Die in den letzten Jahren stark prosperierende Stadt Langenfeld im Rheinland (Kreis Mettmann) hat ca. 59.000 Einwohner und liegt im Rechteck der Autobahnen A59, A 46, A3 und A542 zwischen den Großstädten Düsseldorf und Köln.
Die Stadt Langenfeld hat beschlossen, ein unmittelbar an die Innenstadt angrenzendes Areal von ca. 1,6 ha in einem Investorenwettbewerb zu veräußern. Das Grundstück weist einen im Wesentlichen rechteckigen Zuschnitt auf und ist umgeben hauptsächlich von Wohnbebauung (Ausnahme Tankstelle) und verfügt über Erschließungsmöglichkeiten über 4 Straßen (Richrather Straße, In den Griesen, Langforter Straße und Am Alten Gaswerk).
Der ausgewählte Investor soll bei der Realisierung des Projektes städtebauliche Belange berücksichtigen. In der Hauptsache soll Wohnbebauung, möglichst in unterschiedlichen Wohnformen, vorgesehen werden, die sich städtebaulich in die Umgebung einfügt unter Berücksichtigung des Langenfelder Klimaschutzkonzeptes. Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sollen allenfalls als komplementäre Nutzungen möglich sein. Darüber hinaus soll eine hohe Aufenthaltsqualität entstehen, wobei die Freibereiche möglichst nur geringe Trennwirkungen aufweisen sollen.
Ein Bebauungsplan wurde noch nicht aufgestellt, sondern soll kurzfristig mit dem Investor des präferierten Angebots realisiert werden.
Auf der Fläche befinden sich Gebäude der ehemaligen Hauptfeuer- und Rettungswache, des Verbandswasserwerks Langenfeld und Monheim sowie der Stadtwerke Langenfeld. Die Gebäude werden alle mit Ausnahme einer sogenannten Gasübernahmestation, die nicht verlegt werden kann, abgerissen. Die im Boden befindlichen Leitungen werden fachgerecht stillgelegt.
Vor einer Veräußerung wird durch die Stadt Langenfeld eine Altlastenuntersuchung und – Sanierung durchgeführt. Die Gasübernahmestation wird insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Geräuschemissionen vor einer Veräußerung ertüchtigt. Die Versorgungsleitungen für diese Gasübernahmestation sollen in separaten Trassen, die im Eigentum der Stadt verbleiben, geführt werden. Sollte das nicht möglich sein, verpflichtet sich der Investor zur Übernahme von entsprechenden Grunddienstbarkeiten.
Die Veräußerung der Flächen soll zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von 400,00 EUR/m² erfolgen. Wird dieser Mindestkaufpreis nicht erreicht, behält sich die Stadt Langenfeld vor, das Vergabeverfahren aufzuheben.
Für die Angebotserstellung sowie weitere Aufwendungen des Bieters im Vergabeverfahren erfolgt keine Kostenerstattung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Langenfeld (Rheinland)
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 1
Postleitzahl: 40764
Postort: Langenfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.langenfeld.active-city.net🌏
E-Mail: ludger.vox@langenfeld.de📧
Telefon: +49 21737945414📞
Fax: +49 217379495414 📠
“1. Die Auftraggeberin ist zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Vorschriften der VOB/A nicht verpflichtet und führt dieses freiwillig...”
1. Die Auftraggeberin ist zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Vorschriften der VOB/A nicht verpflichtet und führt dieses freiwillig durch, um einen möglichst großen Bewerberkreis anzusprechen. Sie geht davon aus, dass die Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 102 GWB für Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet ist. Die Angabe unter VI.4.1) und VI.4.3) erfolgt rein vorsorglich und begründet keine Zuständigkeit;
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Quelle: OJS 2013/S 102-173681 (2013-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Auftraggeberin war zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Vorschriften der VOB/A nicht verpflichtet und führte dieses freiwillig...”
Die Auftraggeberin war zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Vorschriften der VOB/A nicht verpflichtet und führte dieses freiwillig durch, um einen möglichst großen Bewerberkreis anzusprechen. Sie geht davon aus, dass die Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 102 GWB für Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet ist. Die Angabe unter VI.3.1) und VI.3.3) erfolgt rein vorsorglich und begründet keine Zuständigkeit;
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Quelle: OJS 2015/S 168-306031 (2015-08-27)