Die FMS Wertmanagement AöR („FMS-WM“ oder „Auftraggeberin“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen. Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HREGruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr. Die FMS-WM hat kürzlich ein D&O-Versicherungsprogramm für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe mit einer Laufzeit von 4 Jahren (4 x 12 Monate) beschafft (ABl. EU 2013/S 095-162028). Beschafft wurde ein strukturiertes, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetztes D&O-Versicherungsprogramm sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Financial Institutions Professional Indemnity – FIPI). Ergänzend zum D&O-Versicherungsprogramm wird im Rahmen dieser Ausschreibung eine Vermögensschaden – Rechtsschutzversicherung inklusive einer Vertrags-Rechtsschutzversicherung mit einer Laufzeit von 4 Jahren (4 x 12 Monate) in marktüblicher Höhe beschafft. Das Risiko wird zwischen 2 Versicherern jeweils zu 50 % aufgeteilt (Mitversicherung), wobei ein führender Versicherer bestimmt wird. Von den Versicherungsunternehmen wird erwartet, dass sie eine Rückwärtsversicherung bis zum 8.7.2010 sowie Kontinuität bieten; das Kontinuitätsdatum zur Freiheit von Pflichtverletzungen ist der 20.8.2010.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsschutzversicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsschutzversicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fms-wm.de📧
Fax: +49 899547627892 📠
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern. Die Bewerberinformationen enthalten Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Vor Übersendung der Bewerberinformationen wird den interessierten Bewerber zunächst eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch mögliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und/oder mögliche Nachunternehmen sind entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb werden nur an die Bewerber versandt, die die Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
Die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen sind bis zum 9.12.2013, 16:00 Uhr schriftlich, d. h. eigenhändig unterzeichnet (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter), in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Rechtsschutzversicherung – Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung von Kopien statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagensind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bewerbers/Bieters an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber/-bieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbewerber/-bieter und Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Nachunternehmen, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Enthalten diese Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber/Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern. Die Bewerberinformationen enthalten Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Vor Übersendung der Bewerberinformationen wird den interessierten Bewerber zunächst eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch mögliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und/oder mögliche Nachunternehmen sind entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb werden nur an die Bewerber versandt, die die Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
Die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen sind bis zum 9.12.2013, 16:00 Uhr schriftlich, d. h. eigenhändig unterzeichnet (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter), in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Rechtsschutzversicherung – Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung von Kopien statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagensind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bewerbers/Bieters an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber/-bieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbewerber/-bieter und Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Nachunternehmen, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Enthalten diese Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber/Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMS Wertmanagement AöR („FMS-WM“ oder „Auftraggeberin“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS Wertmanagement AöR („FMS-WM“ oder „Auftraggeberin“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.7.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HREGruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln.
Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HREGruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln.
Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS-WM hat kürzlich ein D&O-Versicherungsprogramm für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe mit einer Laufzeit von 4 Jahren (4 x 12 Monate) beschafft (ABl. EU 2013/S 095-162028). Beschafft wurde ein strukturiertes, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetztes D&O-Versicherungsprogramm sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Financial Institutions Professional Indemnity – FIPI).
Die FMS-WM hat kürzlich ein D&O-Versicherungsprogramm für sich und ihre Organe sowie für die Tochtergesellschaften der FMS-WM und deren Organe mit einer Laufzeit von 4 Jahren (4 x 12 Monate) beschafft (ABl. EU 2013/S 095-162028). Beschafft wurde ein strukturiertes, aus aufeinander abgestimmten Losen zusammengesetztes D&O-Versicherungsprogramm sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Financial Institutions Professional Indemnity – FIPI).
Ergänzend zum D&O-Versicherungsprogramm wird im Rahmen dieser Ausschreibung eine Vermögensschaden – Rechtsschutzversicherung inklusive einer Vertrags-Rechtsschutzversicherung mit einer Laufzeit von 4 Jahren (4 x 12 Monate) in marktüblicher Höhe beschafft. Das Risiko wird zwischen 2 Versicherern jeweils zu 50 % aufgeteilt (Mitversicherung), wobei ein führender Versicherer bestimmt wird. Von den Versicherungsunternehmen wird erwartet, dass sie eine Rückwärtsversicherung bis zum 8.7.2010 sowie Kontinuität bieten; das Kontinuitätsdatum zur Freiheit von Pflichtverletzungen ist der 20.8.2010.
Ergänzend zum D&O-Versicherungsprogramm wird im Rahmen dieser Ausschreibung eine Vermögensschaden – Rechtsschutzversicherung inklusive einer Vertrags-Rechtsschutzversicherung mit einer Laufzeit von 4 Jahren (4 x 12 Monate) in marktüblicher Höhe beschafft. Das Risiko wird zwischen 2 Versicherern jeweils zu 50 % aufgeteilt (Mitversicherung), wobei ein führender Versicherer bestimmt wird. Von den Versicherungsunternehmen wird erwartet, dass sie eine Rückwärtsversicherung bis zum 8.7.2010 sowie Kontinuität bieten; das Kontinuitätsdatum zur Freiheit von Pflichtverletzungen ist der 20.8.2010.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Risiko Vermögensschaden- und Vertrags-Rechtsschutzversicherung wird zwischen zwei Versicherern jeweils zu 50 % aufgeteilt (Mitversicherung) und in 2 konditionsgleichen Losen vergeben, wobei ein führender Versicherer bestimmt wird. Führungsversicherer wird das Unternehmen, das das preisgünstigste Angebot vorlegt.
Das Risiko Vermögensschaden- und Vertrags-Rechtsschutzversicherung wird zwischen zwei Versicherern jeweils zu 50 % aufgeteilt (Mitversicherung) und in 2 konditionsgleichen Losen vergeben, wobei ein führender Versicherer bestimmt wird. Führungsversicherer wird das Unternehmen, das das preisgünstigste Angebot vorlegt.
Losnummer: 2
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind zusammen mit den weiteren Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Für die nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind zusammen mit den weiteren Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Von dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sollen folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise vorgelegt werden:
1) Basisinformationen (Firma, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Von dem Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert, sowie bei einem beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern von jedem Nachunternehmer gesondert sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3):
Von dem Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert, sowie bei einem beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern von jedem Nachunternehmer gesondert sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3):
2) Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen sowie über das Nichtvorliegen von Einträgen im Gewerbezentralregister für das Unternehmen sowie deren geschäftsführende natürliche Personen.
2) Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen sowie über das Nichtvorliegen von Einträgen im Gewerbezentralregister für das Unternehmen sowie deren geschäftsführende natürliche Personen.
Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert, folgende Erklärung zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3):
3) Erklärung zur Vertretungsberechtigung und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Bewerbergemeinschaftsmitglieder.
Im Falle der Beteiligung von Nachunternehmern ist, von jedem Nachunternehmer gesondert, folgende Erklärung zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3):
4) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber als Erstversicherer für die ausgeschriebene Versicherungssparte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen ist oder über eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) verfügt.
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber als Erstversicherer für die ausgeschriebene Versicherungssparte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen ist oder über eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) verfügt.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine eigene, deutschsprachige oder eine autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung verfügt.
3) Mindestens eine in den letzten drei Jahren gezeichnete Referenz über eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung oder eine Vertrags-Rechtsschutzersicherung im Bereich Financial Institutions (Banken, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Abwicklungsanstalten) in Deutschland.
3) Mindestens eine in den letzten drei Jahren gezeichnete Referenz über eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung oder eine Vertrags-Rechtsschutzersicherung im Bereich Financial Institutions (Banken, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Abwicklungsanstalten) in Deutschland.
Mindeststandards:
1) Der Bewerber ist als Erstversicherer für die ausgeschriebene Versicherungssparte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen oder verfügt über eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen).
1) Der Bewerber ist als Erstversicherer für die ausgeschriebene Versicherungssparte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen oder verfügt über eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen).
2) Der Bewerber verfügt über eine eigene, deutschsprachige oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung.
3) Der Bewerber hat in den letzten 3 Jahren mindestens eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung oder eine Vertrags-Rechtsschutzversicherung im Bereich Financial Institutions (Banken, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Abwicklungsanstalten) in Deutschland gezeichnet.
3) Der Bewerber hat in den letzten 3 Jahren mindestens eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung oder eine Vertrags-Rechtsschutzversicherung im Bereich Financial Institutions (Banken, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Abwicklungsanstalten) in Deutschland gezeichnet.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht erforderlich, jedoch müssen sich die Mitglieder einer Bewerber-/Bieter-gemeinschaft zu einer gesamtschuldnerischen Haftung (§ 421 BGB) gegenüber dem Auftraggeber verpflichten.
Es wird klargestellt, dass die Mitversicherer nicht als Gesamtschuldner haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Zugelassene Versicherungsunternehmen, vgl. Ziffer II. 2.3 (1).
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-12-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Jochen Fahrbach
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern. Die Bewerberinformationen enthalten Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern. Die Bewerberinformationen enthalten Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Vor Übersendung der Bewerberinformationen wird den interessierten Bewerber zunächst eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch mögliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und/oder mögliche Nachunternehmen sind entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb werden nur an die Bewerber versandt, die die Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
Vor Übersendung der Bewerberinformationen wird den interessierten Bewerber zunächst eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch mögliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und/oder mögliche Nachunternehmen sind entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb werden nur an die Bewerber versandt, die die Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
Die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen sind bis zum 9.12.2013, 16:00 Uhr schriftlich, d. h. eigenhändig unterzeichnet (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter), in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Rechtsschutzversicherung – Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen sind bis zum 9.12.2013, 16:00 Uhr schriftlich, d. h. eigenhändig unterzeichnet (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter), in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Rechtsschutzversicherung – Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung von Kopien statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagensind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung von Kopien statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagensind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bewerbers/Bieters an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber/-bieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbewerber/-bieter und Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Nachunternehmen, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bewerbers/Bieters an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber/-bieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbewerber/-bieter und Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Nachunternehmen, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Enthalten diese Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber/Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Enthalten diese Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber/Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung, der Bewerberinformationen oder Teilnahmeantragsunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung, der Bewerberinformationen oder Teilnahmeantragsunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags beider Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags beider Vergabekammer maßgeblich ist.
Quelle: OJS 2013/S 218-379425 (2013-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern. Die Bewerberinformationen enthalten Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Vor Übersendung der Bewerberinformationen wird den interessierten Bewerber zunächst eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch mögliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und/oder mögliche Nachunternehmen sind entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb werden nur an die Bewerber versandt, die die Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
Die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen sind bis zum 9.12.2013, 16:00 Uhr schriftlich, d.h. eigenhändig unterzeichnet (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter), in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Rechtsschutzversicherung - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung von Kopien statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagensind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bewerbers/Bieters an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber/-bieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbewerber/-bieter und Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Nachunternehmen, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Enthalten diese Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber/Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern. Die Bewerberinformationen enthalten Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Vor Übersendung der Bewerberinformationen wird den interessierten Bewerber zunächst eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch mögliche Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und/oder mögliche Nachunternehmen sind entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Bewerberinformationen und die Formblätter für den Teilnahmewettbewerb werden nur an die Bewerber versandt, die die Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
Die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen sind bis zum 9.12.2013, 16:00 Uhr schriftlich, d.h. eigenhändig unterzeichnet (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter), in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Rechtsschutzversicherung - Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Unterschriften und fehlenden oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist ist die Einreichung von Kopien statt Originalen möglich; allerdings muss das Original nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagensind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Bewerbers/Bieters an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber/-bieter und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder als Alleinbewerber/-bieter und Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und Nachunternehmen, nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bewerber/Bieter und der betroffenen Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Enthalten diese Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber/Bieter gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Der Auftraggeber behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-02-14 📅
Name: NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Postanschrift: Augustaanlage 25
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Postanschrift: Deutz-Kalker-Straße 46
Postort: Köln
Postleitzahl: 50679
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist zudem darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann, § 114 Abs. 2 GWB.