Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen

Die AOK-Bundesverband GbR handelt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin.

Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln der Produktuntergruppen PG 14.24.20 bis PG 14.24.25 und PG 14.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Abs. 1 SGB V für 32 Gebietslose im Versorgungsgebiet der Auftraggeberin sowie der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet des zugeschlagenen Loses sicherzustellen. Neben der Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Systemen zur Schlafapnoebehandlung, sind die dazugehörigen Beratungsleistungen und die Dokumentation, insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung für den jeweiligen Versorgungszeitraum, Teil des Auftragsgegenstandes. Dabei stellen die für die Produktuntergruppen 14.24.20 bis 14.24.25 und 14.99.99 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung der abzugebenden Hilfsmittel dar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-01 Auftragsbekanntmachung
2013-03-11 Ergänzende Angaben
2013-07-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Die Auftraggeberin kann Angaben zu dem voraussichtlichen Abgabevolumen nur auf der Basis von Erfahrungswerten und Analysen aus der Vergangenheit machen. Die konkret geschätzte Anzahl der zu versorgenden Versicherten pro Jahr in den jeweiligen Gebietslosen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es wird bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die künftigen Mengen der für die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zu erbringenden Versorgungen insbesondere vom Gesundheitszustand der AOK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte abhängen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR handelt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 026-040212
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann. 2) Angebote sind an die AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Melanie von Lennep, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können per E-Mail an Vergabestelle@bv.aok.de oder Fax an +49 30346462777 unter Angabe des Auftragsgegenstandes abgerufen werden. 3) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen. 4) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Zu unterscheiden sind: a) Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und b) Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen. Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen. Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln der Produktuntergruppen PG 14.24.20 bis PG 14.24.25 und PG 14.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Abs. 1 SGB V für 32 Gebietslose im Versorgungsgebiet der Auftraggeberin sowie der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet des zugeschlagenen Loses sicherzustellen. Neben der Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Systemen zur Schlafapnoebehandlung, sind die dazugehörigen Beratungsleistungen und die Dokumentation, insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung für den jeweiligen Versorgungszeitraum, Teil des Auftragsgegenstandes. Dabei stellen die für die Produktuntergruppen 14.24.20 bis 14.24.25 und 14.99.99 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung der abzugebenden Hilfsmittel dar.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Stadt Aachen
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen der Produktgruppen 14.24.20 bis 14.24.25 und 14.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses und den damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
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Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Stadt Bonn
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Stadt Duisburg
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Kreis Düren-Jülich
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Stadt Düsseldorf
Menge oder Umfang: SiSiehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Stadt Essen Nord
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Stadt Essen Süd
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Freie und Hansestadt Hamburg Nord
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Freie und Hansestadt Hamburg Süd
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Kreis Heinsberg
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Stadt Köln
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Stadt Krefeld
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Kreis Aachen
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Kreis Euskirchen
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Kreis Kleve
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Kreis Mettmann Nord
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Kreis Mettmann Süd
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Kreis Wesel
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Stadt Leverkusen
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Stadt Mülheim
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Rhein-Kreis-Neuss
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Kreis Viersen
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Stadt Mönchengladbach
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Oberbergischer Kreis
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Stadt Oberhausen
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Stadt Remscheid
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Rhein-Erft-Kreis
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Rheinisch-Bergischer-Kreis
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Rhein-Sieg-Kreis
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Stadt Solingen
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Stadt Wuppertal Ost
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Stadt Wuppertal West

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliesstaates, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als vom 1.6.2012.
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Punkt VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis in Kopie über eine aktuell bestehende, angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— 2 000 000 Euro gegen Personenschäden,
— 1 000 000 Euro gegen Sachschäden,
— 500 000 Euro gegen Vermögensschäden.
Alternativ: Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass beabsichtigt ist, ihm den Zuschlag auf eines oder mehrere der ausgeschriebenen Lose zu erteilen, eine Betriebshaftpflichtversicherung in mindestens der Höhe, die in der Bekanntmachung angegeben ist, abschließen bzw. eine ggf. notwendige Erhöhung der bestehenden Versicherung vornehmen wird. Ein entsprechender Nachweis wird dem Auftraggeber unverzüglich eingereicht.
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Hinweis: Im Fall von Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis erbringt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung zur Erfüllung der Anforderungen an die Eignung zur Hilfsmittelversorgung nach § 126 Abs. 1 SGB V durch
a) Vorlage einer Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle (Präqualifikationsurkunde) in Kopie gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V oder
b) Vorlage einer Bestätigung in Kopie über die Abgabeberechtigung zur Versorgung der Versicherten mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mindestens einer Kassenart gemäß den Bestandsschutzregelungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (§ 126 SGB V a. F.).
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2) Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft weder über eine Bestätigung einer Präqualifikationsstelle gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V oder über eine Abgabeberechtigung zur Versorgung der Versicherten mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mindestens einer Kassenart gemäß den Bestandsschutzregelungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen verfügt, sind die in den Vergabeunterlagen aufgelisteten Nachweise gemäß den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckgemäßen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 18.10.2010 des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Kriterienkatalog) beizubringen. Dies sind im Einzelnen:
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a) Fachliche Qualifikation des fachlichen Leiters:
1. Benennung des fachlichen Leiters,
2. Erforderlich ist eine der nachgenannten Qualifikationen des fachlichen Leiters: Diplom-Ingenieur/-in in der Fachrichtung Medizintechnik, Techniker/-in in der Fachrichtung Medizintechnik oder gleichwertige Qualifikation. Bitte fügen Sie folgende Nachweise über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des fachlichen Leiters bei:
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— Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung,
— sonstige Befähigungsnachweise, Zeugnisse oder Tätigkeitsnachweise, Zertifikate.
b) Allgemeine Voraussetzungen:
— Kopie der Gewerbeanmeldung oder ggf. Kopie des Handelsregisterauszugs,
— Bei Gewerbetreibenden: Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO,
— Erklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch folgende Erklärung: "Ich/Wir verpflichte/n mich/uns zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Geschützte personenbezogene Daten werde/n ich/ wir nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.",
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— Einhaltung Voraussetzungen nach § 128 SGB V durch folgende Eigenerklärung: "Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir die Regelungen des § 128 SGB V beachten. Ich/Wir unterhalte/n keine Hilfsmitteldepots bei Vertragsärzten, in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und beteilige/n Ärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln und gewähren keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln.",
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— Erklärung zur fristgerechten Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durch die Erklärung: "Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n.
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c) Organisatorische Voraussetzungen:
— Erklärung zum medizinisch-technischen Notdienst mit täglich 24 Std. telefonischer Erreichbarkeit von qualifiziertem Personal,
— Erklärung zum medizinisch-technischer Notdienst mit täglich 24 Std. persönlicher Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal,
— Erklärung zur Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produkten und ggf. Zubehör sowie Ersatzteilen,
— Erklärung zur Sicherstellung der sachgerechten Durchführung von Instandhaltungen und Reparaturen,
— Eigenerklärung zur Vorhaltung von Vorführ- und ggf. Testmustern,
— Erklärung einer fachgerechten und produktgeeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeit sowie Wiederaufarbeitung für wieder einsetzbare Produkte,
— Erklärung zur Sicherstellung der zeitnahen Versorgung vor Ort, d.h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
— Erklärung über ein transportables, ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichen Produktes im Rahmen der Vor-Ort Versorgung, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
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— Erklärung zur Sicherstellung der Beratung und Einweisung im allgemeinen Lebensbereich der Versicherten.
d) Räumliche Voraussetzungen:
— Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen gemäß den in den Produktunterlagen des Herstellers vorgegebenen Spezifikationen,
— Für wieder einsetzbare Produkte sind räumlich getrennte Lagerfläche für hygienisch bereits aufbereitete und nicht aufbereitete Produkte.
Der Nachweis der oben genannten räumlichen Voraussetzungen erfolgt durch:
Vorlage einer Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchauszugs in einfacher Kopie, Grundskizze/ Raumskizze und Fotodokumentation;
Für Neubetriebe, bei Bezug von neuen Räumlichkeiten oder bei maßgeblichen Änderungen (bauliche Maßnahmen u. ä.): Protokoll über Betriebsbegehung und Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchauszug
3) Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Hilfsmittelversorgung erfüllt, indem er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten über die Einsetzung eines fachlichen Leiters hinaus im Zuschlagsfall qualifizierte Mitarbeiter einsetzt, die
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a) eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Ingenieur/-in in der Fachrichtung Medizintechnik oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, oder
b) eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker/-in in der Fachrichtung Medizintechnik oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, oder
c) durch regelmäßige Schulung vom Hersteller gemäß den Anforderungen des § 31 MPG (Medizinproduktegesetz) befähigt sind, in die Handhabung, Anwendung und den Betrieb von Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen sachgerecht einzuweisen, und
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d) eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung im Zusammenhang mit der Wartung, sicherheitstechnischen Kontrolle und Reparatur von Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen nachweisen kann.
4) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)
Allgemeiner Hinweis:
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können den genannten Nachweis gemeinsam erbringen. Sofern der Einsatz von Nachunternehmen beabsichtigt ist, ist die Regelung in Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen gemeinsam in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-06-01 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann.
2) Angebote sind an die AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Melanie von Lennep, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für
eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können per E-Mail an Vergabestelle@bv.aok.de oder Fax an +49 30346462777 unter Angabe des Auftragsgegenstandes abgerufen werden.
3) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer
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III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen.
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4) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
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Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Zu unterscheiden sind:
a) Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und
b) Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen.
Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen.
Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
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Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a GWB verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
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Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2013/S 026-040212 (2013-02-01)
Ergänzende Angaben (2013-03-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 053-085897
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 26-040212
ABl. S-Ausgabe: 53
Quelle: OJS 2013/S 053-085897 (2013-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 128-220011
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-10 📅
Name: Heinen + Löwenstein GmbH & Co. KG
Postanschrift: Arzbacher Straße 80
Postort: Bad Ems
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: LINDE Gas Therapeutics GmbH
Postanschrift: Landshuter Straße 19
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716

3️⃣
Name: VitalAire GmbH
Postanschrift: Hauptniederlassung Hamburg, Bornbarch 2
Postort: Norderstedt
Postleitzahl: 22848

4️⃣
Name: IfM GmbH
Postanschrift: Lahnwegsberg 5
Postort: Wettenberg
Postleitzahl: 35435

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣
Name: Medizintechnik Jürgen K. Kranz GmbH
Postanschrift: Bellevue 1-3
Postort: Gägelow
Postleitzahl: 23968

9️⃣

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Name: Werner Schulte-Derne GmbH
Postanschrift: Kupferstraße 65
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44532

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Postanschrift: Hauptniederlassung Hamburg Bornbarch 2

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Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
9
12
11
8

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 53-085897

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: Düsseldorf
Quelle: OJS 2013/S 128-220011 (2013-07-01)