Zur Teilnahme ist nur derjenige berechtigt, der zuvor die Bewerbungsunterlagen für den Teilnahmeantrag beim Referat ZT 6 des Deutschen Bundestages angefordert und den Teilnahmeantrag sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise fristgerecht beigebracht hat. Aus Umweltschutzgründen soll bei der Abgabe auf Firmenordner, Klarsichthüllen und Präsentationsmappen verzichtet werden.