Die Verkehrsleistungen sind ab dem 11.6.2017, nach der Nachtpause, zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2028, am 9.12.2028. Die Leistungszeit beträgt demnach ca. 11 1/2 Jahre.
Die Verkehrsleistungen werden in 2 Losen vergeben. Es können Angebote sowohl auf einzelne Lose als auch auf beide Lose abgegeben werden. Eine Gesamtlosvergabe ist nicht zulässig. Für beide Lose sind unterschiedliche Inbetriebnahmestufen und jeweils 2 Betriebsstufen vorgesehen, innerhalb derer sich Änderungen des jeweiligen Leistungsumfangs ergeben.
Los 1 umfasst in Betriebsstufe 1 die heutigen Kursbuchstrecken KBS 970 München – Kempten – Oberstdorf/Lindau, KBS 971 Augsburg – Buchloe und Hergatz – Wangen, KBS 973 Kempten – Pfronten-Steinach und KBS 975 Ulm – Kempten.
Los 2 umfasst in Betriebsstufe 1 die heutigen Kursbuchstrecken, KBS 970 München – Kempten – Oberstdorf/Lindau, KBS 971 Augsburg – Memmingen – Lindau und KBS 987 Augsburg – Bad Wörishofen.
Beginn und Umfang der jeweils zweiten Betriebsstufe hängen von zukünftigen Infrastrukturmaßnahmen ab, durch welche sich voraussichtlich während der Vertragslaufzeit eine Neukonzeptionierung der zu fahrenden Strecken und eine Änderung der zu erbringenden Leistungen ergeben werden. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Für Los 1 (jeweils für Betriebsstufe 1 und 2) ist zwingend die Abgabe eines Angebots für eine sogenannte Eventualposition vorgesehen. Eine Eventualposition ist ein „Angebotsbaustein“, deren Annahme sich die Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt vorbehalten. Die Eventualposition umfasst zusätzliche Verkehrsleistungen auf der Strecke Augsburg – Kempten – Immenstadt zur Erreichung des Halbstundenrhythmus München/Augsburg – Kempten – Oberstdorf sowie auf einigen Strecken die Schließung einzelner Taktlücken. Über die Beauftragung der Eventualposition kann auch noch während der Vertragslaufzeit entschieden werden. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Bereitstellung der für die Auftragsdurchführung erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die Auftraggeber beabsichtigen jedoch, mit den Bewerbern über die Gewährung einer Unterstützung des künftigen Auftragnehmers bei der Fahrzeugfinanzierung zu verhandeln. Diese Verhandlungen sollen auf der Grundlage näherer Regelungen in den Vergabeunterlagen zur Gewährung einer Kapitaldienstgarantie durchgeführt werden. Hierzu soll ein Verhandlungsgespräch mit jedem Bewerber durchgeführt werden. Im Verhandlungsgespräch erhalten diese Bewerber sodann die Möglichkeit, mit den Auftraggebern über Modifikationen der Regelungen zur Kapitaldienstgarantie zu verhandeln. Diese stellen daher ggf. noch nicht den endgültigen Stand der Vergabeunterlagen dar. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Angebot einer Kapitaldienstgarantie im Rahmen der vorstehend skizzierten Verhandlungen mit den Bewerbern zurückzunehmen. In diesem Fall werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot ohne Inanspruchnahme einer Kapitaldienstgarantie abzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2014/S 169-300733
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-04 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben unter V.2.4) sowie unter VII.1.6) und VII.2.3) enthalten nicht den tatsächlichen Auftragswert und den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung....”
Die Angaben unter V.2.4) sowie unter VII.1.6) und VII.2.3) enthalten nicht den tatsächlichen Auftragswert und den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung. Die dortigen Angaben sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt dort die Angabe eines Wertes verlangt. Der tatsächliche Auftragswert und der Wert der Auftragsänderung werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht angegeben.
Die Angaben unter Ziffer II 2.7) geben Beginn und Ende der Laufzeit der Leistungserbringung an. Die Angaben unter Ziffer VII. 1.5) geben die Laufzeit der Vertragsänderung an. Nach dem Ende dieser Laufzeit gilt der ursprünglich vereinbarte Verkehrsdurchführungsvertrag.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. *Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet hat, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
*Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, enthalten.
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Quelle: OJS 2019/S 129-317400 (2019-07-03)