Abschluss von 2 öffentlich-rechtlichen Einbindungsvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Einbindungsvereinbarung für jedes Los) über die personelle Besetzung der von der Auftraggeberin kostenlos inkl. Bestückung / Wartung zur Verfügung gestellten Krankenkraftwagen (KTW) bei gleichzeitiger Gestellung der erforderlichen Räumlichkeiten durch den Auftraggeberin zur Durchführung von Aufgaben des Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 2 RettG NRW im Stadtgebiet Lüdenscheid und in dem Rettungswachenbereich südlicher Märkischen Kreis. Durch den Auftragnehmer ist gegen eine pauschale Vergütung der je Los vorgesehene KTW gemäß §§ 4, 5 RettG NRW personell zu besetzen und einzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsatz von Krankenwagen
Menge oder Umfang:
In jedem der ausgeschriebenen Lose ist der Auftragnehmer verpflichtet, die personelle Besetzung gemäß §§ 4, 5 RettG NRW in den vorgesehenen Dienst- und Betriebszeiten für die Dauer der Vertragslaufzeit sicherzustellen und mit dem zur Verfügung gestellten Rettungsmittel KTW Krankentransporte gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW durchzuführen. Die Lose unterscheiden sich in den vorgesehenen Dienst- und Betriebszeiten. Näheres ergibt sich nachfolgend aus den Angaben zu den Losen sowie aus der Leistungsbeschreibung.
In jedem der ausgeschriebenen Lose ist der Auftragnehmer verpflichtet, die personelle Besetzung gemäß §§ 4, 5 RettG NRW in den vorgesehenen Dienst- und Betriebszeiten für die Dauer der Vertragslaufzeit sicherzustellen und mit dem zur Verfügung gestellten Rettungsmittel KTW Krankentransporte gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW durchzuführen. Die Lose unterscheiden sich in den vorgesehenen Dienst- und Betriebszeiten. Näheres ergibt sich nachfolgend aus den Angaben zu den Losen sowie aus der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsatz von Krankenwagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lüdenscheid
Postanschrift: Rathausplatz 2
Postleitzahl: 58507
Postort: Lüdenscheid
Kontakt
Internetadresse: http://www.luedenscheid.de🌏
Fax: +49 23511065282 📠
Abschluss von 2 öffentlich-rechtlichen Einbindungsvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Einbindungsvereinbarung für jedes Los) über die personelle Besetzung der von der Auftraggeberin kostenlos inkl. Bestückung / Wartung zur Verfügung gestellten Krankenkraftwagen (KTW) bei gleichzeitiger Gestellung der erforderlichen Räumlichkeiten durch den Auftraggeberin zur Durchführung von Aufgaben des Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 2 RettG NRW im Stadtgebiet Lüdenscheid und in dem Rettungswachenbereich südlicher Märkischen Kreis. Durch den Auftragnehmer ist gegen eine pauschale Vergütung der je Los vorgesehene KTW gemäß §§ 4, 5 RettG NRW personell zu besetzen und einzusetzen.
Abschluss von 2 öffentlich-rechtlichen Einbindungsvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Einbindungsvereinbarung für jedes Los) über die personelle Besetzung der von der Auftraggeberin kostenlos inkl. Bestückung / Wartung zur Verfügung gestellten Krankenkraftwagen (KTW) bei gleichzeitiger Gestellung der erforderlichen Räumlichkeiten durch den Auftraggeberin zur Durchführung von Aufgaben des Krankentransports i.S.v. § 2 Abs. 2 RettG NRW im Stadtgebiet Lüdenscheid und in dem Rettungswachenbereich südlicher Märkischen Kreis. Durch den Auftragnehmer ist gegen eine pauschale Vergütung der je Los vorgesehene KTW gemäß §§ 4, 5 RettG NRW personell zu besetzen und einzusetzen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 1
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 1 umfasst die personelle Besetzung eines 24 Std.-KTW täglich an 365 Tagen im Jahr bei kostenfreier Gestellung des Rettungsmittels (KTW) und der für die Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten in der Rettungswache der…
… Auftraggeberin.Dienstbeginn ist jeweils morgens um 8:00 Uhr.Die gem. §§ 4, 5 RettG NRW qualifizierte personelle Besetzung des Rettungsmittels ist durch den Auftragnehmer jederzeit d.h. durchgehend und vollumfänglich während der Vertragsdauer sicherzustellen.
… Auftraggeberin.
Dienstbeginn ist jeweils morgens um 8:00 Uhr.
Die gem. §§ 4, 5 RettG NRW qualifizierte personelle Besetzung des Rettungsmittels ist durch den Auftragnehmer jederzeit d.h. durchgehend und vollumfänglich während der Vertragsdauer sicherzustellen.
Menge oder Umfang: Der je Los vorgesehene Leistungsumfang umfasst jeweils die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gem. § 2 Abs. 2 RettG NRW sowie ausnahmsweise die Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 1 RettG NRW im Rahmen eines sog. first-responder-Einsatzes. Der Leistungserbringer stellt die Abdeckung des Bedarfs innerhalb der vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten durch die Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze durch. Während der Betriebs- und Vorhaltezeiten ist die gem. §§ 4, 5 RettG NRW sowie gem. den Vorgaben der Leistungsbeschreibung vorgeschriebene Besetzung und Einsatzbereitschaft der Rettungsmittel vom Leistungserbringer jederzeit vollumfänglich sicherzustellen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Näheres ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung und der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 2
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 2 umfasst die personelle Besetzung eines KTW im Umfang von 8 Stunden wochentags, d.h. von montags bis freitags mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen, jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr bei kostenfreier Gestellung des Rettungsmittels (KTW) und der für die Leistungserbringung erforderlichen Räumlichkeiten in der Rettungswache der…
… Auftraggeberin.Die gem. §§ 4, 5 RettG NRW qualifizierte personelle Besetzung des Rettungsmittels ist durch den Auftragnehmer jederzeit d.h. durchgehend und vollumfänglich während der Vertragsdauer sicherzustellen.
… Auftraggeberin.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag über den 31.12.2016 hinaus durch einseitige Erklärung einmalig um weitere 6 Monate bis zum 30.6.2017 zu verlängern (Optionszeitraum).
In diesem Fall hat er den Auftragnehmer bis spätestens zum 31.9.2016 über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen.
Referenznummer: 37.4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüdenscheid, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Anlage:"Eignungsnachweise" sind mit dem Angebot vorzulegen:
1.1 Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
1.2 Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) für juristische Personen bzw. Personenvereinigungen oder bei Einzelunternehmern für die natürliche Person in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
1.3 Unterzeichnete Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A im Original;
1.4 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen in Kopie, Hinweis: die Vorlage einer „Bescheinigung in Steuersachen“ reicht aus (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
1.4 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen in Kopie, Hinweis: die Vorlage einer „Bescheinigung in Steuersachen“ reicht aus (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
1.5 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, aus der hervorgeht, dass Mitarbeiter / innen dort versichert sind und keine Beitragsrückstände bestehen in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
1.5 gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, aus der hervorgeht, dass Mitarbeiter / innen dort versichert sind und keine Beitragsrückstände bestehen in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate);
1.6 Unterzeichnete Erklärung gemäß Anlage Erklärung nach dem TVgG NRW im Original
** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Ausschreibungsbedingungen einzureichen; gemäß § 8 Abs. 1 TVgG NRW ist der Hinweis nach Ziff 1.6 auch für Nachunternehmer vorzulegen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Ausschreibungsbedingungen einzureichen; gemäß § 8 Abs. 1 TVgG NRW ist der Hinweis nach Ziff 1.6 auch für Nachunternehmer vorzulegen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
c) eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A bleibt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Anlage:"Eignungsnachweise" sind mit dem Angebot vorzulegen:
2.1 Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000,- EUR gegen Personenschäden, 500 000,- EUR gegen Sachschäden und 50 000,- EUR gegen Vermögensschäden;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000,- EUR gegen Personenschäden, 500 000,- EUR gegen Sachschäden und 50 000,- EUR gegen Vermögensschäden;
Hinweis: die 3 Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist;
2.2 Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage einer sog. Eigenkapitalbescheinigung über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in Kopie;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2 Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage einer sog. Eigenkapitalbescheinigung über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in Kopie;
** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Ausschreibungsbedingungen einzureichen;
c) eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A bleibt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß Anlage:"Eignungsnachweise" sind mit dem Angebot vorzulegen:
3.1 (Referenz-) Liste über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind d.h. die Durchführung von Krankentransportdienstleistungen i.S.v. § 2 Abs. 2 RettG NRW und / oder Leistungen der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 1 RettG NRW betreffen, unter Angabe des Vorhalteumfangs, der Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers gemäß Anlage „Referenzliste“.
3.1 (Referenz-) Liste über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind d.h. die Durchführung von Krankentransportdienstleistungen i.S.v. § 2 Abs. 2 RettG NRW und / oder Leistungen der Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 1 RettG NRW betreffen, unter Angabe des Vorhalteumfangs, der Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers gemäß Anlage „Referenzliste“.
** Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Ausschreibungsbedingungen einzureichen;
c) eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A bleibt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung mit einem Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigtem Vertreter (siehe im Einzelnen Vergabeunterlagen).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die erforderliche fachliche Qualifikation der personellen Besetzung der KTW zur Wahrnehmung von Aufgaben des Krankentransports richtet sich nach § 4 RettG NRW.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Lüdenscheid, Der Bürgermeister, Fachdienst Feuer- und Rettungswache, Dukatenweg 2-4, 58507 Lüdenscheid
Herrn Frank Reinshagen
Internetadresse: www.luedenscheid.de🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37.4
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen --Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
" § 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...).
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...)
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...)
§ 114 Entscheidung der Vergabekamnmer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)".
***Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
***Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 046-074456 (2013-03-01)
Ergänzende Angaben (2013-03-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüdenscheid
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-29 📅
Name: Falck Krankentransport Herzig GmbH
Postanschrift: An den Kirchen 26-28
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland 🇩🇪