Vergabe von 2 Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Digitalfunkzubehör für Spezialeinheiten
Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, vertreten durch das Land Baden-Württemberg
Die Länder Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Saarland beschaffen gemeinsam für Ihre Spezialeinheiten zwei Rahmenvereinbarungen über Digitalfunkzubehör (verdeckte und halboffene HSG).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-02.
Wer?- • Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, vertreten durch das Land Baden-Württemberg
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-08-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2013-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprechkopfhörergarnituren
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprechkopfhörergarnituren 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, vertreten durch das Land Baden-Württemberg
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: ksdbw@im.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315354 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 152-264689
ABl. S-Ausgabe: 152
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von verdeckten Hörsprechgarnituren
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von halboffene Hörsprechgarnituren
Kurze Beschreibung:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 3-0268.0- D25/70
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten: — 3 unterzeichnete Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Innenministerium Baden-Württemberg, Koordinierende Stelle Digitalfunk BW
Herrn Baab, Herrn Kern
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 152-264689 (2013-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprechkopfhörergarnituren
Menge oder Umfang:
Los 1: Rahmenvereinbarung für verdeckte Hörsprechgarnituren - mindestens 851 Stück, maximal 2 553 StückLos 2: Rahmenvereinbarung für halboffene Hörsprechgarnituren - mindestens 200 Stück, maximal 600 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprechkopfhörergarnituren 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, vertreten durch das Land Baden-Württemberg
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: ksdbw@im.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315354 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 152-264689
ABl. S-Ausgabe: 152
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Länder Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Saarland beschaffen gemeinsam für Ihre Spezialeinheiten zwei Rahmenvereinbarungen über Digitalfunkzubehör (verdeckte und halboffene HSG).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von verdeckten Hörsprechgarnituren
Kurze Beschreibung:
Die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland beschaffen gemeinsam verdeckte Hörsprechgarnituren für den Digitalfunk, hierzu wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
Menge oder Umfang: Mindestens 851 verdeckte HörsprechgarniturenMaximal 2 553 verdeckte Hörsprechgarnituren.
Mindestens 851 verdeckte Hörsprechgarnituren
Maximal 2 553 verdeckte Hörsprechgarnituren.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von halboffene Hörsprechgarnituren
Kurze Beschreibung:
Die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland beschaffen gemeinsam halboffene Hörsprechgarnituren für den Digitalfunk, hierzu wird eine Rahmenvereinbarungen geschlossen.
Menge oder Umfang: mindestens 200 verdeckte Hörsprechgarniturenmaximal 600 verdeckte Hörsprechgarnituren.
mindestens 200 verdeckte Hörsprechgarnituren
maximal 600 verdeckte Hörsprechgarnituren.
Los 1: Rahmenvereinbarung für verdeckte Hörsprechgarnituren - mindestens 851 Stück, maximal 2 553 Stück
Los 2: Rahmenvereinbarung für halboffene Hörsprechgarnituren - mindestens 200 Stück, maximal 600 Stück.
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 3-0268.0- D25/70
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bereitschaftspolizeipräsidium Göppingen
Spezialeinsatzkommando der Polizei des Landes Baden-Württemberg
Heininger Str. 100
73037 Göppingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: unterzeichnete Eigenerklärung mit Benennung eines Federführers sowie gesamtschuldnerischer Haftung jedes Mitglieds;
— Übersicht über den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft;
— Angaben zum Unternehmen;
— Unternehmensdarstellung;
— Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Strafregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungs-behörde des Herkunftslands (§ 23 Abs. 7 VSVgV);
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 24 Abs. 1 VSVgV);
— Unterzeichnete Erklärung zu den Terrorlisten;
— Unterzeichnete Erklärung des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerberge-meinschaft/ der vorgesehenen Subunternehmer zur Geheimhaltung und zum Datenschutz;
— Unterzeichnetes VS-NfD Merkblatt;
— Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bewerber/ die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ die vorgesehenen Subunternehmer ansässig…
… ist/ sind (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV).
… ist/sind (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV).
— Aktuelle (nicht älter als sechs Monate) von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats ausgestellte Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslands);
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— Aktuelle (nicht älter als 6 Monate) von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats ausgestellte Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (gültige Bescheinigung der Krankenkasse zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslands);
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— Nachweis des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, der folgende Deckungen einzeln (Pauschale Deckungen sind nicht zulässig). Nachweis:
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— Haftsumme für Sachschäden min. 1,0 Mio. EUR je Schadensereignis, min. 10 Mio. EUR pro Versicherungsjahr;
— Vermögensschäden min. 1,0 Mio. EUR je Schadensereignis, min. 10 Mio. EUR pro Versicherungsjahr;
— Personenschäden min. 5,0 Mio. EUR je Schadensereignis. Min. 20 Mio. EUR pro Versicherungsjahr;
Hinweis: Der Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied zu erbringen;
— Unterzeichnete Eigenerklärung der Gesamtumsätze sowie der Umsätze des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Jahre (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 VSVgV) für Leistungen bei vergleichbaren Dienstleistungen.
— Aktuelle (nicht älter als 6 Monate) von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats ausgestellte Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder – in Ermangelung eines solchen – eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslands);
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Sind mehr als 5 Bewerber geeignet, werden die AG anhand der Referenzen eine Rangfolge bilden. Die abgeschlossenen Referenzprojekte werden dazu wie folgt bepunktet:
— Referenzprojekt wurde vor dem 31.12.2010 abgeschlossen: 1 Punkt - Referenzprojekt wurde nach dem 30.12.2010 abgeschlossen: 2 Punkte - Referenzprojekt hat zumindest auch eine Analogfunklösung oder eine GSM-Lösung zum Gegenstand: 1 Punkt - Referenzprojekt hat zumindest auch eine Tetra-Digitalfunklösung zum Gegenstand: 3 Punkte - Referenzprojekt wurde für eine BOS verwirklicht (max: 2 Punkte) — Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst: 1 Punkt — Für Spezialeinheiten der Polizei: 2 Punkte - Referenzprojekt hat ein Auftragsvolumen von 75 000 EUR oder mehr: 1 Punkt Die ermittelten Punkte eines Bewerbers werden zu seiner Gesamtpunktzahl (max. 33 Punkte) aufsummiert. Die Bildung der Rangfolge aller geeigneten Bewerber erfolgt dann nach der erreichten Gesamtpunktzahl, wobei der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl den ersten Rang belegt. Bewerber mit gleicher Punktzahl belegen den gleichen Rang. Die AG werden die Bewerber welche die ersten fünf Ränge belegen zur Verhandlung auffordern. Maximal werden 8 Bewerber aufgefordert. Sofern mehr als 8 Bewerber die ersten fünf Ränge belegen, werden diejenige Bewerber mit den geringsten Punktezahlen ausgeschieden. Ist anhand der Punktezahlen keine eindeutige Entscheidung möglich (bei Punktegleicheit), entscheidet das Los.
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Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Innenministerium Baden-Württemberg, Koordinierende Stelle Digitalfunk BW
Herrn Baab, Herrn Kern
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 107 (3) GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Rügen wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften gem. § 107 (3) Nr. 1 GWB gilt während des gesamten Vergabeverfahrens eine Frist von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter.
2. Weiter weist der Auftraggeber auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101a (1) GWB hin:
Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3. Der Auftraggeber weist zudem auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101b (1) und (2) GWB hin:
Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß ineinem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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