmen muss erklären, dass seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR bezahlt und das Unternehmen von seinem beauftragten Nachunternehmer oder von seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die das Unternehmen selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ vereinbart.
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- Bestätigung der Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen
Die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware darf nicht unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sein.
- Erklärung des Bieters zu falschen Angaben Wissentliche falsche Angabe bezüglich der geforderten Erklärungen können Ausschluss von der weiteren Auftragserteilung zur Folge haben und dass das Unternehmen bis zur Dauer von 3 Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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- Frauenförderung Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG.
- Gleichbehandlungsrecht gemäß § 4 FFV.
- Unterauftragnehmer gemäß § 4 FFV.
- Nachweispflicht gemäß § 4 FFV.
- (Falls zutreffend) Bekanntgabe von Hinderungsgründe gem. § 5 Abs. 2 FFV.
Ausschluss bei Falschangaben in Bezug auf die Bekanntgabe von Hinderungsgründen.
- Forderung eines deutschsprachigen Kundenservices.
- Bestätigung der Nichterhebung eines Mindestbestellwerts.
- Bestätigung, dass alle angebotenen Produkte eine CE-Kennzeichnung besitzen.
- Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Anforderungen.
Alle Produkte müssen den grundlegenden Anforderungen, welche durch den europäischen Gesetzgeber für den jeweiligen Produktbereich gefordert werden (diese sind: Anhangs 1 der Richtlinie 90/385/EWG für aktive implantierbare medizinische Geräte, für In-vitro-Diagnostika die Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 98/79/EG und für die sonstigen Medizinprodukte die Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 93/42/EWG in den jeweils geltenden Fassung) den darauf umgesetzten harmonisierten Normen der jeweiligen Mitgliedsstaaten entsprechen.
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- Serviceleistungen.
Der Auftragnehmer sichert mit Angebotsabgabe Serviceleistungen durch geschultes Fachpersonal, sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber eine Beratung der Nutzer und der Einkaufsabteilungen, sowie eine ständige Information über Neuentwicklungen und Einsatz von Alternativprodukten zu.
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- Bietergemeinschaften.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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- Urheberrecht.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
- Nachauftragnehmer.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachauftragnehmer übertragen will und diese zu benennen. Bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern ist der Bieter verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu vereinbaren ist, bei der Übertragung von Teilleistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter vereinbart werden. Der Bieter wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Weitergabe an Unterauftragnehmer der Zustimmung des Auftraggebers bedarf, und dass er mit einer Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung von Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Unterauftragnehmer nur in begründeten Ausnahmefällen rechnen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, die von dem Bieter geforderten Eignungsnachweise vor der Zuschlagserteilung auch von den benannten Unterauftragnehmern zu verlangen. Sofern der Bieter nur im Zusammenwirken mit einem Nachauftragnehmer die geforderten Eignungsnachweise führen kann, muss er mit Abgabe des Angebots eine Verfügbarkeitserklärung beilegen, welche bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung verbindlich auf die Ressourcen des Nachunternehmers zugreifen kann. Kann der Nachweis der Eignung auch ohne die Ressourcen des Nachunternehmers geführt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Verfügbarkeitserklärung zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch vor Erteilung des endgültigen Zuschlags, zu fordern.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Von dem/den Auftragnehmer(n) kann bei Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5% der Netto-Auftragssumme für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die spätestens 21 Tage nach Vertragsschluss zu stellen ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Zahlungsbedingungen in Höhe von 21 Tage 3 % Skonto / 30 Tage netto ab Zugang der Rechnung, einheitlich für alle Comparatio-Kliniken.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité - Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift: Charitéplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum der Universität München
Postanschrift: Marchioninistraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 81377
Name des öffentlichen Auftraggebers: Medizinische Hochschule Hannover
Postanschrift: Carl-Neuberg-Str. 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Postanschrift: Martinistr. 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20246
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg
Postanschrift: Leipziger Str. 44
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauss-Allee 11
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Campus Kiel: Arnold-Heller-Straße 3, Campus Lübeck: Ratzeburger Allee 160
Postort: Kiel/Lübeck
Postleitzahl: 24105/23538
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17475
Kontakt
Kontaktperson: Agnetha Förstermann
URL der Teilnahme: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login 🌏
Name: Bieterplattform von Healy Hudson
Postanschrift: Wilhelmstr. 20-22
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
URL der Dokumente: http://www.bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ 🌏
: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013-00138
Zusätzliche Informationen
1.) Die benötigten Unterlagen für das Verfahren werden Ihnen frei, direkt und vollständig elektronisch über die Bieterplattform von Healy Hudson (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login) zur Verfügung gestellt. Eine kostenfreie einmalige Registrierung ist hierfür notwendig.
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2.) Sie werden Ihr Angebot elektronisch im Rahmen der Bieterplattform abgeben. Hiernach generiert sich ein Mantelbogen. Dieser ist der Vergabestelle fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag spätestens
bis zum Ende der angegebenen Angebotsfrist einzureichen.
3.) Fragen, die dem genannten Ansprechpartner nicht elektronisch über das Fragen - Antworten - Forum bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen, werden nicht beantwortet. Das gleiche gilt für
mündliche Anfragen sowie für Anfragen, die nicht an den genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter seiner gesetzlich definierten Rügeobliegenheit laut § 107 III GWB nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme der Tatsache, welche seiner Meinung nach einen Vergaberechtsverstoß darstellt, nachkommt.
Nach § 107 III Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Außerdem wird eindeutig auf die Fristen des § 101 a I GWB hingewiesen, welcher den Auftraggeber verpflichtet nach Versand der Vorabinformation innerhalb eines bestimmten, beschriebenen Zeitkorridors die Zuschlagserteilung zu unterlassen.
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