Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Vermittlung von Abschleppaufträgen (Abschleppzentrale Bayern)

Polizeipräsidium München

Dienstleistungskonzession: Vermittlung von Abschleppaufträgen (Abschleppzentrale Bayern). Gemäß Entscheidung der Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 18.06.2007, Az.: Z3-3-3194-1-22-05/0 handelt es sich bei der Vergabe „Vermittlung von Abschleppaufträgen (Abschleppzentrale Bayern)“ um eine Dienstleistungskonzession. Sie unterliegt nicht der Richtlinie 2004/18/EG. Die Vergabe dieser Konzession erfolgt nach den Vorschriften und Grundsätzen des Wettbewerbsrechts nach dem EG Vertrag sowie den in der Rechtsprechung des EUGH hierfür festgesetzten Prinzipien, insbesondere der Verpflichtung des Transparenzgebotes und Gleichbehandlungsgebotes. Zur Sicherstellung dieser Grundsätze erfolgt die Vergabe dieser Dienstleistungskonzession in Anlehnung an die VOL/A. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung der VOL/A ist dadurch nicht begründet. Die Leistung besteht in der Vermittlung aller in Bayern anfallenden Abschleppungen und Bergungen sowie von Pannenhilfe im Sinne der Abschlepprichtlinie Bayern (ARB), bei der die Polizei lediglich als Vermittler auftritt (sog. Kundenwunsch) für die festgelegte Vertragsdauer auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der ARB mit ihren Anlagen. Es fallen ca. 30.000 Vermittlungen im Jahr an. Diese Mengenangabe ist ein unverbindlicher Anhaltswert und orientiert sich an den Vermittlungen der letzten 5 Jahre. Sie dient als Kalkulationsgrundlage. Eine Auftrags- und Abnahmegarantie kann nicht gegeben werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-19.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-19 Auftragsbekanntmachung
2013-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge