Verbandskläranlage Lahr - Errichtung einer Adsorptionsstufe (Elimination von Spuren- und Reststoffen) / Maschinelle Ausrüstung - Lager- und Dosieranlage für Pulveraktivkohle
Neubau einer Adsorptionsstufe zur Spuren- und Reststoffelimination mit nachgeschalteter Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die geplante vollautomatische Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle ist in einem bauseits errichteten Technikgebäude zu integrieren. Gegenstand des Auftrages ist die Dimensionierung, Bemessung, Detailplanung, Lieferung und betriebsfertige Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der Technischen Ausrüstung (maschinelle Ausrüstung und E-MSR-Technik) der geplanten Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle auf der Kläranlage Lahr.Die Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle dient zur kontinuierlichen, durchflußabhängigen Be-schickung der geplanten Kontaktreaktoren mit suspendierter Pulveraktivkohle. Die Befüllung des Lagersilos erfolgt über eine außerhalb des Silos angebrachte Befüllleitung, die mit einer pneumatisch betätigten Absperrarmatur zu verschließen ist. Die Entleerung des Silos und die Befüllung von Vorlagebehältern für die Dosiereinrichtung sollen über eine Dosierschnecke erfolgen. Über die Dosier-schnecke ist zunächst ein Vorratsbehälter vor der Dosiereinrichtung mit Pulveraktivkohle zu befüllen. Mit Anlauf der Dosierschnecke ist eine Zellenradschleuse zum Silo in Betrieb zu setzen. Ein Schnellschlussschieber zwischen Silo und Zellenradschleuse ist für Havariefälle vorzusehen. Zur Auflockerung der Pulveraktivkohle sind als Siloaustragshilfen pneumatische Auflockerungseinrichtungen ringförmig im Silo anzuordnen. Die Dosierung der Pulveraktivkohle soll über einen Vorlagebehälter geschehen. Die Dosierung hat gravimetrisch zu erfolgen. Die Dosiereinheit ist für eine Leistung von 2 bis 40 kg/h Pulveraktivkohle auszulegen. Eine Dosiergenauigkeit von +/- 1,0 % ist einzuhalten und zu Gewährleisten. Unterhalb der vorbeschriebenen Dosiereinheit sind Transportpumpen mit aufgesetztem Einspültrichter zur Einmischung und vollständigen Benetzung der Pulveraktivkohle und zum Weitertransport zu der Dosierstelle vorzusehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Abwasserbehandlungsanlagen
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrages ist die Dimensionierung, Bemessung, Detailplanung, Lieferung und betriebsfertige Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der Technischen Ausrüstung (maschinelle Ausrüstung und E-MSR-Technik) der geplanten Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle auf der Kläranlage Lahr. Die Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle dient zur kontinuierlichen, durchflußabhängigen Beschickung der geplanten Kontaktreaktoren mit suspendierter Pulveraktivkohle. Die Befüllung des La-gersilos erfolgt über eine außerhalb des Silos angebrachte Befüllleitung, die mit einer pneumatisch betätigten Absperrarmatur zu verschließen ist. Die Entleerung des Silos und die Befüllung von Vorla-gebehältern für die Dosiereinrichtung sollen über eine Dosierschnecke erfolgen. Über die Dosierschnecke ist zunächst ein Vorratsbehälter vor der Dosiereinrichtung mit Pulveraktivkohle zu befüllen. Mit Anlauf der Dosierschnecke ist eine Zellenradschleuse zum Silo in Betrieb zu setzen. Ein Schnellschlussschieber zwischen Silo und Zellenradschleuse ist für Havariefälle vorzusehen. Zur Auflockerung der Pulveraktivkohle sind als Siloaustragshilfen pneumatische Auflockerungseinrichtungen ringförmig im Silo anzuordnen. Die Dosierung der Pulveraktivkohle soll über einen Vorlagebehälter geschehen. Die Dosierung hat gravimetrisch zu erfolgen. Die Dosiereinheit ist für eine Leistung von 2 bis 40 kg/h Pulveraktivkohle auszulegen. Eine Dosiergenauigkeit von +/- 1,0 % ist einzuhalten und zu Gewährleisten. Unterhalb der vorbeschriebenen Dosiereinheit sind Transportpumpen mit aufgesetztem Einspültrichter zur Einmischung und vollständigen Benetzung der Pulveraktivkohle und zum Wei-tertransport zu der Dosierstelle vorzusehen.
Gegenstand des Auftrages ist die Dimensionierung, Bemessung, Detailplanung, Lieferung und betriebsfertige Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der Technischen Ausrüstung (maschinelle Ausrüstung und E-MSR-Technik) der geplanten Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle auf der Kläranlage Lahr. Die Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle dient zur kontinuierlichen, durchflußabhängigen Beschickung der geplanten Kontaktreaktoren mit suspendierter Pulveraktivkohle. Die Befüllung des La-gersilos erfolgt über eine außerhalb des Silos angebrachte Befüllleitung, die mit einer pneumatisch betätigten Absperrarmatur zu verschließen ist. Die Entleerung des Silos und die Befüllung von Vorla-gebehältern für die Dosiereinrichtung sollen über eine Dosierschnecke erfolgen. Über die Dosierschnecke ist zunächst ein Vorratsbehälter vor der Dosiereinrichtung mit Pulveraktivkohle zu befüllen. Mit Anlauf der Dosierschnecke ist eine Zellenradschleuse zum Silo in Betrieb zu setzen. Ein Schnellschlussschieber zwischen Silo und Zellenradschleuse ist für Havariefälle vorzusehen. Zur Auflockerung der Pulveraktivkohle sind als Siloaustragshilfen pneumatische Auflockerungseinrichtungen ringförmig im Silo anzuordnen. Die Dosierung der Pulveraktivkohle soll über einen Vorlagebehälter geschehen. Die Dosierung hat gravimetrisch zu erfolgen. Die Dosiereinheit ist für eine Leistung von 2 bis 40 kg/h Pulveraktivkohle auszulegen. Eine Dosiergenauigkeit von +/- 1,0 % ist einzuhalten und zu Gewährleisten. Unterhalb der vorbeschriebenen Dosiereinheit sind Transportpumpen mit aufgesetztem Einspültrichter zur Einmischung und vollständigen Benetzung der Pulveraktivkohle und zum Wei-tertransport zu der Dosierstelle vorzusehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Abwasserbehandlungsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Raumschaft Lahr - Herr Dr. Anders
Postanschrift: Limbruchweg 14
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.av-lahr.de🌏
E-Mail: gereon.anders@av-lahr.de📧
Telefon: +49 782192289911📞
Fax: +49 782192289963 📠
Aufträge können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Antragsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Bei Antragsabgabe in Papierform ist der Antrag an der dafür vorgesehehen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Aufkleber aus den Ausschreibunsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Aufträge können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Antragsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Bei Antragsabgabe in Papierform ist der Antrag an der dafür vorgesehehen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Aufkleber aus den Ausschreibunsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Adsorptionsstufe zur Spuren- und Reststoffelimination mit nachgeschalteter Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die geplante vollautomatische Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle ist in einem bauseits errichteten Technikgebäude zu integrieren. Gegenstand des Auftrages ist die Dimensionierung, Bemessung, Detailplanung, Lieferung und betriebsfertige Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der Technischen Ausrüstung (maschinelle Ausrüstung und E-MSR-Technik) der geplanten Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle auf der Kläranlage Lahr.Die Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle dient zur kontinuierlichen, durchflußabhängigen Be-schickung der geplanten Kontaktreaktoren mit suspendierter Pulveraktivkohle. Die Befüllung des Lagersilos erfolgt über eine außerhalb des Silos angebrachte Befüllleitung, die mit einer pneumatisch betätigten Absperrarmatur zu verschließen ist. Die Entleerung des Silos und die Befüllung von Vorlagebehältern für die Dosiereinrichtung sollen über eine Dosierschnecke erfolgen. Über die Dosier-schnecke ist zunächst ein Vorratsbehälter vor der Dosiereinrichtung mit Pulveraktivkohle zu befüllen. Mit Anlauf der Dosierschnecke ist eine Zellenradschleuse zum Silo in Betrieb zu setzen. Ein Schnellschlussschieber zwischen Silo und Zellenradschleuse ist für Havariefälle vorzusehen. Zur Auflockerung der Pulveraktivkohle sind als Siloaustragshilfen pneumatische Auflockerungseinrichtungen ringförmig im Silo anzuordnen. Die Dosierung der Pulveraktivkohle soll über einen Vorlagebehälter geschehen. Die Dosierung hat gravimetrisch zu erfolgen. Die Dosiereinheit ist für eine Leistung von 2 bis 40 kg/h Pulveraktivkohle auszulegen. Eine Dosiergenauigkeit von +/- 1,0 % ist einzuhalten und zu Gewährleisten. Unterhalb der vorbeschriebenen Dosiereinheit sind Transportpumpen mit aufgesetztem Einspültrichter zur Einmischung und vollständigen Benetzung der Pulveraktivkohle und zum Weitertransport zu der Dosierstelle vorzusehen.
Neubau einer Adsorptionsstufe zur Spuren- und Reststoffelimination mit nachgeschalteter Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die geplante vollautomatische Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle ist in einem bauseits errichteten Technikgebäude zu integrieren. Gegenstand des Auftrages ist die Dimensionierung, Bemessung, Detailplanung, Lieferung und betriebsfertige Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der Technischen Ausrüstung (maschinelle Ausrüstung und E-MSR-Technik) der geplanten Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle auf der Kläranlage Lahr.Die Lager- und Dosierstation für Pulveraktivkohle dient zur kontinuierlichen, durchflußabhängigen Be-schickung der geplanten Kontaktreaktoren mit suspendierter Pulveraktivkohle. Die Befüllung des Lagersilos erfolgt über eine außerhalb des Silos angebrachte Befüllleitung, die mit einer pneumatisch betätigten Absperrarmatur zu verschließen ist. Die Entleerung des Silos und die Befüllung von Vorlagebehältern für die Dosiereinrichtung sollen über eine Dosierschnecke erfolgen. Über die Dosier-schnecke ist zunächst ein Vorratsbehälter vor der Dosiereinrichtung mit Pulveraktivkohle zu befüllen. Mit Anlauf der Dosierschnecke ist eine Zellenradschleuse zum Silo in Betrieb zu setzen. Ein Schnellschlussschieber zwischen Silo und Zellenradschleuse ist für Havariefälle vorzusehen. Zur Auflockerung der Pulveraktivkohle sind als Siloaustragshilfen pneumatische Auflockerungseinrichtungen ringförmig im Silo anzuordnen. Die Dosierung der Pulveraktivkohle soll über einen Vorlagebehälter geschehen. Die Dosierung hat gravimetrisch zu erfolgen. Die Dosiereinheit ist für eine Leistung von 2 bis 40 kg/h Pulveraktivkohle auszulegen. Eine Dosiergenauigkeit von +/- 1,0 % ist einzuhalten und zu Gewährleisten. Unterhalb der vorbeschriebenen Dosiereinheit sind Transportpumpen mit aufgesetztem Einspültrichter zur Einmischung und vollständigen Benetzung der Pulveraktivkohle und zum Weitertransport zu der Dosierstelle vorzusehen.
Referenznummer: 32/2013a
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich bei der Vergabestelle.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich bei der Vergabestelle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Aufgliederung des Personals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend den Vorgaben im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber Referenz-Projekte die nicht älter als 5 Jahre sind und die einen min. 1-jährigen ordnungsgemäßen Betrieb aufweisen nachzuweisen.
Mindeststandards:
Innerhalb des Nachweises der techn. Leistungsfähigkeit ist von dem Bewerber aufzuzeigen, dass er über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich des Einsatzes von vollautomatischen Lager- und Dosieranlagen für Pulveraktivkohle entsprechend dem vorgegebenen Einsatzfall verfügt. Dabei hat der Bewerber Referenz-Projekte die nicht älter als 5 Jahre sind und die einen min. 1-jährigen ordnungsgemäßen Betrieb aufweisen nachzuweisen. Eine Bestätigung durch den Ansprechpartner des Referenz-Auftraggebers über einen 1-jährigen ordnungsgemäßen Betrieb ist dem Teil-nahmeantrag beizufügen. Es gilt der Zeitraum von der Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme.
Innerhalb des Nachweises der techn. Leistungsfähigkeit ist von dem Bewerber aufzuzeigen, dass er über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich des Einsatzes von vollautomatischen Lager- und Dosieranlagen für Pulveraktivkohle entsprechend dem vorgegebenen Einsatzfall verfügt. Dabei hat der Bewerber Referenz-Projekte die nicht älter als 5 Jahre sind und die einen min. 1-jährigen ordnungsgemäßen Betrieb aufweisen nachzuweisen. Eine Bestätigung durch den Ansprechpartner des Referenz-Auftraggebers über einen 1-jährigen ordnungsgemäßen Betrieb ist dem Teil-nahmeantrag beizufügen. Es gilt der Zeitraum von der Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme.
Darstellung der Referenzen in Tabellenform wie folgt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer. (Der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann);
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer. (Der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann);
— Bezeichnung des Referenzobjektes;
— Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Beschreibung der Leistung in technischer Hinsicht sowie den Umfang der erbrachten Leistung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft, 5 v.H. der Auftragssumme (vgl. § 14 VOB/B);
— Gewährleistungsbürgschaft, 3 v.H. der Auftragssumme (vgl. § 14 VOB/B).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Bewerbungsunterlagen unter http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de herunterladen und Ihr Antrag abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen im Papierform ab Montag, den 18.3.2013 bei der Stadt Lahr - Vermessungs- und Liegenschaftsamt - Abt. Liegenschaften- und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr. Tel.: +49 78219100611. Fax +49 78219100612.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Bewerbungsunterlagen unter http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de herunterladen und Ihr Antrag abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen im Papierform ab Montag, den 18.3.2013 bei der Stadt Lahr - Vermessungs- und Liegenschaftsamt - Abt. Liegenschaften- und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr. Tel.: +49 78219100611. Fax +49 78219100612.
Die einmaligen Lizenzkosten für das elektronische Verfahren betragen 12 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12 EUR, bei Zusendung 16 EUR (inkl. 4,- Euro Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
Die einmaligen Lizenzkosten für das elektronische Verfahren betragen 12 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12 EUR, bei Zusendung 16 EUR (inkl. 4,- Euro Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-05-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-12-05 📅
Datum des Endes: 2014-08-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 32/2013a
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen
Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer
Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Quelle: OJS 2013/S 054-088506 (2013-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 255 651,27 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-27 📅
Name: Kopf Anlagenbau GmbH
Postanschrift: Schützenstr. 6
Postort: Sulz-Bergfelden
Postleitzahl: 72172
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.