Vergabe einer Konzession zur Durchführung und Koordination von Lichtmastenwerbung und Großflächenwerbung an öffentlichen Straßen der Stadt Teltow
Die Tätigkeit des Auftragnehmers (Konzessionär) umfasst die Vermarktung, Koordination und Anbringung von Lichtmastenwerbung an ausgewählten Lichtmasten— sowie der Großflächenwerbung, jeweils im öffentlichen Straßenraum im Gebiet der Stadt Teltow (mehr als 24 000 Einwohner).
Ziel der Lichtmastenwerbung ist die Schaffung eines geordneten Werbeleitsystems im öffentlichen Straßenraum. Grundlage ist ein Werbe-Konzept der Stadt Teltow, das eine ausgewogene Anzahl sowie ein ausgewogenes Verhältnis von kommerzieller und nicht kommerzieller Werbung an den Lichtmasten der Stadt gewährleisten soll. Nach diesem Konzept sind Lichtmasten im Stadtgebiet der ausschließlichen Vermarktung durch den Auftragnehmer (Konzessionär) zugewiesen. Andere Lichtmasten sind dagegen werbefrei oder der nicht kommerziellen Werbung zugewiesen. Der Vermarktung durch den Auftragnehmer (Konzessionär) sind 500 Lichtmasten im Stadtgebiet zugewiesen.
Die Stadt vergibt weiterhin das Recht zur Aufstellung von 8 Großplakattafeln für Werbeplakate im 18/1 Bogenformat (3,6 x 2,54 m) an ausgewählten Standorten.
Die Leistungen werden als Dienstleistungskonzession beauftragt. Der Auftragnehmer (Konzessionär) erhält vom Auftraggeber keine Vergütung für seine Leistungen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer lediglich das Recht ein, die der kommerziellen Werbung zugewiesenen Lichtmasten und die 8 Großflächenanlagen exklusiv zu bewirtschaften, also für Dritte gegen Entgelt Werbung anzubringen. Die straßenrechtliche Grundlage des Bewirtschaftungsrechts ist eine Sondernutzungserlaubnis, die dem Auftragnehmer (Konzessionär) für die Laufzeit des Vertrages erteilt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-17.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-12-17
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Auftragsbekanntmachung
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