Nachfolgend wird der Auftragsgegenstand stichwortartig zusammengefasst dargestellt. Eine genauere Beschreibung kann per E-Mail über die Kontaktstelle (siehe oben unter I.1)) angefordert werden. Durchführung zentraler Business-Prozesse: — Durchführung der Abrechnungsprozesse für SLP-Kunden, — Durchführung von Zählerstandsplausibilisierung und Protokollbearbeitung für SLP-Kunden, — Durchführung des Forderungsmanagements und operative Steuerung des seitens EMI separat beauftragten Sperrdienstleisters, — Durchführung Lieferantenwechsel Netz (GPKE- und GeLi-Prozesse), — Abwicklung Kundenkontaktmanagement Netz, — Geräteverwaltung (systemseitige Belegbearbeitung). Administration, Support und Weiterentwicklung der netzwirtschaftlichen Anwendung, Implementierungs-/Migrationsprojekt der netzwirtschaftlichen Anwendung. Mengentreiber: Sparte Zählpunkte, Strom SLP ca. 900 000, Strom RLM ca. 5 900, Gas SLP ca. 105 000, Gas RLM ca. 500, Service Anzahl (p.a.), AR SLP Bezug ca. 880 000, AR SLP Einspeiser ca. 45 000, negative REMADV ca. 23 000, Neuanlagen Einspeiser ca. 11 000, Sperraufträge ca. 20 000, Wiederinbetriebnahmen ca. 3 000, telefonische Kontakte ca. 74 000, schriftliche Kontakte ca. 124 000, LW SLP Strom ca. 232 000, LW RLM Strom ca. 1 400, LW SLP Gas ca. 31 000, LW RLM Gas ca. 200.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Ca. 64 Mio. EUR bis ca. 100 Mio. EUR (darin enthalten sind Transitions-und Überführungskosten, Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit einschl. Verlängerung).64 000 000100 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: E.ON Mitte AG
Postanschrift: Monteverdistr. 2
Postleitzahl: 34131
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.eon-mitte.com🌏
E-Mail: ausschreibungen@eon-mitte.com📧
Fax: +49 5619332512 📠
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 20.12.2013 an die in Ziff. I.1) angegebene Email Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen(vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, die einzelnen Leistungen innerhalb der Gewerke Prozesse (KKM, MSB, FM und AR 2) – einzeln oder gemeinsam – in Höhe von maximal 20 % des Auftragsvolumens nach 3 Jahren Vertragslaufzeit zu kündigen.
5. Für die Transition (Übergangsphase auf einen neuen Dienstleister) erklärt sich der Auftragnehmer bereit und verpflichtet sich, (i) diese aktiv zu unterstützen und dabei die erforderlichen Ressourcen einschließlich fachkundigem Personal zur Verfügung zu stellen („zusätzliche Projektleistung“) sowie (ii) auf Anforderung des Auftraggebers die vertraglichen Leistungen nach Ende der Vertragslaufzeit bis zu maximal sechs Monate zu den zuvor gültigen, d. h. vertraglich vereinbarten Bedingungen weiter zu erbringen. Die zusätzliche Projektleistung im Rahmen der Transition erfolgt dabei zu den zu diesem Zeitpunkt marktüblichen Bedingungen und Preisen. Der Auftraggeber hat zusätzlich das Recht, das IT-System zu den zu diesem Zeitpunkt marktüblichen Bedingungen und Preisen vom Auftragnehmer zu übernehmen, d. h. zu erwerben.
6. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes mindestens drei und maximal fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsstruktur (und nach durchgeführter Gewichtung anhand der Bewertungsmatrix – Anlage zu den Teilnahmebedingungen) zur Angebotsabgabe aufgefordert.
7. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
8. Es soll das Netzgeschäft, einschließlich der netzwirtschaftliche Dienstleistungen, auf eine 100 % Tochtergesellschaft der heutigen EMI in der Rechtsform einer GmbH ausgegliedert werden. Mit der Ausgliederung des Netzgeschäftes auf die Tochtergesellschaft (Netzgesellschaft) wird diese in die Stellung der EMI als Auftraggeber der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen einrücken und Vertragspartner des im Wege der Ausschreibung zu ermittelnden Dienstleisters werden. Die EMI wird das Vergabeverfahren im Auftrag der Netzgesellschaft bis zur Übertragung fortführen.
9. Die vorliegende Vergabebekanntmachung erfolgt freiwillig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass er mit Rücksicht auf die aktuelle, d. h. zum Zeitpunkt der Versendung dieser Vergabebekanntmachung, bestehende Beteiligungsstruktur (Minderheitsbeteiligung der kommunalen Gesellschafter) sowie mit Rücksicht auf das Nichtvorliegen besonderer oder ausschließlicher Rechte i. S. des § 98 Nr. 4 GWB nicht als öffentlicher (Sektoren-) Auftraggeber zu qualifizieren und daher nicht an das Kartellvergaberecht gebunden ist. Eine etwaige zukünftige Mehrheitsbeteiligung kommunaler Gesellschafter am Unternehmen des Auftraggebers spielt nach dessen Ansicht für den Fortgang des Vergabeverfahrens keine Rolle. Das vorliegende Vergabeverfahren wird gleichwohl in Anlehnung an §§ 97 ff. GWB und den Vorschriften der Sektorenverordnung durchgeführt.
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 20.12.2013 an die in Ziff. I.1) angegebene Email Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen(vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, die einzelnen Leistungen innerhalb der Gewerke Prozesse (KKM, MSB, FM und AR 2) – einzeln oder gemeinsam – in Höhe von maximal 20 % des Auftragsvolumens nach 3 Jahren Vertragslaufzeit zu kündigen.
5. Für die Transition (Übergangsphase auf einen neuen Dienstleister) erklärt sich der Auftragnehmer bereit und verpflichtet sich, (i) diese aktiv zu unterstützen und dabei die erforderlichen Ressourcen einschließlich fachkundigem Personal zur Verfügung zu stellen („zusätzliche Projektleistung“) sowie (ii) auf Anforderung des Auftraggebers die vertraglichen Leistungen nach Ende der Vertragslaufzeit bis zu maximal sechs Monate zu den zuvor gültigen, d. h. vertraglich vereinbarten Bedingungen weiter zu erbringen. Die zusätzliche Projektleistung im Rahmen der Transition erfolgt dabei zu den zu diesem Zeitpunkt marktüblichen Bedingungen und Preisen. Der Auftraggeber hat zusätzlich das Recht, das IT-System zu den zu diesem Zeitpunkt marktüblichen Bedingungen und Preisen vom Auftragnehmer zu übernehmen, d. h. zu erwerben.
6. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes mindestens drei und maximal fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsstruktur (und nach durchgeführter Gewichtung anhand der Bewertungsmatrix – Anlage zu den Teilnahmebedingungen) zur Angebotsabgabe aufgefordert.
7. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
8. Es soll das Netzgeschäft, einschließlich der netzwirtschaftliche Dienstleistungen, auf eine 100 % Tochtergesellschaft der heutigen EMI in der Rechtsform einer GmbH ausgegliedert werden. Mit der Ausgliederung des Netzgeschäftes auf die Tochtergesellschaft (Netzgesellschaft) wird diese in die Stellung der EMI als Auftraggeber der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen einrücken und Vertragspartner des im Wege der Ausschreibung zu ermittelnden Dienstleisters werden. Die EMI wird das Vergabeverfahren im Auftrag der Netzgesellschaft bis zur Übertragung fortführen.
9. Die vorliegende Vergabebekanntmachung erfolgt freiwillig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass er mit Rücksicht auf die aktuelle, d. h. zum Zeitpunkt der Versendung dieser Vergabebekanntmachung, bestehende Beteiligungsstruktur (Minderheitsbeteiligung der kommunalen Gesellschafter) sowie mit Rücksicht auf das Nichtvorliegen besonderer oder ausschließlicher Rechte i. S. des § 98 Nr. 4 GWB nicht als öffentlicher (Sektoren-) Auftraggeber zu qualifizieren und daher nicht an das Kartellvergaberecht gebunden ist. Eine etwaige zukünftige Mehrheitsbeteiligung kommunaler Gesellschafter am Unternehmen des Auftraggebers spielt nach dessen Ansicht für den Fortgang des Vergabeverfahrens keine Rolle. Das vorliegende Vergabeverfahren wird gleichwohl in Anlehnung an §§ 97 ff. GWB und den Vorschriften der Sektorenverordnung durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Nachfolgend wird der Auftragsgegenstand stichwortartig zusammengefasst dargestellt. Eine genauere Beschreibung kann per E-Mail über die Kontaktstelle (siehe oben unter I.1)) angefordert werden. Durchführung zentraler Business-Prozesse:
— Durchführung der Abrechnungsprozesse für SLP-Kunden,
— Durchführung von Zählerstandsplausibilisierung und Protokollbearbeitung für SLP-Kunden,
— Durchführung des Forderungsmanagements und operative Steuerung des seitens EMI separat beauftragten Sperrdienstleisters,
— Durchführung Lieferantenwechsel Netz (GPKE- und GeLi-Prozesse),
Administration, Support und Weiterentwicklung der netzwirtschaftlichen Anwendung,
Implementierungs-/Migrationsprojekt der netzwirtschaftlichen Anwendung.
Mengentreiber:
Sparte Zählpunkte,
Strom SLP ca. 900 000,
Strom RLM ca. 5 900,
Gas SLP ca. 105 000,
Gas RLM ca. 500,
Service Anzahl (p.a.),
AR SLP Bezug ca. 880 000,
AR SLP Einspeiser ca. 45 000,
negative REMADV ca. 23 000,
Neuanlagen Einspeiser ca. 11 000,
Sperraufträge ca. 20 000,
Wiederinbetriebnahmen ca. 3 000,
telefonische Kontakte ca. 74 000,
schriftliche Kontakte ca. 124 000,
LW SLP Strom ca. 232 000,
LW RLM Strom ca. 1 400,
LW SLP Gas ca. 31 000,
LW RLM Gas ca. 200.
Menge oder Umfang:
Ca. 64 Mio. EUR bis ca. 100 Mio. EUR (darin enthalten sind Transitions-und Überführungskosten, Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit einschl. Verlängerung).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 64 000 000 💰
100 000 000 💰
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziff. II.2.3).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hierzu wird auf die „Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Die Unterlagen können bei der Kontaktstelle (siehe oben unter I.1) per E-Mail angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hierzu wird auf die „Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Die Unterlagen können bei der Kontaktstelle (siehe oben unter I.1) per E-Mail angefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hierzu wird auf die „Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Die Unterlagen können bei der Kontaktstelle (siehe oben unter I.1) per E-Mail angefordert werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Mitglieder von Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen. Weiter müssen sie einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Auftrags benennen. Bewerber-/Bietergemeinschaften, die sich erst nach Ablauf der Bewerberfrist gebildet haben, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder von Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen. Weiter müssen sie einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Auftrags benennen. Bewerber-/Bietergemeinschaften, die sich erst nach Ablauf der Bewerberfrist gebildet haben, werden nicht zum Verfahren zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Uwe Brandenstein, Abt. Einkauf
Internetadresse: www.eon-mitte.com🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird folgender weiterer Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird folgender weiterer Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 234-406821 (2013-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Der Auftraggeber unterlässt eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtauftragswert, weil dadurch eine Schädigung berechtigter geschäftlicher Interessen des erfolgreichen Bieters zu erwarten wäre. Konkret wäre durch die Angabe des Gesamtauftragswert eine Schädigung der berechtigten Interessen des erfolgreichen Bieters in Form von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu erwarten, weil der Gesamtauftragswert unter Umständen Rückschlüsse auf die Kalkulation des Bieters zuließe. Die Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien beinhalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers und werden aus diesem Grunde nicht veröffentlicht. Anderenfalls wäre eine Beeinträchtigung künftiger Wettbewerbe zu erwarten, die es jedoch zu vermeiden gilt.
Die vorliegende Vergabebekanntmachung erfolgt freiwillig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass er mit Rücksicht auf die aktuelle, d. h. zum Zeitpunkt der Versendung dieser Vergabebekanntmachung, bestehende Beteiligungsstruktur (Minderheitsbeteiligung der kommunalen Gesellschafter) sowie mit Rücksicht auf das Nichtvorliegen besonderer oder ausschließlicher Rechte i. S. des § 98 Nr. 4 GWB nicht als öffentlicher (Sektoren-) Auftraggeber zu qualifizieren und daher nicht an das Kartellvergaberecht gebunden ist. Eine etwaige zukünftige Mehrheitsbeteiligung kommunaler Gesellschafter am Unternehmen des Auftraggebers spielt nach dessen Ansicht für den Fortgang des Vergabeverfahrens keine Rolle. Das vorliegende Vergabeverfahren wird gleichwohl in Anlehnung an §§ 97 ff. GWB und den Vorschriften der Sektorenverordnung durchgeführt.
Der Auftraggeber unterlässt eine Veröffentlichung der Angaben zum Gesamtauftragswert, weil dadurch eine Schädigung berechtigter geschäftlicher Interessen des erfolgreichen Bieters zu erwarten wäre. Konkret wäre durch die Angabe des Gesamtauftragswert eine Schädigung der berechtigten Interessen des erfolgreichen Bieters in Form von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu erwarten, weil der Gesamtauftragswert unter Umständen Rückschlüsse auf die Kalkulation des Bieters zuließe. Die Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien beinhalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers und werden aus diesem Grunde nicht veröffentlicht. Anderenfalls wäre eine Beeinträchtigung künftiger Wettbewerbe zu erwarten, die es jedoch zu vermeiden gilt.
Die vorliegende Vergabebekanntmachung erfolgt freiwillig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass er mit Rücksicht auf die aktuelle, d. h. zum Zeitpunkt der Versendung dieser Vergabebekanntmachung, bestehende Beteiligungsstruktur (Minderheitsbeteiligung der kommunalen Gesellschafter) sowie mit Rücksicht auf das Nichtvorliegen besonderer oder ausschließlicher Rechte i. S. des § 98 Nr. 4 GWB nicht als öffentlicher (Sektoren-) Auftraggeber zu qualifizieren und daher nicht an das Kartellvergaberecht gebunden ist. Eine etwaige zukünftige Mehrheitsbeteiligung kommunaler Gesellschafter am Unternehmen des Auftraggebers spielt nach dessen Ansicht für den Fortgang des Vergabeverfahrens keine Rolle. Das vorliegende Vergabeverfahren wird gleichwohl in Anlehnung an §§ 97 ff. GWB und den Vorschriften der Sektorenverordnung durchgeführt.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2014/S 159-286756 (2014-08-19)