Vergabe von 3 Zulassungen für die Drittabfertigung am Flughafen Berlin Schönefeld (SXF), der derzeit zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ausgebaut wird, in den beschränkten Bereichen Gepäckabfertigung, Vorfelddienste und vorfeldseitige Fracht- und Postabfertigung – (siehe Punkt II.1.5 der Bekanntmachung). Die 3 hier zu vergebenden Zulassungen/Lizenzen für die Drittabfertigung am Flughafen Berlin Schönefeld (SXF) gehen bei der Inbetriebnahme (IBN) des BER über als Zulassungen zur Drittabfertigung am Flughafen Berlin Brandenburg (BER)

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB)

a) Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.d. GWB und der SektVO ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht.
Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung von drei Drittabfertigern (im Folgenden auch (Bodenabfertigungs-)Dienstleister, zuzulassender Drittabfertiger oder Bewerber genannt) für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Schönefeld bzw. Flughafen Berlin Brandenburg für folgende Bodenabfertigungsdienste, soweit diese nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß Punkt II.1.5. b) betrifft:
- Gepäckabfertigung Anlage 1 Nr. 3 BADV (Die Gepäckabfertigung umfasst die Behandlung des Gepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird, sowie die Gepäckbeförderung zwischen Sortierraum und Ausgaberaum),
- Fracht- und Postabfertigung gem. Anlage 1 Nr. 4 BADV (Nummer 4 soweit es die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen dem Abfertigungsgebäude und dem Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.1 BADV (das Lotsen des Flugzeugs bei der Ankunft und beim Abflug, soweit diese nicht von der zentralen Infrastruktureinrichtung gemäß 2.5.3 der FBO umfasst sind),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.2 BADV (die Unterstützung beim Parken des Flugzeugs und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.3 BADV (die Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem Dienstleister, der die vorfeldseitigen Dienste erbringt),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV (das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich der Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.5 BADV (die Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.6 BADV (das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft und die Bereitstellung und den Einsatz der entsprechenden Mittel; nicht umfasst von der Begrenzung auf drei Konzessionen sind sog. Werftschlepps).
Die Beförderung der Besatzung zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude und die sind sog. Werftschlepps werden für den Flughafen Berlin-Schönefeld/Flughafen Berlin Brandenburg liberalisiert.
Alle drei zuzulassenden Drittabfertiger haben alle oben aufgeführten nicht liberalisierten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit anzubieten (Bündel), da diese Bündelung betrieblich geboten und notwendig ist zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen und Abfertigungskapazitäten. Bewerbungen für einen Teil innerhalb des Bündels sind nicht zulässig. Interessenbekundungen, die sich nur auf einzelne der vorgenannten Dienstleistungen beziehen, werden ausgeschlossen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) erbringt in diesen zuvor dargestellten Bereichen selbst keine Bodenabfertigungsdienstleistungen. Sie wird die Anpassung der BADV dahingehend beantragen, dass in der Anlage 5 der BADV für den Flughafen Berlin-Schönefeld/Flughafen Berlin Brandenburg die Erbringung der beschränkten Bodenabfertigungsdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 BADV auf drei zuzulassende Drittabfertiger in den unter Punkt II 1.5. a beschriebenen Diensten beschränkt wird.
b) Am Flughafen sind gemäß § 6 BADV Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, die ausschließlich von einem von der FBB Beauftragten vorgehalten, verwaltet und betrieben werden. Sie sind zu nutzen; ihre Nutzung kann mit der Entrichtung eines Entgelts nach § 6 Abs. 3 BADV und der jeweils geltenden Entgeltordnung verbunden werden, soweit das Nutzungsentgelt nicht Bestandteil der Start- und Landebahnentgelte ist.
Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß 2.5.3 der FBO (SXF) sind:
- Einrichtungen und Anlagen zur Luftfahrzeugenteisung;
- Anlagen zur Frischwasserversorgung und Fäkalienentsorgung.
Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß 2.5.3 der FBO (BER) sind:
- Einrichtungen und Anlagen zur Luftfahrzeugenteisung;
- Gepäckfördersystem;
- Fluggastbrücken & Andockführungssystem;
- Betankungsanlagen;
- Anlagen zur Frischwasserversorgung und Fäkalienentsorgung;
- Stationäre Bodenstromversorgung;
- Schalter inkl. Common Use Terminal Equipment (CUTE);
- Lotsendienste (Vorfeldkontrolle / Follow-Me).
Weitere Einzelheiten sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
c) Die zuzulassenden Drittabfertiger haben die Bodenabfertigungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu
wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten.
d) Die FBB wird zur Gewährleistung der für die betrieblichen Abläufe des Flughafens notwendigen Mindestqualitäten einen Katalog von verbindlichen Mindestanforderungen (Service Levels) verbindlich festlegen, der auch für die Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Anwendung kommt. Der Abschluss von Qualitätsvereinbarungen der Bodenabfertigungsdienstleister mit ihren Kunden bleibt davon unberührt.
e) Die Erbringung weiterer Dienste gemäß Anlage 1 der BADV kann mit angeboten werden (insbesondere die Beförderung der Besatzung zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude); sie sind jedoch nicht Bestandteil dieses Auswahlverfahrens. Ungeachtet dessen bedürfen die zuzulassenden Drittabfertiger auch hierfür einer ausdrücklichen Zulassung der FBB.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang:
Die Dienstleistung erstreckt sich auf die Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen für sämtliche Flüge, auch außerplanmäßige der Luftverkehrsgesellschaften, mit denen ein Bodenabfertigungsdienstvertrag abgeschlossen wird, während der gesamten Betriebszeit des Flughafens (24 Stunden). Für Nutzer, die keinen Bodenabfertigungsdienstvertrag abgeschlossen haben, sind die Dienstleistungen während der gesamten Betriebszeit vorzuhalten. Der Bodenabfertigungsdienstleister hat jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Abnahmemengen oder Mindestkontingente von Abnahmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB)
Postanschrift: Flughafen Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: karin.jaeger@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 30609170139 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 249-437909
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
1.) Gegenstand dieser Bekanntmachung ist weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.d. GWB und SektVO. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung von drei Drittabfertigern für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Brandenburg. 2.) Das Auswahlverfahren ist aufgrund § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 2 BADV festgelegt. Die Entscheidungen im Teilnahmewettbewerb und in der endgültigen Auswahl erfolgt durch die FBB, da diese selbst keine gleichartigen Bodenabfertigungsdienste erbringt und kein Unternehmen, das derartige Dienste erbringt, direkt oder indirekt beherrscht und in keiner Weise an einem solchen Unternehmen beteiligt ist. Für die Auswahl der geeigneten Teilnehmer maßgeblich sind die Kriterien gemäß Anlage 3 zur BADV (§ 8 Absatz 1 BADV). 3.) Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind nach Anlage 3 zur BADV: a) die Zuverlässigkeit des Unternehmens und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, b) die Gewährleistung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, c) die fachliche Eignung des Unternehmens oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen. d) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ kann beim Auftraggeber angefordert werden. Um ausreichenden (Geheim)Wettbewerb sicherzustellen, ist jedoch eine Mehrfachbeteiligung ausgeschlossen, und zwar sowohl in den Fällen, dass sich mehrere konzernverbundene Unternehmen mit eigenen Teilnahmeanträgen an der Ausschreibung beteiligen, als auch, dass sich Unternehmen als Einzelbewerber und gleichzeitig innerhalb einer Bewerbergemeinschaft als Bewerber an der Ausschreibung beteiligen. Die FBB weist darauf hin, dass eine Änderung der Rechtsperson nach Eingang des Teilnahmeantrags ausgeschlossen ist. e) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen bezieht, hat er/sie ihn/sie zu benennen und für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2, 3 und 4 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Außerdem hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für diese Dritten/Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Zudem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/dieses bereit ist, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für die gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld bzw. Flughafen Berlin Brandenburg gemäß Punkt II.1.5. zu erbringen („Verpflichtungserklärung“). f) Die FBB behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. g) Für die vorgenannten „Eigenerklärungen“ sowie für die „Verpflichtungserklärung“ und die entsprechenden Formblätter stellt der Auftraggeber Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. 4.) Das Auswahlverfahren ist zweistufig strukturiert: a) Zunächst sind alle interessierten Unternehmen durch diese Bekanntmachung aufgefordert, ihr Interesse am Erhalt einer der drei Zulassungen zur Erbringung der Bodenabfertigungsdienste bei der FBB zu bekunden, wobei diese Interessenbekundung dem Zweck dient, die prinzipielle Eignung der einzelnen Unternehmen für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungsbereiche feststellen zu können. Für die Auswahl der geeigneten Teilnehmer maßgeblich ist die vorherige Erfüllung der unter Punkt III. 2) beschriebenen Bedingungen sowie die Einreichung der geforderten Angaben, Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Teilnahmewettbewerb. Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die erforderliche Abfertigungsleistung erbringen können oder wollen, sind als ungeeignet anzusehen und werden durch die FBB von ihrem Ausschluss unterrichtet. b) Diejenigen Unternehmen, die im Interessenbekundungsverfahren ihre prinzipielle Eignung dargelegt und nachgewiesen haben, erhalten voraussichtlich im März 2014 die Bewerbungs-/Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) für die Teilnahme am weiteren Verfahren (Auswahlverfahren). aa) Die dann von den Bewerbern bei der FBB einzureichenden Unterlagen werden durch die FBB nach Ablauf der Frist geöffnet. Ein Vertreter des Nutzerausschusses und ein Vertreter des Betriebsrates des Flugplatzunternehmens sind zu der Öffnung zugelassen. bb) Die FBB bewertet die Bewerbungen anhand der festgelegten maßgeblichen Bewertungskriterien und hört hierzu den Nutzerausschuss und den Betriebsrat der FBB an. cc) Gegebenenfalls führt die FBB Präsentationstermine und Verhandlungsgespräche unter Anwesenheit des Nutzerausschusses und des Betriebsrats der FBB durch. dd) Die FBB trifft die Auswahlentscheidung anhand der festgelegten maßgeblichen Bewertungskriterien zugunsten der drei „wirtschaftlichsten Angebote“. Die Wirtschaftlichkeit setzt sich dabei wie folgt zusammen: SXF: 1) Kommerzielle Angebotsinhalte: Die Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation, (darunter ist der Nachweis zu verstehen, dass die Anzahl und Kosten der eingesetzten Ressourcen Personal und Gerät sowie die angesetzten Aufwendungen für Sach- und Overheadkosten für das Gesamtvolumen der angebotenen Abfertigungsleistungen einen wirtschaftlichen und verlässlichen Abfertigungsbetrieb gewährleisten); inklusive der Höhe der Abfertigungspreise, die der Dienstleister für die einzelnen, im Musterflugplan enthaltenen Flugzeugtypen kalkuliert; (2) Qualitative Angebotsinhalte, aufgeteilt in die folgenden 3 Unterkriterien: (2.1) Personaleinsatzkonzept, (Darstellung des Personaleinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der personellen Ressourcen, der Erfahrung der Mitarbeiter und der Schulungs-/Qualifizierungsprogramme beurteilt nach einem Musterflugplan) (2.2) Geräteeinsatzkonzept, (Darstellung des Geräteeinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der materiellen Ressourcen, Verfügbarkeit und Umweltfreundlichkeit von Ausrüstungen beurteilt nach einem Musterflugplan) (2.3) Organisationskonzept zu Betriebsaufnahme und Durchführung. BER: 1) Kommerzielle Angebotsinhalte: Die Mustermengen- und Gesamtkostenkalkulation, (darunter ist der Nachweis zu verstehen, dass die Anzahl und Kosten der eingesetzten Ressourcen Personal und Gerät sowie die angesetzten Aufwendungen für Sach- und Overheadkosten für das Gesamtvolumen der angebotenen Abfertigungsleistungen einen wirtschaftlichen und verlässlichen Abfertigungsbetrieb gewährleisten); inklusive der Höhe der Abfertigungspreise, die der Dienstleister für die einzelnen, im Musterflugplan enthaltenen Flugzeugtypen kalkuliert; (2) Qualitative Angebotsinhalte, aufgeteilt in die folgenden 3 Unterkriterien: (2.1) Personaleinsatzkonzept, (Darstellung des Personaleinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der personellen Ressourcen, der Erfahrung der Mitarbeiter und der Schulungs-/Qualifizierungsprogramme beurteilt nach einem Musterflugplan) (2.2) Geräteeinsatzkonzept, (Darstellung des Geräteeinsatzkonzepts unter den Gesichtspunkten der materiellen Ressourcen, Verfügbarkeit und Umweltfreundlichkeit von Ausrüstungen beurteilt nach einem Musterflugplan) (2.3) Organisationskonzept zum Probebetrieb und Umzug. aa) Die Befugnis zum Erbringen von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Brandenburg ist den drei Bietern zu erteilen, die die höchsten Gesamtpunktzahlen erreichen und gleichzeitig alle etwaigen Mindestpunktzahlen für bestimmte Vergabekriterien einhalten und im Ranking auf Platz 1, 2 und 3 liegen. bb) Einzelheiten hierzu, insbesondere die FBO, das Pflichtenheft, SLAs, Anforderungskatalog und technische Spezifikation sowie die Gewichtung der Kriterien werden in den Bewerbungsunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) mitgeteilt. Die Befugnis zum Erbringen von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Berlin Schönefeld/Berlin Brandenburg ist den drei Bietern zu erteilen, die die höchsten Gesamtpunktzahlen erreichen und gleichzeitig alle etwaigen Mindestpunktzahlen für bestimmte Vergabekriterien einhalten und im Ranking auf Platz 1, 2 und 3 liegen. Einzelheiten hierzu sowie die Gewichtung der Kriterien werden in den Bewerbungs-,Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe) mitgeteilt. 5.) Die Vertragslaufzeit jeder Konzession ist vom 1.7.2015 bis 30.06.2022. 6.) Die FBB weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Nutzerausschuss und dem Betriebsrat der FBB Einsicht in die Unterlagen gewährt wird. Sollten die Interessenbekundungs-unterlagen/Bewerbungsunterlagen nicht vollständig zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss und / oder den Betriebsrat der FBB geeignet sein, da Daten und Angaben enthalten sind, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, sind ergänzend zu den geforderten Unterlagen und Nachweisen zwei weitere Ausfertigungen beizufügen, die keine Daten und Angaben enthalten, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Zum Zweck der Weiterleitung sind diese mit dem Vermerk “Zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss und den Betriebsrat der FBB“ zu kennzeichnen. 7.) Die Übermittlung von Fragen hat schriftlich (per Fax oder E-Mail) unter Angabe des Aktenzeichens Ausschreibung BVD SXF_BER 2015 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) bei der unter Ziff. I.1. genannten Stelle vorliegen. 8.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. 9.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die FBB weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die FBB maßgeblich sind. Sollten die Teilnahmeanträge nicht vollumfänglich dem Nutzerausschuss / Betriebsrat zur Verfügung gestellt werden, müssen die Exemplare für den Nutzerausschuss / Betriebsrat ebenfalls die zuvor genannten Bedingungen erfüllen. 10.) Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens „Ausschreibung BVD SXF_BER 2015“ sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden. 11.) Die FBB ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 12.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. 13.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die FBB zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
a) Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.d. GWB und der SektVO ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht.
Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV). Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung von drei Drittabfertigern (im Folgenden auch (Bodenabfertigungs-)Dienstleister, zuzulassender Drittabfertiger oder Bewerber genannt) für die jeweils gebündelte Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Schönefeld bzw. Flughafen Berlin Brandenburg für folgende Bodenabfertigungsdienste, soweit diese nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß Punkt II.1.5. b) betrifft:
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- Gepäckabfertigung Anlage 1 Nr. 3 BADV (Die Gepäckabfertigung umfasst die Behandlung des Gepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Gepäcks, seine Vorbereitung für den Abflug, das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird, sowie die Gepäckbeförderung zwischen Sortierraum und Ausgaberaum),
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- Fracht- und Postabfertigung gem. Anlage 1 Nr. 4 BADV (Nummer 4 soweit es die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen dem Abfertigungsgebäude und dem Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.1 BADV (das Lotsen des Flugzeugs bei der Ankunft und beim Abflug, soweit diese nicht von der zentralen Infrastruktureinrichtung gemäß 2.5.3 der FBO umfasst sind),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.2 BADV (die Unterstützung beim Parken des Flugzeugs und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.3 BADV (die Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem Dienstleister, der die vorfeldseitigen Dienste erbringt),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV (das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich der Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude),
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- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.5 BADV (die Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel),
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.6 BADV (das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft und die Bereitstellung und den Einsatz der entsprechenden Mittel; nicht umfasst von der Begrenzung auf drei Konzessionen sind sog. Werftschlepps).
Die Beförderung der Besatzung zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude und die sind sog. Werftschlepps werden für den Flughafen Berlin-Schönefeld/Flughafen Berlin Brandenburg liberalisiert.
Alle drei zuzulassenden Drittabfertiger haben alle oben aufgeführten nicht liberalisierten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit anzubieten (Bündel), da diese Bündelung betrieblich geboten und notwendig ist zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen und Abfertigungskapazitäten. Bewerbungen für einen Teil innerhalb des Bündels sind nicht zulässig. Interessenbekundungen, die sich nur auf einzelne der vorgenannten Dienstleistungen beziehen, werden ausgeschlossen.
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Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) erbringt in diesen zuvor dargestellten Bereichen selbst keine Bodenabfertigungsdienstleistungen. Sie wird die Anpassung der BADV dahingehend beantragen, dass in der Anlage 5 der BADV für den Flughafen Berlin-Schönefeld/Flughafen Berlin Brandenburg die Erbringung der beschränkten Bodenabfertigungsdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 BADV auf drei zuzulassende Drittabfertiger in den unter Punkt II 1.5. a beschriebenen Diensten beschränkt wird.
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b) Am Flughafen sind gemäß § 6 BADV Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, die ausschließlich von einem von der FBB Beauftragten vorgehalten, verwaltet und betrieben werden. Sie sind zu nutzen; ihre Nutzung kann mit der Entrichtung eines Entgelts nach § 6 Abs. 3 BADV und der jeweils geltenden Entgeltordnung verbunden werden, soweit das Nutzungsentgelt nicht Bestandteil der Start- und Landebahnentgelte ist.
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Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß 2.5.3 der FBO (SXF) sind:
- Einrichtungen und Anlagen zur Luftfahrzeugenteisung;
- Anlagen zur Frischwasserversorgung und Fäkalienentsorgung.
Zentrale Infrastruktureinrichtungen gemäß 2.5.3 der FBO (BER) sind:
- Gepäckfördersystem;
- Fluggastbrücken & Andockführungssystem;
- Betankungsanlagen;
- Anlagen zur Frischwasserversorgung und Fäkalienentsorgung;
- Stationäre Bodenstromversorgung;
- Schalter inkl. Common Use Terminal Equipment (CUTE);
- Lotsendienste (Vorfeldkontrolle / Follow-Me).
Weitere Einzelheiten sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
c) Die zuzulassenden Drittabfertiger haben die Bodenabfertigungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu
wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten.
d) Die FBB wird zur Gewährleistung der für die betrieblichen Abläufe des Flughafens notwendigen Mindestqualitäten einen Katalog von verbindlichen Mindestanforderungen (Service Levels) verbindlich festlegen, der auch für die Bodenabfertigungsdienstleistungen zur Anwendung kommt. Der Abschluss von Qualitätsvereinbarungen der Bodenabfertigungsdienstleister mit ihren Kunden bleibt davon unberührt.
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e) Die Erbringung weiterer Dienste gemäß Anlage 1 der BADV kann mit angeboten werden (insbesondere die Beförderung der Besatzung zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude); sie sind jedoch nicht Bestandteil dieses Auswahlverfahrens. Ungeachtet dessen bedürfen die zuzulassenden Drittabfertiger auch hierfür einer ausdrücklichen Zulassung der FBB.
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Referenznummer: BVD SXF_BER 2015

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Ausländische Bewerber haben im Folgenden vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
1.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben. Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer durch den Bewerber ist zugelassen, jedoch dürfen diese Unterauftragnehmer wiederum keine weiteren Unterauftragnehmer beauftragen.
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2.) Schriftliche, rechtsverbindliche Eigenerklärungen des Bewerbers:
a) dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften einschließlich des Wirtschaftsstrafrechts stattgefunden hat;
b) dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen.
3.) Nachweise des Bewerbers:
a) Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
b) Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (die Zeugnisse sollen zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
c) Handelsregisterauszug über das Unternehmen (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
d) Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer des Sitzes des Unternehmens (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristende für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
4) Außerdem ist eine schriftliche, rechtsverbindliche Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einzureichen, dass er/sie sich verpflichtet/n, mindestens 6 Monate vor Leistungsbeginn mit den Flughafenprozessen vor Ort vertraut zu machen. Darüber hinaus verpflichten sich die drei ausgewählten Bodenabfertigungsdienstleister zur Teilnahme am Probebetrieb zur Inbetriebnahme des Flughafens BER.
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5) Nach § 3 Abs. 3 BADV hat die FBB die Erbringung der Bodenabfertigungsdienste einem Dienstleister zu ermöglichen, der weder durch sie (den Flughafenunternehmer), noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 vom Hundert der am Flughafen Berlin Brandenburg registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht wird, die sie (den Flughafenunternehmer) oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird ("unabhängiger Dienstleister").
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Der Bewerber hat daher eine rechtsverbindliche Eigenerklärung abzugeben, ob er unabhängiger Dienstleister i.S. von § 3 Abs. 3 BADV ist oder nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehend unter 1.) – 4.) genannten Erklärungen, Angaben und Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die FBB behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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1.) Schriftliche, rechtsverbindliche Eigenerklärungen des Bewerbers:
a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, sowie keine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde;
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b) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden;
c) dass gegenüber dem Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren oder Entgelten, Mieten, Pachten oder aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus der Nutzung des Flugplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich des Start-/Landebahnsystems oder aus der vertraglichen Gestattung der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden.
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2.) Nachweis des Versicherungsschutzes gemäß BADV (Versicherungsschutz gemäß Anlage 3 Ziff. 2 B, Abs. 6 und 7 der BADV) mit den dort genannten Mindestdeckungssummen; ersatzweise Nachweis der rechtsverbindlichen Zusage des Versicherers zum Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes im Fall der Zulassungserteilung.
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3.) Vorlage der letzten drei Geschäftsberichte bzw. der Jahresabschlüsse inkl. der Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder eine Erklärung und einen Nachweis über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den in den Jahren 2010-2012. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
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4.) Erklärung und Nachweis über den Umsatz für entsprechende Abfertigungsdienstleistungen (falls vorhanden) in den Jahren 2010-2012. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Die Umsatzangaben für 3.) und 4.) sind für jedes der Jahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners, welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Betreuung des Auftraggebers vorgesehen ist. Anzugeben ist ferner die berufliche Erfahrung und die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person.
2) Vorlage des Prüfungszeugnisses des verantwortlichen Ansprechpartners der Industrie- und Handelskammer (IHK) „Geprüfter Flugzeugabfertiger“ und Arbeitszeugnis über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder
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Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und Arbeitszeugnis des verantwortlichen Ansprechpartners über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder
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Arbeitszeugnis über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit des verantwortlichen Ansprechpartners in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt.
3) Nennung der Erfahrungen hinsichtlich der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen an Verkehrsflughäfen. Hierzu sind Angaben zu durchgeführten und/oder zu bestehenden vergleichbaren Aufträgen zu machen zu Referenzen aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jeden Referenzauftrag bzw. für jede Referenzkonzession:
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a) Name und Adresse des Auftraggebers/Konzessionsgebers samt Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber/Konzessionsgeber ggf. mit Telefon-Nummer und Email-Adresse;
b) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages/der Referenzkonzession mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Projektgröße (Art und Umfang der Leistung) und Vertragsdauer;
c) Angabe, ob die Referenzkonzession als vollständige Eigenleistung des Bewerbers, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. mit Angabe des Eigenleistungsanteils.
4) Der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft muss/müssen nachweisen, dass er/sie im Dezember 2013 die folgenden Leistungen an einem Verkehrsflughafen mit mindestens 2 Mio. Passagieren pro Jahr ausübt/ausüben:
- Gepäckabfertigung Anlage 1 Nr. 3 BADV,
- Fracht- und Postabfertigung gem. Anlage 1 Nr. 4 BADV und
- Vorfelddienste gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragsentwurf folgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vertragsentwurf folgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1.) Nach § 3 Abs. 3 BADV hat die FBB die Erbringung der Bodenabfertigungsdienste einem Dienstleister zu ermöglichen, der weder durch sie (den Flughafenunternehmer), noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 vom Hundert der am Flughafen Berlin Brandenburg registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht wird, die sie (den Flughafenunternehmer) oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird ("unabhängiger Dienstleister").
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Der Bewerber hat daher eine rechtsverbindliche Eigenerklärung abzugeben, ob er unabhängiger Dienstleister i.S. von § 3 Abs. 3 BADV ist oder nicht.
2.) Um ausreichenden (Geheim)Wettbewerb sicherzustellen, ist eine Mehrfachbeteiligung ausgeschlossen, und zwar sowohl in den Fällen, dass sich mehrere konzernverbundene Unternehmen mit eigenen Teilnahmeanträgen an der Ausschreibung beteiligen, als auch, dass sich Unternehmen als Einzelbewerber und gleichzeitig innerhalb einer Bewerbergemeinschaft als Bewerber an der Ausschreibung beteiligen.
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3.) Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer durch den Bewerber ist zugelassen, jedoch dürfen diese Unterauftragnehmer wiederum keine weiteren Unterauftragnehmer beauftragen. Die Bewerber, die einen oder mehrere Unterauftragnehmer beschäftigen, tragen dafür Sorge, dass die Unterauftragnehmer den Verpflichtungen der BADV nachkommen und melden der FBB den Namen der betreffenden Unterauftragnehmer und deren Tätigkeiten mit der einzureichenden Bewerbung.
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4.) Das einzusetzende Personal muss bei Leistungsbeginn positiv luftsicherheitsüberprüft sein.
5.) Die drei ausgewählten Bodenabfertigungsdienstleister sind verpflichtet, sich mindestens 6 Monate vor Leistungsbeginn mit den Flughafenprozessen vor Ort vertraut zu machen. Darüber hinaus verpflichten sich die drei ausgewählten Bodenabfertigungsdienstleister zur Teilnahme am Probebetrieb zur Inbetriebnahme des Flughafens BER.
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6.) Der Vertragsentwurf folgt mit den Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Karin Jäger

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Quelle: OJS 2013/S 249-437909 (2013-12-22)