Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von vier Einbindungsvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Vereinbarung je Los) über die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW (Grund- und Spitzenbedarf) im Stadtgebiet Münster und darüber hinaus (Fernfahrten) sowie die Bereitstellung von Kapazitäten für den Sonderbedarf im Sinne von § 7 Abs. 3 RettG NRW. Durch den Auftragnehmer je Los sind gegen eine pauschale Vergütung die jeweils geforderten Rettungsmittel nebst Betriebsräumlichkeiten und der Fahrzeugbesetzung gemäß §§ 4, 5 RettG NRW für die Dauer der Vertragslaufzeit vorzuhalten und einzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsatz von Krankenwagen
Menge oder Umfang:
In jedem der vier zu vergebenden Lose sind vom Auftragnehmer die geforderten KTW innerhalb der Dienst- und Betriebszeiten zur Abdeckung des Grundbedarfs, Spitzenbedarfs vorzuhalten und einzusetzen sowie Kapazitäten für den Sonderbedarf bereitzustellen. Die vier Lose unterscheiden sich jeweils hinsichtlich der Dienst- und Betriebszeiten. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen, insbesondere der Anlage: Leistungsbeschreibung.
In jedem der vier zu vergebenden Lose sind vom Auftragnehmer die geforderten KTW innerhalb der Dienst- und Betriebszeiten zur Abdeckung des Grundbedarfs, Spitzenbedarfs vorzuhalten und einzusetzen sowie Kapazitäten für den Sonderbedarf bereitzustellen. Die vier Lose unterscheiden sich jeweils hinsichtlich der Dienst- und Betriebszeiten. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen, insbesondere der Anlage: Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsatz von Krankenwagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Münster, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Klemensstraße 10
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenster.de/stadt🌏
E-Mail: schwichtenhoeveld@stadt-muenster.de📧
a) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail bei der oben angegebenen E-Mailadresse (SchwichtenhoevelD@stadt-muenster.de) abgefordert werden und werden dann elektronisch per E-Mail als PDF-Dokumente von der Kontaktstelle (Vergabestelle) zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung der Vergabeunterlagen muss der Bieter die E-Mailadresse angeben, über die die gesamte Korrespondenz während des Verfahrens (einschließlich dem Versand von Bieterinformationen) abgewickelt werden soll.
b) Eine Angebotsabgabe kann auf alle vier bzw. eine beliebige Anzahl der vier zu vergebenden Lose erfolgen. Jeder Bieter kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Loslimitierung). Näheres siehe Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
a) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail bei der oben angegebenen E-Mailadresse (SchwichtenhoevelD@stadt-muenster.de) abgefordert werden und werden dann elektronisch per E-Mail als PDF-Dokumente von der Kontaktstelle (Vergabestelle) zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung der Vergabeunterlagen muss der Bieter die E-Mailadresse angeben, über die die gesamte Korrespondenz während des Verfahrens (einschließlich dem Versand von Bieterinformationen) abgewickelt werden soll.
b) Eine Angebotsabgabe kann auf alle vier bzw. eine beliebige Anzahl der vier zu vergebenden Lose erfolgen. Jeder Bieter kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Loslimitierung). Näheres siehe Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von vier Einbindungsvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Vereinbarung je Los) über die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW (Grund- und Spitzenbedarf) im Stadtgebiet Münster und darüber hinaus (Fernfahrten) sowie die Bereitstellung von Kapazitäten für den Sonderbedarf im Sinne von § 7 Abs. 3 RettG NRW. Durch den Auftragnehmer je Los sind gegen eine pauschale Vergütung die jeweils geforderten Rettungsmittel nebst Betriebsräumlichkeiten und der Fahrzeugbesetzung gemäß §§ 4, 5 RettG NRW für die Dauer der Vertragslaufzeit vorzuhalten und einzusetzen.
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von vier Einbindungsvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Vereinbarung je Los) über die Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW (Grund- und Spitzenbedarf) im Stadtgebiet Münster und darüber hinaus (Fernfahrten) sowie die Bereitstellung von Kapazitäten für den Sonderbedarf im Sinne von § 7 Abs. 3 RettG NRW. Durch den Auftragnehmer je Los sind gegen eine pauschale Vergütung die jeweils geforderten Rettungsmittel nebst Betriebsräumlichkeiten und der Fahrzeugbesetzung gemäß §§ 4, 5 RettG NRW für die Dauer der Vertragslaufzeit vorzuhalten und einzusetzen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Das Los erfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports zur Abdeckung des Grundbedarfs und des Spitzenbedarfs sowie zusätzlich die Bereitstellung von Kapazitäten für den Sonderbedarf. Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).
Das Los erfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports zur Abdeckung des Grundbedarfs und des Spitzenbedarfs sowie zusätzlich die Bereitstellung von Kapazitäten für den Sonderbedarf. Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).
Menge oder Umfang: Der Leistungsumfang erfasst die Vorhaltung, personelle Besetzung und den Einsatz der geforderten 2 KTW zur Abdeckung des Grundbedarfs zu den vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten sowie eines weiteren Spitzenbedarfs-KTW zur Abdeckung von Bedarfsspitzen. Ferner sind ein Reserve-KTW (ohne personelle Besetzung) und Kapazitäten für den Sonderbedarf (Schadensereignis mit einer größeren Anzahl an Verletzten, § 7 Abs. 3 RettG NRW) im Umfang eines KTW und eines RTW vorzuhalten bzw. bereitzustellen. Vom Auftragnehmer sind alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Betriebsstandort, Fahrzeuge inklusive medizinisch-technischer Ausstattung und Geräten sowie Verbrauchsmaterialien (ausgenommen: Desinfektionsschutzkleidung)) zur Verfügung zu stellen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (siehe insbesondere Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag über den 30. April 2018 hinaus, um weitere 6 Monate längstens bis zum 31. Oktober 2018 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall setzt sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende in Kenntnis.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag über den 30. April 2018 hinaus, um weitere 6 Monate längstens bis zum 31. Oktober 2018 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall setzt sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende in Kenntnis.
Referenznummer: 327/2013
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Anlage: Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: 1.1 Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); Hinweis: Diese Berufs- oder Handelsregister sind für die Bundesrepublik Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und das "Vereinsregister", siehe für die übrigen EU-Mitgliedsstaaten Fußnote 6 zu § 7 EG Abs. 8 VOL/A.; 1.2 Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) für juristische Personen bzw. Personenvereinigungen oder bei Einzelunternehmern für die natürliche Person in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); 1.3 unterzeichnete Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A im Original; 1.4 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen in Kopie, Hinweis: die Vorlage einer „Bescheinigung in Steuersachen“ reicht aus (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); 1.5 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, aus der hervorgeht, dass Mitarbeiter/innen dort versichert sind und keine Beitragsrückstände bestehen in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
Gemäß Anlage: Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: 1.1 Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); Hinweis: Diese Berufs- oder Handelsregister sind für die Bundesrepublik Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und das "Vereinsregister", siehe für die übrigen EU-Mitgliedsstaaten Fußnote 6 zu § 7 EG Abs. 8 VOL/A.; 1.2 Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) für juristische Personen bzw. Personenvereinigungen oder bei Einzelunternehmern für die natürliche Person in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); 1.3 unterzeichnete Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A im Original; 1.4 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen in Kopie, Hinweis: die Vorlage einer „Bescheinigung in Steuersachen“ reicht aus (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); 1.5 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, aus der hervorgeht, dass Mitarbeiter/innen dort versichert sind und keine Beitragsrückstände bestehen in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
***Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
c) zur Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Anlage: Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: 2.1 Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1.000.000,- EUR gegen Personenschäden, 500.000,- EUR gegen Sachschäden und 50.000,- EUR gegen Vermögensschäden; Hinweis: die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist; 2.2 Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage einer so genannten Eigenkapitalbescheinigung über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in Kopie;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gemäß Anlage: Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: 2.1 Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1.000.000,- EUR gegen Personenschäden, 500.000,- EUR gegen Sachschäden und 50.000,- EUR gegen Vermögensschäden; Hinweis: die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist; 2.2 Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage einer so genannten Eigenkapitalbescheinigung über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in Kopie;
***Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher
beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
c) zur Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Mindeststandards: Siehe geforderte Mindestdeckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß Anlage Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: 3.1 (Referenz-) Liste über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind das heißt die Durchführung von Krankentransportdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 RettG NRW oder Leistungen der Notfallrettung im Sinne von § 2 Abs. 1 RettG NRW betreffen, unter Angabe des Vorhalteum-fangs, der Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers gemäß Anlage Referenzliste.
Gemäß Anlage Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: 3.1 (Referenz-) Liste über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind das heißt die Durchführung von Krankentransportdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 RettG NRW oder Leistungen der Notfallrettung im Sinne von § 2 Abs. 1 RettG NRW betreffen, unter Angabe des Vorhalteum-fangs, der Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers gemäß Anlage Referenzliste.
***Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher
beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
c) zur Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung mit einem Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigtem Vertreter. Näheres ist den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat die Erklärungen gemäß der Anlage Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen nach dem TVgG NRW, der Anlage Verpflichtungserklärung zur
Berücksichtigung sozialer Kriterien nach dem TVgG NRW und Anlage Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Hinweise:
a) Gemäß § 8 Abs. 1, § 18 Abs. 3 und § 19 Abs. 1 TVgG NRW sind die jeweils unterzeichneten Anlagen Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen nach dem TVgG NRW, Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach dem TVgG NRW und Anlage Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW auch für Nachunternehmer vorzulegen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
a) Gemäß § 8 Abs. 1, § 18 Abs. 3 und § 19 Abs. 1 TVgG NRW sind die jeweils unterzeichneten Anlagen Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen nach dem TVgG NRW, Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach dem TVgG NRW und Anlage Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW auch für Nachunternehmer vorzulegen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
b) Für die Leistungserbringung gelten insbesondere die Vorgaben gemäß RettG NRW (siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung).
c) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Nachweise hinsichtlich des Personals (Ausbildungsurkunde/Status Sprechfunker, Forbildungsnachweis, Führungszeugnis und Nachweis zur gesundheitlichen Eignung) sind sämtlich nicht bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Diese sind erst nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) vorzulegen. Hinsichtlich des polizeilichen Führungszeugnis (Bundeszentralregisterauszug) wird zudem auf Folgendes hingewiesen: polizeiliche Führungszeugnisse sind ausschließlich für das vorgesehene Einsatzpersonal im Krankentransport (KTW-Besatzungen) vorzulegen. Sofern das Führungszeugnis nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, kann dieses binnen angemessener Frist nachgereicht werden. Im Hinblick auf die speziellen Anforderungen an die Leistungserbringung hinsichtlich einer Tätigkeit unmittelbar im persönlichen häuslichen Umfeld von Patienten bei gleichzeitiger Sondersituation darf ein Einsatz von Personal, dessen Führungszeugnis Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen und / oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs.
c) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Nachweise hinsichtlich des Personals (Ausbildungsurkunde/Status Sprechfunker, Forbildungsnachweis, Führungszeugnis und Nachweis zur gesundheitlichen Eignung) sind sämtlich nicht bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Diese sind erst nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) vorzulegen. Hinsichtlich des polizeilichen Führungszeugnis (Bundeszentralregisterauszug) wird zudem auf Folgendes hingewiesen: polizeiliche Führungszeugnisse sind ausschließlich für das vorgesehene Einsatzpersonal im Krankentransport (KTW-Besatzungen) vorzulegen. Sofern das Führungszeugnis nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, kann dieses binnen angemessener Frist nachgereicht werden. Im Hinblick auf die speziellen Anforderungen an die Leistungserbringung hinsichtlich einer Tätigkeit unmittelbar im persönlichen häuslichen Umfeld von Patienten bei gleichzeitiger Sondersituation darf ein Einsatz von Personal, dessen Führungszeugnis Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen und / oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs.
2 Bundeszentralregistergesetz enthält, als Einsatzpersonal im Krankentransport nicht erfolgen. Das Vorhandensein von Eintragungen in vom Auftragnehmer für das zum Einsatz vorgesehene Personal
vorgelegten Bundeszentralregisterauszügen hat keine Relevanz für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters bzw. Auftragnehmers im Vergabeverfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die erforderliche fachliche Qualifikation der personellen Besetzung richtet sich nach den Vorgaben des § 4 RettG NRW sowie im Übrigen nach der Anlage Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-06 📅
Öffnungsort: siehe Kontaktstelle
Ort des Eröffnungstermins: siehe Kontaktstelle
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Justiziariat – Ausschreibungen und Vergaben-
Internetadresse: www.muenster.de/stadt🌏
Name: Stadt Münster, der Oberbürgermeister
Postanschrift: Feuerwehr, York-Ring 25
Postleitzahl: 48159
Kontaktperson: Feuerwehr
Dirk Schwichtenhövel/Henrik Bestmann
URL für weitere Informationen: http://www.muenster.de/stadt🌏
URL der Dokumente: http://www.muenster.de/stadt🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-05-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 327/2013
Zusätzliche Informationen
a) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail bei der oben angegebenen E-Mailadresse (SchwichtenhoevelD@stadt-muenster.de) abgefordert werden und werden dann elektronisch per E-Mail als PDF-Dokumente von der Kontaktstelle (Vergabestelle) zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung der Vergabeunterlagen muss der Bieter die E-Mailadresse angeben, über die die gesamte Korrespondenz während des Verfahrens (einschließlich dem Versand von Bieterinformationen) abgewickelt werden soll.
a) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail bei der oben angegebenen E-Mailadresse (SchwichtenhoevelD@stadt-muenster.de) abgefordert werden und werden dann elektronisch per E-Mail als PDF-Dokumente von der Kontaktstelle (Vergabestelle) zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung der Vergabeunterlagen muss der Bieter die E-Mailadresse angeben, über die die gesamte Korrespondenz während des Verfahrens (einschließlich dem Versand von Bieterinformationen) abgewickelt werden soll.
b) Eine Angebotsabgabe kann auf alle vier bzw. eine beliebige Anzahl der vier zu vergebenden Lose erfolgen. Jeder Bieter kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Loslimitierung). Näheres siehe Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
" § 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. (...).
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...)
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (...)
§ 114 Entscheidung der Vergabekamnmer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)".
***Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
***Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 117-199970 (2013-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 144 222,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die losbezogene Angabe des jeweiligen Gesamtauftragswertes musste vorliegend gemäß § 23 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A unterbleiben, da eine Veröffentlichung sowohl die legitimen geschäftlichen Interessen der Unternehmen berühren als auch den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würde.
Die losbezogene Angabe des jeweiligen Gesamtauftragswertes musste vorliegend gemäß § 23 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A unterbleiben, da eine Veröffentlichung sowohl die legitimen geschäftlichen Interessen der Unternehmen berühren als auch den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würde.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-21 📅
Name: Falck Krankentransport Herzig GmbH
Postanschrift: An den Kirchen 26-28
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Münster
Postanschrift: Geringhoffstr. 45/47
Postort: Münster
Postleitzahl: 48163
3️⃣
Name: Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Münster e. V.
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Weg 62
Postleitzahl: 48155
4️⃣
Name: Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Münster e. V.
Postanschrift: Zumsandestraße 25/27
Postleitzahl: 48145
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wilhelm Ludwig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Siehe Ziff. VI.3.3).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Angaben unter Ziff. VI.3.1).
Quelle: OJS 2013/S 219-381874 (2013-11-08)