Los 1: Restabfall – Holsystem: — Gestellung von Behälter für Restabfall (80 l, 120 l, 240 l sowie 1 100 l) mit Transponder, — 14-tägliche Leerung der bereitgestellten Behälter für Restabfall incl. Identifikation der Behälterleerung und Übergabe der Identdaten, — Transport des erfassten Restabfalls zur MVA Ingolstadt. Los 2: Altmetall und Starterbatterien – Bringsystem: — Gestellung von 40-m²-Abrollcontainern und 10-m³-Containern an 17 Sammelstellen für Altmetall, — Gestellung von Paloxen an 17 Annahmestellen für Starterbatterien, — Leerung/Abholung/Tausch der Container für Altmetall und Starterbatterien aus dem Bringsystem, — Transport und Verwertung von Altmetall und Starterbatterien aus dem Bringsystem. Los 3: Mobile Problemabfallsammlung: — Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten 2-mal jährlich an 13 Haltepunkten, — Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung), — Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: ca. 15 000 t Hausmüll (Restabfall) pro Jahr,Los 2: ca. 660 t Altmetall und 12 t Starterbatterien pro Jahr,Los 3: ca. 20 t Problemabfälle pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Kelheim
Postanschrift: Schloßweg 3
Postleitzahl: 93309
Postort: Kelheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-kelheim.de/🌏
E-Mail: heinz.pirthauer@landkreis-kelheim.de📧
Telefon: +49 9441207472📞
Fax: +49 9441207402 📠
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Restabfall – Holsystem:
— Gestellung von Behälter für Restabfall (80 l, 120 l, 240 l sowie 1 100 l) mit Transponder,
— 14-tägliche Leerung der bereitgestellten Behälter für Restabfall incl. Identifikation der Behälterleerung und Übergabe der Identdaten,
— Transport des erfassten Restabfalls zur MVA Ingolstadt.
Los 2: Altmetall und Starterbatterien – Bringsystem:
— Gestellung von 40-m²-Abrollcontainern und 10-m³-Containern an 17 Sammelstellen für Altmetall,
— Gestellung von Paloxen an 17 Annahmestellen für Starterbatterien,
— Leerung/Abholung/Tausch der Container für Altmetall und Starterbatterien aus dem Bringsystem,
— Transport und Verwertung von Altmetall und Starterbatterien aus dem Bringsystem.
Los 3: Mobile Problemabfallsammlung:
— Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten 2-mal jährlich an 13 Haltepunkten,
— Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung),
— Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Restabfall – Holsystem
Kurze Beschreibung:
— Gestellung von Behältern für Restabfall (80 l, 120 l, 240 l und 1 100 l) mit…
… Transponder,— 14-tägliche Leerung der bereitgestellten Behälter für Restabfall incl. Identifikation der Behälterleerung und Übergabe der Identdaten,— Transport des erfassten Restabfalls zur MVA Ingolstadt.
… Transponder,
Menge oder Umfang: ca. 15 000 t Hausmüll (Restabfall) pro Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Altmetall und Starterbatterien – Bringsystem
Kurze Beschreibung:
— Gestellung von 40-m³-Abrollcontainern und 10-m³-Containern für Altmetall an 17…
… Sammelstellen,— Gestellung von Paloxen für Starterbatterien an 17 Sammelstellen,— Leerung/Abholung/Tausch der Container für Altmetall und Starterbatterien aus dem Bringsystem,— Transport und Verwertung von Altmetall und Starterbatterien aus dem Bringsystem.
… Sammelstellen,
— Gestellung von Paloxen für Starterbatterien an 17 Sammelstellen,
Menge oder Umfang: ca. 660 t Altmetall pro Jahr,ca. 12 t Starterbatterien pro Jahr.
ca. 660 t Altmetall pro Jahr,
ca. 12 t Starterbatterien pro Jahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mobile Problemabfallsammlung
Kurze Beschreibung:
— Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten zweimal jährlich an 13…
… Haltepunkten,— Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung),— Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Entsorgung.
… Haltepunkten,
Menge oder Umfang: ca. 20 t Problemabfälle pro Jahr.
Los 1: ca. 15 000 t Hausmüll (Restabfall) pro Jahr,
Los 2: ca. 660 t Altmetall und 12 t Starterbatterien pro Jahr,
Los 3: ca. 20 t Problemabfälle pro Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kelheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist,
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes:
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes:
— Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Erklärungzu Verößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit,
— Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
— Los 1: Benennung der Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistungen und deren Beschreibung:
— Benennung und Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden,
— Anzahl und Art der Fahrzeuge für die Einsammlung von Restabfall (Die Sammelfahrzeuge müssen mind. der Abgasnorm 5 EUR entsprechen),
— Beschreibung der vorgesehenen Behälter mit Nachweis der Behälterqualität gemäß RAL-Gütezeichen „AWB“ oder gleichwertig sowie der vorgesehenen Transpondertechnik,
— Beschreibung der Identtechnik mit Erklärung zur Manipulationssicherheit vom Leerungsvorgang bis zur Datenübertragung an der Auftraggeber durch BSI-Zertifizierung oder gleichwertig.
— Los 2: Benennung der Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistungen und deren Beschreibung:
— Benennung und Beschreibung der Verwertungswege für Altmetall mit Angabe evtl. Aufbereitungsanlagen.
— Los 3: Benennung der Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistungen und deren Beschreibung:
— Beschreibung der mobilen Sammeleinrichtung für Problemabfälle nach TRGS 520,
— Nachweise über ausreichend geschultes Personal nach TRGS 520,
— Benennung aller Entsorgungswege (Gilt nicht für Fraktionen mit vorgegebenen Entsorgungswegen nach ElektroG bzw. BattG sowie Altmedikamente.) mit Nachweis des vorliegenden Entsorgungsnachweises für jede Abfallart oder – falls noch kein Entsorgungsnachweis vorliegt – Benennung der zur Nutzung vorgesehenen Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen mit Kurzbeschreibung der Behandlungstechnik und Übernahmebestätigungen der Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen mit Genehmigungsnachweis.
— Benennung aller Entsorgungswege (Gilt nicht für Fraktionen mit vorgegebenen Entsorgungswegen nach ElektroG bzw. BattG sowie Altmedikamente.) mit Nachweis des vorliegenden Entsorgungsnachweises für jede Abfallart oder – falls noch kein Entsorgungsnachweis vorliegt – Benennung der zur Nutzung vorgesehenen Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen mit Kurzbeschreibung der Behandlungstechnik und Übernahmebestätigungen der Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen mit Genehmigungsnachweis.
— Erklärung über ausreichend freie Zwischenkapazitäten für Problemabfälle mit Beschreibung des Zwischenlagers und Genehmigungsnachweis.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Weitere Details s. Vertragsunterlagen
Sonstige besondere Bedingungen: Ergänzende Vertragsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen an: AU Consult GmbH, Friedberger Straße 155, 86163 Augsburg.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-12-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaft
Herrn Pirthauer
Name: AU Consult GmbH
Postanschrift: Friedberger Straße 155
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86163
Kontaktperson: Frau Schreiner
Telefon: +49 821261990📞
E-Mail: info@au-consult.de📧
Fax: +49 8212619930 📠
URL der Dokumente: www.au-consult.de🌏
Name: Landkreis Kelheim
Kontaktperson: Abfallwirtschaft – Zimmer 237
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921732847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 204-353645 (2013-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-07 📅
Name: Bietergemeinschaft Heinz GmbH & Co. KG mit Pöppel GmbH
Postanschrift: Neue Industriestr. 1
Postort: Moosburg
Postleitzahl: 85368
3️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).