Gegenstand des Auftrags sind Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insgesamt 2,63 Mio Zugkilometer/Jahr und sind in folgenden Teilnetzen auf folgenden Strecken zu erbringen: — Teilnetz Odenwald: Linie 64: Frankfurt (Main) Hbf - Hanau Hbf - Babenhausen - Groß-Umstadt Wiebelsbach - Erbach; Linie 65: Frankfurt (Main) Hbf / Darmstadt Hbf - Darmstadt Nord - Groß-Umstadt Wiebelsbach - Erbach - Eberbach; Linie 66: Darmstadt Hbf - Darmstadt Süd - Darmstadt-Eberbach - Pfungstadt; Linie 61 (Einzelfahrt Mo-Fr): Dieburg - Rödermark-Ober-Roden - Dreieich-Buchschlag - Frankfurt (Main) Hbf. Im Teilnetz Odenwald sind die zu vergebenden Leistungen mit 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO zu erbringen, die dem Auftragnehmer über die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), einer 100 %igen Tochtergesellschaft des RMV, verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Die Instandhaltung der Fahrzeuge erfolgt durch den Auftragnehmer. — Teilnetz Dreieich: Linie 61: Dieburg - Rödermark - Ober-Roden - Dreieich-Buchschlag - Frankfurt (Main) Hbf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2016— im Teilnetz Odenwald insgesamt ca. 2,12 Mio. Zugkilometer/Jahr. Davon entfallen ca. 2,08 Mio. Zugkilometer/Jahr auf die Streckenabschnitte in Hessen und ca. 0,04 Mio. Zugkilometer/Jahr auf der Linie 65 auf den Streckenabschnitt in Baden-Württemberg;— im Teilnetz Dreieich insgesamt ca. 0,51 Mio. Zugkilometer/Jahr.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2016— im Teilnetz Odenwald insgesamt ca. 2,12 Mio. Zugkilometer/Jahr. Davon entfallen ca. 2,08 Mio. Zugkilometer/Jahr auf die Streckenabschnitte in Hessen und ca. 0,04 Mio. Zugkilometer/Jahr auf der Linie 65 auf den Streckenabschnitt in Baden-Württemberg;— im Teilnetz Dreieich insgesamt ca. 0,51 Mio. Zugkilometer/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, GB Bestell- und Infrastrukturmanagement
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.rmv.de🌏
E-Mail: 2016-owde@rmv.de📧
Telefon: +49 6192294632📞
Fax: +49 6192294925 📠
Zu I.1) Offizieller Name des anderen Auftraggebers:
Im Teilnetz Odenwald:
— Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI), Hauptstätter Str. 67, 70178 Stuttgart;
— Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus. Die fahma ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des RMV.
Zu IV.1.1) Verfahrensart: Die Bezeichnung des Verfahrens als "Verhandlungsverfahren" ist nur deshalb erfolgt, weil das vorliegende Formular die Angabe einer "freihändigen Vergabe" nach Abschnitt 1 der VOL/A nicht zulässt. Die Auftraggeber haben sich entschlossen unter Einhaltung der Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz, die tragende Grundsätze dieses Vergabeverfahrens sind, die Verkehrsdienstleistungen im Wege des freihändigen Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb gemäß § 4 Absatz 4 VgV i. V. m. § 3 Absatz 1 und 5 lit. h) VOL/A zu vergeben.
Begründung der Verfahrensart:
Die zu vergebenden Verkehrsdientleistungen bzw. die vertraglichen Spezifikationen können nach Art und Umfang nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass hinreichend vergleichbare Angebote bei Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu erwarten sind. Die freihändige Vergabe stützt sich in erster Linie auf die Unsicherheiten der erforderlichen Übergaberegularien von EVU zu EVU, die sich aus der Fahrzeugbeistellung im Teilnetz Odenwald im Falle des Betreiberwechsels ergeben und die nur im Dialog mit den EVU abschließend definiert werden können.
Information zum Verfahrensablauf:
Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen.
In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d.h. die Auswahl der Teilnehmer für das Vergabeverfahren. Die EVU können ihr Interesse an der Erbringung dieser Leistung durch fristgerechten Antrag mit dem Formular "Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren" unter Darlegung ihrer Qualifikation gegenüber den Auftraggebern bekunden. Wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung werden die vorgelegten Nachweise und Darlegungen der EVU sein. Die EVU werden anschließend unverzüglich über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Damit ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen.
In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. In diesem werden den im Teilnahmewettbewerb für das Vergabeverfahren ausgewählten EVU die vorläufigen Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen; Angebotsschreiben; Leistungsbeschreibung; Verkehrs-Service-Vertrag (Vertragsbedingungen) je Teilnetz; Fahrzeugbereitstellungsvertrag für das Teilnetz Odenwald; Anlagen) zugesandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden.
Die EVU erhalten für das Verhandlungsverfahren die Möglichkeit, die jeweils zur Verfügung gestellten, vorläufigen Vergabeunterlagen zu sichten und Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge (unter Ausweis der damit verbundenen Vorteilhaftigkeit für die Auftraggeber) an die Auftraggeber zu richten.
Verhandlungsrunde 1:
Auf Grundlage der eingegangenen Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge der EVU sollen die Verhandlungen mit den EVU geführt werden.
Dem vorläufigen Charakter der zu Beginn des Verhandlungsverfahrens übersandten Unterlagen entsprechend, sind insoweit Änderungsvorschläge der EVU ausdrücklich erwünscht. Die Auftraggeber sind berechtigt, in den Verhandlungen mit den EVU weitere Themen zu erörtern und zu verhandeln sowie externe Personen als Berater wie auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Bedarf hinzuzuziehen. Werden einzelnen EVU in den Verhandlungen wichtige Aufklärungen über den Inhalt der Vergabeunterlagen in ihrer vorläufigen Form gegeben, werden diese unverzüglich nach Ende der jeweiligen Verhandlungen auch den übrigen EVU in schriftlicher Form mitgeteilt. Die EVU können sich hierzu schriftlich gegenüber den Auftraggebern äußern. Dieses Vorgehen kann zu mehreren Gesprächen in der ersten Verhandlungsrunde mit den EVU führen.
Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Vergabeunterlagen durch die Auftraggeber modifiziert und den EVU zeitnah zur Verfügung gestellt.
Erstes verbindliches Angebot nach Abschluss der Verhandlungsrunde 1:
Auf Grundlage der den EVU dann vorliegenden, modifizierten Vergabeunterlagen sind diese aufgefordert, jeweils ein erstes verbindliches Angebot für die zu vergebenden Leistungen abzugeben. Damit ist die 1. Verhandlungsrunde abgeschlossen. Die Auftraggeber behalten sich vor, bereits nach der 1. Verhandlungsrunde den Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste der vorliegenden Angebote zu erteilen.
Damit wäre die 2. Stufe des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls, nach Ablauf der Vorinformationsfrist gemäß § 101a GWB, durch Zuschlagserteilung das Vergabeverfahren insgesamt abgeschlossen.
Nachfolgende Verhandlungsrunden:
Sollte nach der 1. Verhandlungsrunde für die Auftraggeber noch kein wirtschaftliches Angebot vorliegen, werden weitere bis zu maximal drei Verhandlungsrunden durchgeführt, die dem Ablauf der oben beschriebenen 1. Verhandlungsrunde entsprechen.
Die Auftraggeber werden die Verhandlungen beenden, wenn wirtschaftliche Angebote vorliegen bzw. das Vergabeverfahren aufheben, wenn spätestens nach Ablauf der 3. Verhandlungsrunde keine wirtschaftlichen Angebote vorliegen sollten.
Hinweis: Enthält diese Bekanntmachung oder enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des EVU Unklarheiten, so hat das EVU die Auftraggeber über die unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktdaten unverzüglich in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief/Fax) und in deutscher Sprache vor Abgabe des Teilnahmeantrags über diese Unklarheiten zu unterrichten.
Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu den Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
Die Teilnahmeunterlagen können bei der in Ziffer I. 1) benannten Stelle per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege abgefordert werden. Die Unterlagen werden dem EVU in einem Anschreiben auf dem Postweg durch die in Ziffer I.1) benannte Stelle übermittelt und auf Wunsch vorab per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument zugesandt. Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus der gegenwärtigen Bekanntmachung, einer Kurzbeschreibung, weiteren Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, einem Formblatt für den Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren, einem Formblatt für die Erklärung der Bietergemeinschaft und Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen, einem Formblatt für die Erklärung über Beihilfen.
nachr. HAD-Ref. : 396/268
nachr. V-Nr/AKZ : 2016 OWDE.
Zu I.1) Offizieller Name des anderen Auftraggebers:
Im Teilnetz Odenwald:
— Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI), Hauptstätter Str. 67, 70178 Stuttgart;
— Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus. Die fahma ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des RMV.
Zu IV.1.1) Verfahrensart: Die Bezeichnung des Verfahrens als "Verhandlungsverfahren" ist nur deshalb erfolgt, weil das vorliegende Formular die Angabe einer "freihändigen Vergabe" nach Abschnitt 1 der VOL/A nicht zulässt. Die Auftraggeber haben sich entschlossen unter Einhaltung der Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz, die tragende Grundsätze dieses Vergabeverfahrens sind, die Verkehrsdienstleistungen im Wege des freihändigen Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb gemäß § 4 Absatz 4 VgV i. V. m. § 3 Absatz 1 und 5 lit. h) VOL/A zu vergeben.
Begründung der Verfahrensart:
Die zu vergebenden Verkehrsdientleistungen bzw. die vertraglichen Spezifikationen können nach Art und Umfang nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass hinreichend vergleichbare Angebote bei Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu erwarten sind. Die freihändige Vergabe stützt sich in erster Linie auf die Unsicherheiten der erforderlichen Übergaberegularien von EVU zu EVU, die sich aus der Fahrzeugbeistellung im Teilnetz Odenwald im Falle des Betreiberwechsels ergeben und die nur im Dialog mit den EVU abschließend definiert werden können.
Information zum Verfahrensablauf:
Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen.
In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d.h. die Auswahl der Teilnehmer für das Vergabeverfahren. Die EVU können ihr Interesse an der Erbringung dieser Leistung durch fristgerechten Antrag mit dem Formular "Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren" unter Darlegung ihrer Qualifikation gegenüber den Auftraggebern bekunden. Wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung werden die vorgelegten Nachweise und Darlegungen der EVU sein. Die EVU werden anschließend unverzüglich über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Damit ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen.
In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. In diesem werden den im Teilnahmewettbewerb für das Vergabeverfahren ausgewählten EVU die vorläufigen Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen; Angebotsschreiben; Leistungsbeschreibung; Verkehrs-Service-Vertrag (Vertragsbedingungen) je Teilnetz; Fahrzeugbereitstellungsvertrag für das Teilnetz Odenwald; Anlagen) zugesandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden.
Die EVU erhalten für das Verhandlungsverfahren die Möglichkeit, die jeweils zur Verfügung gestellten, vorläufigen Vergabeunterlagen zu sichten und Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge (unter Ausweis der damit verbundenen Vorteilhaftigkeit für die Auftraggeber) an die Auftraggeber zu richten.
Verhandlungsrunde 1:
Auf Grundlage der eingegangenen Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge der EVU sollen die Verhandlungen mit den EVU geführt werden.
Dem vorläufigen Charakter der zu Beginn des Verhandlungsverfahrens übersandten Unterlagen entsprechend, sind insoweit Änderungsvorschläge der EVU ausdrücklich erwünscht. Die Auftraggeber sind berechtigt, in den Verhandlungen mit den EVU weitere Themen zu erörtern und zu verhandeln sowie externe Personen als Berater wie auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Bedarf hinzuzuziehen. Werden einzelnen EVU in den Verhandlungen wichtige Aufklärungen über den Inhalt der Vergabeunterlagen in ihrer vorläufigen Form gegeben, werden diese unverzüglich nach Ende der jeweiligen Verhandlungen auch den übrigen EVU in schriftlicher Form mitgeteilt. Die EVU können sich hierzu schriftlich gegenüber den Auftraggebern äußern. Dieses Vorgehen kann zu mehreren Gesprächen in der ersten Verhandlungsrunde mit den EVU führen.
Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Vergabeunterlagen durch die Auftraggeber modifiziert und den EVU zeitnah zur Verfügung gestellt.
Erstes verbindliches Angebot nach Abschluss der Verhandlungsrunde 1:
Auf Grundlage der den EVU dann vorliegenden, modifizierten Vergabeunterlagen sind diese aufgefordert, jeweils ein erstes verbindliches Angebot für die zu vergebenden Leistungen abzugeben. Damit ist die 1. Verhandlungsrunde abgeschlossen. Die Auftraggeber behalten sich vor, bereits nach der 1. Verhandlungsrunde den Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste der vorliegenden Angebote zu erteilen.
Damit wäre die 2. Stufe des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls, nach Ablauf der Vorinformationsfrist gemäß § 101a GWB, durch Zuschlagserteilung das Vergabeverfahren insgesamt abgeschlossen.
Nachfolgende Verhandlungsrunden:
Sollte nach der 1. Verhandlungsrunde für die Auftraggeber noch kein wirtschaftliches Angebot vorliegen, werden weitere bis zu maximal drei Verhandlungsrunden durchgeführt, die dem Ablauf der oben beschriebenen 1. Verhandlungsrunde entsprechen.
Die Auftraggeber werden die Verhandlungen beenden, wenn wirtschaftliche Angebote vorliegen bzw. das Vergabeverfahren aufheben, wenn spätestens nach Ablauf der 3. Verhandlungsrunde keine wirtschaftlichen Angebote vorliegen sollten.
Hinweis: Enthält diese Bekanntmachung oder enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des EVU Unklarheiten, so hat das EVU die Auftraggeber über die unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktdaten unverzüglich in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief/Fax) und in deutscher Sprache vor Abgabe des Teilnahmeantrags über diese Unklarheiten zu unterrichten.
Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu den Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
Die Teilnahmeunterlagen können bei der in Ziffer I. 1) benannten Stelle per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege abgefordert werden. Die Unterlagen werden dem EVU in einem Anschreiben auf dem Postweg durch die in Ziffer I.1) benannte Stelle übermittelt und auf Wunsch vorab per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument zugesandt. Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus der gegenwärtigen Bekanntmachung, einer Kurzbeschreibung, weiteren Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, einem Formblatt für den Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren, einem Formblatt für die Erklärung der Bietergemeinschaft und Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen, einem Formblatt für die Erklärung über Beihilfen.
nachr. HAD-Ref. : 396/268
nachr. V-Nr/AKZ : 2016 OWDE.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insgesamt 2,63 Mio Zugkilometer/Jahr und sind in folgenden Teilnetzen auf folgenden Strecken zu erbringen:
Gegenstand des Auftrags sind Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich der Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insgesamt 2,63 Mio Zugkilometer/Jahr und sind in folgenden Teilnetzen auf folgenden Strecken zu erbringen:
Im Teilnetz Odenwald sind die zu vergebenden Leistungen mit 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO zu erbringen, die dem Auftragnehmer über die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), einer 100 %igen Tochtergesellschaft des RMV, verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Die Instandhaltung der Fahrzeuge erfolgt durch den Auftragnehmer.
Im Teilnetz Odenwald sind die zu vergebenden Leistungen mit 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO zu erbringen, die dem Auftragnehmer über die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), einer 100 %igen Tochtergesellschaft des RMV, verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Die Instandhaltung der Fahrzeuge erfolgt durch den Auftragnehmer.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Teilnetz Odenwald.
Kurze Beschreibung:
Das Teilnetz Odenwald umfasst die Linien 64, 65 und 66 sowie eine Fahrt (Mo-Fr) auf der Linie 61.
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Teilnetz Dreieich.
Kurze Beschreibung: Das Teilnetz Dreieich umfasst die Linie 61.
Menge oder Umfang:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2016
— im Teilnetz Odenwald insgesamt ca. 2,12 Mio. Zugkilometer/Jahr. Davon entfallen ca. 2,08 Mio. Zugkilometer/Jahr auf die Streckenabschnitte in Hessen und ca. 0,04 Mio. Zugkilometer/Jahr auf der Linie 65 auf den Streckenabschnitt in Baden-Württemberg;
— im Teilnetz Odenwald insgesamt ca. 2,12 Mio. Zugkilometer/Jahr. Davon entfallen ca. 2,08 Mio. Zugkilometer/Jahr auf die Streckenabschnitte in Hessen und ca. 0,04 Mio. Zugkilometer/Jahr auf der Linie 65 auf den Streckenabschnitt in Baden-Württemberg;
— im Teilnetz Dreieich insgesamt ca. 0,51 Mio. Zugkilometer/Jahr.
Referenznummer: 2016 OWDE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei den im Folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die Auftraggeber prüfen die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Bei den im Folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die Auftraggeber prüfen die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Das EVU muss die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung (EBZugV) erfüllen. Das EVU erklärt im Teilnahmeantrag, dass es und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit gemäß § 1 EBZugV erfüllen.
Das EVU muss die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung (EBZugV) erfüllen. Das EVU erklärt im Teilnahmeantrag, dass es und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit gemäß § 1 EBZugV erfüllen.
Alle EVU mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Teilnahmeantrags im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Alle EVU mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Teilnahmeantrags im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Die Auftraggeber weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende unvollständige Teilnahmeanträge nach erfolgloser Nachforderung
gemäß § 16 Absatz 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines Nachweises gemäß § 2 Absatz 4 EBZugV, der den Auftraggebern die Prüfung der in § 2 Absatz 2 EBZugV genannten Merkmale ermöglicht oder Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung des EVU im Original oder als beglaubigte Kopie über seine finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 2 AEG i.V.m. § 2 EBZugV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage eines Nachweises gemäß § 2 Absatz 4 EBZugV, der den Auftraggebern die Prüfung der in § 2 Absatz 2 EBZugV genannten Merkmale ermöglicht oder Vorlage einer Eidesstattlichen Erklärung des EVU im Original oder als beglaubigte Kopie über seine finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 2 AEG i.V.m. § 2 EBZugV.
Zusätzlich erklärt das EVU in seinem Teilnahmeantrag:
a) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden; § 2 Absatz 3 EBZugV,
b) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
c) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
d) dass das EVU sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Das EVU erklärt in seinem Teilnahmeantrag, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem EVU oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder waren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Das EVU erklärt in seinem Teilnahmeantrag, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem EVU oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder waren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Das EVU gilt als fachkundig im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 3 AEG i.V.m. § 3 EBZugV, wenn es oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen nach § 2 Absatz 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung vom 7.7.2000 (BGBl. I S. 1023) als Betriebsleiter bestätigt sind. Das EVU weist durch erschöpfende Darlegung nach, dass es über die für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmer erforderliche Fachkunde verfügt und legt dar, wie die erforderliche Genehmigung nach § 6 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll. Dieser Nachweis muss nicht geführt werden, wenn das EVU bereits über eine gültige Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmer nach § 6 AEG oder eine Zulassung im Sinne des § 6 Absatz 8 oder Absatz 9 AEG verfügt; diese ist dem Teilnahmeantrag im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen. Sollte das EVU noch nicht über eine gültige Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmer nach § 6 AEG verfügen, so ist die Genehmigung spätestens zwei Monate nach Zuschlagserteilung bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Das EVU gilt als fachkundig im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 3 AEG i.V.m. § 3 EBZugV, wenn es oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen nach § 2 Absatz 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung vom 7.7.2000 (BGBl. I S. 1023) als Betriebsleiter bestätigt sind. Das EVU weist durch erschöpfende Darlegung nach, dass es über die für die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmer erforderliche Fachkunde verfügt und legt dar, wie die erforderliche Genehmigung nach § 6 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll. Dieser Nachweis muss nicht geführt werden, wenn das EVU bereits über eine gültige Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmer nach § 6 AEG oder eine Zulassung im Sinne des § 6 Absatz 8 oder Absatz 9 AEG verfügt; diese ist dem Teilnahmeantrag im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen. Sollte das EVU noch nicht über eine gültige Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmer nach § 6 AEG verfügen, so ist die Genehmigung spätestens zwei Monate nach Zuschlagserteilung bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Auftragswertes des ersten Fahrplanjahres je Teilnetz. Näheres ist in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und im Verkehrs-Service-Vertrag (VSV) geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Das EVU erhält für seine Leistungen ein Entgelt. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt bei den Auftraggebern. Die Infrastrukturkosten für Trassen und Stationen der DB Netz AG bzw. der DB Station&Service AG für fahrplanmäßig erbrachte Fahrten sowie der Bereitstellungspreis für die Fahrzeuge im Teilnetz Odenwald sind für das EVU grundsätzlich durchlaufende Positionen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Das EVU erhält für seine Leistungen ein Entgelt. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt bei den Auftraggebern. Die Infrastrukturkosten für Trassen und Stationen der DB Netz AG bzw. der DB Station&Service AG für fahrplanmäßig erbrachte Fahrten sowie der Bereitstellungspreis für die Fahrzeuge im Teilnetz Odenwald sind für das EVU grundsätzlich durchlaufende Positionen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern jeweils rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern jeweils rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen.
Für die Erklärung kann das Formblatt "Erklärung über die Bietergemeinschaft" aus den Teilnahmeunterlagen verwendet werden. Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist die kartellrechtliche Zulässigkeit der gewählten Kooperation darzulegen.
Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Teilnahmefrist ist unzulässig.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: AEG i.V.m. EBZugV
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Carola Schwarz
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-12-13 📅
Datum des Endes: 2027-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2007-05-12 📅
2011-12-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016 OWDE
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2007/S 91-112073
2011/S 248-403672
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Offizieller Name des anderen Auftraggebers:
Im Teilnetz Odenwald:
— Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI), Hauptstätter Str. 67, 70178 Stuttgart;
— Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus. Die fahma ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des RMV.
Zu IV.1.1) Verfahrensart: Die Bezeichnung des Verfahrens als "Verhandlungsverfahren" ist nur deshalb erfolgt, weil das vorliegende Formular die Angabe einer "freihändigen Vergabe" nach Abschnitt 1 der VOL/A nicht zulässt. Die Auftraggeber haben sich entschlossen unter Einhaltung der Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz, die tragende Grundsätze dieses Vergabeverfahrens sind, die Verkehrsdienstleistungen im Wege des freihändigen Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb gemäß § 4 Absatz 4 VgV i. V. m. § 3 Absatz 1 und 5 lit. h) VOL/A zu vergeben.
Zu IV.1.1) Verfahrensart: Die Bezeichnung des Verfahrens als "Verhandlungsverfahren" ist nur deshalb erfolgt, weil das vorliegende Formular die Angabe einer "freihändigen Vergabe" nach Abschnitt 1 der VOL/A nicht zulässt. Die Auftraggeber haben sich entschlossen unter Einhaltung der Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Transparenz, die tragende Grundsätze dieses Vergabeverfahrens sind, die Verkehrsdienstleistungen im Wege des freihändigen Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetemTeilnahmewettbewerb gemäß § 4 Absatz 4 VgV i. V. m. § 3 Absatz 1 und 5 lit. h) VOL/A zu vergeben.
Begründung der Verfahrensart:
Die zu vergebenden Verkehrsdientleistungen bzw. die vertraglichen Spezifikationen können nach Art und Umfang nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass hinreichend vergleichbare Angebote bei Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu erwarten sind. Die freihändige Vergabe stützt sich in erster Linie auf die Unsicherheiten der erforderlichen Übergaberegularien von EVU zu EVU, die sich aus der Fahrzeugbeistellung im Teilnetz Odenwald im Falle des Betreiberwechsels ergeben und die nur im Dialog mit den EVU abschließend definiert werden können.
Die zu vergebenden Verkehrsdientleistungen bzw. die vertraglichen Spezifikationen können nach Art und Umfang nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass hinreichend vergleichbare Angebote bei Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu erwarten sind. Die freihändige Vergabe stützt sich in erster Linie auf die Unsicherheiten der erforderlichen Übergaberegularien von EVU zu EVU, die sich aus der Fahrzeugbeistellung im Teilnetz Odenwald im Falle des Betreiberwechsels ergeben und die nur im Dialog mit den EVU abschließend definiert werden können.
Information zum Verfahrensablauf:
Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen.
In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d.h. die Auswahl der Teilnehmer für das Vergabeverfahren. Die EVU können ihr Interesse an der Erbringung dieser Leistung durch fristgerechten Antrag mit dem Formular "Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren" unter Darlegung ihrer Qualifikation gegenüber den Auftraggebern bekunden. Wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung werden die vorgelegten Nachweise und Darlegungen der EVU sein. Die EVU werden anschließend unverzüglich über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Damit ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen.
In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d.h. die Auswahl der Teilnehmer für das Vergabeverfahren. Die EVU können ihr Interesse an der Erbringung dieser Leistung durch fristgerechten Antrag mit dem Formular "Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren" unter Darlegung ihrer Qualifikation gegenüber den Auftraggebern bekunden. Wesentliche Grundlage der Auswahlentscheidung werden die vorgelegten Nachweise und Darlegungen der EVU sein. Die EVU werden anschließend unverzüglich über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Damit ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen.
In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. In diesem werden den im Teilnahmewettbewerb für das Vergabeverfahren ausgewählten EVU die vorläufigen Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen; Angebotsschreiben; Leistungsbeschreibung; Verkehrs-Service-Vertrag (Vertragsbedingungen) je Teilnetz; Fahrzeugbereitstellungsvertrag für das Teilnetz Odenwald; Anlagen) zugesandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden.
In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. In diesem werden den im Teilnahmewettbewerb für das Vergabeverfahren ausgewählten EVU die vorläufigen Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen; Angebotsschreiben; Leistungsbeschreibung; Verkehrs-Service-Vertrag (Vertragsbedingungen) je Teilnetz; Fahrzeugbereitstellungsvertrag für das Teilnetz Odenwald; Anlagen) zugesandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden.
Die EVU erhalten für das Verhandlungsverfahren die Möglichkeit, die jeweils zur Verfügung gestellten, vorläufigen Vergabeunterlagen zu sichten und Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge (unter Ausweis der damit verbundenen Vorteilhaftigkeit für die Auftraggeber) an die Auftraggeber zu richten.
Die EVU erhalten für das Verhandlungsverfahren die Möglichkeit, die jeweils zur Verfügung gestellten, vorläufigen Vergabeunterlagen zu sichten und Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge (unter Ausweis der damit verbundenen Vorteilhaftigkeit für die Auftraggeber) an die Auftraggeber zu richten.
Verhandlungsrunde 1:
Auf Grundlage der eingegangenen Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge der EVU sollen die Verhandlungen mit den EVU geführt werden.
Dem vorläufigen Charakter der zu Beginn des Verhandlungsverfahrens übersandten Unterlagen entsprechend, sind insoweit Änderungsvorschläge der EVU ausdrücklich erwünscht. Die Auftraggeber sind berechtigt, in den Verhandlungen mit den EVU weitere Themen zu erörtern und zu verhandeln sowie externe Personen als Berater wie auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Bedarf hinzuzuziehen. Werden einzelnen EVU in den Verhandlungen wichtige Aufklärungen über den Inhalt der Vergabeunterlagen in ihrer vorläufigen Form gegeben, werden diese unverzüglich nach Ende der jeweiligen Verhandlungen auch den übrigen EVU in schriftlicher Form mitgeteilt. Die EVU können sich hierzu schriftlich gegenüber den Auftraggebern äußern. Dieses Vorgehen kann zu mehreren Gesprächen in der ersten Verhandlungsrunde mit den EVU führen.
Dem vorläufigen Charakter der zu Beginn des Verhandlungsverfahrens übersandten Unterlagen entsprechend, sind insoweit Änderungsvorschläge der EVU ausdrücklich erwünscht. Die Auftraggeber sind berechtigt, in den Verhandlungen mit den EVU weitere Themen zu erörtern und zu verhandeln sowie externe Personen als Berater wie auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Bedarf hinzuzuziehen. Werden einzelnen EVU in den Verhandlungen wichtige Aufklärungen über den Inhalt der Vergabeunterlagen in ihrer vorläufigen Form gegeben, werden diese unverzüglich nach Ende der jeweiligen Verhandlungen auch den übrigen EVU in schriftlicher Form mitgeteilt. Die EVU können sich hierzu schriftlich gegenüber den Auftraggebern äußern. Dieses Vorgehen kann zu mehreren Gesprächen in der ersten Verhandlungsrunde mit den EVU führen.
Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Vergabeunterlagen durch die Auftraggeber modifiziert und den EVU zeitnah zur Verfügung gestellt.
Erstes verbindliches Angebot nach Abschluss der Verhandlungsrunde 1:
Auf Grundlage der den EVU dann vorliegenden, modifizierten Vergabeunterlagen sind diese aufgefordert, jeweils ein erstes verbindliches Angebot für die zu vergebenden Leistungen abzugeben. Damit ist die 1. Verhandlungsrunde abgeschlossen. Die Auftraggeber behalten sich vor, bereits nach der 1. Verhandlungsrunde den Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste der vorliegenden Angebote zu erteilen.
Auf Grundlage der den EVU dann vorliegenden, modifizierten Vergabeunterlagen sind diese aufgefordert, jeweils ein erstes verbindliches Angebot für die zu vergebenden Leistungen abzugeben. Damit ist die 1. Verhandlungsrunde abgeschlossen. Die Auftraggeber behalten sich vor, bereits nach der 1. Verhandlungsrunde den Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste der vorliegenden Angebote zu erteilen.
Damit wäre die 2. Stufe des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls, nach Ablauf der Vorinformationsfrist gemäß § 101a GWB, durch Zuschlagserteilung das Vergabeverfahren insgesamt abgeschlossen.
Nachfolgende Verhandlungsrunden:
Sollte nach der 1. Verhandlungsrunde für die Auftraggeber noch kein wirtschaftliches Angebot vorliegen, werden weitere bis zu maximal drei Verhandlungsrunden durchgeführt, die dem Ablauf der oben beschriebenen 1. Verhandlungsrunde entsprechen.
Die Auftraggeber werden die Verhandlungen beenden, wenn wirtschaftliche Angebote vorliegen bzw. das Vergabeverfahren aufheben, wenn spätestens nach Ablauf der 3. Verhandlungsrunde keine wirtschaftlichen Angebote vorliegen sollten.
Hinweis: Enthält diese Bekanntmachung oder enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des EVU Unklarheiten, so hat das EVU die Auftraggeber über die unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktdaten unverzüglich in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief/Fax) und in deutscher Sprache vor Abgabe des Teilnahmeantrags über diese Unklarheiten zu unterrichten.
Hinweis: Enthält diese Bekanntmachung oder enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des EVU Unklarheiten, so hat das EVU die Auftraggeber über die unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktdaten unverzüglich in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief/Fax) und in deutscher Sprache vor Abgabe des Teilnahmeantrags über diese Unklarheiten zu unterrichten.
Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu den Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
Die Teilnahmeunterlagen können bei der in Ziffer I. 1) benannten Stelle per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege abgefordert werden. Die Unterlagen werden dem EVU in einem Anschreiben auf dem Postweg durch die in Ziffer I.1) benannte Stelle übermittelt und auf Wunsch vorab per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument zugesandt. Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus der gegenwärtigen Bekanntmachung, einer Kurzbeschreibung, weiteren Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, einem Formblatt für den Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren, einem Formblatt für die Erklärung der Bietergemeinschaft und Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen, einem Formblatt für die Erklärung über Beihilfen.
Die Teilnahmeunterlagen können bei der in Ziffer I. 1) benannten Stelle per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege abgefordert werden. Die Unterlagen werden dem EVU in einem Anschreiben auf dem Postweg durch die in Ziffer I.1) benannte Stelle übermittelt und auf Wunsch vorab per E-Mail als unverbindliches PDF-Dokument zugesandt. Die Teilnahmeunterlagen bestehen aus der gegenwärtigen Bekanntmachung, einer Kurzbeschreibung, weiteren Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, einem Formblatt für den Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren, einem Formblatt für die Erklärung der Bietergemeinschaft und Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen, einem Formblatt für die Erklärung über Beihilfen.
nachr. HAD-Ref. : 396/268
nachr. V-Nr/AKZ : 2016 OWDE.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Glaubt sich ein EVU wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat es dies unverzüglich gegenüber den Auftraggebern zu rügen. Unverzüglich ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann gerügt, wenn die Rüge gegenüber den Auftraggebern innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt. Rügt ein EVU einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilen die Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss das EVU innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn es seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Glaubt sich ein EVU wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat es dies unverzüglich gegenüber den Auftraggebern zu rügen. Unverzüglich ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann gerügt, wenn die Rüge gegenüber den Auftraggebern innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt. Rügt ein EVU einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilen die Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss das EVU innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn es seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 034-054182 (2013-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu I.1) Offizieller Name des anderen Auftraggebers:
Im Teilnetz Odenwald:
— Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI), Hauptstätter Str. 67, 70178 Stuttgart.
— Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus. Die fahma ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des RMV.
nachr. HAD-Ref.: 396/301
nachr. V-Nr/AKZ: 2016 OWDE
Zu I.1) Offizieller Name des anderen Auftraggebers:
Im Teilnetz Odenwald:
— Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI), Hauptstätter Str. 67, 70178 Stuttgart.
— Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus. Die fahma ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des RMV.
nachr. HAD-Ref.: 396/301
nachr. V-Nr/AKZ: 2016 OWDE
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-17 📅
Name: VIAS DN 2011 GmbH
Postanschrift: Kölner Landstraße 271
Postort: Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: DB Regio AG Region Hessen
Postanschrift: Mannheimer Straße 81
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327