Dienstleistungskonzession: Vermittlung von Abschleppaufträgen (Abschleppzentrale Bayern). Gemäß Entscheidung der Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 18.06.2007, Az.: Z3-3-3194-1-22-05/0 handelt es sich bei der Vergabe „Vermittlung von Abschleppaufträgen (Abschleppzentrale Bayern)“ um eine Dienstleistungskonzession. Sie unterliegt nicht der Richtlinie 2004/18/EG. Die Vergabe dieser Konzession erfolgt nach den Vorschriften und Grundsätzen des Wettbewerbsrechts nach dem EG Vertrag sowie den in der Rechtsprechung des EUGH hierfür festgesetzten Prinzipien, insbesondere der Verpflichtung des Transparenzgebotes und Gleichbehandlungsgebotes. Zur Sicherstellung dieser Grundsätze erfolgt die Vergabe dieser Dienstleistungskonzession in Anlehnung an die VOL/A. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung der VOL/A ist dadurch nicht begründet. Die Leistung besteht in der Vermittlung aller in Bayern anfallenden Abschleppungen und Bergungen sowie von Pannenhilfe im Sinne der Abschlepprichtlinie Bayern (ARB), bei der die Polizei lediglich als Vermittler auftritt (sog. Kundenwunsch) für die festgelegte Vertragsdauer auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der ARB mit ihren Anlagen. Es fallen ca. 30.000 Vermittlungen im Jahr an. Diese Mengenangabe ist ein unverbindlicher Anhaltswert und orientiert sich an den Vermittlungen der letzten 5 Jahre. Sie dient als Kalkulationsgrundlage. Eine Auftrags- und Abnahmegarantie kann nicht gegeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsüberwachung
Menge oder Umfang:
Es fallen ca. 30.000 Vermittlungen im Jahr an. Diese Mengenangabe ist ein unverbindlicher Anhaltswert und orientiert sich an den Vermittlungen der letzten 5 Jahre. Sie dient als Kalkulationsgrundlage. Eine Auftrags- und Abnahmegarantie kann nicht gegeben werden.
Es fallen ca. 30.000 Vermittlungen im Jahr an. Diese Mengenangabe ist ein unverbindlicher Anhaltswert und orientiert sich an den Vermittlungen der letzten 5 Jahre. Sie dient als Kalkulationsgrundlage. Eine Auftrags- und Abnahmegarantie kann nicht gegeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkehrsüberwachung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeipräsidium München
Postanschrift: Tegernseer Landstr. 210
Postleitzahl: 81549
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de🌏
E-Mail: pp-mue.muenchen.v2.zvs@polizei.bayern.de📧
Telefon: +49 8962161972📞
Fax: +49 8962161958 📠
Die Vertragslaufzeit beginnt am 31.8.2013 (0:00 Uhr) und endet am 31.8.2018 (24:00 Uhr). Die Vertragspartner behalten sich die Möglichkeit einer 1 – jährigen Verlängerung, zu den selben Konditionen und Preisen dieses Vertrages, vor.
Dienstleistungskonzessionen unterliegen im Gegensatz zu Dienstleistungsaufträgen nicht den Ausschreibungsregeln des Vergaberechts gemäß der VOL/A und auch nicht dem Rechtschutz des Vierten Teils des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und können daher auch nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer sein. § 101 a GWB findet keine Anwendung. Die Nr. IV.1.1 dieses Veröffentlichungstextes (Angabe des Vergabeverfahrens) musste systembedingt befüllt werden. Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Dienstleistungskonzession wie unter Nr. II.1.5 beschrieben und um kein offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 31.8.2013 (0:00 Uhr) und endet am 31.8.2018 (24:00 Uhr). Die Vertragspartner behalten sich die Möglichkeit einer 1 – jährigen Verlängerung, zu den selben Konditionen und Preisen dieses Vertrages, vor.
Dienstleistungskonzessionen unterliegen im Gegensatz zu Dienstleistungsaufträgen nicht den Ausschreibungsregeln des Vergaberechts gemäß der VOL/A und auch nicht dem Rechtschutz des Vierten Teils des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und können daher auch nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer sein. § 101 a GWB findet keine Anwendung. Die Nr. IV.1.1 dieses Veröffentlichungstextes (Angabe des Vergabeverfahrens) musste systembedingt befüllt werden. Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Dienstleistungskonzession wie unter Nr. II.1.5 beschrieben und um kein offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungskonzession: Vermittlung von Abschleppaufträgen (Abschleppzentrale Bayern). Gemäß Entscheidung der Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 18.06.2007, Az.: Z3-3-3194-1-22-05/0 handelt es sich bei der Vergabe „Vermittlung von Abschleppaufträgen (Abschleppzentrale Bayern)“ um eine Dienstleistungskonzession. Sie unterliegt nicht der Richtlinie 2004/18/EG. Die Vergabe dieser Konzession erfolgt nach den Vorschriften und Grundsätzen des Wettbewerbsrechts nach dem EG Vertrag sowie den in der Rechtsprechung des EUGH hierfür festgesetzten Prinzipien, insbesondere der Verpflichtung des Transparenzgebotes und Gleichbehandlungsgebotes. Zur Sicherstellung dieser Grundsätze erfolgt die Vergabe dieser Dienstleistungskonzession in Anlehnung an die VOL/A. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung der VOL/A ist dadurch nicht begründet. Die Leistung besteht in der Vermittlung aller in Bayern anfallenden Abschleppungen und Bergungen sowie von Pannenhilfe im Sinne der Abschlepprichtlinie Bayern (ARB), bei der die Polizei lediglich als Vermittler auftritt (sog. Kundenwunsch) für die festgelegte Vertragsdauer auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der ARB mit ihren Anlagen. Es fallen ca. 30.000 Vermittlungen im Jahr an. Diese Mengenangabe ist ein unverbindlicher Anhaltswert und orientiert sich an den Vermittlungen der letzten 5 Jahre. Sie dient als Kalkulationsgrundlage. Eine Auftrags- und Abnahmegarantie kann nicht gegeben werden.
Dienstleistungskonzession: Vermittlung von Abschleppaufträgen (Abschleppzentrale Bayern). Gemäß Entscheidung der Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 18.06.2007, Az.: Z3-3-3194-1-22-05/0 handelt es sich bei der Vergabe „Vermittlung von Abschleppaufträgen (Abschleppzentrale Bayern)“ um eine Dienstleistungskonzession. Sie unterliegt nicht der Richtlinie 2004/18/EG. Die Vergabe dieser Konzession erfolgt nach den Vorschriften und Grundsätzen des Wettbewerbsrechts nach dem EG Vertrag sowie den in der Rechtsprechung des EUGH hierfür festgesetzten Prinzipien, insbesondere der Verpflichtung des Transparenzgebotes und Gleichbehandlungsgebotes. Zur Sicherstellung dieser Grundsätze erfolgt die Vergabe dieser Dienstleistungskonzession in Anlehnung an die VOL/A. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung der VOL/A ist dadurch nicht begründet. Die Leistung besteht in der Vermittlung aller in Bayern anfallenden Abschleppungen und Bergungen sowie von Pannenhilfe im Sinne der Abschlepprichtlinie Bayern (ARB), bei der die Polizei lediglich als Vermittler auftritt (sog. Kundenwunsch) für die festgelegte Vertragsdauer auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der ARB mit ihren Anlagen. Es fallen ca. 30.000 Vermittlungen im Jahr an. Diese Mengenangabe ist ein unverbindlicher Anhaltswert und orientiert sich an den Vermittlungen der letzten 5 Jahre. Sie dient als Kalkulationsgrundlage. Eine Auftrags- und Abnahmegarantie kann nicht gegeben werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: V2-8014-0036
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vermittlung für in Bayern anfallende Abschleppaufträge.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist: Diese Forderung gilt entsprechend für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist: Diese Forderung gilt entsprechend für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen/ Nachweise von Einzelanbietern zur Beurteilung der Eignung.
Folgende Erklärungen sind – soweit nachfolgend nicht ausdrücklich anders bestimmt - dem Angebot beizufügen:
1. Erklärung zu Sozialbeiträgen/Insolvenzverfahren
2. Erklärung zum Unterauftragnehmer
3. Verpflichtungserklärung (falls zutreffend)
4. Erklärung zur Zuverlässigkeit
5. Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre
6. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung für die bei der Vermittlung entstehenden Schäden
Ferner sind vom Bieter folgende Nachweise dem Angebot beizufügen:
— Kalkulationsnachweis
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein Nachreichungstermin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.
Erklärungen/ Nachweise von Bietergemeinschaften zur Beurteilung der Eignung
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Anbieter haben dem Auftraggeber - soweit nachfolgend nicht ausdrücklich anders bestimmt - mit dem Angebot zu übergeben:
a) Nachweise/ Erklärungen, die die Bietergemeinschaft insgesamt vorlegen muss:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, mit einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (siehe Datei 04 Erklärungen „Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft“)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters, mit einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (siehe Datei 04 Erklärungen „Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft“)
— Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand dieses Verfahrens ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre
— Erklärung zum Unterauftragnehmer
— Verpflichtungserklärung (falls zutreffend)
b) Nachweise/ Erklärungen, die jedes einzelne Mitglied einer Bietergemeinschaft für sich zwingend vorlegen muss:
— Erklärung zur Zuverlässigkeit
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung für die bei der Vermittlung entstehenden Schäden
— Erklärung zu Sozialbeiträgen/Insolvenzverfahren
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Konzept über ein EDV-gestütztes Vergabeverfahren
— Schulungskonzept unter Angabe der Schulungsinhalte und -ziele (Schwerpunkte: geographische Kenntnisse im Vermittlungsgebiet Bayern, Kommunikationstraining, EDV-Kenntnisse).
Diese Forderung gilt entsprechend für Bietergemeinschaften.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit dem Angebot ist zunächst eine verbindliche schriftliche deutschsprachige Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers zur Übernahme der Bürgschaft vorzulegen. Die Selbstschuldnerische Bürgschaft, muss innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag in Höhe von 50.000,00 EUR für einen unbefristeten Zeitraum vorgelegt werden. Die Bürgschaft kann durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer geleistet werden, der in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) zugelassen ist. Die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen unter Verzicht auf das Recht zur Hinterlegung sowie auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB), auf die Einrede der Aufrechenbarkeit jedoch nur soweit, wie die Gegenforderung des Auftragnehmers nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Die Bürgschaft sichert die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus Schadensersatzansprüchen. Sie ist in deutscher Sprache formuliert vorzulegen.
Mit dem Angebot ist zunächst eine verbindliche schriftliche deutschsprachige Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers zur Übernahme der Bürgschaft vorzulegen. Die Selbstschuldnerische Bürgschaft, muss innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag in Höhe von 50.000,00 EUR für einen unbefristeten Zeitraum vorgelegt werden. Die Bürgschaft kann durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer geleistet werden, der in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) zugelassen ist. Die Bürgschaft muss deutschem Recht unterliegen unter Verzicht auf das Recht zur Hinterlegung sowie auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB), auf die Einrede der Aufrechenbarkeit jedoch nur soweit, wie die Gegenforderung des Auftragnehmers nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Die Bürgschaft sichert die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus Schadensersatzansprüchen. Sie ist in deutscher Sprache formuliert vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Bietergemeinschaft dürfen keine rechtlichen Hindernisse der Dienstleistungserbringung entgegenstehen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Postanschrift: Odeonsplatz 3
Postleitzahl: 80539
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bellmann
Internetadresse: www.polizei.bayern.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-08-31 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V2-8014-0036
Zusätzliche Informationen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 31.8.2013 (0:00 Uhr) und endet am 31.8.2018 (24:00 Uhr). Die Vertragspartner behalten sich die Möglichkeit einer 1 – jährigen Verlängerung, zu den selben Konditionen und Preisen dieses Vertrages, vor.
Dienstleistungskonzessionen unterliegen im Gegensatz zu Dienstleistungsaufträgen nicht den Ausschreibungsregeln des Vergaberechts gemäß der VOL/A und auch nicht dem Rechtschutz des Vierten Teils des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und können daher auch nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer sein. § 101 a GWB findet keine Anwendung. Die Nr. IV.1.1 dieses Veröffentlichungstextes (Angabe des Vergabeverfahrens) musste systembedingt befüllt werden. Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Dienstleistungskonzession wie unter Nr. II.1.5 beschrieben und um kein offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2.
Dienstleistungskonzessionen unterliegen im Gegensatz zu Dienstleistungsaufträgen nicht den Ausschreibungsregeln des Vergaberechts gemäß der VOL/A und auch nicht dem Rechtschutz des Vierten Teils des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und können daher auch nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer sein. § 101 a GWB findet keine Anwendung. Die Nr. IV.1.1 dieses Veröffentlichungstextes (Angabe des Vergabeverfahrens) musste systembedingt befüllt werden. Es handelt sich bei dieser Vergabe um eine Dienstleistungskonzession wie unter Nr. II.1.5 beschrieben und um kein offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2.
Quelle: OJS 2013/S 038-060260 (2013-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsregelung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkehrsregelung📦