Vergabe einer wirtschaftswissenschaftlichen Studie zur Entwicklung der legalen Glücksspielmärkte in ausgesuchten Lädern seit dem Jahr 2007 (d. h. ab 1.1.2008)
Gegenstand des Auftrags ist eine wirtschaftswissenschaftliche Studie zur Entwicklung der legalen Glücksspielmärkte in ausgesuchten Ländern seit dem Jahr 2007 (d.h. ab 1.1.2008). Die Untersuchung soll dabei die wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glücksspielwesens vom 31.7.2009 - mit folgenden Maßgaben fortschreiben: Die Untersuchung erstreckt sich auch auf die Länder Deutschland und Dänemark. Das Land Australien bleibt bei der Untersuchung unberücksichtigt. Schwerpunkt der Untersuchung sind das Spielautomatenspiel außerhalb von Casinos, das legale Sportwettwesen und das Internetglücksspiel. Legale Sportwettangebote sind durchgängig als eigener Glücksspielsektor zu untersuchen. Dabei ist auch die Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter darzustellen. Untersucht werden soll auch die Frage, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen Anbieter sich in den ausgewählten Ländern vom jeweiligen Markt zurückgezogen haben. Bezogen auf den Sektor "Internetglücksspiel" ist durchgängig zwischen den Bereichen "Lotterien", "Poker", "sonstige Casinospiele" und "Sportwetten" zu unterscheiden. Dabei sind - soweit möglich - auch folgende Aspekte darzustellen: — Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter, — Zahl der Spieler, — Höhe der Einsätze und — Zahl der Besuche. Im länderübergreifenden Vergleich gemäß II.2. der Studie der Universität Lausanne sind die Glücksspielsektoren "Sportwetten" und "Internetglücksspiel" gesondert zu untersuchen. Als besonderer Aspekt des Glücksspielmarktes gemäß Punkt III der Studie aus dem Jahr 2009 ist zusätzlich der Bereich "Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten" zu untersuchen. Folgende Punkte der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sollen im Rahmen der Fortschreibung nicht untersucht werden: — II.1.5 "Gewinnspiele des Rundfunks und der Telemedien" — II.1.6 "Werbeausspielungen" — III.7. "Aufsichts- und Kontrollfunktionen". "Fortschreiben" bedeutet dabei die Aktualisierung der Studie der Universität Lausanne aus dem 2009 für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2013. Struktur und Herangehensweise der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sind dabei zu übernehmen; es müssen - mit den vorstehend genannten Maßgaben - mindestens die in der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 untersuchten Parameter behandelt werden. Entwicklungslinien, die sich im Vergleich zu dem von der Universität Lausanne untersuchten Zeitraum ergeben haben, sind sichtbar zu machen. Das Gutachten muss bis zum 30.6.2014 vorliegen. Es ist in deutscher Sprache zu fertigen. Die Ausgangsstudie (wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glückspielwesens vom 31.7.2009) ist über folgende Internetadresse zugänglich: http://www.badenwuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/International_vergleichende_Analyse_des_Gluecksspielwesens_Schweiz.pdf
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrags ist eine wirtschaftswissenschaftliche Studie zur Entwicklung der legalen Glücksspielmärkte in ausgesuchten Ländern seit dem Jahr 2007 (d. h. 01.01.2008). Die Untersuchung soll dabei die wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glücksspielwesens vom 31.7.2009 - mit folgenden Maßgaben fortschreiben:Die Untersuchung erstreckt sich auch auf die Länder Deutschland und Dänemark.Das Land Australien bleibt bei der Untersuchung unberücksichtigt.Schwerpunkt der Untersuchung sind das Spielautomatenspiel außerhalb von Casinos, das legale Sportwettwesen und das Internetglücksspiel.Legale Sportwettangebote sind durchgängig als eigener Glücksspielsektor zu untersuchen. Dabei ist auch die Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter darzustellen. Untersucht werden soll auch die Frage, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen Anbieter sich in den ausgewählten Ländern vom jeweiligen Markt zurückgezogen haben.Bezogen auf den Sektor "Internetglücksspiel" ist durchgängig zwischen den Bereichen "Lotterien", "Poker", "sonstige Casinospiele" und "Sportwetten" zu unterscheiden. Dabei sind - soweit möglich - auch folgende Aspekte darzustellen:— Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter,— Zahl der Spieler,— Höhe der Einsätze und— Zahl der Besuche.Im länderübergreifenden Vergleich gemäß II.2 der Studie der Universität Lausanne sind die Glücksspielsektoren "Sportwetten" und "Internetglücksspiel" gesondert zu untersuchen.Als besonderer Aspekt des Glücksspielmarktes gemäß Punkt III der Studie aus dem Jahr 2009 ist zusätzlich der Bereich "Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten" zu untersuchen.Folgende Punkte der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sollen im Rahmen der Fortschreibung nicht untersucht werden:— II.1.5 "Gewinnspiele des Rundfunks und der Telemedien"— II.1.6 "Werbeausspielungen"— III.7. "Aufsichts- und Kontrollfunktionen"."Fortschreiben" bedeutet dabei die Aktualisierung der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2013. Aufbau, Struktur und Herangehensweise der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sind dabei zu übernehmen; es müssen - mit den vorstehend genannten Maßgaben - mindestens die in der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 untersuchten Parameter behandelt werden. Entwicklungslinien, die sich im Vergleich zu dem von der Universität Lausanne untersuchten Zeitraum ergeben haben, sind sichtbar zu machen.Das Gutachten muss bis zum 30.6.2014 vorliegen. Es ist in deutscher Sprache zu fertigen.Die Ausgangsstudie (wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glückspielwesens vom 31.7.2009) ist über folgende Internetadresse zugänglich:http://www.badenwuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/International_vergleichende_Analyse_des_Gluecksspielwesens_Schweiz.pdfDer Auftraggeber wird für die zu erarbeitende Studie Fachbeiträge zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in untersuchten Ländern beistellen. Diese sind vom Auftragnehmer in die Studie kontextbezogen in kurzer Form zu integrieren. Eine juristische Bearbeitung ist nicht Gegenstand des Auftrags.65 000
Gegenstand des Auftrags ist eine wirtschaftswissenschaftliche Studie zur Entwicklung der legalen Glücksspielmärkte in ausgesuchten Ländern seit dem Jahr 2007 (d. h. 01.01.2008). Die Untersuchung soll dabei die wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glücksspielwesens vom 31.7.2009 - mit folgenden Maßgaben fortschreiben:Die Untersuchung erstreckt sich auch auf die Länder Deutschland und Dänemark.Das Land Australien bleibt bei der Untersuchung unberücksichtigt.Schwerpunkt der Untersuchung sind das Spielautomatenspiel außerhalb von Casinos, das legale Sportwettwesen und das Internetglücksspiel.Legale Sportwettangebote sind durchgängig als eigener Glücksspielsektor zu untersuchen. Dabei ist auch die Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter darzustellen. Untersucht werden soll auch die Frage, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen Anbieter sich in den ausgewählten Ländern vom jeweiligen Markt zurückgezogen haben.Bezogen auf den Sektor "Internetglücksspiel" ist durchgängig zwischen den Bereichen "Lotterien", "Poker", "sonstige Casinospiele" und "Sportwetten" zu unterscheiden. Dabei sind - soweit möglich - auch folgende Aspekte darzustellen:— Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter,— Zahl der Spieler,— Höhe der Einsätze und— Zahl der Besuche.Im länderübergreifenden Vergleich gemäß II.2 der Studie der Universität Lausanne sind die Glücksspielsektoren "Sportwetten" und "Internetglücksspiel" gesondert zu untersuchen.Als besonderer Aspekt des Glücksspielmarktes gemäß Punkt III der Studie aus dem Jahr 2009 ist zusätzlich der Bereich "Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten" zu untersuchen.Folgende Punkte der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sollen im Rahmen der Fortschreibung nicht untersucht werden:— II.1.5 "Gewinnspiele des Rundfunks und der Telemedien"— II.1.6 "Werbeausspielungen"— III.7. "Aufsichts- und Kontrollfunktionen"."Fortschreiben" bedeutet dabei die Aktualisierung der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2013. Aufbau, Struktur und Herangehensweise der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sind dabei zu übernehmen; es müssen - mit den vorstehend genannten Maßgaben - mindestens die in der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 untersuchten Parameter behandelt werden. Entwicklungslinien, die sich im Vergleich zu dem von der Universität Lausanne untersuchten Zeitraum ergeben haben, sind sichtbar zu machen.Das Gutachten muss bis zum 30.6.2014 vorliegen. Es ist in deutscher Sprache zu fertigen.Die Ausgangsstudie (wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glückspielwesens vom 31.7.2009) ist über folgende Internetadresse zugänglich:http://www.badenwuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/International_vergleichende_Analyse_des_Gluecksspielwesens_Schweiz.pdfDer Auftraggeber wird für die zu erarbeitende Studie Fachbeiträge zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in untersuchten Ländern beistellen. Diese sind vom Auftragnehmer in die Studie kontextbezogen in kurzer Form zu integrieren. Eine juristische Bearbeitung ist nicht Gegenstand des Auftrags.65 000
Gesamtwert des Auftrags: 65 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsministerium Baden-Württemberg
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 15
Postleitzahl: 70184
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.stm.baden-wuerttemberg.de🌏
E-Mail: matthias.bross@stm-bwl.de📧
Telefon: +49 7112153520📞
Fax: +49 7112153336 📠
Mit dem Angebot ist ein Konzept vorzulegen, wie der Bewerber bei Auftragserteilung die für die Erstellung der Fortschreibungsstudie erforderlichen Daten und Informationen innerhalb der begrenzt zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit in ausreichender Breite und Tiefe erheben wird. Dabei ist der Zeitraum bis 31.12.2013 abzudecken. Anhand dieses Konzepts wird das Wertungskriterium "Qualität des Konzepts zur Erhebung der benötigten Daten" (vgl. vorstehend VI. 2. 1) bewertet.
Mit dem Angebot ist ein Konzept vorzulegen, wie der Bewerber bei Auftragserteilung die für die Erstellung der Fortschreibungsstudie erforderlichen Daten und Informationen innerhalb der begrenzt zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit in ausreichender Breite und Tiefe erheben wird. Dabei ist der Zeitraum bis 31.12.2013 abzudecken. Anhand dieses Konzepts wird das Wertungskriterium "Qualität des Konzepts zur Erhebung der benötigten Daten" (vgl. vorstehend VI. 2. 1) bewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist eine wirtschaftswissenschaftliche Studie zur Entwicklung der legalen Glücksspielmärkte in ausgesuchten Ländern seit dem Jahr 2007 (d.h. ab 1.1.2008). Die Untersuchung soll dabei die wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glücksspielwesens vom 31.7.2009 - mit folgenden Maßgaben fortschreiben:
Gegenstand des Auftrags ist eine wirtschaftswissenschaftliche Studie zur Entwicklung der legalen Glücksspielmärkte in ausgesuchten Ländern seit dem Jahr 2007 (d.h. ab 1.1.2008). Die Untersuchung soll dabei die wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glücksspielwesens vom 31.7.2009 - mit folgenden Maßgaben fortschreiben:
Die Untersuchung erstreckt sich auch auf die Länder Deutschland und Dänemark.
Das Land Australien bleibt bei der Untersuchung unberücksichtigt.
Schwerpunkt der Untersuchung sind das Spielautomatenspiel außerhalb von Casinos, das legale Sportwettwesen und das Internetglücksspiel.
Legale Sportwettangebote sind durchgängig als eigener Glücksspielsektor zu untersuchen. Dabei ist auch die Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter darzustellen. Untersucht werden soll auch die Frage, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen Anbieter sich in den ausgewählten Ländern vom jeweiligen Markt zurückgezogen haben.
Legale Sportwettangebote sind durchgängig als eigener Glücksspielsektor zu untersuchen. Dabei ist auch die Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter darzustellen. Untersucht werden soll auch die Frage, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen Anbieter sich in den ausgewählten Ländern vom jeweiligen Markt zurückgezogen haben.
Bezogen auf den Sektor "Internetglücksspiel" ist durchgängig zwischen den Bereichen "Lotterien", "Poker", "sonstige Casinospiele" und "Sportwetten" zu unterscheiden. Dabei sind - soweit möglich - auch folgende Aspekte darzustellen:
— Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter,
— Zahl der Spieler,
— Höhe der Einsätze und
— Zahl der Besuche.
Im länderübergreifenden Vergleich gemäß II.2. der Studie der Universität Lausanne sind die Glücksspielsektoren "Sportwetten" und "Internetglücksspiel" gesondert zu untersuchen.
Als besonderer Aspekt des Glücksspielmarktes gemäß Punkt III der Studie aus dem Jahr 2009 ist zusätzlich der Bereich "Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten" zu untersuchen.
Als besonderer Aspekt des Glücksspielmarktes gemäß Punkt III der Studie aus dem Jahr 2009 ist zusätzlich der Bereich "Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten" zu untersuchen.
Folgende Punkte der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sollen im Rahmen der Fortschreibung nicht untersucht werden:
— II.1.5 "Gewinnspiele des Rundfunks und der Telemedien"
— II.1.6 "Werbeausspielungen"
— III.7. "Aufsichts- und Kontrollfunktionen".
"Fortschreiben" bedeutet dabei die Aktualisierung der Studie der Universität Lausanne aus dem 2009 für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2013. Struktur und Herangehensweise der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sind dabei zu übernehmen; es müssen - mit den vorstehend genannten Maßgaben - mindestens die in der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 untersuchten Parameter behandelt werden. Entwicklungslinien, die sich im Vergleich zu dem von der Universität Lausanne untersuchten Zeitraum ergeben haben, sind sichtbar zu machen.
"Fortschreiben" bedeutet dabei die Aktualisierung der Studie der Universität Lausanne aus dem 2009 für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2013. Struktur und Herangehensweise der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sind dabei zu übernehmen; es müssen - mit den vorstehend genannten Maßgaben - mindestens die in der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 untersuchten Parameter behandelt werden. Entwicklungslinien, die sich im Vergleich zu dem von der Universität Lausanne untersuchten Zeitraum ergeben haben, sind sichtbar zu machen.
Das Gutachten muss bis zum 30.6.2014 vorliegen. Es ist in deutscher Sprache zu fertigen.
Die Ausgangsstudie (wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glückspielwesens vom 31.7.2009) ist über folgende Internetadresse zugänglich:
Gegenstand des Auftrags ist eine wirtschaftswissenschaftliche Studie zur Entwicklung der legalen Glücksspielmärkte in ausgesuchten Ländern seit dem Jahr 2007 (d. h. 01.01.2008). Die Untersuchung soll dabei die wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glücksspielwesens vom 31.7.2009 - mit folgenden Maßgaben fortschreiben:
Gegenstand des Auftrags ist eine wirtschaftswissenschaftliche Studie zur Entwicklung der legalen Glücksspielmärkte in ausgesuchten Ländern seit dem Jahr 2007 (d. h. 01.01.2008). Die Untersuchung soll dabei die wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glücksspielwesens vom 31.7.2009 - mit folgenden Maßgaben fortschreiben:
Die Untersuchung erstreckt sich auch auf die Länder Deutschland und Dänemark.
Das Land Australien bleibt bei der Untersuchung unberücksichtigt.
Schwerpunkt der Untersuchung sind das Spielautomatenspiel außerhalb von Casinos, das legale Sportwettwesen und das Internetglücksspiel.
Legale Sportwettangebote sind durchgängig als eigener Glücksspielsektor zu untersuchen. Dabei ist auch die Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter darzustellen. Untersucht werden soll auch die Frage, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen Anbieter sich in den ausgewählten Ländern vom jeweiligen Markt zurückgezogen haben.
Legale Sportwettangebote sind durchgängig als eigener Glücksspielsektor zu untersuchen. Dabei ist auch die Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter darzustellen. Untersucht werden soll auch die Frage, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen Anbieter sich in den ausgewählten Ländern vom jeweiligen Markt zurückgezogen haben.
Bezogen auf den Sektor "Internetglücksspiel" ist durchgängig zwischen den Bereichen "Lotterien", "Poker", "sonstige Casinospiele" und "Sportwetten" zu unterscheiden. Dabei sind - soweit möglich - auch folgende Aspekte darzustellen:
— Entwicklung der Marktanteile der wirtschaftlich bedeutenden Anbieter,
— Zahl der Spieler,
— Höhe der Einsätze und
— Zahl der Besuche.
Im länderübergreifenden Vergleich gemäß II.2 der Studie der Universität Lausanne sind die Glücksspielsektoren "Sportwetten" und "Internetglücksspiel" gesondert zu untersuchen.
Als besonderer Aspekt des Glücksspielmarktes gemäß Punkt III der Studie aus dem Jahr 2009 ist zusätzlich der Bereich "Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten" zu untersuchen.
Als besonderer Aspekt des Glücksspielmarktes gemäß Punkt III der Studie aus dem Jahr 2009 ist zusätzlich der Bereich "Vorbeugung von Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten" zu untersuchen.
Folgende Punkte der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sollen im Rahmen der Fortschreibung nicht untersucht werden:
— II.1.5 "Gewinnspiele des Rundfunks und der Telemedien"
— II.1.6 "Werbeausspielungen"
— III.7. "Aufsichts- und Kontrollfunktionen".
"Fortschreiben" bedeutet dabei die Aktualisierung der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2013. Aufbau, Struktur und Herangehensweise der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sind dabei zu übernehmen; es müssen - mit den vorstehend genannten Maßgaben - mindestens die in der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 untersuchten Parameter behandelt werden. Entwicklungslinien, die sich im Vergleich zu dem von der Universität Lausanne untersuchten Zeitraum ergeben haben, sind sichtbar zu machen.
"Fortschreiben" bedeutet dabei die Aktualisierung der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2013. Aufbau, Struktur und Herangehensweise der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 sind dabei zu übernehmen; es müssen - mit den vorstehend genannten Maßgaben - mindestens die in der Studie der Universität Lausanne aus dem Jahr 2009 untersuchten Parameter behandelt werden. Entwicklungslinien, die sich im Vergleich zu dem von der Universität Lausanne untersuchten Zeitraum ergeben haben, sind sichtbar zu machen.
Das Gutachten muss bis zum 30.6.2014 vorliegen. Es ist in deutscher Sprache zu fertigen.
Die Ausgangsstudie (wirtschaftswissenschaftliche Studie - Teil 3 der international vergleichenden Studie des Glückspielwesens vom 31.7.2009) ist über folgende Internetadresse zugänglich:
Der Auftraggeber wird für die zu erarbeitende Studie Fachbeiträge zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in untersuchten Ländern beistellen. Diese sind vom Auftragnehmer in die Studie kontextbezogen in kurzer Form zu integrieren. Eine juristische Bearbeitung ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Der Auftraggeber wird für die zu erarbeitende Studie Fachbeiträge zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in untersuchten Ländern beistellen. Diese sind vom Auftragnehmer in die Studie kontextbezogen in kurzer Form zu integrieren. Eine juristische Bearbeitung ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Referenznummer: I-1114
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III. 2. 1) - III. 2. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Bietergemeinschaften sind alle in III. 2. 1) - III. 2. 3) genannten Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu machen. In diesen Fällen (Bietergemeinschaft) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 bei Firma 1, Anlage 1.2 bei Firma 2 usw.).
Die unter III. 2. 1) - III. 2. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Bietergemeinschaften sind alle in III. 2. 1) - III. 2. 3) genannten Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu machen. In diesen Fällen (Bietergemeinschaft) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 bei Firma 1, Anlage 1.2 bei Firma 2 usw.).
Als Anlage 1:
Eigene Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 lit. a) - lit. d) VOL/A
Als Anlage 2:
Angaben zum Bewerber
a) Bewerber mit vollständiger Adresse (Name und Sitz des Unternehmens)
b) Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse)
c) Handelsregistereintrag, falls das Unternehmen eintragungspflichtig ist
d) allgemeine Informationen zum Unternehmen bzw. zur Organisation
e) bei Bietergemeinschaften: vorgesehene Arbeitsteilung und vorgesehene Rechtsforrm sowie Benennung des hauptverantwortlichen Auftragsnehmers als bevollmächtigter Vertreter.
Als Anlage 3:
Vorlage der Bescheinigung gemäß § 6 Abs. 5 lit. d) der zuständigen Finanzbehörde, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Anlage 4:
Eigene Erklärung des Bewerbers über den Umsatz, den er in den letzten 3 Jahren mit entsprechenden (vergleichbaren) Dienstleistungen generiert hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Anlage 5:
Darstellung der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet, das Gegenstand der Vergabe ist, mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder der privaten Auftraggeber durch
a) bei Leistung für öffentliche Auftraggeber: Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung
b) bei Leistungen für private Auftraggeber: Eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung (Falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, genügt eine eigene Erklärung des Bewerbers).
Als Anlage 6:
Darstellung der Qualifikation des Bewerbers und insbesondere der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen durch Auflisten des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals mit folgenden Angaben:
a) Studiennachweise und/oder Bescheinigungen über berufliche Befähigung
b) Bescheinigungen, auch Arbeitszeugnisse und/oder Eigenerklärungen über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erstellung sozioökonomischer Studien zu bestimmten Teilmärkten, insbesondere im Bereich des Glücksspielwesens.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss einer gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als Hauptverantwortlicher Partner und bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss einer gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als Hauptverantwortlicher Partner und bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft benannt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gemäß § 5 Abs 1 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) darauf hingewiesen, dass die Bieter so wie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs.1 Satz 1 LTMG, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderliche Verpflichtungserklärung gemäß § 3 Abs. 1 - 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG Mindestentgelterklärung) mit Angebotsabgabe abzugeben haben. Weitere Informationen und Muster für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zum LTMG sind beim Regierungspräsidium Stuttgart, Servicestelle LTMG erhältlich (Internet: www.rp-stuttgart.de).
Es wird gemäß § 5 Abs 1 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) darauf hingewiesen, dass die Bieter so wie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs.1 Satz 1 LTMG, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderliche Verpflichtungserklärung gemäß § 3 Abs. 1 - 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG Mindestentgelterklärung) mit Angebotsabgabe abzugeben haben. Weitere Informationen und Muster für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zum LTMG sind beim Regierungspräsidium Stuttgart, Servicestelle LTMG erhältlich (Internet: www.rp-stuttgart.de).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-28 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität des Konzepts zur Erhebung der benötigten Daten und Informationen (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Matthias Broß
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-02-07 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I-1114
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: entfällt (s. VI 4.2)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat sich durch Verschaffung einer Marktübersicht vergewissert, dass die Nettoauftragssumme die Schwellenwerte nach § 2 der Vergabeverordnung (VgV) nicht erreichen wird. Die Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 ff. GWB) finden deswegen auf das Vergabeverfahren keine Anwendung. Um einen möglichst breiten Wettbewerb herzustellen und dem Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, hat sich der Auftraggeber gleichwohl entschlossen, den Auftrag europaweit bekannt zu machen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber hat sich durch Verschaffung einer Marktübersicht vergewissert, dass die Nettoauftragssumme die Schwellenwerte nach § 2 der Vergabeverordnung (VgV) nicht erreichen wird. Die Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 ff. GWB) finden deswegen auf das Vergabeverfahren keine Anwendung. Um einen möglichst breiten Wettbewerb herzustellen und dem Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, hat sich der Auftraggeber gleichwohl entschlossen, den Auftrag europaweit bekannt zu machen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: entfällt (s. VI. 4.2)
Quelle: OJS 2013/S 245-426838 (2013-12-16)
Ergänzende Angaben (2013-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Gesamtwert des Auftrags: 59 800 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-24 📅
Name: Goldmedia GmbH
Postanschrift: Oranienburger Straße 27
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.Goldmedia.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Entfällt (s. VI.4.2 der Auftragsbekanntmachung vom 18.12.2013)
Quelle: OJS 2014/S 076-132142 (2014-04-14)