Vermarkten von Altpapier (PPK) aus der kommunalen Sammlung

Magistrat der Stadt Maintal

Verwerten/Vermarkten von PPK incl. Gestellung einer Übergabestelle zur Anlieferung des PPK in Pressmüllfahrzeugen und Containern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-01 Auftragsbekanntmachung
2013-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Ca. 2 500 Mg/a PPK (kommunaler Anteil).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Maintal
Postanschrift: Klosterhofstr. 4-6
Postleitzahl: 63477
Postort: Maintal
Kontakt
Internetadresse: http://www.maintal.de 🌏
E-Mail: abfall@maintal.de 📧
Telefon: +49 6181400431 📞
Fax: +49 61814005049 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 151-263156
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen. Nachr. HAD-Ref.: 201/324, Nachr. V-Nr/AKZ: Maintal 01/13.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwerten/Vermarkten von PPK incl. Gestellung einer Übergabestelle zur Anlieferung des PPK in Pressmüllfahrzeugen und Containern.
Referenznummer: Maintal 01/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Maintal.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage von:
Abgabe von Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Angebotsschreiben (liegt den Verdingungsunterlagen bei), für Angebote mit Nachunternehmen und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Erklärung nach Formular Eigenerklärung nach Angebotsschreiben, liegt den Verdingungsunterlagen bei). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Angebotsschreiben abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Die Angaben können gerundet angegeben werden. Dazu ist das Formular „Formular Umsatzangaben PPK.doc“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) zu verwenden.
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Weitere Einzelheiten zur Vorlage von Eignungsnachweisen im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern und bei Bietergemeinschaften sowie zur Eignungsleihe: siehe Verdingungsunterlagen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aktuell gültiges Zertifikat der Zertifizierung nach EfBV (§ 52 KrW-/ AbfG, ggf § 56/57 KrWG) oder ISO, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis. Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über die vergangenen 3 Jahre – zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe – mit einer Verwertungsmenge von mindestens 1 500 Mg/a bezüglich der Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Dazu ist das auf CD-R befindliche Formular (Beilage der Verdingungsunterlagen) zu verwenden. Die Auftraggeber mit Ansprechpartnern und Telefonnummern müssen benannt sein, ebenfalls die Verwertungsmenge(n). Die Angaben können auf 1 000 Mg/a gerundet angegeben werden. Ein Aufrunden ist dann unzulässig, wenn die Verwertungsmenge eines Referenzprojekts weniger als 1 500 Mg/a beträgt
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Der Bieter muss im Rahmen seines Angebots darlegen, dass bis zum Leistungsbeginn eine geeignete und genehmigte Über- bzw. Annahmestelle im Radius bis 12 km Transportentfernung, gemessen als Straßen-km ab Stadtgrenze zur Verfügung stehen wird. Maßgeblich für die Beurteilung, ob die 12 km überschritten sind, sind Berechnungen der Transportentfernung nach Maßgabe eines Routenplaners wie MS Autoroute oder Google Maps (ohne Flußüberquerungen per Fähre), bei Abweichungen gilt der jeweils geringste Wert = Entfernung. Zu diesem Zweck muss der Bieter das Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Umschlagstelle.doc (auf CD-R, Beilage der Verdingungsunterlagen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben seinem Angebot beilegen. Im Fall von Bietergemeinschaften oder im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist dieser Nachweis von dem Unternehmen zu führen, welches Betreiber der Umschlagstelle im Auftragsfall sein wird.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Weitere Einzelheiten zur Vorlage von Eignungsnachweisen im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern und bei Bietergemeinschaften sowie zur Eignungsleihe: siehe Verdingungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: 5 % des Gesamtauftragswerts.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatliche Abrechnung der durch den AN verwerteten PPK-Mengen im jeweils aktuellen Monat auf der Basis der Verwertungsmengen des Vormonats.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Mit dem Angebot hat die Bietergemeinschaft die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach § 1 GWB belegen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung des Erstattungsbetrags für Verdingungsunterlagen in Höhe von 31 EUR incl. CD-R auf das Konto PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs, Ko-Nr. 095 365 1600 BLZ 820 800 00, Commerzbank Weimar. Nachweis der Einzahlung durch bankbestätigten Überweisungsträger oder ähnliches. Nachweise, die per Fax oder E-Mail eingehen, werden als Einzahlungsnachweise akzeptiert. Der Betrag wird quittiert.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hegenbarth-Müller
Name: PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs
Postanschrift: Auf dem Wassergraben 18
Postort: Bad Sooden-Allendorf
Postleitzahl: 37242
Kontaktperson: Herrn Kuhs
Telefon: +49 565291627 📞
E-Mail: mail@paw-kuhs.de 📧
Fax: +49 565291629 📠
URL für weitere Informationen: http://www.paw-kuhs.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.paw-kuhs.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Maintal 01/13
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Nachr. HAD-Ref.: 201/324,
Nachr. V-Nr/AKZ: Maintal 01/13.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachfolgend ist § 107 GWB auszugsweise im Wortlaut zitiert. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer mit Telefon- und Faxnummer ist Nr. VI 4.1) zu entnehmen.
Quelle: OJS 2013/S 151-263156 (2013-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 247-431373
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 151-263156
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref. : 201/333 nachr. V-Nr/AKZ : Maintal 01/13

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (1)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-30 📅
Name: Walter Mandausch GmbH
Postanschrift: Schmickstraße 25-35
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Adresse der Vergabekammer mit Telefon- und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Quelle: OJS 2013/S 247-431373 (2013-12-19)