Verkehrsleistungen im SPNV auf den Strecken der S-Bahn Nürnberg: Nürnberg – Fürth – Erlangen – Forchheim - Bamberg; Nürnberg – Lauf l.d.P. – Hartmannshof; Nürnberg – Schwabach – Roth; Nürnberg – Feucht – Altdorf; Nürnberg – Feucht – Neumarkt; Nürnberg – Ansbach – Dombühl; Nürnberg – Allersberg (S-Bahn Nürnberg)
Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2017, nach der Nachtpause, zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2029, am 8.12.2029. Die Leistungszeit beträgt demnach ca. 12 Jahre.
Die Verkehrsleistungen werden in zwei Losen vergeben. Es können Angebote sowohl auf einzelne Lose als auch auf beide Lose abgegeben werden. Die Abgabe eines einzigen Gesamtangebots über beide Lose zusammen und ein Zuschlag auf ein derartiges Angebot sind nicht zulässig. Ein Verkehrsunterunternehmen kann jedoch für beide Lose getrennt jeweils ein Angebot abgeben und dafür jeweils den Zuschlag erhalten.
Für beide Lose sind unterschiedliche Betriebsstufen vorgesehen, innerhalb derer sich Änderungen des Fahrplankonzeptes ergeben.
Los 1 umfasst in den Betriebsstufen 0 und 1 die heutigen Linien S1 Bamberg – Forchheim – Erlangen – Fürth – Nürnberg – Lauf l.d.P. – Hartmannshof und S2 Roth – Schwabach – Nürnberg – Feucht – Altdorf.
Los 2 umfasst in den Betriebsstufen 0 und 1 die heutigen Linien S3 Nürnberg – Feucht – Neumarkt und S4 Nürnberg – Ansbach – Dombühl sowie die künftige S5 Nürnberg – Allersberg .
In der Betriebsstufe 2 tauschen die Teilstrecken Nürnberg – Altdorf und Nürnberg – Neumarkt die Loszuordnung. Los 1 umfasst dann die neue S1 von Bamberg über Nürnberg nach Neumarkt und die neue S2 von Roth über Nürnberg nach Hartmannshof. Los 2 umfasst dann die S3 Nürnberg – Altdorf, die S4 Nürnberg – Dombühl und die S5 Nürnberg – Allersberg.
Beginn und Umfang der jeweiligen Betriebsstufe hängen von der Fertigstellung von Infrastrukturmaßnahmen bzw. zukünftigen Fernverkehrskonzepten ab, durch welche sich voraussichtlich während der Vertragslaufzeit eine teilweise Neukonzeptionierung des Fahrplans der zu fahrenden Linien und eine Änderung der zu erbringenden Leistungen ergeben werden. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Für Los 1 und Los 2 ist jeweils zwingend die Abgabe eines Angebots für eine sogenannte Eventualposition 1 „Nachtverkehr“ vorgesehen. Diese Eventualposition umfasst eine Ergänzung des Grundangebotes um zusätzliche Leistungen in den Nachtstunden. Zudem ist zwingend die Abgabe eines Angebotes für eine sogenannte Eventualposition 2 „Altdorf“ vorgesehen. Diese Eventualposition umfasst Taktverdichtungen auf der Strecke Nürnberg – Altdorf in der Nebenverkehrszeit und am Wochenende.
Eine Eventualposition ist ein „Angebotsbaustein“, deren Annahme sich der Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt vorbehält. Über die Beauftragung der Eventualposition kann auch noch während der Vertragslaufzeit entschieden werden. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Bereitstellung der für die Auftragsdurchführung erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber beabsichtigt jedoch, mit den Bewerbern über die Gewährung einer Unterstützung des künftigen Auftragnehmers bei der Fahrzeugfinanzierung zu verhandeln. Diese Verhandlungen sollen auf der Grundlage näherer Regelungen in den Vergabeunterlagen zur Gewährung einer Kapitaldienstgarantie durchgeführt werden. Hierzu soll ein Verhandlungsgespräch mit jedem Bewerber durchgeführt werden. Im Verhandlungsgespräch erhalten diese Bewerber sodann die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber über Modifikationen der Regelungen zur Kapitaldienstgarantie zu verhandeln. Diese stellen daher ggf. noch nicht den endgültigen Stand der Vergabeunterlagen dar. Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot einer Kapitaldienstgarantie im Rahmen der vorstehend skizzierten Verhandlungen mit den Bewerbern zurückzunehmen. In diesem Fall werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot ohne Inanspruchnahme einer Kapitaldienstgarantie abzugeben.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden Fahrzeuganforderungen zu stellen:
Mindestanforderungen an Zulassung und Verfügbarkeit:
— Sämtliche Fahrzeuge müssen drei Monate vor Betriebsaufnahme ausgeliefert sein, über alle Zulassungen verfügen und von der zuständigen Zulassungsbehörde abgenommen sein. Diese Zulassungs- und Abnahmedokumente sind der BEG spätestens 3 Monate vor Betriebsaufnahme auf Wunsch in Kopie vorzulegen.
— Alle Fahrzeuge müssen zur Betriebsaufnahme verfügbar und erprobt sein. Der Zeitplan mit Bestell-, Liefer- und Zulassungsterminen des Herstellers bzw. Verkäufers sowie die Planung des Probebetriebs sind für sämtliche Fahrzeuge vorzulegen.
Technische Mindestanforderungen:
— Für Los 1 sind gebrauchte Fahrzeuge ab Baujahr 2008 oder Neufahrzeuge zugelassen. Für Los 2 sind Neufahrzeuge vorzusehen.
— Im Falle des Einsatzes von Gebrauchtfahrzeugen in Los 1 ist das Verkehrsunternehmen verpflichtet, binnen 6 Monaten nach Betriebsaufnahme sämtliche Fahrzeuginnenräume und Außenhüllen vollständig und intensiv zu reinigen und aufzufrischen, so dass die Fahrzeuge in einem neuwertigen Zustand erscheinen. Beschädigte oder verschlissene Ausstattungsgegenstände sind aufzuarbeiten oder durch neue zu ersetzen. Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, Sitz- und Rückenpolster sowie Kopfstützen durch neue zu ersetzen, wenn diese älter als 12 Jahre sind. Dies gilt für alle Sitz- und Rückenpolster sowie Kopfstützen in den eingesetzten Gebrauchtfahrzeugen, die innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten nach der Betriebsaufnahme bis zum Ende des Fahrplanjahrs 2030 das vorstehend genannte Alter von 12 Jahren erreichen.
— Die Fahrzeuge müssen für eine Geschwindigkeit von 160 km/h zugelassen sein. Auf die Schienennetznutzungsbedingungen (SNB) der DB Netz AG insbesondere auf der Schnellfahrstrecke (SFS) Nürnberg – Ingolstadt wird hingewiesen.
— Die nach Allersberg eingesetzten Fahrzeuge müssen über die Vertragslaufzeit mit dem von der DB Netz AG geforderten Zugsicherungssystem ausgerüstet bleiben.
— Fahrdrahtabhängige elektrische Traktion ist vorzusehen.
— Die Fahrzeuge müssen die „theoretisch erreichbaren Fahrzeiten“ (Nürnberg – Neumarkt (Oberpf): 27,4 Minuten; Neumarkt (Oberpf) – Nürnberg Hbf: 27,6 Minuten) nach Fahrzeitrechnung erreichen. Das „Anforderungsprofil für fahrdynamische Triebfahrzeugdaten“ ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
— Diese Daten müssen bei DB Netz für Fahrzeitrechnungen hinterlegt sein.
— Die Kompatibilität sämtlicher Fahrzeuge muss im Zugverband sichergestellt sein (Türsteuerung, FIS-Daten, etc.).
Mindestanforderungen bezüglich Einstiegsverhältnisse und Barrierefreiheit:
— Die Fahrzeuge müssen die TSI PRM erfüllen.
— Pro 25 m Fahrzeuglänge sind mindestens 4 Türspuren vorzusehen.
— Sämtliche in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Bahnsteige müssen gemäß gültiger Normenlage bedient werden können.
— Die Fahrzeuge müssen Bahnsteige mit eine Höhe von 760 mm über SO stufenfrei bedienen können.
— Die Fahrzeuge müssen Bahnsteige mit einer Höhe von 960 mm über SO bedienen können.
— Öffnungs- und Schließzeiten der Türen sowie die Zeit zum Ein- und Ausfahren von Schiebetritten und Spaltüberbrückungen sind so zu bemessen, dass der maximal zu erwartende Fahrgastwechsel ohne Überschreitung der Regelhaltezeiten möglich ist.
— Jeder Zugteil, der von benachbarten Zugteilen während der Fahrt nicht erreichbar ist, benötigt mindestens eine auf beiden Fahrzeugseiten nutzbare rollstuhlgerechte Einstiegshilfe mit einer Tragfähigkeit von mindestens 300 kg.
Dem Angebot sind bemaßte und leserliche Skizzen der Einstiegsverhältnisse beizufügen. Darin sind die jeweiligen Einstiegsverhältnisse bei Halt im geraden Gleis an 760 mm und 960 mm hohen Bahnsteigen über SO – jeweils unter Nutzung der fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe – darzustellen.
Mindestanforderungen bezüglich Fahrzeugausstattung:
— Die Fahrgasträume sind mit Ausnahme der Mehrzweckbereiche vor Zugluft zu schützen.
— Gepolsterte Sitze mit mindestens einer Armlehne an der Fenster- und Gangseite. Bei Klappsitzen sind keine Armlehnen erforderlich. Sitze, die mit Ausnahme einer klappbaren Sitzfläche den übrigen fest eingebauten Sitzen entsprechen, gelten nicht als Klappsitze.
— Klappsitze dürfen in den Einstiegen sowie in Bereichen, in denen die Breite des Durchgangs durch sitzende Personen auf lichte Maße unter 500 mm beschränkt würde, nicht vorgesehen werden.
— Sitzteiler bei Vis-à-vis-Anordnung mindestens 1 700 mm.
— Sitzteiler bei Reihenbestuhlung mindestens 800 mm.
— Reihenbestuhlung darf 50 % der fest installierten Sitzplätze nicht überschreiten.
— Die Gangbreite muss auf Höhe der Armlehnen mindestens 500 mm betragen.
— Eine 2 + 3-Bestuhlung darf erst ab einer lichten Innenraumbreite von 2 900 mm auf Höhe der Sitzflächen vorgesehen werden. Sie darf 70 % der fest installierten Sitzplätze nicht überschreiten.
— Gepäckablagen sind zumindest oberhalb aller fest eingebauten Sitze vorzusehen.
— Klimaanlage mit Auslegung nach VDV 180 oder EN 14750-1.
— Pro räumlich getrenntem Fahrgastraum (Einstiegsräume und Wagenübergänge haben i.d.S. trennende Funktion) mindestens zwei öffnungsfähige Fenster in räumlich diagonaler Anordnung.
— Pro Sitzplatz mindestens ein Kleiderhaken.
— Innenschallpegel von weniger als 72 dB (A) bei Fahrt mit Höchstgeschwindigkeit und Funktion sämtlicher Hilfsbetriebe.
— In jedem Zugteil, der nicht von einem anderen Zugteil aus erreichbar ist, mindestens jedoch je angefangene 230 Sitzplätze eine barrierefreie Universaltoilette.
— Möglichkeit zu Lautsprecherdurchsagen im Fahrzeug und vom Fahrzeug bei geschlossenen Türen nach außen.
— Jedem Einstiegsbereich muss mindestens ein Mehrzweckbereich zugeordnet sein, der zur Beförderung von Kinderwagen und Fahrrädern geeignet ist. Für jeden dieser Mehrzweckbereiche ist in Summe abzüglich der Fläche für einen Durchgang mit einer Breite von 500 mm pro 50 Meter Fahrzeuglänge eine Grundfläche im Intervall von 10 bis 15 m² vorzusehen.
— Videoüberwachung in allen Fahrgasträumen ist vorzusehen.
— Abfallbehälter sind in ausreichendem Umfang vorzusehen.
Eine bemaßte Skizze mit Grund-, Auf- und Seitenriss der Fahrzeuge ist dem Angebot beizulegen. In dieser Skizze sind sämtliche Sitzteiler zu bemaßen sowie die Fläche des Mehrzweckbereichs, die Anordnung der Fenster, die Bestuhlung, die nutzbare Innenraumbreite auf Höhe der Sitzfläche, die Einrichtungen zur Fahrgastinformation und ggf. zusätzliche Ausstattungsmerkmale darzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-12-30
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Auftragsbekanntmachung
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2014-01-23
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Ergänzende Angaben
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2014-02-03
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Ergänzende Angaben
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2017-01-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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