Vergabeverfahren Moselweinbahn

Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord)

Wettbewerbliche Vergabe gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im SPNV auf der RB 94 Bullay - Traben-Trarbach (Moselweinbahn), KBS 691, voraussichtlich im Zeitraum Dezember 2014 bis Dezember 2029 inkl. evtl. anfallender, für Fahrgäste geöffneter Überführungsfahrten auf der KBS 690 zu Werkstätten/Tankeinrichtungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-03 Auftragsbekanntmachung
2014-02-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 154.000 Zkm/a
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord)
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.spnv-nord.de 🌏
E-Mail: info@spnv-nord.de 📧
Telefon: +49 26130291700 📞
Fax: +49 26130291720 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-03 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 003-003343
ABl. S-Ausgabe: 3
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Name, Adresse und Kontaktstelle: Bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle sind Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen) per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg anzufordern. Die Unterlagen werden dem EVU in einem Anschreiben auf dem Postweg durch die in Ziffer I.1) benannte Stelle übermittelt und auf Wunsch vorab per E-Mail zugesandt. Diese Unterlagen enthalten auch Formblätter zur Einreichung des Teilnahmeantrages; diese Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Fassungen ist unzulässig, sofern in den Teilnahmeunterlagen nichts anderes geregelt ist. Die Teilnahmeunterlagen untergliedern sich wie folgt: Informationspapier zum Vergabegegenstand. — Anlage T.1 Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren, — Anlage T.2 Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand, — Anlage T.3 Erklärung über die Bietergemeinschaft, — Anlage T.4 Erklärung über die kartellrechtliche Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen, — Anlage T.5 Positionspapier der Kartellbehörden. Hinweis: Enthalten diese Bekanntmachung oder die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des EVU's Unklarheiten, so hat das EVU die AT nach vorgenanntem Verfahren unverzüglich nach Erkennen dieser Unklarheiten vor Abgabe des Antrages auf Teilnahme am Vergabeverfahren (Teilnahmeantrag) darauf hinzuweisen. Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu den Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Das EVU muss bei Abgabe des Teilnahmeantrags für die Dauer der Vergabeverfahren jeweils einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner benennen. Bietergemeinschaften müssen im Angebotsschreiben jeweils einen einzigen Ansprechpartner benennen. Die Teilnahmeanträge sowie etwaige nachträgliche Änderungen und Berichtigungen desselben müssen mit dem deutlichen Vermerk "Vergabeverfahren Moselweinbahn – Nicht öffnen" auf dem verschlossenen Umschlag in vollständiger Form, rechtsverbindlich unterschrieben bis zum Freitag, den 15.2.2013 um 12:00 Uhr bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sein. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der vorgenannten Teilnahmefrist eingehen, werden bei der Teilnehmerauswahl nicht berücksichtigt. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Teilnahmeanträge sind erforderlichenfalls mit Stempel/Vermerk "Vertraulich" zu kennzeichnen, wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie Telegramm, Fax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Änderungen des EVU an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen sind unzulässig. Hinweis: Der AT bittet, davon Abstand zu nehmen, eigene Unterlagen beizufügen, deren Vorlage bei Abgabe des Teilnahmeantrages gemäß dieser Bekanntmachung nicht ausdrücklich gefordert wird. Zu III.1) Bedingungen für den Auftrag: Allgemeine Anforderungen: Das EVU weist seine Eignung für die zu vergebende Leistung durch Vorlage der in Ziffer III aufgeführten Unterlagen und Erklärungen nach. Die Unterlagen und Erklärungen sind mit Abgabe des Antrags auf Teilnahme an dem Vergabeverfahren in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den EVU zu tragen. Die EVU tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Bei den in Ziffer III genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich nicht um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der AT prüft die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen. Dem AT steht es frei, auch nach Einreichung des Teilnahmeantrags Auskünfte einzuholen und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden. Teilnahmeanträge, die unvollständig eingereicht werden oder eine der vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. Der AT kann das EVU auffordern, die vorgelegten Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Nachweise gemäß Ziffer III dürfen – mit Ausnahme der Geschäftsberichte und des Jahresabschlusses inkl. Bestätigungsvermerk (vgl. III.2.2) – am Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 3 Monate sein. Der AT weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend unvollständige Teilnahmeanträge nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 16 Absatz 2, Absatz 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen werden können. Hinweis: Gemäß § 4 EBZugV gilt der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit als erbracht, wenn der Bieter eine juristische Person ist, die sich überwiegend im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, eines Landes, einer kommunalen Gebietskörperschaft oder eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften befindet. Dies gilt auch für Bieter, die sich unmittelbar oder mittelbar überwiegend im Eigentum eines Mitgliedstaates der Europäischen Union befinden. Es genügt in den oben aufgeführten Fällen als Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters. Die geforderte Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand wird jedoch von jedem Bieter für die Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt. Bietergemeinschaften: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder mit vollständigen Adressangaben aufgeführt sind, in der der für den Abschluss des Vertrages sowie für die Beantwortung von eventuellen Rückfragen zu den Angeboten bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem AT rechtsverbindlich vertritt sowie in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Für die o.g. Erklärung über die Bietergemeinschaft muss der Vordruck in Anlage T.3 verwendet werden. Bei Bildung von Bietergemeinschaften sind die Regelungen zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen zu beachten: Der AT muss Angebote ausschließen, bei denen EVU in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben; § 16 Abs. 3 lit. f VOL/A. Eine solche Verhaltensweise kann in der Missachtung kartellrechtlicher Verbote liegen. Bietergemeinschaften haben bei ihrer Bildung die kartellrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. Anlage T.5 Kartellrechtliche Beurteilung von Bietergemeinschaften bei Vergabe von Nahverkehrsleistungen). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot darzulegen, wie die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dazu ist das Formblatt in Anlage T.4 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen) zu verwenden. Der AT behält sich das Recht vor, in dieser Frage weitere Erkundigungen, auch bei Dritten, einzuholen. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Teilnahmefrist ist unzulässig. Bei Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft müssen die Nachweise und Erklärungen zur Zuverlässigkeit, zur kartellrechtlichen Zulässigkeit der Unternehmenskooperation und die kommunalverfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf der Moselweinbahn für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Es ist somit ausreichend, wenn einer der Partner die erforderlichen Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit und Fachkunde erbringt, sofern sichergestellt ist, dass dieser Partner innerhalb der Bietergemeinschaft für die betriebliche Umsetzung der Vertragspflichten allein verantwortlich ist. Zu IV 1.1) Verfahrensart: Die Leistungen werden nach den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) in Form eines Verhandlungsverfahrens vergeben. Es handelt sich um Vergaben von Aufträgen über nicht-prioritäre Dienstleistungen im Sinne der der Kategorie 18 des Anhangs I Teil B der VOL/A ("Eisenbahnen"); CPV 60210000. Es gelten daher die § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 (§ 1 EG Absatz 3 VOL/A in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren erfolgt in zwei Stufen: In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt der sog. Teilnahmewettbewerb, d.h. die Auswahl der Teilnehmer als Bewerber (im Folgenden EVU genannt) für das Vergabeverfahren. Die EVU bekunden ihr Interesse an der Erbringung dieser Leistungen durch fristgerechte Anträge unter Darlegung ihrer Qualifikation gegenüber dem AT. Der AT wird alle EVU für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens zulassen, die die Anforderungen dieser Bekanntmachung erfüllen. Die EVU werden anschließend über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Damit ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren mit einer oder mehreren Verhandlungsphasen. Darin werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten EVU die vorläufigen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wird ein erstes, noch indikatives Angebot erwartet, in dem auch Alternativen zu den geforderten Leistungsbestandteilen aufgezeigt und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen dargelegt werden. Anschließend werden die ausgewählten EVU einzeln zu einer ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Auf Grundlage der eingegangenen Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge der EVU (unter Ausweis der damit verbundenen Vorteilhaftigkeit für den AT) sollen die Verhandlungen mit den EVU geführt werden. Der AT ist berechtigt, in den Verhandlungen mit den EVU weitere Themen zu erörtern und zu verhandeln sowie externe Personen als Berater wie auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Bedarf hinzuzuziehen. Die genauen Verhandlungstermine werden zwischen dem AT und den EVU mindestens eine Woche vor den Verhandlungen vereinbart. Werden einzelnen Teilnehmern in den Verhandlungen wichtige Aufklärungen über den Inhalt der Vergabeunterlagen in ihrer vorläufigen Form gegeben, werden diese unverzüglich nach Ende der jeweiligen Verhandlung auch den übrigen Teilnehmern in schriftlicher Form mitgeteilt. Die Teilnehmer können sich hierzu schriftlich gegenüber dem AT äußern. Dieses Vorgehen kann zu mehreren Gesprächen in der ersten Verhandlungsrunde mit den Teilnehmern führen. Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Vergabeunterlagen durch den AT modifiziert und den Teilnehmern zeitnah zur Verfügung gestellt. Konzepte der EVU, die der Geheimhaltung im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses unterliegen, werden an die anderen Teilnehmer nicht weitergeleitet. Die EVU sind gehalten ihre Geschäftsgeheimnisse kenntlich zu machen. Dies gilt jedoch nicht für Vorschläge der EVU, die später in die Vergabeunterlagen einfließen. Auf Grundlage der den EVU nach Abschluss der Verhandlungen vorliegenden, modifizierten Vergabeunterlagen sind diese aufgefordert, jeweils ein erstes verbindliches Angebot für die zu vergebende Leistungen abzugeben. Damit ist die erste Verhandlungsrunde abgeschlossen. Der AT behält sich vor, bereits nach der ersten Verhandlungsrunde den Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste der vorliegenden Angebote zu erteilen oder den Kreis der Teilnehmer zu reduzieren. Damit wäre die zweite Stufe des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls, nach Ablauf der Vorinformationsfrist gemäß § 101a GWB, durch Zuschlagserteilung das Vergabeverfahren insgesamt abgeschlossen. Sollte nach der ersten Verhandlungsphase für den AT noch kein wirtschaftliches Angebot vorliegen, wird eine weitere Verhandlungsphase durchgeführt, die dem Ablauf der oben beschriebenen ersten Verhandlungsphase entspricht. Der AT wird die Verhandlungen beenden, wenn wirtschaftliche Angebote vorliegen bzw. das Vergabeverfahren aufheben, wenn spätestens nach Ablauf der zweiten Verhandlungsrunde keine wirtschaftlichen Angebote vorliegen sollten. Der AT beabsichtigt derzeit, den Verfahrensablauf in folgendem zeitlichen Rahmen durchzuführen: Erste Stufe: — Teilnahmewettbewerb mit Frist zur Einreichung der Teillnahmeanträge bis zum 15.2.2013 Zweite Sfufe: — Beginn des Verhandlungsverfahrens mit Versand der vorläufigen Vergabeunterlagen an die ausgewählten Bieter (EVU) am 4.3.2013, — Durchführung des Verhandlungsverfahrens mit maximal zwei Verhandlungsphasen und maximal zwei Aufforderungen zur Angebotsabgabe, bereits beim ersten Angebot mit Zuschlagsoption, im Zeitraum von ca. März - September 2013, — Abschluss des Verfahrens mit Zuschlagserteilung bis Ende November 2013. Der Zeitplan ist unverbindlich und kann durch den AT in dessen eigenen Ermessen und im erforderlichen Rahmen geändert werden. Kostenerstattung: Für das Bearbeiten und Einreichen der Teilnahmeanträge in der ersten Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb), für die Teilnahme an den Verhandlungen und das Einbringen von Verbesserungs- und Änderungsvorschlägen sowie für das Bearbeitung und Einreichen der Angebote in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) wird dem EVU keine Entschädigung gewährt. Hinweis: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Eine Rüge, die später als 14 Tage nach Kenntnis vom Rechtsverstoß erfolgt, ist nicht mehr unverzüglich. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Aufgabenträger, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wettbewerbliche Vergabe gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im SPNV auf der RB 94 Bullay - Traben-Trarbach (Moselweinbahn), KBS 691, voraussichtlich im Zeitraum Dezember 2014 bis Dezember 2029 inkl. evtl. anfallender, für Fahrgäste geöffneter Überführungsfahrten auf der KBS 690 zu Werkstätten/Tankeinrichtungen.
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Referenznummer: 2012036
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Cochem-Zell
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das EVU muss nachweisen, dass es über die zur Aufgabenerfüllung notwendige Zuverlässigkeit verfügt.
Das EVU erklärt im Teilnahmeantrag, dass es und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit gemäß § 1 EBZugV erfüllen.
Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus zu erklären oder darzulegen, dass die Teilnahme am Verhandlungsverfahren in Verbindung mit der Abgabe eines Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z.B. durch eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde oder ein Rechtsgutachten erfolgen, dass die Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an dem EVU mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall der kommunalen Minderheitsbeteiligung).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Das EVU erklärt im Teilnahmeantrag, dass:
— es finanziell leistungsfähig im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 2 AEG i.V.m. § 2 EBZugV ist,
— dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
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— dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden,
— dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet,
— dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind.
Das EVU erklärt in seinem Teilnahmeantrag weiter, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem EVU oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder waren. Für diese Erklärung ist das Formblatt in Anlage T.2 der Teilnahmeunterlagen (Erklärung über Beihilfen) zu verwenden.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Das EVU hat seinem Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren die Kopien des letzten Geschäftsberichts sowie des Jahresabschlusses (letztes, abgeschlossene Geschäftsjahr) inkl. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Lagebericht) beizufügen; dieser Nachweis ist zwingend beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen sein. Das EVU erklärt im Teilnahmeantrag, dass es über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) verfügt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss eine beglaubigte Kopie seiner Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Absatz 2 des AEG vorlegen.
Das EVU hat zwingend Auskunft über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV, u.a. auch bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperationen zu erteilen. Im Hinblick hierauf werden – z.B. bei Neugründung der bietenden Gesellschaft – die Erfahrungen und Referenzen der Gesellschafter als ausreichend anerkannt, wenn das EVU plausibel darlegt, dass die Erfahrungen tatsächlich in der neuen Gesellschaft genutzt werden können.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Aufgabenträger (AT) und das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) schließen einen Nettovertrag ab. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim EVU. Modifizierungen dieser Regelung sind als Ergebnis von Verhandlungen im Verfahren möglich. Der AT übernimmt weiter das Risiko der Entwicklung von Energiekosten auf der Basis statistischer Indizeentwicklungen. Die Infrastrukturkosten für fahrplanmäßig erbrachte Fahrten sind für das EVU durchlaufende Positionen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: AEG i.V.m. EBZugV

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-03-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Nielsen
Internetadresse: www.spnv-nord.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-14 📅
Datum des Endes: 2029-12-09 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012036
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Name, Adresse und Kontaktstelle:
Bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle sind Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen) per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg anzufordern. Die Unterlagen werden dem EVU in einem Anschreiben auf dem Postweg durch die in Ziffer I.1) benannte Stelle übermittelt und auf Wunsch vorab per E-Mail zugesandt.
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Diese Unterlagen enthalten auch Formblätter zur Einreichung des Teilnahmeantrages; diese Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Fassungen ist unzulässig, sofern in den Teilnahmeunterlagen nichts anderes geregelt ist.
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Die Teilnahmeunterlagen untergliedern sich wie folgt:
Informationspapier zum Vergabegegenstand.
— Anlage T.1 Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren,
— Anlage T.2 Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand,
— Anlage T.3 Erklärung über die Bietergemeinschaft,
— Anlage T.4 Erklärung über die kartellrechtliche Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen,
— Anlage T.5 Positionspapier der Kartellbehörden.
Hinweis: Enthalten diese Bekanntmachung oder die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des EVU's Unklarheiten, so hat das EVU die AT nach vorgenanntem Verfahren unverzüglich nach Erkennen dieser Unklarheiten vor Abgabe des Antrages auf Teilnahme am Vergabeverfahren (Teilnahmeantrag) darauf hinzuweisen. Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu den Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
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Das EVU muss bei Abgabe des Teilnahmeantrags für die Dauer der Vergabeverfahren jeweils einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner benennen. Bietergemeinschaften müssen im Angebotsschreiben jeweils einen einzigen Ansprechpartner benennen.
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Die Teilnahmeanträge sowie etwaige nachträgliche Änderungen und Berichtigungen desselben müssen mit dem deutlichen Vermerk "Vergabeverfahren Moselweinbahn – Nicht öffnen" auf dem verschlossenen Umschlag in vollständiger Form, rechtsverbindlich unterschrieben bis zum Freitag, den 15.2.2013 um 12:00 Uhr bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sein. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der vorgenannten Teilnahmefrist eingehen, werden bei der Teilnehmerauswahl nicht berücksichtigt.
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Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Teilnahmeanträge sind erforderlichenfalls mit Stempel/Vermerk "Vertraulich" zu kennzeichnen, wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie Telegramm, Fax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
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Änderungen des EVU an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen sind unzulässig.
Hinweis:
Der AT bittet, davon Abstand zu nehmen, eigene Unterlagen beizufügen, deren Vorlage bei Abgabe des Teilnahmeantrages gemäß dieser Bekanntmachung nicht ausdrücklich gefordert wird.
Zu III.1) Bedingungen für den Auftrag:
Allgemeine Anforderungen:
Das EVU weist seine Eignung für die zu vergebende Leistung durch Vorlage der in Ziffer III aufgeführten Unterlagen und Erklärungen nach. Die Unterlagen und Erklärungen sind mit Abgabe des Antrags auf Teilnahme an dem Vergabeverfahren in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den EVU zu tragen. Die EVU tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
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Bei den in Ziffer III genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich nicht um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der AT prüft die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen. Dem AT
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steht es frei, auch nach Einreichung des Teilnahmeantrags Auskünfte einzuholen und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden. Teilnahmeanträge, die unvollständig eingereicht werden oder eine der vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. Der AT kann das EVU auffordern, die vorgelegten Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
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Die Nachweise gemäß Ziffer III dürfen – mit Ausnahme der Geschäftsberichte und des Jahresabschlusses inkl. Bestätigungsvermerk (vgl. III.2.2) – am Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 3 Monate sein.
Der AT weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend unvollständige Teilnahmeanträge nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 16 Absatz 2, Absatz 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen werden können.
Gemäß § 4 EBZugV gilt der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit als erbracht, wenn der Bieter eine juristische Person ist, die sich überwiegend im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, eines Landes, einer kommunalen Gebietskörperschaft oder eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften befindet. Dies gilt auch für Bieter, die sich unmittelbar oder mittelbar überwiegend im Eigentum eines Mitgliedstaates der Europäischen Union befinden. Es genügt in den oben aufgeführten Fällen als Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters. Die geforderte Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand wird jedoch von jedem Bieter für die Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt.
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Bietergemeinschaften:
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder mit vollständigen Adressangaben aufgeführt sind, in der der für den Abschluss des Vertrages sowie für die Beantwortung von eventuellen Rückfragen zu den Angeboten bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem AT rechtsverbindlich vertritt sowie in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Für die o.g. Erklärung über die Bietergemeinschaft muss der Vordruck in Anlage T.3 verwendet werden.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften sind die Regelungen zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen zu beachten:
Der AT muss Angebote ausschließen, bei denen EVU in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben; § 16 Abs. 3 lit. f VOL/A. Eine solche Verhaltensweise kann in der Missachtung kartellrechtlicher Verbote liegen. Bietergemeinschaften haben bei ihrer Bildung die kartellrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. Anlage T.5 Kartellrechtliche Beurteilung von Bietergemeinschaften bei Vergabe von Nahverkehrsleistungen). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot darzulegen, wie die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dazu ist das Formblatt in Anlage T.4 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen) zu verwenden. Der AT behält sich das Recht vor, in dieser Frage weitere Erkundigungen, auch bei Dritten, einzuholen.
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Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Teilnahmefrist ist unzulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft müssen die Nachweise und Erklärungen zur Zuverlässigkeit, zur kartellrechtlichen Zulässigkeit der Unternehmenskooperation und die kommunalverfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf der Moselweinbahn für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Es ist somit ausreichend, wenn einer der Partner die erforderlichen Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit und Fachkunde erbringt, sofern sichergestellt ist, dass dieser Partner innerhalb der Bietergemeinschaft für die betriebliche Umsetzung der Vertragspflichten allein verantwortlich ist.
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Zu IV 1.1) Verfahrensart:
Die Leistungen werden nach den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) in Form eines Verhandlungsverfahrens vergeben. Es handelt sich um Vergaben von Aufträgen über nicht-prioritäre Dienstleistungen im Sinne der der Kategorie 18 des Anhangs I Teil B der VOL/A ("Eisenbahnen"); CPV 60210000. Es gelten daher die § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 (§ 1 EG Absatz 3 VOL/A in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV).
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Das Vergabeverfahren erfolgt in zwei Stufen:
In der ersten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt der sog. Teilnahmewettbewerb, d.h. die Auswahl der Teilnehmer als Bewerber (im Folgenden EVU genannt) für das Vergabeverfahren.
Die EVU bekunden ihr Interesse an der Erbringung dieser Leistungen durch fristgerechte Anträge unter Darlegung ihrer Qualifikation gegenüber dem AT.
Der AT wird alle EVU für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens zulassen, die die Anforderungen dieser Bekanntmachung erfüllen.
Die EVU werden anschließend über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Damit ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen.
In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren mit einer oder mehreren Verhandlungsphasen.
Darin werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten EVU die vorläufigen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Auf dieser Grundlage wird ein erstes, noch indikatives Angebot erwartet, in dem auch Alternativen zu den geforderten Leistungsbestandteilen aufgezeigt und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen dargelegt werden.
Anschließend werden die ausgewählten EVU einzeln zu einer ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Auf Grundlage der eingegangenen Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge der EVU (unter Ausweis der damit verbundenen Vorteilhaftigkeit für den AT) sollen die Verhandlungen mit den EVU geführt werden. Der AT ist berechtigt, in den Verhandlungen mit den EVU weitere Themen zu erörtern und zu verhandeln sowie externe Personen als Berater wie auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Bedarf hinzuzuziehen. Die genauen Verhandlungstermine werden zwischen dem AT und den EVU mindestens eine Woche vor den Verhandlungen vereinbart.
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Werden einzelnen Teilnehmern in den Verhandlungen wichtige Aufklärungen über den Inhalt der Vergabeunterlagen in ihrer vorläufigen Form gegeben, werden diese unverzüglich nach Ende der jeweiligen Verhandlung auch den übrigen Teilnehmern in schriftlicher Form mitgeteilt. Die Teilnehmer können sich hierzu schriftlich gegenüber dem AT äußern. Dieses Vorgehen kann zu mehreren Gesprächen in der ersten Verhandlungsrunde mit den Teilnehmern führen.
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Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Vergabeunterlagen durch den AT modifiziert und den Teilnehmern zeitnah zur Verfügung gestellt. Konzepte der EVU, die der Geheimhaltung im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses unterliegen, werden an die anderen Teilnehmer nicht weitergeleitet. Die EVU sind gehalten ihre Geschäftsgeheimnisse kenntlich zu machen. Dies gilt jedoch nicht für Vorschläge der EVU, die später in die Vergabeunterlagen einfließen.
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Auf Grundlage der den EVU nach Abschluss der Verhandlungen vorliegenden, modifizierten Vergabeunterlagen sind diese aufgefordert, jeweils ein erstes verbindliches Angebot für die zu vergebende Leistungen abzugeben. Damit ist die erste Verhandlungsrunde abgeschlossen.
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Der AT behält sich vor, bereits nach der ersten Verhandlungsrunde den Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste der vorliegenden Angebote zu erteilen oder den Kreis der Teilnehmer zu reduzieren.
Damit wäre die zweite Stufe des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls, nach Ablauf der Vorinformationsfrist gemäß § 101a GWB, durch Zuschlagserteilung das Vergabeverfahren insgesamt abgeschlossen.
Sollte nach der ersten Verhandlungsphase für den AT noch kein wirtschaftliches Angebot vorliegen, wird eine weitere Verhandlungsphase durchgeführt, die dem Ablauf der oben beschriebenen ersten Verhandlungsphase entspricht.
Der AT wird die Verhandlungen beenden, wenn wirtschaftliche Angebote vorliegen bzw. das Vergabeverfahren aufheben, wenn spätestens nach Ablauf der zweiten Verhandlungsrunde keine wirtschaftlichen Angebote vorliegen sollten.
Der AT beabsichtigt derzeit, den Verfahrensablauf in folgendem zeitlichen Rahmen durchzuführen:
Erste Stufe:
— Teilnahmewettbewerb mit Frist zur Einreichung der Teillnahmeanträge bis zum 15.2.2013
Zweite Sfufe:
— Beginn des Verhandlungsverfahrens mit Versand der vorläufigen Vergabeunterlagen an die ausgewählten Bieter (EVU) am 4.3.2013,
— Durchführung des Verhandlungsverfahrens mit maximal zwei Verhandlungsphasen und maximal zwei Aufforderungen zur Angebotsabgabe, bereits beim ersten Angebot mit Zuschlagsoption, im Zeitraum von ca. März - September 2013,
— Abschluss des Verfahrens mit Zuschlagserteilung bis Ende November 2013.
Der Zeitplan ist unverbindlich und kann durch den AT in dessen eigenen Ermessen und im erforderlichen Rahmen geändert werden.
Kostenerstattung: Für das Bearbeiten und Einreichen der Teilnahmeanträge in der ersten Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb), für die Teilnahme an den Verhandlungen und das Einbringen von Verbesserungs- und Änderungsvorschlägen sowie für das Bearbeitung und Einreichen der Angebote in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) wird dem EVU keine Entschädigung gewährt.
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Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Eine Rüge, die später als 14 Tage nach Kenntnis vom Rechtsverstoß erfolgt, ist nicht mehr unverzüglich.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Aufgabenträger, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2013/S 003-003343 (2013-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 31 350 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: t.nielsen@spnv-nord.de 📧
Telefon: +49 26130291726 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 026-041741
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 3-003343
ABl. S-Ausgabe: 26

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bullay – Traben-Trarbach.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (95)
2. Qualität (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-11 📅
Name: Rhenus Veniro GmbH & Co. KG
Postanschrift: Homberger Straße 113
Postort: Moers
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Nielsen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Quelle: OJS 2014/S 026-041741 (2014-02-04)