Verhandlungsverfahren Hauptuntersuchung Eisenbahnfahrzeuge

Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH

Durchführung von Hauptuntersuchungen gemäß § 32 EBO in Bezug auf 12 Dieseltriebfahrzeuge (Bombardier Talent BR 643) in den Jahren 2014 bis 2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Menge oder Umfang: Zwölf Hauptuntersuchungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
Postanschrift: An der Regiobahn 15
Postleitzahl: 40822
Postort: Mettmann
Kontakt
Internetadresse: http://www.regio-bahn.de 🌏
E-Mail: hu@regio-bahn.de 📧
Fax: +49 2104305105 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 127-218243
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 59-097989
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
(1) Die Hauptuntersuchungen können nicht am Werkstattstandort in Mettmann durchgeführt werden. Der Ort der Erbringung der Hauptuntersuchung ergibt sich daher aus dem Angebot des künftigen Auftragnehmers. Entsprechend wurde oben unter Ziffer II.1.2 der Werkstattstandort des künftigen Auftragnehmers als Leistungsort angegeben. (2) Dieses Verfahren wird nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) , dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW ) vom 10.02.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 08.04.2013 durchgeführt. (3) Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren durchgeführt. Dabei wird kein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Verhandlungen werden allen Bewerbern angeboten, die die Unterlagen rechtzeitig abfordern. Ziel der Verhandlungen ist es Optiminerungsmöglichkeiten und Einsparpotentiale zu ermitteln. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in der Zeit vom 22. bis zum 26.07.2013 stattfinden. Die Eignung ist mit dem Angebot darzulegen. Weitergehende Bestimmungen finden sich in den Vergabeunterlagen. (4) Das Angebot ist rechtsverbindlich unterschrieben und vollständig sowie einschließlich aller zugehörigen Unterlagen - in fünf identischen Exemplaren (ein Original und vier als solche gekennzeichnete Kopien) und - in einem verschlossenen Umschlag innerhalb der Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1.) genannten Auftraggeber einzureichen. Der verschlossene Umschlag ist außen deutlich mit dem Vermerk „Angebot Verhandlungsverfahren Hauptuntersuchung Eisenbahnfahrzeuge – Nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die eben aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist. Weitergehende Bestimmungen zur Form der Angebote finden sich in den Vergabeunterlagen. (5) Für die Bewerber besteht die Möglichkeit, Einblick in die vollständigen Fahrzeugdokumentationen und darüber hinaus zwei nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Fahrzeuge (ein Fahrzeug aus der alten, ein Fahrzeug aus der neuen Serie, jeweils nach dem Zufallsprinzip ausgewählt) am Werkstattstandort Mettmann auf der Grube und mit Hilfe eines Dacharbeitsstandes in Augenschein zu nehmen. Soweit die Bieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, haben sie dies bis zum 15.07.2013, 12.00 Uhr bei der oben benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Der Auftraggeber vereinbart anschließend mit dem Bieter einen individuellen Besichtigungstermin. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der Zeit vom 15. bis zum 21.07.2013 stattfinden. (6) Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Verhandlungsgespräche Optionen vorgesehen werden. Soweit oben unter Ziff. II.2.2) dieser Bekanntmachung "Nein" angegeben wurde, ist dies aus dem Grund erfolgt, dass gegenwärtig noch offen ist, ob in den Vertragsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet werden, Optionen vorgesehen sein werden. (7) Als Bindefrist ist gegenwärtig der 15.11.2013 vorgesehen. Ein Eintrag unter Ziff. IV.3.7 ist nicht erfolgt, weil das Formular diesen Eintrag nicht zuließ. (8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote 04.09.2013, 12:00 Uhr; Vertreter der Bieter sind nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen, § 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A. Ein Eintrag unter Ziff. IV.3.8 dieser Bekanntmachung konnte nicht erfolgen, da dies das Formular nicht zuließ.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Hauptuntersuchungen gemäß § 32 EBO in Bezug auf 12 Dieseltriebfahrzeuge (Bombardier Talent BR 643) in den Jahren 2014 bis 2016.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werkstatt des künftigen Auftragnehmers

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die für die Führung des Betriebes geltenden Rechtsvorschriften einhält.
Um die diesbezügliche Prüfung zu ermöglichen, legen die Bieter mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise vor:
a) Eigenerklärung darüber, ob gegen eine für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellte Person (Geschäftsführer, Vorstand) eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen.
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b) Eigenerklärung darüber, ob gegen den Bieter eine Eintragung nach § 149 Abs. 2 GewO vorliegt.
Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern vorlegen, in denen die genannten Verstöße registriert sind.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
c) Eigenerklärung, in der die Beteiligungsverhältnisse an ihrem Unternehmen dargestellt werden.
d) Eigenerklärung darüber, ob bis zur Abgabe des Angebotes die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt wurden und ob fällige Steuerrückstände bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach Einschätzung des Auftraggebers der Bieter für die Aufnahme und ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Die Bieter haben Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch die nachfolgenden Angaben, Erklärungen bzw. die Vorlage der nachfolgenden Dokumente nachzuweisen:
a) Vorlage des gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichtes (soweit vorhanden) des letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bieters,
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oder, hierzu nachrangig, soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
- Eigenerklärung, dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
- Vorlage einer Vermögensübersicht sowie einer Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
(ii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
(iii) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
(iv) Ergebnis des Unternehmens,
Soweit sich aus der Vermögensübersicht sowie der Einnahmen-Überschussrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben in einer Eigenerklärung zu machen.
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Ist der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, haben die Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf das dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangene Geschäftsjahr. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit die Unterlagen nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern freiwillig erstellt werden.
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b) Vorlage einer Eigenerklärung, ob über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und ob er sich in Liquidation befindet.
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c) Vorlage der Eigenerklärung darüber, ob bis zur Abgabe des Angebotes die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt wurden und ob fällige Steuerrückstände bestehen.
Beruft der Bieter sich zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle als Mindestbedingung die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen als Mindestbedingung durch eine nicht einseitig auflösbare Vereinbarung zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ein Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der Hauptuntersuchungen erforderlich sind. Es muss des Weiteren anzunehmen sein, dass er über das zur Durchführung der Hauptuntersuchung erforderliche Personal und die notwendige technische Ausrüstung verfügt.
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Die Bieter haben ihre Fachkunde und ihre personelle bzw. technische Leistungsfähigkeit durch folgende Angaben, Dokumente und Erklärungen nachzuweisen:
a) Vorlage von Referenzen über die von ihnen in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist durchgeführten Hauptuntersuchungen gemäß § 32 EBO an in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Eisenbahnfahrzeugen. Die Durchführung derartiger Hauptuntersuchungen in jedem der Jahre ist nicht Voraussetzung für die Feststellung der Fachkunde. Anzugeben sind der Fahrzeugtyp, die Leistungszeit und der Auftraggeber. Sind die dargestellten Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung, den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen.
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b) Angabe des von ihnen in dem oben genannten Zeitraum durch die Durchführung von Hauptuntersuchungen an Eisenbahnfahrzeugen nach § 32 EBO erwirtschafteten Gesamtumsatzes nach Geschäftsjahren.
Die unter lit. a) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Der Gesamtumsatz des Bieters mit der Durchführung von Hauptuntersuchungen (lit. b)) ist durch Eigenerklärung darzustellen.
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Verweisen die Bieter zum Nachweis ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so haben sie als Mindestbedingung die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus haben sie als Mindestbedingung durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass Sie tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen können.
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Mindeststandards:
Als Mindestbedingung für die Fachkunde ist von den Bietern nachzuweisen, dass sie in den letzten zehn Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist insgesamt mindestens eine Hauptuntersuchung an einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug der Typserien Bombardier Talent BR 643/644 nach Maßgabe des § 32 EBO vorgenommen haben.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheit in Höhe von 5 % des rechnerischen Gesamtpreises
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 (TVgG-NRW) und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung vom 08.04.2013 (RVO TVgG NRW) zu verpflichten:
(i) im Rahmen der Tariftreue ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen. Im Rahmen der Verpflichtungserklärung müssen die Bieter die Art der tariflichen Bindung ihres Unternehmens sowie die gezahlte Höhe der Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten angeben.
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Die Bieter haben sich des Weiteren zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 /BGBl. I, S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre regulär Beschäftigten.
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Die Bieter haben sich außerdem zu verpflichten, ihre Nachunternehmer sorgfältig auszuwählen und sich von ihren von ihnen beauftragen Nachunternehmen oder beauftragten Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung in den beiden vorgenannten Sinnen abgeben zu lassen. Die Verpflichtung gilt entsprechend auch in Bezug auf alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers, sowie für alle weiteren Nachunternehmer der Nachunternehmer;
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(ii) im Hinblick auf die ILO-Kernarbeitsnormen - den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind;
(iii) im Rahmen der Frauen- bzw. Familienförderung, sofern sie regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmer/innen beschäftigen, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Die Bieter müssen dazu – in Abhängigkeit Ihrer Unternehmensgröße aus einem Katalog von 19 Maßnahmen 2 bis 4 verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der Frauenförderung auswählen.
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Hierzu haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben:
(i) Eigene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 4 TVgG NRW ; entsprechende Verpflichtungserklärung/en von Nachunternehmern und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind;
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(ii) Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 18 TVgG NRW;
(iii) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß § 19 TVgG NRW.
Die Inhalte der Erklärungen werden als besondere Vertragsbedingungen zum Gegenstand des Vertragsschlusses. Nähere Regelungen zu den besonderen Bedingungen enthalten die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung auf das Konto des Auftraggebers bei der Kreissparkasse Düsseldorf,
Konto-Nr. 2010312
BLZ 301 502 00
IBAN: DE13_3015_0200_0002_0103_12
BIC: WELADED1KSD
Stichwort: HU Verhandlungsverfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Stefan Stach
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-08-05 📅
Datum des Endes: 2016-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-23 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 59-097989
Zusätzliche Informationen
(1) Die Hauptuntersuchungen können nicht am Werkstattstandort in Mettmann durchgeführt werden. Der Ort der Erbringung der Hauptuntersuchung ergibt sich daher aus dem Angebot des künftigen Auftragnehmers. Entsprechend wurde oben unter Ziffer II.1.2 der Werkstattstandort des künftigen Auftragnehmers als Leistungsort angegeben.
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(2) Dieses Verfahren wird nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) , dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW ) vom 10.02.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 08.04.2013 durchgeführt.
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(3) Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren durchgeführt. Dabei wird kein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Verhandlungen werden allen Bewerbern angeboten, die die Unterlagen rechtzeitig abfordern. Ziel der Verhandlungen ist es Optiminerungsmöglichkeiten und Einsparpotentiale zu ermitteln. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in der Zeit vom 22. bis zum 26.07.2013 stattfinden. Die Eignung ist mit dem Angebot darzulegen. Weitergehende Bestimmungen finden sich in den Vergabeunterlagen.
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(4) Das Angebot ist rechtsverbindlich unterschrieben und vollständig sowie einschließlich aller zugehörigen Unterlagen
- in fünf identischen Exemplaren (ein Original und vier als solche gekennzeichnete Kopien) und
- in einem verschlossenen Umschlag
innerhalb der Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1.) genannten Auftraggeber einzureichen. Der verschlossene Umschlag ist außen deutlich mit dem Vermerk „Angebot Verhandlungsverfahren Hauptuntersuchung Eisenbahnfahrzeuge – Nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die eben aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist. Weitergehende Bestimmungen zur Form der Angebote finden sich in den Vergabeunterlagen.
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(5) Für die Bewerber besteht die Möglichkeit, Einblick in die vollständigen Fahrzeugdokumentationen und darüber hinaus zwei nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Fahrzeuge (ein Fahrzeug aus der alten, ein Fahrzeug aus der neuen Serie, jeweils nach dem Zufallsprinzip ausgewählt) am Werkstattstandort Mettmann auf der Grube und mit Hilfe eines Dacharbeitsstandes in Augenschein zu nehmen. Soweit die Bieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, haben sie dies bis zum 15.07.2013, 12.00 Uhr bei der oben benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Der Auftraggeber vereinbart anschließend mit dem Bieter einen individuellen Besichtigungstermin. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der Zeit vom 15. bis zum 21.07.2013 stattfinden.
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(6) Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Verhandlungsgespräche Optionen vorgesehen werden. Soweit oben unter Ziff. II.2.2) dieser Bekanntmachung "Nein" angegeben wurde, ist dies aus dem Grund erfolgt, dass gegenwärtig noch offen ist, ob in den Vertragsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendet werden, Optionen vorgesehen sein werden.
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(7) Als Bindefrist ist gegenwärtig der 15.11.2013 vorgesehen. Ein Eintrag unter Ziff. IV.3.7 ist nicht erfolgt, weil das Formular diesen Eintrag nicht zuließ.
(8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote 04.09.2013, 12:00 Uhr; Vertreter der Bieter sind nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen, § 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A. Ein Eintrag unter Ziff. IV.3.8 dieser Bekanntmachung konnte nicht erfolgen, da dies das Formular nicht zuließ.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
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"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten § 108 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2013/S 127-218243 (2013-06-28)