Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Zuverfügungstellung von behindertengerechten Betten/Pflegebetten (inkl. einer Standardmatratze) und Einlegerahmen für den häuslichen Bereich sowie dem medizinisch erforderlichen Zubehör für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Einweisung/Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung (Rückholung); Anpassung; Erprobung; Durchführung von Reparaturen; kostenlose Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben sowie Ersatzgestellung während Wartung/Reparatur auf der Basis von Versorgungspauschalen. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und die sich daraus ergebenden Folgeversorgungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Betten
Menge oder Umfang:
Entsprechend der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt nach Hilfsmittel und Losen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl an Versorgungen umfasst nur Erstversorgungen.Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH in dem dargestellten Umfang besteht nicht.Hilfsmittel: behindertengerechtes Bett/Pflegebett, Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3/50.45.01.1:Los 1 Norddeutschland: 459 Stück.Los 2 Berlin-Brandenburg: 355 Stück.Los 3 Nordrhein-Westfalen: 828 Stück.Los 4 Mitte-West: 834 Stück.Los 5 Mitte-Ost: 503 Stück.Los 6 Baden-Württemberg: 876 Stück.Los 7 Bayern: 611 Stück.Hilfsmittel: Einlegerahmen, Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0/50.45.03.1:Los 1 Norddeutschland: 28 Stück.Los 2 Berlin-Brandenburg: 24 Stück.Los 3 Nordrhein-Westfalen: 83 Stück.Los 4 Mitte-West: 34 Stück.Los 5 Mitte-Ost: 27 Stück.Los 6 Baden-Württemberg: 40 Stück.Los 7 Bayern: 44 Stück.
Entsprechend der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt nach Hilfsmittel und Losen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl an Versorgungen umfasst nur Erstversorgungen.Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH in dem dargestellten Umfang besteht nicht.Hilfsmittel: behindertengerechtes Bett/Pflegebett, Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.01.3/50.45.01.1:Los 1 Norddeutschland: 459 Stück.Los 2 Berlin-Brandenburg: 355 Stück.Los 3 Nordrhein-Westfalen: 828 Stück.Los 4 Mitte-West: 834 Stück.Los 5 Mitte-Ost: 503 Stück.Los 6 Baden-Württemberg: 876 Stück.Los 7 Bayern: 611 Stück.Hilfsmittel: Einlegerahmen, Hilfsmittelpositionsnummer 19.40.03.0/50.45.03.1:Los 1 Norddeutschland: 28 Stück.Los 2 Berlin-Brandenburg: 24 Stück.Los 3 Nordrhein-Westfalen: 83 Stück.Los 4 Mitte-West: 34 Stück.Los 5 Mitte-Ost: 27 Stück.Los 6 Baden-Württemberg: 40 Stück.Los 7 Bayern: 44 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Betten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de📧
Telefon: +49 51128024903📞
Fax: +49 51128024999 📠
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E99293135). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Sämtliche Zugangsdaten sind vetraulich zu behandeln. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in dasVergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online-Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralereinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 08:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehendenFragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E99293135). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Sämtliche Zugangsdaten sind vetraulich zu behandeln. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in dasVergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online-Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralereinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 08:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehendenFragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Zuverfügungstellung von behindertengerechten Betten/Pflegebetten (inkl. einer Standardmatratze) und Einlegerahmen für den häuslichen Bereich sowie dem medizinisch erforderlichen Zubehör für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Einweisung/Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung (Rückholung); Anpassung; Erprobung; Durchführung von Reparaturen; kostenlose Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben sowie Ersatzgestellung während Wartung/Reparatur auf der Basis von Versorgungspauschalen. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und die sich daraus ergebenden Folgeversorgungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Zuverfügungstellung von behindertengerechten Betten/Pflegebetten (inkl. einer Standardmatratze) und Einlegerahmen für den häuslichen Bereich sowie dem medizinisch erforderlichen Zubehör für die Versicherten der KKH einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Einweisung/Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung (Rückholung); Anpassung; Erprobung; Durchführung von Reparaturen; kostenlose Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben sowie Ersatzgestellung während Wartung/Reparatur auf der Basis von Versorgungspauschalen. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und die sich daraus ergebenden Folgeversorgungen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 Norddeutschland
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 459 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 28 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 459 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 28 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 Berlin-Brandenburg
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 355 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 24 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 355 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 24 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 Nordrhein-Westfalen
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 828 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 83 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 828 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 83 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 Mitte-West
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 834 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 34 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 834 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 34 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5 Mitte-Ost
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 503 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 27 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 503 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 27 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6 Baden-Württemberg
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 876 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 40 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 876 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 40 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 7 Bayern
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz im Bundesland Bayern haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 611 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 44 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen, die ihren Wohnsitz im Bundesland Bayern haben. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt 611 Versicherte mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und 44 Versicherte mit Einlegerahmen versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
Menge oder Umfang:
Entsprechend der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt nach Hilfsmittel und Losen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl an Versorgungen umfasst nur Erstversorgungen.
Entsprechend der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt nach Hilfsmittel und Losen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl an Versorgungen umfasst nur Erstversorgungen.
Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH in dem dargestellten Umfang besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um 2 weitere Jahre bis längstens zum 31.3.2018 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 30.9.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 30.9.2016.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um 2 weitere Jahre bis längstens zum 31.3.2018 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 30.9.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 30.9.2016.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 490813-254
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.: unterzeichnete Eigenerklärung zur Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze gemäß Anlage 05 „Erklärung über die Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze“;
1.: Nachweis der Eignung zur Versorgung mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen gemäß Anlage 07: „Nachweis derEignung zur Versorgung“ (mit dem Angebot ist entweder die Bestätigung einer geeigneten Stelle gem. § 126 Abs. 1a Satz 2 SGB V vorzulegen oder es ist eine Eigenerklärungabzugeben, dass die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllt werden. Wird die Eigenerklärung abgegben, hat der Bieter während der Wertungsphase auf Anforderung die Nachweise vorzulegen, die sich für die verfahrensgegenständliche Produktgruppe aus dem Kriterienkatalog zu den Empfehlungen des GKVSpitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 16. April 2013 ergeben. Der Kriterienkatalog ist abrufbar unter http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp):
1.: Nachweis der Eignung zur Versorgung mit behindertengerechten Betten/Pflegebetten und Einlegerahmen gemäß Anlage 07: „Nachweis derEignung zur Versorgung“ (mit dem Angebot ist entweder die Bestätigung einer geeigneten Stelle gem. § 126 Abs. 1a Satz 2 SGB V vorzulegen oder es ist eine Eigenerklärungabzugeben, dass die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllt werden. Wird die Eigenerklärung abgegben, hat der Bieter während der Wertungsphase auf Anforderung die Nachweise vorzulegen, die sich für die verfahrensgegenständliche Produktgruppe aus dem Kriterienkatalog zu den Empfehlungen des GKVSpitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 16. April 2013 ergeben. Der Kriterienkatalog ist abrufbar unter http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp):
2.: Umsetzungskonzept zur Lieferfähigkeit/Qualitätssicherung.
3.: Umsetzungskonzept zum Beschwerdemanagement.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-10 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Gesamtpreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Pflegekasse bei der KKH
Kontakt
Kontaktperson: Frau Andrea Fahlbusch
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 490813-254
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E99293135). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Sämtliche Zugangsdaten sind vetraulich zu behandeln. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in dasVergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E99293135). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Sämtliche Zugangsdaten sind vetraulich zu behandeln. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in dasVergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online-Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralereinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 08:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehendenFragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online-Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralereinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten Beantwortungstermine um 08:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehendenFragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstellter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 202-349289 (2013-10-15)
Ergänzende Angaben (2013-10-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
5️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
7
10
6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet ,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet ,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des( vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des( vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.2)
Quelle: OJS 2014/S 027-042754 (2014-02-05)