Los 1: Haushaltsnahe Sammlung (Erfassung des kommunalen Altpapiers aus vom AG gestellten Altpapiertonnen sowie Betrieb eines Identifikationssystems) von kommunalem Altpapier im gesamten Gebiet des Landkreises Stendal und Transport zu der von der ALS zu benennenden Übergabestelle im Landkreis Stendal (je nach Ausgestaltung des erfolgreichen Angebots für Los 2). Los 2: Übernahme inkl. Eingangsverwiegung sowie die Verwertung von kommunalem Altpapier aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Stendal (falls Anlage außerhalb des Landkreises: einschließlich Errichtung und Betrieb einer Anliefer- bzw. Umladestelle und einschließlich Transport von dieser Stelle zur Verwertungsanlage).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2013-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Entsorgung von ca. 5.500 bis 7.500 t PPK/a
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Kontakt
Internetadresse: http://www.als-stendal.de🌏
E-Mail: mgose@als-stendal.de📧
Telefon: +49 3937250229📞
Fax: +49 3937250228 📠
- Für den Fall, dass Bietergemeinschaften gebildet werden: Erklärung der Bietergemeinschaft mit Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie mit dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
- Für den Fall, dass Unterauftragnehmer eingesetzt werden und diese bereits benannt sind: „Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers“ als Eigenerklärung.
- Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben und können auch in Kopie vorgelegt werden. Auf Nachforderung der Vergabestelle ist das Original vorzulegen. Fremdnachweise können beim Ablauf der Angebotsfrist bis zu sechs Monate alt sein.
- Für Nachweise und Eigenerklärungen können die dem Angebotsschreiben (Teil III) als Anlagen beigefügten Formblätter verwendet werden.
- Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nicht älter als drei Monate).
- Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Es wird gebeten, bei fremdsprachigen Dokumenten eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Werden entsprechende Nachweise in einem anderen EU-Staat nicht ausgestellt oder enthalten sie nicht dieselben Informationen, können sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die der Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer anderen befugten Stelle des betreffenden Staates abgibt. Ist eine solche Erklärung in dem betreffenden Staat von Rechts wegen nicht vorgesehen, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ebenfalls offiziell von einer der vorgenannten Stellen zu bestätigen ist.
- Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen vor. Die Nachforderung steht in ihrem Ermessen. Deshalb liegt es im wohlverstandenen Eigeninteresse der Bieter, sie bereits dem Angebot beizufügen.
- Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern, soweit nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig, werden vom Bieter für diese entsprechende Erklärungen und Nachweise zur Eignung abgefragt. Grundsätzlich sind dabei für den Unterauftragnehmer die gleichen Eignungsnachweise und Erklärungen wie für den Auftragnehmer vorzulegen.
- Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abgefragt. Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit (vgl. 12.1, Bewerbererklärung, Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 6 VOL/A-EG, Erklärung über Beitragsleistung an die Berufsgenossenschaft, Handels- oder Berufsregisterauszug, Erklärung zum Mindestlohn etc.) müssen für jedes Mitglied vollständig belegt sein.
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit (vgl. 12.2 sowie 12.3., insbesondere Umsatzzahlen einerseits und Referenzen andererseits) sind grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben, die Eignung der Bietergemeinschaft in dieser Hinsicht wird aber im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bewertet. In diesem Sinne werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder „in der Summe“ bewertet. Es kann also ausreichen, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über ausreichende Referenzen verfügt, wenn von diesem Mitglied operative Leistungen erbracht werden sollen.
Im Zuge der Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für jedes Mitglied zu belegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll, es sei denn, ein Versicherungsunternehmen erklärt sich bereit, für den Fall der Zuschlagserteilung die geforderte Versicherung nach Maßgabe der o.g. Anforderungen mit der Bietergemeinschaft als solcher abzuschließen.
- Bereitschafts- bzw. Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG dritter Unternehmen zum Ausgleich von Eignungsdefiziten des Bieters: Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern steht es frei, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (auch konzernabhängiger Unternehmen). Diesbezüglich wird auf § 7 Abs. 9 VOL/A-EG verwiesen.
Für diesen Fall wird der Nachweis erbeten, dass der Bieter im Auftragsfalle tatsächlich über Mittel dieses Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, oder entsprechendes Know-how des Dritten verfügen kann. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage einer Bereitschaftserklärung/Verpflichtungserklärung des Dritten darüber erbracht werden, dass und auf welche Weise dieser dem Auftragnehmer sein Know-how und/oder seine Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellen wird.
- Für Papierfabriken sind die vorgenannten Eignungsnachweise nur teilweise ein- bzw. nachzureichen (lt. Bewerbungsbedingungen).
- Für den Fall, dass Bietergemeinschaften gebildet werden: Erklärung der Bietergemeinschaft mit Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie mit dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
- Für den Fall, dass Unterauftragnehmer eingesetzt werden und diese bereits benannt sind: „Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers“ als Eigenerklärung.
- Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben und können auch in Kopie vorgelegt werden. Auf Nachforderung der Vergabestelle ist das Original vorzulegen. Fremdnachweise können beim Ablauf der Angebotsfrist bis zu sechs Monate alt sein.
- Für Nachweise und Eigenerklärungen können die dem Angebotsschreiben (Teil III) als Anlagen beigefügten Formblätter verwendet werden.
- Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nicht älter als drei Monate).
- Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Es wird gebeten, bei fremdsprachigen Dokumenten eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Werden entsprechende Nachweise in einem anderen EU-Staat nicht ausgestellt oder enthalten sie nicht dieselben Informationen, können sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die der Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer anderen befugten Stelle des betreffenden Staates abgibt. Ist eine solche Erklärung in dem betreffenden Staat von Rechts wegen nicht vorgesehen, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ebenfalls offiziell von einer der vorgenannten Stellen zu bestätigen ist.
- Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen vor. Die Nachforderung steht in ihrem Ermessen. Deshalb liegt es im wohlverstandenen Eigeninteresse der Bieter, sie bereits dem Angebot beizufügen.
- Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern, soweit nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig, werden vom Bieter für diese entsprechende Erklärungen und Nachweise zur Eignung abgefragt. Grundsätzlich sind dabei für den Unterauftragnehmer die gleichen Eignungsnachweise und Erklärungen wie für den Auftragnehmer vorzulegen.
- Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abgefragt. Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit (vgl. 12.1, Bewerbererklärung, Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 6 VOL/A-EG, Erklärung über Beitragsleistung an die Berufsgenossenschaft, Handels- oder Berufsregisterauszug, Erklärung zum Mindestlohn etc.) müssen für jedes Mitglied vollständig belegt sein.
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit (vgl. 12.2 sowie 12.3., insbesondere Umsatzzahlen einerseits und Referenzen andererseits) sind grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben, die Eignung der Bietergemeinschaft in dieser Hinsicht wird aber im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bewertet. In diesem Sinne werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder „in der Summe“ bewertet. Es kann also ausreichen, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über ausreichende Referenzen verfügt, wenn von diesem Mitglied operative Leistungen erbracht werden sollen.
Im Zuge der Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für jedes Mitglied zu belegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll, es sei denn, ein Versicherungsunternehmen erklärt sich bereit, für den Fall der Zuschlagserteilung die geforderte Versicherung nach Maßgabe der o.g. Anforderungen mit der Bietergemeinschaft als solcher abzuschließen.
- Bereitschafts- bzw. Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG dritter Unternehmen zum Ausgleich von Eignungsdefiziten des Bieters: Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern steht es frei, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (auch konzernabhängiger Unternehmen). Diesbezüglich wird auf § 7 Abs. 9 VOL/A-EG verwiesen.
Für diesen Fall wird der Nachweis erbeten, dass der Bieter im Auftragsfalle tatsächlich über Mittel dieses Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, oder entsprechendes Know-how des Dritten verfügen kann. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage einer Bereitschaftserklärung/Verpflichtungserklärung des Dritten darüber erbracht werden, dass und auf welche Weise dieser dem Auftragnehmer sein Know-how und/oder seine Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellen wird.
- Für Papierfabriken sind die vorgenannten Eignungsnachweise nur teilweise ein- bzw. nachzureichen (lt. Bewerbungsbedingungen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Haushaltsnahe Sammlung (Erfassung des kommunalen Altpapiers aus vom AG gestellten Altpapiertonnen sowie Betrieb eines Identifikationssystems) von kommunalem Altpapier im gesamten Gebiet des Landkreises Stendal und Transport zu der von der ALS zu benennenden Übergabestelle im Landkreis Stendal (je nach Ausgestaltung des erfolgreichen Angebots für Los 2).
Haushaltsnahe Sammlung (Erfassung des kommunalen Altpapiers aus vom AG gestellten Altpapiertonnen sowie Betrieb eines Identifikationssystems) von kommunalem Altpapier im gesamten Gebiet des Landkreises Stendal und Transport zu der von der ALS zu benennenden Übergabestelle im Landkreis Stendal (je nach Ausgestaltung des erfolgreichen Angebots für Los 2).
Los 2:
Übernahme inkl. Eingangsverwiegung sowie die Verwertung von kommunalem Altpapier aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Stendal (falls Anlage außerhalb des Landkreises: einschließlich Errichtung und Betrieb einer Anliefer- bzw. Umladestelle und einschließlich Transport von dieser Stelle zur Verwertungsanlage).
Übernahme inkl. Eingangsverwiegung sowie die Verwertung von kommunalem Altpapier aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Stendal (falls Anlage außerhalb des Landkreises: einschließlich Errichtung und Betrieb einer Anliefer- bzw. Umladestelle und einschließlich Transport von dieser Stelle zur Verwertungsanlage).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung/Transport von Altpapier
Kurze Beschreibung:
Haushaltsnahe Sammlung (Erfassung des kommunalen Altpapiers aus vom AG gestellten Altpapiertonnen sowie Betrieb eines Identifikationssystems) einschließlich Transport des Altpapiers im gesamten Gebiet des Landkreises Stendal zur Verwertungsanlage oder Anliefer-/Umladestelle (je nach Ausgestaltung des erfolgreichen Angebots für Los 2)
Haushaltsnahe Sammlung (Erfassung des kommunalen Altpapiers aus vom AG gestellten Altpapiertonnen sowie Betrieb eines Identifikationssystems) einschließlich Transport des Altpapiers im gesamten Gebiet des Landkreises Stendal zur Verwertungsanlage oder Anliefer-/Umladestelle (je nach Ausgestaltung des erfolgreichen Angebots für Los 2)
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zuschlagskriterium:niedrigster Wertungspreis lt. Bewerbungsbedingungen - Teil I
Zuschlagskriterium:
niedrigster Wertungspreis lt. Bewerbungsbedingungen - Teil I
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Altpapier
Kurze Beschreibung:
Verwertung des kommunalen Altpapiers aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Stendal (falls Anlage außerhalb des Landkreises: einschließlich Errichtung und Betrieb einer Anliefer- bzw. Umladestelle und einschl. Transport von dieser Stelle zur Verwertungsanlage)
Verwertung des kommunalen Altpapiers aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Stendal (falls Anlage außerhalb des Landkreises: einschließlich Errichtung und Betrieb einer Anliefer- bzw. Umladestelle und einschl. Transport von dieser Stelle zur Verwertungsanlage)
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zuschlagskriterium:wirtschaftlichstes Angebot lt. Bewerbungsbedingungen - Teil I
wirtschaftlichstes Angebot lt. Bewerbungsbedingungen - Teil I
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Ausgefüllte Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW „öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung zur Präqualifizierung“ vom 21.11.2008 - 41-32570/3, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 16/2009 vom 11.5.2009.
Vom Aussteller wird die Einreichung einer ausgefüllten Bewerbererklärung im oben genannten Sinne einschließlich des ausgefüllten Nachunternehmerverzeichnisses im Anhang zur Bewerbererklärung verlangt.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Gründe des § 6 Abs. 6 VOL/A-EG dahingehend, dass
a) über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b) der Bieter sich nicht in Liquidation befindet,
c) die Vertreter des Bieters keine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
d) der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
- Eigenerklärung über die regelmäßige Entrichtung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft unter Angabe der Berufsgenossenschaft mit Sitz.
- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (bei Ablauf der Angebotsfrist maximal drei Monate alt; bei Unternehmen aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern bitte mit amtlich anerkannter Übersetzung.)
- Bundeszentralregister-Auszug für die Mitglieder der Geschäftsführung (persönliches Führungszeugnis)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 Abs. 1 GewO für das Unternehmen
- Eigenerklärung zur Tariftreue (Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns) und Entgeltgleichheit gem.§ 10 Abs. 1 und 3 Landesvergabegesetz LSA
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 12 Landesvergabegesetz LSA
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. § 13 Abs. 2 und 4 Landesvergabegesetz LSA
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung des Unternehmens über Umsätze
- Gesamtumsatz des Unternehmens,
- Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart,
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens (im Regelfall, also bei mit dem Kalenderjahr identischem Geschäftsjahr, bezogen auf die Jahre 2012, 2011 sowie 2010);
- Versicherungsschutz: Betriebshaftpflichtversicherung (Bestehen oder Abschluss- bzw. Änderungsbereitschaft)
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, jeweils bei zweifacher Maximierung pro Jahr abgefragt: Personen- und Sachschäden: 3 000 000 EUR; Vermögensschäden: 300 000 EUR. Der Nachweis wird durch die Vorlage einer Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Deckungssumme in mindestens dieser Höhe erbracht. Für den Fall, dass der Bieter bei der Auftragsdurchführung Unterauftragnehmer einsetzt: Die Versicherung muss zusätzlich erklären, dass der Versicherungsschutz auch Ansprüche aus einem Auswahlverschulden erfasst. Für den Fall, dass der Bieter bislang über keine oder eine Versicherung verfügt, die nicht die geforderten Deckungssummen/Maximierungen aufweist: Dann reicht eine Bereitschaftserklärung seines/eines Versicherungsunternehmens, dass es im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen mit dem Bieter abschließen bzw. die Deckungssummen entsprechend anpassen wird. Der Abschluss der Versicherung ist in diesem Fall zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Gibt der Bieter ein Angebot für beide Lose ab, muss die Deckungssumme insgesamt höher ausfallen: Die geforderten Deckungssummen sind dann für das zweite Los um jeweils 5 % zu erhöhen. Bei einem Angebot für beide Lose hat die Deckungssumme also 3 150 000 EUR (3 000 000 EUR plus 5 %) für Personen- und Sachschäden und 315 000 EUR (300 000 EUR plus 5 %) für Vermögensschäden zu betragen. Sofern Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer jeweils nur Teilleistungen der ausgeschriebenen Leistung erbringen, genügt für diese jeweils der Nachweis eines entsprechend geringeren Versicherungsschutzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, jeweils bei zweifacher Maximierung pro Jahr abgefragt: Personen- und Sachschäden: 3 000 000 EUR; Vermögensschäden: 300 000 EUR. Der Nachweis wird durch die Vorlage einer Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Deckungssumme in mindestens dieser Höhe erbracht. Für den Fall, dass der Bieter bei der Auftragsdurchführung Unterauftragnehmer einsetzt: Die Versicherung muss zusätzlich erklären, dass der Versicherungsschutz auch Ansprüche aus einem Auswahlverschulden erfasst. Für den Fall, dass der Bieter bislang über keine oder eine Versicherung verfügt, die nicht die geforderten Deckungssummen/Maximierungen aufweist: Dann reicht eine Bereitschaftserklärung seines/eines Versicherungsunternehmens, dass es im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen mit dem Bieter abschließen bzw. die Deckungssummen entsprechend anpassen wird. Der Abschluss der Versicherung ist in diesem Fall zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Gibt der Bieter ein Angebot für beide Lose ab, muss die Deckungssumme insgesamt höher ausfallen: Die geforderten Deckungssummen sind dann für das zweite Los um jeweils 5 % zu erhöhen. Bei einem Angebot für beide Lose hat die Deckungssumme also 3 150 000 EUR (3 000 000 EUR plus 5 %) für Personen- und Sachschäden und 315 000 EUR (300 000 EUR plus 5 %) für Vermögensschäden zu betragen. Sofern Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer jeweils nur Teilleistungen der ausgeschriebenen Leistung erbringen, genügt für diese jeweils der Nachweis eines entsprechend geringeren Versicherungsschutzes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG bezogen auf die Leistungen der Sammlung und des Transports für Los 1.
Es ist eine Kopie über die bei Angebotsabgabe gültige Zertifizierung des Unternehmens für die Sammlung und den Transport von Altpapier vorzulegen oder gleichwertige Nachweise.
- Eigenerklärung „Referenzen“
Gefordert wird eine Eigenerklärung des Bieters, in der er die - wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2010-2012) - erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Altpapierentsorgung mit folgenden Angaben auflistet:
- der Leistung
- des Rechnungswertes
- der Leistungszeit und
- des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner.
Für Los 1 bezogen auf:
- Sammlung bzw. Transport von Altpapier oder vergleichbare Leistungen
- Einsatz von Identifikationssystemen unter vergleichbaren Bedingungen (mehrjähriger Einsatz, vergleichbare Anzahl von Behältern)
Für Los 2 bezogen auf:
- Verwertung von Altpapier oder vergleichbare Leistungen.
- Beschreibung der organisatorischen Abläufe und technischen Ausstattung
Der Bieter hat mit dem Angebot pro Los eine Beschreibung der organisatorischen Abläufe und technischen Ausstattung zur Erfüllung der ausgeschriebenen Dienstleistung vorzulegen (Konzept).
Für Los 1:
- Beschreibung der für die Leistungserbringung geplanten, einzusetzenden Fahrzeuge (Angaben zu der Anzahl und Art, z. B. Pressfahrzeug, mit Angabe der Euro-Norm)
- Angaben zu dem für die Leistungserbringung eingesetzten Personal
(voraussichtliche Anzahl der eingesetzten Personen und deren Funktionen, insbesondere Anzahl Fahrer pro Fahrzeug)
- Angaben zur Sicherstellung einer raschen Reaktionsfähigkeit des Bieters bzw. des eingesetzten Personals und der Fahrzeuge, insbesondere zum Ablauf der Reklamationsbearbeitung (hierfür werden auch Angaben zum Standort der Fahrzeuge bzw. zur Betriebsstätte erbeten)
- Angaben zur Sicherstellung einer raschen Reaktionsfähigkeit des Bieters bzw. des eingesetzten Personals und der Fahrzeuge, insbesondere zum Ablauf der Reklamationsbearbeitung (hierfür werden auch Angaben zum Standort der Fahrzeuge bzw. zur Betriebsstätte erbeten)
- Beschreibung der betriebsinternen Abläufe bei einem Ausfall von Sammel- und Transportfahrzeugen und der sonstigen notwendigen Technik zur Erfüllung der ausgeschriebenen Dienstleistung, insbesondere einschließlich
- Beschreibung der Vorhaltung von Reservekapazitäten und/oder
- der Darlegung zur anderweitigen schnellen Verfügbarkeit von Reservekapazitäten an Fahrzeugen im Störfall.
Für Los 2:
- Angaben zum Übergabestation/ Umschlagplatz (Lage/Adresse, Betreiber, Vorhandensein einer Fahrzeugwaage, Genehmigung Umschlagplatz)
- Angaben zur Verwertungsanlage (Betreiber/Adresse, Jahr der ersten Inbetriebnahme, Kapazität/ Produktionsmenge pro Jahr, Angabe des Verwertungsverfahrens)
- Bei vorgesehenem Export des Altpapiers ins Ausland ist durch entsprechende Ausführungen die Zulässigkeit des Exports darzulegen.
- Eigenerklärung des Bieters zur Zulässigkeit von Anlagenbegehungen/Besichtigung des Fuhrparks durch die ALS (lt. Angebotsschreiben - Teil III);
- Für Los 1: Erklärung des Bieters zur Erfüllung der Anforderungen an das Ident-System (lt. Angebotsschreiben - Teil III).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Teil IV) für Los 1 sowie von § 18 VOL/B als Bankbürgschaft zu erbringen
- in einer Gesamthöhe von 76 000 EUR (sechsundsiebzigtausend EUR) über die 4-jährige Laufzeit;
- in Höhe von 19 000 EUR pro Jahr (neunzehntausend EUR).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vergütung und Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach Maßgabe des jeweiligen Entsorgungsvertrages (Teil IV)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Los 1: Einhaltung mindestens der Euro-4-Norm;
Los 2: Anlieferungsstelle im Landkreis Stendal
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck an den Auftraggeber (s. Adresse unter Nr. I.1) /// Keine Rückerstattung dieser Kosten ///
Die Ausschreibungsunterlagen sind beim Auftraggeber schriftlich anzufordern und werden erst versandt, wenn der Verrechnungsscheck beim Auftraggeber eingegangen ist. ///
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-26 📅
Öffnungsort:
ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Platz des Friedens 3, 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
Ort des Eröffnungstermins: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Platz des Friedens 3, 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Stendal
Postanschrift: Hospitalstraße 1-2
Postort: Hansestadt Stendal
Postleitzahl: 39576
Kontakt
Kontaktperson: Frau Madlen Gose/Frau Annett Schröder
E-Mail: aschroeder@als-stendal.de📧
Internetadresse: www.als-stendal.de🌏
Name: Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Collegen
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Rechtsanwältin von Bechtolsheim
E-Mail: berlin@ggsc.de📧
Fax: +49 30726102610 📠
URL für weitere Informationen: www.ggsc.de🌏
Name: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Kontaktperson: Frau Kampf
URL der Dokumente: www.ggsc.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
- Für den Fall, dass Bietergemeinschaften gebildet werden: Erklärung der Bietergemeinschaft mit Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie mit dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
- Für den Fall, dass Bietergemeinschaften gebildet werden: Erklärung der Bietergemeinschaft mit Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie mit dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
- Für den Fall, dass Unterauftragnehmer eingesetzt werden und diese bereits benannt sind: „Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers“ als Eigenerklärung.
- Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben und können auch in Kopie vorgelegt werden. Auf Nachforderung der Vergabestelle ist das Original vorzulegen. Fremdnachweise können beim Ablauf der Angebotsfrist bis zu sechs Monate alt sein.
- Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben und können auch in Kopie vorgelegt werden. Auf Nachforderung der Vergabestelle ist das Original vorzulegen. Fremdnachweise können beim Ablauf der Angebotsfrist bis zu sechs Monate alt sein.
- Für Nachweise und Eigenerklärungen können die dem Angebotsschreiben (Teil III) als Anlagen beigefügten Formblätter verwendet werden.
- Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nicht älter als drei Monate).
- Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahme: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nicht älter als drei Monate).
- Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Es wird gebeten, bei fremdsprachigen Dokumenten eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Werden entsprechende Nachweise in einem anderen EU-Staat nicht ausgestellt oder enthalten sie nicht dieselben Informationen, können sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die der Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer anderen befugten Stelle des betreffenden Staates abgibt. Ist eine solche Erklärung in dem betreffenden Staat von Rechts wegen nicht vorgesehen, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ebenfalls offiziell von einer der vorgenannten Stellen zu bestätigen ist.
- Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Es wird gebeten, bei fremdsprachigen Dokumenten eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Werden entsprechende Nachweise in einem anderen EU-Staat nicht ausgestellt oder enthalten sie nicht dieselben Informationen, können sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die der Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer anderen befugten Stelle des betreffenden Staates abgibt. Ist eine solche Erklärung in dem betreffenden Staat von Rechts wegen nicht vorgesehen, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ebenfalls offiziell von einer der vorgenannten Stellen zu bestätigen ist.
- Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen vor. Die Nachforderung steht in ihrem Ermessen. Deshalb liegt es im wohlverstandenen Eigeninteresse der Bieter, sie bereits dem Angebot beizufügen.
- Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern, soweit nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig, werden vom Bieter für diese entsprechende Erklärungen und Nachweise zur Eignung abgefragt. Grundsätzlich sind dabei für den Unterauftragnehmer die gleichen Eignungsnachweise und Erklärungen wie für den Auftragnehmer vorzulegen.
- Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern, soweit nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig, werden vom Bieter für diese entsprechende Erklärungen und Nachweise zur Eignung abgefragt. Grundsätzlich sind dabei für den Unterauftragnehmer die gleichen Eignungsnachweise und Erklärungen wie für den Auftragnehmer vorzulegen.
- Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abgefragt. Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit (vgl. 12.1, Bewerbererklärung, Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 6 VOL/A-EG, Erklärung über Beitragsleistung an die Berufsgenossenschaft, Handels- oder Berufsregisterauszug, Erklärung zum Mindestlohn etc.) müssen für jedes Mitglied vollständig belegt sein.
- Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abgefragt. Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit (vgl. 12.1, Bewerbererklärung, Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 6 VOL/A-EG, Erklärung über Beitragsleistung an die Berufsgenossenschaft, Handels- oder Berufsregisterauszug, Erklärung zum Mindestlohn etc.) müssen für jedes Mitglied vollständig belegt sein.
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit (vgl. 12.2 sowie 12.3., insbesondere Umsatzzahlen einerseits und Referenzen andererseits) sind grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben, die Eignung der Bietergemeinschaft in dieser Hinsicht wird aber im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bewertet. In diesem Sinne werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder „in der Summe“ bewertet. Es kann also ausreichen, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über ausreichende Referenzen verfügt, wenn von diesem Mitglied operative Leistungen erbracht werden sollen.
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit (vgl. 12.2 sowie 12.3., insbesondere Umsatzzahlen einerseits und Referenzen andererseits) sind grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben, die Eignung der Bietergemeinschaft in dieser Hinsicht wird aber im Rahmen einer Gesamtbetrachtung bewertet. In diesem Sinne werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder „in der Summe“ bewertet. Es kann also ausreichen, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über ausreichende Referenzen verfügt, wenn von diesem Mitglied operative Leistungen erbracht werden sollen.
Im Zuge der Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für jedes Mitglied zu belegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll, es sei denn, ein Versicherungsunternehmen erklärt sich bereit, für den Fall der Zuschlagserteilung die geforderte Versicherung nach Maßgabe der o.g. Anforderungen mit der Bietergemeinschaft als solcher abzuschließen.
Im Zuge der Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für jedes Mitglied zu belegen, das tatsächlich Leistungen erbringen soll, es sei denn, ein Versicherungsunternehmen erklärt sich bereit, für den Fall der Zuschlagserteilung die geforderte Versicherung nach Maßgabe der o.g. Anforderungen mit der Bietergemeinschaft als solcher abzuschließen.
- Bereitschafts- bzw. Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG dritter Unternehmen zum Ausgleich von Eignungsdefiziten des Bieters: Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern steht es frei, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (auch konzernabhängiger Unternehmen). Diesbezüglich wird auf § 7 Abs. 9 VOL/A-EG verwiesen.
- Bereitschafts- bzw. Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG dritter Unternehmen zum Ausgleich von Eignungsdefiziten des Bieters: Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern steht es frei, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (auch konzernabhängiger Unternehmen). Diesbezüglich wird auf § 7 Abs. 9 VOL/A-EG verwiesen.
Für diesen Fall wird der Nachweis erbeten, dass der Bieter im Auftragsfalle tatsächlich über Mittel dieses Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, oder entsprechendes Know-how des Dritten verfügen kann. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage einer Bereitschaftserklärung/Verpflichtungserklärung des Dritten darüber erbracht werden, dass und auf welche Weise dieser dem Auftragnehmer sein Know-how und/oder seine Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellen wird.
Für diesen Fall wird der Nachweis erbeten, dass der Bieter im Auftragsfalle tatsächlich über Mittel dieses Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, oder entsprechendes Know-how des Dritten verfügen kann. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage einer Bereitschaftserklärung/Verpflichtungserklärung des Dritten darüber erbracht werden, dass und auf welche Weise dieser dem Auftragnehmer sein Know-how und/oder seine Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellen wird.
- Für Papierfabriken sind die vorgenannten Eignungsnachweise nur teilweise ein- bzw. nachzureichen (lt. Bewerbungsbedingungen).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141115📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 15.7.2005 (BGBl. I, S. 2114) in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung. Es wird insoweit insbesondere auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 102 ff. GWB verwiesen. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 15.7.2005 (BGBl. I, S. 2114) in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung. Es wird insoweit insbesondere auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 102 ff. GWB verwiesen. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn es nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nach dem Verständnis der Vergabestelle nur dann erhoben, wenn sie spätestens sieben Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergabeverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich.
Wird die Vorabinformation nach § 101a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Rügen sind schriftlich an das Rechtsanwaltsbüro [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]
Rechtsanwältin von Bechtolsheim
Energieforum Berlin, Stralauer Platz 34
D-10243 Berlin
Fax +49 30726102610
zu richten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Rechtsanwältin von Bechtolsheim
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Internetadresse: www.ggsc.de🌏
Fax: +49 30726102610 📠
Quelle: OJS 2013/S 136-236199 (2013-07-11)
Ergänzende Angaben (2013-07-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben