Neubau einer Adsorptionsstufe zur Spuren- und Reststoffelimination mit nachgeschalteter Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der maschinellen Ausrüstung. Die Tuchfiltration und technische Einrichtung der Aktivkohlelagerung und –dosierung ist Gegenstand eines separaten Auftrages. Dies betrifft ebenfalls die E-MSR-Technik. Die geplante maschinelle Ausrüstung wird weitgehend in dem Kellergeschoss eines neuen Betriebsgebäudes errichtet und beinhaltet die notwendigen Pumpen, Rohrleitungen und Armaturen, die für den Betrieb der Adsorptionsstufe erforderlich sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
— 4 Stk Kreiselpumpen je 175 l/s;— 3 Stk Kreiselpumpen je 210 l/s;— 3 Stk. Exzenterschneckenpumpen je 15 l/s;— Zwischenflanschschieber DN 400 bis DN 1000;— Gehäuseloseschieber u. a. DN 1000;— Rohrleitungen in 1.4571;— Statische Rohrmischer DN 500 bis DN 900;— 3 Stk Hyperboloidrührwerke;— 2 Stk PE-Lagerbehälter je 25 m³;— 1 Stk Rundräumer (D = 37 m);— Räumerlaufbahnabdeckung;— Metallbauarbeiten in 1.4571;— Wartungsvertrag für 4 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Abwasserbehandlungsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Raumschaft Lahr – Herr Dr. Anders
Postanschrift: Limbruchweg 14
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.av-lahr.de🌏
E-Mail: gereon.anders@av-lahr.de📧
Telefon: +49 782192289911📞
Fax: +49 782192289963 📠
Angebote können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen.
Bei Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Angebote können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen.
Bei Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Adsorptionsstufe zur Spuren- und Reststoffelimination mit nachgeschalteter Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der maschinellen Ausrüstung. Die Tuchfiltration und technische Einrichtung der Aktivkohlelagerung und –dosierung ist Gegenstand eines separaten Auftrages. Dies betrifft ebenfalls die E-MSR-Technik. Die geplante maschinelle Ausrüstung wird weitgehend in dem Kellergeschoss eines neuen Betriebsgebäudes errichtet und beinhaltet die notwendigen Pumpen, Rohrleitungen und Armaturen, die für den Betrieb der Adsorptionsstufe erforderlich sind.
Neubau einer Adsorptionsstufe zur Spuren- und Reststoffelimination mit nachgeschalteter Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der maschinellen Ausrüstung. Die Tuchfiltration und technische Einrichtung der Aktivkohlelagerung und –dosierung ist Gegenstand eines separaten Auftrages. Dies betrifft ebenfalls die E-MSR-Technik. Die geplante maschinelle Ausrüstung wird weitgehend in dem Kellergeschoss eines neuen Betriebsgebäudes errichtet und beinhaltet die notwendigen Pumpen, Rohrleitungen und Armaturen, die für den Betrieb der Adsorptionsstufe erforderlich sind.
Menge oder Umfang:
— 4 Stk Kreiselpumpen je 175 l/s;
— 3 Stk Kreiselpumpen je 210 l/s;
— 3 Stk. Exzenterschneckenpumpen je 15 l/s;
— Zwischenflanschschieber DN 400 bis DN 1000;
— Gehäuseloseschieber u. a. DN 1000;
— Rohrleitungen in 1.4571;
— Statische Rohrmischer DN 500 bis DN 900;
— 3 Stk Hyperboloidrührwerke;
— 2 Stk PE-Lagerbehälter je 25 m³;
— 1 Stk Rundräumer (D = 37 m);
— Räumerlaufbahnabdeckung;
— Metallbauarbeiten in 1.4571;
— Wartungsvertrag für 4 Jahre.
Referenznummer: 141/2013
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei der Vergabestelle bzw. in den Vergabeunterlagen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei der Vergabestelle bzw. in den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei der Vergabestelle bzw. in den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei der Vergabestelle bzw. in den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei der Vergabestelle bzw. in den Vergabeunterlagen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei der Vergabestelle bzw. in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Innerhalb des Nachweises der techn. Leistungsfähig-keit ist von dem Bewerber aufzuzeigen, dass er über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Lieferung und Montage vergleichbarer technischen Ausrüstungen verfügt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft, 5 v.H. der Auftragssumme (vgl. § 14 VOB/A);
— Gewährleistungsbürgschaft, 3 v.H. der Auftragssumme (vgl. § 14 VOB/A).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Über http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de können Sie hierzu die Vergabeunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform ab Montag, den 9.9.2013 bei der Stadt Lahr, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr, Tel. +49 78219100611, Fax +49 78219100612. /// Die einmaligen Lizenskosten für das elektronische Verfahren betragen 12,00 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12,00 Euro, bei Zusendung 16,00 EUR (inkl. 4,00 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen einen Verrechnungsscheck.
Sie haben die Möglichkeit dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Über http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de können Sie hierzu die Vergabeunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform ab Montag, den 9.9.2013 bei der Stadt Lahr, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr, Tel. +49 78219100611, Fax +49 78219100612. /// Die einmaligen Lizenskosten für das elektronische Verfahren betragen 12,00 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12,00 Euro, bei Zusendung 16,00 EUR (inkl. 4,00 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen einen Verrechnungsscheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-15 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Lahr - Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Öffnungsort (Stadt): Lahr
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Schillerstraße 23
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dr. Gereon Anders
Internetadresse: www.av-lahr.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.av-lahr.de🌏
Name: Stadt Lahr - Vermessungs- und Liegenschaftsamt - Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice
Postanschrift: Schillerstraße 23
Telefon: +49 78219100663📞
E-Mail: ausschreibung@lahr.de📧
Fax: +49 78219100612 📠
URL der Dokumente: http://www.lahr.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.lahr.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-07 📅
Datum des Endes: 2014-12-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 141/2013
Zusätzliche Informationen
Angebote können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen.
Bei Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Bei Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen
Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen
Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage
vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer
Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach
Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab
Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den
Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Quelle: OJS 2013/S 174-299928 (2013-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 771 720,43 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-02 📅
Name: Gesellschaft für Wassertechnik und Apparatebau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Amstetter Straße 20
Postort: Nellingen
Postleitzahl: 89191
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Anders, Dr. Gereon
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.