Neubau einer Adsorptionsstufe zur Spuren- und Reststoffelimination mit nachgeschalteter Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die geplante Tuchfiltration wird in bauseits errichteten Betonbecken montiert. Die Tuchfiltration dient zur Abtrennung feinstpartikulärer Pulveraktivkohlefraktionen aus dem Ablauf eines Sedimentationsbeckens der geplanten Adsorptionsstufe.Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der maschinellen Ausrüstung der Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die E-MSR-Technik ist Gegenstand eines separaten Auftrags.Die geplante Tuchfiltration soll aus drei Tuchfiltermodulen im parallelbetrieb bestehen. Die Tuchfiltration ist auf einen Teilstrombetrieb von max. ca. 350 l/s (ca. 50% des max. Kläranlagenzuflusses) aus-zulegen. Die erforderliche Filterfläche der Tuchfiltermodule ist vom AN zu berechnen bzw. zu dimen-sionieren. Die Tuchfiltermodule sollen aus der erforderlichen Anzahl an Filterscheiben bestehen auf denen das geplante Mikrofaser Polstofffiltertuch montiert ist. Die Filterscheiben sollen auf einem Zentralrohr sitzen und sind darüber zu einer drehbaren Einheit zusammen zu fassen. Das Abwasser soll aus der Filterkammer durch das Mikrofaser Polstofffiltertuch in die Filterscheiben strömen, anschließend über das Zentralrohr und den Steigschacht in den Ablauf. Die Reinigung der Mikrofaser Polstoff-filtertücher hat über Filterabsaugeinrichtungen zu geschehen. Der Filtrationsprozess soll während der Filterreinigung nicht unterbrochen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Abwasserbehandlungsanlagen
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der maschinellen Ausrüstung der Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die E-MSR-Technik ist Gegenstand eines separaten Auftrags.Die geplante Tuchfiltration soll aus drei Tuchfiltermodulen im parallelbetrieb bestehen. Die Tuchfiltration ist auf einen Teilstrombetrieb von max. ca. 350 l/s (ca. 50% des max. Kläranlagenzuflusses) auszulegen. Die erforderliche Filterfläche der Tuchfiltermodule ist vom AN zu berechnen bzw. zu dimensionieren. Die Tuchfiltermodule sollen aus der erforderlichen Anzahl an Filterscheiben bestehen auf denen das geplante Mikrofaser Polstofffiltertuch montiert ist. Die Filterscheiben sollen auf einem Zentralrohr sitzen und sind darüber zu einer drehbaren Einheit zusammen zu fassen. Das Abwasser soll aus der Filterkammer durch das Mikrofaser Polstofffiltertuch in die Filterscheiben strömen, anschließend über das Zentralrohr und den Steigschacht in den Ablauf. Die Reinigung der Mikrofaser Polstofffiltertücher hat über Filterabsaugeinrichtungen zu geschehen. Der Filtrationsprozess soll während der Filterreinigung nicht unterbrochen werden.
Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der maschinellen Ausrüstung der Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die E-MSR-Technik ist Gegenstand eines separaten Auftrags.Die geplante Tuchfiltration soll aus drei Tuchfiltermodulen im parallelbetrieb bestehen. Die Tuchfiltration ist auf einen Teilstrombetrieb von max. ca. 350 l/s (ca. 50% des max. Kläranlagenzuflusses) auszulegen. Die erforderliche Filterfläche der Tuchfiltermodule ist vom AN zu berechnen bzw. zu dimensionieren. Die Tuchfiltermodule sollen aus der erforderlichen Anzahl an Filterscheiben bestehen auf denen das geplante Mikrofaser Polstofffiltertuch montiert ist. Die Filterscheiben sollen auf einem Zentralrohr sitzen und sind darüber zu einer drehbaren Einheit zusammen zu fassen. Das Abwasser soll aus der Filterkammer durch das Mikrofaser Polstofffiltertuch in die Filterscheiben strömen, anschließend über das Zentralrohr und den Steigschacht in den Ablauf. Die Reinigung der Mikrofaser Polstofffiltertücher hat über Filterabsaugeinrichtungen zu geschehen. Der Filtrationsprozess soll während der Filterreinigung nicht unterbrochen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Abwasserbehandlungsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Raumschaft Lahr - Herr Dr. Anders
Postanschrift: Limbruchweg 14
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.av-lahr.de🌏
E-Mail: gereon.anders@av-lahr.de📧
Telefon: +49 782192289911📞
Fax: +49 782192289963 📠
Anträge können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Antragsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Bei Antragsabgabe in Papierform ist der Antrag an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Aufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Anträge können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Antragsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Bei Antragsabgabe in Papierform ist der Antrag an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Aufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Adsorptionsstufe zur Spuren- und Reststoffelimination mit nachgeschalteter Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die geplante Tuchfiltration wird in bauseits errichteten Betonbecken montiert. Die Tuchfiltration dient zur Abtrennung feinstpartikulärer Pulveraktivkohlefraktionen aus dem Ablauf eines Sedimentationsbeckens der geplanten Adsorptionsstufe.Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der maschinellen Ausrüstung der Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die E-MSR-Technik ist Gegenstand eines separaten Auftrags.Die geplante Tuchfiltration soll aus drei Tuchfiltermodulen im parallelbetrieb bestehen. Die Tuchfiltration ist auf einen Teilstrombetrieb von max. ca. 350 l/s (ca. 50% des max. Kläranlagenzuflusses) aus-zulegen. Die erforderliche Filterfläche der Tuchfiltermodule ist vom AN zu berechnen bzw. zu dimen-sionieren. Die Tuchfiltermodule sollen aus der erforderlichen Anzahl an Filterscheiben bestehen auf denen das geplante Mikrofaser Polstofffiltertuch montiert ist. Die Filterscheiben sollen auf einem Zentralrohr sitzen und sind darüber zu einer drehbaren Einheit zusammen zu fassen. Das Abwasser soll aus der Filterkammer durch das Mikrofaser Polstofffiltertuch in die Filterscheiben strömen, anschließend über das Zentralrohr und den Steigschacht in den Ablauf. Die Reinigung der Mikrofaser Polstoff-filtertücher hat über Filterabsaugeinrichtungen zu geschehen. Der Filtrationsprozess soll während der Filterreinigung nicht unterbrochen werden.
Neubau einer Adsorptionsstufe zur Spuren- und Reststoffelimination mit nachgeschalteter Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die geplante Tuchfiltration wird in bauseits errichteten Betonbecken montiert. Die Tuchfiltration dient zur Abtrennung feinstpartikulärer Pulveraktivkohlefraktionen aus dem Ablauf eines Sedimentationsbeckens der geplanten Adsorptionsstufe.Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der maschinellen Ausrüstung der Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die E-MSR-Technik ist Gegenstand eines separaten Auftrags.Die geplante Tuchfiltration soll aus drei Tuchfiltermodulen im parallelbetrieb bestehen. Die Tuchfiltration ist auf einen Teilstrombetrieb von max. ca. 350 l/s (ca. 50% des max. Kläranlagenzuflusses) aus-zulegen. Die erforderliche Filterfläche der Tuchfiltermodule ist vom AN zu berechnen bzw. zu dimen-sionieren. Die Tuchfiltermodule sollen aus der erforderlichen Anzahl an Filterscheiben bestehen auf denen das geplante Mikrofaser Polstofffiltertuch montiert ist. Die Filterscheiben sollen auf einem Zentralrohr sitzen und sind darüber zu einer drehbaren Einheit zusammen zu fassen. Das Abwasser soll aus der Filterkammer durch das Mikrofaser Polstofffiltertuch in die Filterscheiben strömen, anschließend über das Zentralrohr und den Steigschacht in den Ablauf. Die Reinigung der Mikrofaser Polstoff-filtertücher hat über Filterabsaugeinrichtungen zu geschehen. Der Filtrationsprozess soll während der Filterreinigung nicht unterbrochen werden.
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung und Montage, sowie die Wartung über 4 Jahre der maschinellen Ausrüstung der Tuchfiltration auf der Kläranlage Lahr. Die E-MSR-Technik ist Gegenstand eines separaten Auftrags.
Die geplante Tuchfiltration soll aus drei Tuchfiltermodulen im parallelbetrieb bestehen. Die Tuchfiltration ist auf einen Teilstrombetrieb von max. ca. 350 l/s (ca. 50% des max. Kläranlagenzuflusses) auszulegen. Die erforderliche Filterfläche der Tuchfiltermodule ist vom AN zu berechnen bzw. zu dimensionieren. Die Tuchfiltermodule sollen aus der erforderlichen Anzahl an Filterscheiben bestehen auf denen das geplante Mikrofaser Polstofffiltertuch montiert ist. Die Filterscheiben sollen auf einem Zentralrohr sitzen und sind darüber zu einer drehbaren Einheit zusammen zu fassen. Das Abwasser soll aus der Filterkammer durch das Mikrofaser Polstofffiltertuch in die Filterscheiben strömen, anschließend über das Zentralrohr und den Steigschacht in den Ablauf. Die Reinigung der Mikrofaser Polstofffiltertücher hat über Filterabsaugeinrichtungen zu geschehen. Der Filtrationsprozess soll während der Filterreinigung nicht unterbrochen werden.
Die geplante Tuchfiltration soll aus drei Tuchfiltermodulen im parallelbetrieb bestehen. Die Tuchfiltration ist auf einen Teilstrombetrieb von max. ca. 350 l/s (ca. 50% des max. Kläranlagenzuflusses) auszulegen. Die erforderliche Filterfläche der Tuchfiltermodule ist vom AN zu berechnen bzw. zu dimensionieren. Die Tuchfiltermodule sollen aus der erforderlichen Anzahl an Filterscheiben bestehen auf denen das geplante Mikrofaser Polstofffiltertuch montiert ist. Die Filterscheiben sollen auf einem Zentralrohr sitzen und sind darüber zu einer drehbaren Einheit zusammen zu fassen. Das Abwasser soll aus der Filterkammer durch das Mikrofaser Polstofffiltertuch in die Filterscheiben strömen, anschließend über das Zentralrohr und den Steigschacht in den Ablauf. Die Reinigung der Mikrofaser Polstofffiltertücher hat über Filterabsaugeinrichtungen zu geschehen. Der Filtrationsprozess soll während der Filterreinigung nicht unterbrochen werden.
Referenznummer: 21/2013a
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich bei der Vergabestelle.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich bei der Vergabestelle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Aufgliederung des Personals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend den Vorgaben im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzbescheinigungen für mindestens 3 vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorgegebenen Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mindeststandards:
Innerhalb des Nachweises der techn. Leistungsfähigkeit ist von dem Bewerber aufzuzeigen, daß er über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich des Einsatzes von Tuchfiltrationsanlagen entsprechend dem vorgegebenen Einsatzfall verfügt. Dabei hat der Bewerber min. 3 unabhängige, wissenschaftlich begleitete und belegbare Untersuchungen nachzuweisen, die eine erfolgreiche Abtrennung von Pulveraktivkohle (mittlerer Korndurchmesser D50 < 40 µm) mit der anzubietenden Tuch-filtrationsanlage belegen. Als erfolgreich gelten wissenschaftlich begleitete und belegte Untersuchungen bei denen dauerhaft Ablaufwerte der Tuchfiltration nach einer Pulveraktivkohledosierung (mittlerer Korndurchmesser D50 < 40 µm) von AFS < 3,0 mg/l oder FNU < 1,0 erzielt werden. Die Zugabe von Flockungshilfsmittel ist lediglich temporär vorgesehen. Die nachzuweisenden Ablaufwerte sind dauerhaft auch ohne die Zugabe von Fäll- und Flockungshilfsmitteln vor dem Tuchfilter zu erzielen. Die Ergebnisse der wissenschaftlich begleiteten Untersuchungen sind dem Teil-nahmeantrag beizufügen, verbunden mit der technischen Beschreibung der Tuchfilteranlage
Innerhalb des Nachweises der techn. Leistungsfähigkeit ist von dem Bewerber aufzuzeigen, daß er über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich des Einsatzes von Tuchfiltrationsanlagen entsprechend dem vorgegebenen Einsatzfall verfügt. Dabei hat der Bewerber min. 3 unabhängige, wissenschaftlich begleitete und belegbare Untersuchungen nachzuweisen, die eine erfolgreiche Abtrennung von Pulveraktivkohle (mittlerer Korndurchmesser D50 < 40 µm) mit der anzubietenden Tuch-filtrationsanlage belegen. Als erfolgreich gelten wissenschaftlich begleitete und belegte Untersuchungen bei denen dauerhaft Ablaufwerte der Tuchfiltration nach einer Pulveraktivkohledosierung (mittlerer Korndurchmesser D50 < 40 µm) von AFS < 3,0 mg/l oder FNU < 1,0 erzielt werden. Die Zugabe von Flockungshilfsmittel ist lediglich temporär vorgesehen. Die nachzuweisenden Ablaufwerte sind dauerhaft auch ohne die Zugabe von Fäll- und Flockungshilfsmitteln vor dem Tuchfilter zu erzielen. Die Ergebnisse der wissenschaftlich begleiteten Untersuchungen sind dem Teil-nahmeantrag beizufügen, verbunden mit der technischen Beschreibung der Tuchfilteranlage
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Vertragserfüllungsbürgschaft, 5 v.H. der Auftragssumme (vgl. § 14 VOB/B)
- Gewährleistungsbürgschaft, 3 v.H. der Auftragssumme (vgl. § 14 VOB/B)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Bewerbungsunterlagen unter
http://ortenaukreis. deutsche-evergabe.de herunterladen und Ihren Antrag abgeben.
Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform ab Montag, den 25.02.2013 bei der: Stadt Lahr - Vermessungs- und Liegenschaftsamt - Abt. Liegenschaften- und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr, Tel.: 07821 910-0611, Fax 07821 910-0612. /// Die einmaligen Lizenzkosten für das elektronische Verfahren betragen 12,- Euro und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12,- Euro, bei Zusendung 16,- Euro (inkl. 4,- Euro Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform ab Montag, den 25.02.2013 bei der: Stadt Lahr - Vermessungs- und Liegenschaftsamt - Abt. Liegenschaften- und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr, Tel.: 07821 910-0611, Fax 07821 910-0612. /// Die einmaligen Lizenzkosten für das elektronische Verfahren betragen 12,- Euro und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12,- Euro, bei Zusendung 16,- Euro (inkl. 4,- Euro Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-05-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-12-05 📅
Datum des Endes: 2014-08-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 21/2013a
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen
Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen
Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage
vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer
Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach
Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab
Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den
Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Quelle: OJS 2013/S 040-063864 (2013-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 606 305 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-27 📅
Name: Mecana
Postanschrift: Industriestr. 19
Postort: Reichenburg
Postleitzahl: 8864
Land: Schweiz 🇨🇭 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.