Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur: — Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) mittels Depotcontainer an zentralen Standorten im Kreisgebiet sowie auf den Wertstoffhöfen/Entsorgungszentren inkl. Gestellung und Bewirtschaftung der Depotcontainer, — Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) mittels haushaltsnaher Behälter (MGB) inkl. Gestellung und Bewirtschaftung der MGB, — Umladung von Altpapier (PPK) auf den Anlagen des Auftraggebers, — Abholung von Altpapier (PPK) auf den Anlagen des Auftraggebers, — Verwertung von Altpapier (PPK). Der Einsatz eines Behälteridentifikationssystems erfolgt nicht. Die Beschreibung der Leistungen erfolgt in der anschließenden Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen) im Einzelnen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden im Gebiet des Bodenseekreises mehrere gewerbliche Sammlungen von Altpapier (PPK) durch private Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Diese gewerblichen Sammlungen wurden der zuständigen Stelle, der unteren Abfallrechtsbehörde des Landkreises, angezeigt. Die untere Abfallrechtsbehörde wurde vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgefordert, nach Prüfung der Anzeigen die gewerblichen Sammlungen bis zum 31.12.2013 zu befristen. Nach Ablauf der Frist wird mit diesem Ausschreibungsverfahren die flächendeckende kommunale Altpapiersammlung im Bodenseekreis eingeführt werden. Mengenvorbehalt für Fachlos 2: Der Auftraggeber schreibt 100 % der Altpapiermenge zur Sammlung, d. h. den kommunalen Altpapieranteil sowie den lizenzierten Altpapieranteil der Systembetreiber, aus. Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Systembetreibern ist unklar, ob 100 % der Altpapiermenge zu verwerten ist oder nur der kommunale Anteil des Auftraggebers von geschätzten 78 %. Die Bieter haben daher Preisangaben für 100 % und 78 % der Altpapiermenge zu machen, um ein Kalkulationsrisiko zu vermeiden. Parallel finden auch Gespräche zwischen dem Auftraggeber und den Systembetreibern statt. Der Auftraggeber rechnet damit, dass der Sachverhalt bis Vertragsbeginn geklärt werden kann, so dass die Abrechnung ab Vertragsbeginn je nach eingetretenem Fall bzw. dessen zugeordneter Menge erfolgen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
— Sammlung und Beförderung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK),— Gestellung von bis zu 280 Depotcontainern (3 m3) an zentralen Standorten im Kreisgebiet,— Gestellung von 83 Umleerbehältern (5 m3) auf den Wertstoffhöfen,— Wartung von gebrauchten Abfallbehältern: bis zu 35 000 MGB 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l (gemäß Mengenstaffel),— Gestellung von neuen Abfallbehältern: bis zu 500 MGB 120 l, 70.000 MGB 240 l und 1 500 MGB 1 100 l (gemäß Mengenstaffel),— Durchführung der Behälterbewirtschaftung: u. a. 5 Tauschvorgänge/a für Depotcontainer, 5 Tauschvorgänge/a für Umleerbehälter und 1 050 Tauschvorgänge/a für MGB,— Umladung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers,— Abholung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers sowie— Verwertung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK).
— Sammlung und Beförderung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK),— Gestellung von bis zu 280 Depotcontainern (3 m3) an zentralen Standorten im Kreisgebiet,— Gestellung von 83 Umleerbehältern (5 m3) auf den Wertstoffhöfen,— Wartung von gebrauchten Abfallbehältern: bis zu 35 000 MGB 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l (gemäß Mengenstaffel),— Gestellung von neuen Abfallbehältern: bis zu 500 MGB 120 l, 70.000 MGB 240 l und 1 500 MGB 1 100 l (gemäß Mengenstaffel),— Durchführung der Behälterbewirtschaftung: u. a. 5 Tauschvorgänge/a für Depotcontainer, 5 Tauschvorgänge/a für Umleerbehälter und 1 050 Tauschvorgänge/a für MGB,— Umladung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers,— Abholung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers sowie— Verwertung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Bodenseekreis - Abfallwirtschaftsamt
Postanschrift: Glärnischstraße 1-3
Postleitzahl: 88045
Postort: Friedrichshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bodenseekreis.de/🌏
E-Mail: norbert.reuther@bodenseekreis.de📧
Telefon: +49 75412045492📞
Fax: +49 75412047492 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur:
— Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) mittels…
… Depotcontainer an zentralen Standorten im Kreisgebiet sowie auf den Wertstoffhöfen/Entsorgungszentren inkl. Gestellung und Bewirtschaftung der Depotcontainer,
… haushaltsnaher Behälter (MGB) inkl. Gestellung und Bewirtschaftung der MGB,
— Umladung von Altpapier (PPK) auf den Anlagen des Auftraggebers,
— Abholung von Altpapier (PPK) auf den Anlagen des Auftraggebers,
— Verwertung von Altpapier (PPK).
Der Einsatz eines Behälteridentifikationssystems erfolgt nicht.
Die Beschreibung der Leistungen erfolgt in der anschließenden Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen) im Einzelnen.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden im Gebiet des Bodenseekreises mehrere gewerbliche Sammlungen von Altpapier (PPK) durch private Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Diese gewerblichen Sammlungen wurden der zuständigen Stelle, der unteren Abfallrechtsbehörde des Landkreises, angezeigt. Die untere Abfallrechtsbehörde wurde vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgefordert, nach Prüfung der Anzeigen die gewerblichen Sammlungen bis zum 31.12.2013 zu befristen. Nach Ablauf der Frist wird mit diesem Ausschreibungsverfahren die flächendeckende kommunale Altpapiersammlung im Bodenseekreis eingeführt werden.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden im Gebiet des Bodenseekreises mehrere gewerbliche Sammlungen von Altpapier (PPK) durch private Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Diese gewerblichen Sammlungen wurden der zuständigen Stelle, der unteren Abfallrechtsbehörde des Landkreises, angezeigt. Die untere Abfallrechtsbehörde wurde vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgefordert, nach Prüfung der Anzeigen die gewerblichen Sammlungen bis zum 31.12.2013 zu befristen. Nach Ablauf der Frist wird mit diesem Ausschreibungsverfahren die flächendeckende kommunale Altpapiersammlung im Bodenseekreis eingeführt werden.
Mengenvorbehalt für Fachlos 2: Der Auftraggeber schreibt 100 % der Altpapiermenge zur Sammlung, d. h. den kommunalen Altpapieranteil sowie den lizenzierten Altpapieranteil der Systembetreiber, aus. Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Systembetreibern ist unklar, ob 100 % der Altpapiermenge zu verwerten ist oder nur der kommunale Anteil des Auftraggebers von geschätzten 78 %. Die Bieter haben daher Preisangaben für 100 % und 78 % der Altpapiermenge zu machen, um ein Kalkulationsrisiko zu vermeiden. Parallel finden auch Gespräche zwischen dem Auftraggeber und den Systembetreibern statt. Der Auftraggeber rechnet damit, dass der Sachverhalt bis Vertragsbeginn geklärt werden kann, so dass die Abrechnung ab Vertragsbeginn je nach eingetretenem Fall bzw. dessen zugeordneter Menge erfolgen kann.
Mengenvorbehalt für Fachlos 2: Der Auftraggeber schreibt 100 % der Altpapiermenge zur Sammlung, d. h. den kommunalen Altpapieranteil sowie den lizenzierten Altpapieranteil der Systembetreiber, aus. Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Systembetreibern ist unklar, ob 100 % der Altpapiermenge zu verwerten ist oder nur der kommunale Anteil des Auftraggebers von geschätzten 78 %. Die Bieter haben daher Preisangaben für 100 % und 78 % der Altpapiermenge zu machen, um ein Kalkulationsrisiko zu vermeiden. Parallel finden auch Gespräche zwischen dem Auftraggeber und den Systembetreibern statt. Der Auftraggeber rechnet damit, dass der Sachverhalt bis Vertragsbeginn geklärt werden kann, so dass die Abrechnung ab Vertragsbeginn je nach eingetretenem Fall bzw. dessen zugeordneter Menge erfolgen kann.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) sowie Behältergestellung und -bewirtschaftung.
Menge oder Umfang: — Sammlung und Beförderung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK),— Gestellung von bis zu 280 Depotcontainern (3 m3) an zentralen Standorten im Kreisgebiet,— Gestellung von 83 Umleerbehältern (5 m3) auf den Wertstoffhöfen,— Wartung von gebrauchten Abfallbehältern: bis zu 35 000 MGB 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l (gemäß Mengenstaffel),— Gestellung von neuen Abfallbehältern: bis zu 500 MGB 120 l, 70 000 MGB 240 l und 1 500 MGB 1 100 l (gemäß Mengenstaffel),— Durchführung der Behälterbewirtschaftung: u. a. 5 Tauschvorgänge/a für Depotcontainer, 5 Tauschvorgänge/a für Umleerbehälter und 1 050 Tauschvorgänge/a für MGB,— Umladung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers.
— Sammlung und Beförderung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK),
— Gestellung von bis zu 280 Depotcontainern (3 m
— Gestellung von 83 Umleerbehältern (5 m
— Wartung von gebrauchten Abfallbehältern: bis zu 35 000 MGB 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l (gemäß Mengenstaffel),
— Gestellung von neuen Abfallbehältern: bis zu 500 MGB 120 l, 70 000 MGB 240 l und 1 500 MGB 1 100 l (gemäß Mengenstaffel),
— Durchführung der Behälterbewirtschaftung: u. a. 5 Tauschvorgänge/a für Depotcontainer, 5 Tauschvorgänge/a für Umleerbehälter und 1 050 Tauschvorgänge/a für MGB,
— Umladung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2
Kurze Beschreibung: Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung.
Menge oder Umfang: — Abholung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers,— Verwertung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK).Bitte beachten Sie den Mengenvorbehalt unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.
— Abholung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers,
— Verwertung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK).
Bitte beachten Sie den Mengenvorbehalt unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung.
— Gestellung von neuen Abfallbehältern: bis zu 500 MGB 120 l, 70.000 MGB 240 l und 1 500 MGB 1 100 l (gemäß Mengenstaffel),
— Umladung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers,
— Abholung von 18 000 Mg/a Altpapier (PPK) auf den Umladeanlagen des Auftraggebers sowie
Beschreibung der Optionen:
— Fachlos 1: Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich maximal 2-mal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt.
— Fachlos 2: Die Vertragsdauer verlängert sich maximal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Bodenseekreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— Fachlos 1: dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Fachlos 1: dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
»Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
»Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Fachlos 1: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes, des Betriebshofes, Sitz verantwortlicher Ansprechpartner etc. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Fachlos 2: Beschreibung der Transportorganisation, Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes, Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage etc. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Fachlos 2: Beschreibung der Transportorganisation, Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes, Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage etc. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern mindestens folgende Unterlagen anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Hinweis für den geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern: Falls der Einsatz eines Unternehmers für eine Leistung geplant ist, die einen wesentlichen Anteil (mehr als 30 %) des jährlichen Auftragswerts ausmacht (z. B. die Sammelleistung von Altpapier) behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den gleichen Maßstab an die Prüfung des Unterauftragnehmers anzusetzen wie an den Bieter selbst, um seinen Prüfungspflichten als Auftraggeber zu genügen. Der Auftraggeber wird hierzu die Erklärungen und Nachweise gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen für den Unterauftragnehmer nachfordern.
Hinweis für den geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern: Falls der Einsatz eines Unternehmers für eine Leistung geplant ist, die einen wesentlichen Anteil (mehr als 30 %) des jährlichen Auftragswerts ausmacht (z. B. die Sammelleistung von Altpapier) behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den gleichen Maßstab an die Prüfung des Unterauftragnehmers anzusetzen wie an den Bieter selbst, um seinen Prüfungspflichten als Auftraggeber zu genügen. Der Auftraggeber wird hierzu die Erklärungen und Nachweise gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen für den Unterauftragnehmer nachfordern.
Muster, Beschreibungen und/oder Fotografien der zu erbringenden Leistung:
Auf Anforderung sind Behältermuster innerhalb von 7 Kalendertagen an folgende Adresse des Auftraggebers auf eigene Kosten zu liefern: Landratsamt Bodenseekreis Abfallwirtschaftsamt, Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen. Die Behältermuster umfassen je einen Behälter mit 120 l, 240 l und 1 100 l Fassungsvermögen. Die Behältermuster müssen die technischen Anforderungen aus den Vergabeunterlagen mit Ausnahme der Prägung erfüllen. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Auf Anforderung sind Behältermuster innerhalb von 7 Kalendertagen an folgende Adresse des Auftraggebers auf eigene Kosten zu liefern: Landratsamt Bodenseekreis Abfallwirtschaftsamt, Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen. Die Behältermuster umfassen je einen Behälter mit 120 l, 240 l und 1 100 l Fassungsvermögen. Die Behältermuster müssen die technischen Anforderungen aus den Vergabeunterlagen mit Ausnahme der Prägung erfüllen. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird in Fachlos…
… 1 eine Sicherheit in Höhe von 1 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens bis 15.12.2013 vorzulegen ist.
… 2 eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens bis 15.12.2013 vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben je Fachlos maßgeblich: Aufwendungen (z. B. Logistikleistungen) und Erstattungen (z. B. Gutschrift für die Verwertung von Altpapier) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit dem Mengengerüsten und der Laufzeit (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben je Fachlos maßgeblich: Aufwendungen (z. B. Logistikleistungen) und Erstattungen (z. B. Gutschrift für die Verwertung von Altpapier) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit dem Mengengerüsten und der Laufzeit (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in den Verträgen (siehe Anlagen der Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie,
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftatenverurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlageeinfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlageeinfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird,
Führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinnaufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation 10 Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation 10 Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Fachlos 2: Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunktbekannt sind.
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunktbekannt sind.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei dem Auftraggeber unter der angegebenen Adresse zu erhalten. Die Bezahlung erfolgt mittels Verrechnungsscheck. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungschecks. Bei einer Anforderung der Vergabeunterlagen kurz vor dem Öffnungstermin kann der rechtzeitige Eingang der Vergabeunterlagen bei den Interessenten aufgrund der Versanddauer nicht gewährleistet werden.
Die Vergabeunterlagen sind bei dem Auftraggeber unter der angegebenen Adresse zu erhalten. Die Bezahlung erfolgt mittels Verrechnungsscheck. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungschecks. Bei einer Anforderung der Vergabeunterlagen kurz vor dem Öffnungstermin kann der rechtzeitige Eingang der Vergabeunterlagen bei den Interessenten aufgrund der Versanddauer nicht gewährleistet werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-27 📅
Öffnungsort: Friedrichshafen.
Ort des Eröffnungstermins: Friedrichshafen.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Norbert Reuther
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
2021-12-31 📅
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 073-122249 (2013-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-29 📅
Name: Alba Oberschwaben Limited & Co. KG
Postanschrift: Mackstr. 45
Postort: Bad Saulgau
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Stark GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 3-7
Postort: Lindau
Postleitzahl: 88131
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).