Die WIRO beabsichtigt die Vergabe von Telekommunikationsdienstleistungen für Mobilfunk und Festnetz. Gegenstand der bedarfsabhängigen Rahmenvereinbarung ist die Folgebeschaffung von Telekommunikationsanbindungen für die Verwaltungsstandorte der WIRO sowie die mobile Anbindung (Sprache und Daten) einschließlich mobiler Endgeräte. Los 1: Bereitstellung von Primärmultiplex-Anschlüssen am Hauptstandort der WIRO (Lange Str. 38, 18055 Rostock) sowie am Standort Evershagen-Süd (Hans-Fallada-Str. 30, 18069 Rostock) in redundanter Auslegung einschließlich der Vermittlungsleistung für nationale und internationale Telefonie. Los 2: Bereitstellung von Mobilfunkanbindungen für ca. 400 Mitarbeiter und mobil angebundene Einrichtungen (ca. 500 SIM), einschließlich mobiler Endgeräten (Mobiltelefonie, Smartphones, Tablets) und Vermittlungsleistungen innerhalb der WIRO (Company Net) sowie national und international. In beiden Losen ist eine Migration vom derzeitigen Bestandsanbieter zu berücksichtigen. Im Los 2 ist darüber hinaus eine Laufzeitkonsolidierung der Bestandsverträge vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Menge oder Umfang: Der Gesamtauftragswert wird auf 800 000,00 EUR geschätzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.WIRO.de🌏
E-Mail: kczajkowski@wiro.de📧
Fax: +49 38145672126 📠
Der Bewerber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WIRO beabsichtigt die Vergabe von Telekommunikationsdienstleistungen für Mobilfunk und Festnetz. Gegenstand der bedarfsabhängigen Rahmenvereinbarung ist die Folgebeschaffung von Telekommunikationsanbindungen für die Verwaltungsstandorte der WIRO sowie die mobile Anbindung (Sprache und Daten) einschließlich mobiler Endgeräte.
Die WIRO beabsichtigt die Vergabe von Telekommunikationsdienstleistungen für Mobilfunk und Festnetz. Gegenstand der bedarfsabhängigen Rahmenvereinbarung ist die Folgebeschaffung von Telekommunikationsanbindungen für die Verwaltungsstandorte der WIRO sowie die mobile Anbindung (Sprache und Daten) einschließlich mobiler Endgeräte.
Los 1: Bereitstellung von Primärmultiplex-Anschlüssen am Hauptstandort der WIRO (Lange Str. 38, 18055 Rostock) sowie am Standort Evershagen-Süd (Hans-Fallada-Str. 30, 18069 Rostock) in redundanter Auslegung einschließlich der Vermittlungsleistung für nationale und internationale Telefonie.
Los 1: Bereitstellung von Primärmultiplex-Anschlüssen am Hauptstandort der WIRO (Lange Str. 38, 18055 Rostock) sowie am Standort Evershagen-Süd (Hans-Fallada-Str. 30, 18069 Rostock) in redundanter Auslegung einschließlich der Vermittlungsleistung für nationale und internationale Telefonie.
Los 2: Bereitstellung von Mobilfunkanbindungen für ca. 400 Mitarbeiter und mobil angebundene Einrichtungen (ca. 500 SIM), einschließlich mobiler Endgeräten (Mobiltelefonie, Smartphones, Tablets) und Vermittlungsleistungen innerhalb der WIRO (Company Net) sowie national und international.
Los 2: Bereitstellung von Mobilfunkanbindungen für ca. 400 Mitarbeiter und mobil angebundene Einrichtungen (ca. 500 SIM), einschließlich mobiler Endgeräten (Mobiltelefonie, Smartphones, Tablets) und Vermittlungsleistungen innerhalb der WIRO (Company Net) sowie national und international.
In beiden Losen ist eine Migration vom derzeitigen Bestandsanbieter zu berücksichtigen. Im Los 2 ist darüber hinaus eine Laufzeitkonsolidierung der Bestandsverträge vorgesehen.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Primärmultiplex-Anschlüssen am Hauptstandort der WIRO (Lange Str. 38, 18055 Rostock) sowie am Standort Evershagen-Süd (Hans-Fallada-Str. 30, 18069 Rostock) in redundanter Auslegung einschließlich der Vermittlungsleistung für nationale und internationale…
… Telefonie.Eine Migration vom derzeitigen Bestandsanbieter ist zu berücksichtigen.
… Telefonie.
Eine Migration vom derzeitigen Bestandsanbieter ist zu berücksichtigen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der vergütungsrelevante Leistungszeitraum beginnt aufgrund Kündigungsfristen des Bestandsvertrags voraussichtlich am 1.1.2015 für die Dauer von 39 Monaten.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Mobilfunkanbindungen für ca. 400 Mitarbeiter und mobil angebundene Einrichtungen (ca. 500 SIM), einschließlich mobiler Endgeräten (Mobiltelefonie, Smartphones, Tablets) und Vermittlungsleistungen innerhalb der WIRO (Company Net) sowie national und…
… international.Eine Migration vom derzeitigen Bestandsanbieter ist zu berücksichtigen. Im Los 2 ist darüber hinaus eine Laufzeitkonsolidierung der Bestandsverträge vorgesehen.
… international.
Eine Migration vom derzeitigen Bestandsanbieter ist zu berücksichtigen. Im Los 2 ist darüber hinaus eine Laufzeitkonsolidierung der Bestandsverträge vorgesehen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: LE-SE-1-2013
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind folgende Nachweise/Erklärungen abzugeben (alles Ausschlusskriterien):
a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.
b) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Zu a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sachschäden bis mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis,
— Für Personenschäden bis mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis,
— Für Vermögensschäden bis mindestens 100 000 EUR je Schadensereignis.
Geforderter Nachweis: Auskunft/Kopie/Bestätigung der bestehenden Versicherung.
Zu b) Geforderter Nachweis: Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind folgende Nachweise/Erklärungen abzugeben (alles Ausschlusskriterien):
a) Darstellung über den Umsatz zu den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf den Leistungsgegenstand.
b) Darstellung der Neuinvestition zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit im Bereich der zugrundeliegenden Netz-Infrastruktur des Bieters in den letzten 3 Jahren.
c) Darstellung zum Mitarbeiterbestandals Grundlage der fachlichen Leistungsfähigkeit in den letzten 3 Jahren.
Mindeststandards:
Zu a)
Los 1: Mindestforderung: 2 Mio. EUR p. a. im Bereich Festnetz.
Los 2: Mindestforderung: 2 Mio. EUR p. a. im Bereich Mobilfunk.
Zu b): Darstellung (keine Mindestforderung).
Zu c)
Los 1: Mindestforderung: 30 Mitarbeiter im Bereich Festnetz.
Los 2: Mindestforderung: 30 Mitarbeiter im Bereich Mobilfunk.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind folgende Nachweise/Erklärungen abzugeben (alles Ausschlusskriterien):
d) Referenzdarstellung von mindestens 3 Projekten mit vergleichbarer Leistungserbringung und Größenordnung in den vergangenen 2 Jahren.
e) Eigenerklärung Zuverlässigkeit.
f) Erklärung zur Vertraulichkeitsvereinbarung.
g) Erklärung zur Mindestlohnvereinbarung.
h) Erklärung zur Bietergemeinschaft/Nachunternehmerschaft.
Mindeststandards:
Zu d) Der Referenzauftrag ist hinsichtlich der zu erbringenden Leistung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Je Referenz ist mindestens ein endkundenseitiger Ansprechpartner mit Rufnummer und E-Mail-Adresse benannt (nicht des Vertriebsmitarbeiters des Auftragnehmers). Fachliche Anforderung zur Vergleichbarkeit/wesentlichen Aspekten des Leistungsgegenstandes:
Zu d) Der Referenzauftrag ist hinsichtlich der zu erbringenden Leistung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Je Referenz ist mindestens ein endkundenseitiger Ansprechpartner mit Rufnummer und E-Mail-Adresse benannt (nicht des Vertriebsmitarbeiters des Auftragnehmers). Fachliche Anforderung zur Vergleichbarkeit/wesentlichen Aspekten des Leistungsgegenstandes:
Los 1: S2M-Anschlüsse; Vermittlungsleistung/-Volumen, vollredundante Anbindung,
Los 2: Anzahl Mobilfunkanschlüsse im Geschäftskundenvertrag; Vermittlungsleistung, Endgerätelieferung -/Service),
Für Los 1 und 2: Geforderter Nachweis: Aussagefähige Darstellung für jede Referenz.
Zu e) Geforderter Nachweis: Eigenerklärung gemäß Anlage 2 (Formblatt) der Leistungsbeschreibung,
Zu f) Bereitschaftserklärung Ja/Nein,
Zu g) Geforderter Nachweis: Bieterklärung – Vereinbarung bei der Ausführung von Leistungen gemäß Anlage 3 (Formblatt) der Leistungsbeschreibung,
Zu h) Geforderter Nachweis, nur wenn Bietergemeinschaft vorliegt/Einsatz von nachunternehmen erfolgt: Eigenerklärung gemäß Anlage 4/5 (Formblätter) der Leistungsbeschreibung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer betrieblichen Haftpflichtversicherung die mit Vertragsabschluss gültig ist und deren Leistungen in Anspruch genommen werden können. Siehe hierzu die weiteren Ausführungen in der beim Auftraggeber anzufordernden Leistungsbeschreibung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abrechnung erfolgt kalendermonatlich auf der Grundlage der Leistungsbelege/Verbindungsnachweise.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Angebotsabgabe ist durch einen Einzelbieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorzunehmen.
Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe müssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit Unteranbietern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe müssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit Unteranbietern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bietergemeinschaften:
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung, wenn
— in deren Angeboten jeweils ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist,
— sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebenen Erklärung bestätigt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebenen Erklärung bestätigt werden.
Die Erklärung kann auch durch den bevollmächtigten Vertreter im Namen und mit Wirkung für alle Mitglieder abgegeben werden. Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter, geleistet werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Erklärung kann auch durch den bevollmächtigten Vertreter im Namen und mit Wirkung für alle Mitglieder abgegeben werden. Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter, geleistet werden.
Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
Geben mehrere konzernverbundene Unternehmen oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft gleichzeitig mit der Bietergemeinschaft oder dasselbe Mitglied von mehreren Bietergemeinschaften jeweils ein selbständiges Angebot ab, wird vermutet, dass die Angebote insoweit den Grundsatz des Geheimwettbewerbs verletzen und auszuschließen sind. Die Vermutung kann durch eine Erklärung widerlegt werden, in der dargelegt wird, dass und warum trotz der Doppelabgabe, keine Verletzung des Geheimwettbewerbs vorliegt. Die Erklärung ist unaufgefordert mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere konzernverbundene Unternehmen oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft gleichzeitig mit der Bietergemeinschaft oder dasselbe Mitglied von mehreren Bietergemeinschaften jeweils ein selbständiges Angebot ab, wird vermutet, dass die Angebote insoweit den Grundsatz des Geheimwettbewerbs verletzen und auszuschließen sind. Die Vermutung kann durch eine Erklärung widerlegt werden, in der dargelegt wird, dass und warum trotz der Doppelabgabe, keine Verletzung des Geheimwettbewerbs vorliegt. Die Erklärung ist unaufgefordert mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Subunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Subunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.
Die Bieter haben bei der Abgabe des Angebotes ferner ein abschließendes Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer vorzulegen.
Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind.
Auftragnehmer sind für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer verpflichtet,
— bevorzugt Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
— Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
— den Subunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem AN und dem öffentlichen AG vereinbart sind.
Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der AG ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der AG den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der AG ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der AG den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
Wenn Bietergemeinschaft vorliegt oder Einsatz von Nachunternehmen erfolgt: In diesem Fall sind Eigenerklärungen gemäß Anlage 4/5 (Formblätter) der Leistungsbeschreibung einzureichen (siehe auch III.2.3).
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist auf der Grundlage der Vertragsbedingungen für den Hauptauftragnehmer grundsätzlich zulässig. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Es wird jedoch erwartet, dass die wesentlichen Aufgaben innerhalb des Projektes vom Hauptauftragnehmer erbracht werden. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bleibt auch im Falle der Weitergabe von Leistungen der Hauptauftragnehmer.
Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist auf der Grundlage der Vertragsbedingungen für den Hauptauftragnehmer grundsätzlich zulässig. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Es wird jedoch erwartet, dass die wesentlichen Aufgaben innerhalb des Projektes vom Hauptauftragnehmer erbracht werden. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bleibt auch im Falle der Weitergabe von Leistungen der Hauptauftragnehmer.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Katharina Czajkowski
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LE-SE-1-2013
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere nur dann zulässig ist, wenn im Einzelfall nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere nur dann zulässig ist, wenn im Einzelfall nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 217-377776 (2013-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgte eine Teilaufhebung für Los 2 (Mobilfunkdienstleistungen), da kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entspricht.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Festnetzanbindungen Telefonie Los 1 (50)
2. Betriebs- und Service-Prozesse Los 1 (20)
3. Service Level Los 1 (10)
4. Migration Los 1 (20)
5. Mobilfunknetz Los 2 (35)
6. Tarife Los 2 (5)
7. Prozesse Los 2 (25)
8. Service Level Los 2 (5)
9. Migration Los 2 (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-18 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Grevesmühlener Str. 36
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 077-134000 (2014-04-16)