Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über das Zurverfügungstellen von Rollatoren und Badewannenlifter (hier: Hilfsmittelpositionsnummern: 10.50.04.1 und 04.40.01.0) für die Versichertender KKH im Wege einer Versorgungspauschale für Rollatoren und einer Versorgungspauschale für Badewannenlifter. Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Einweisung/Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Anpassung; Erprobung; Durchführung von Reparaturen; kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben sowie Ersatzgestellung während Wartung/Reparatur. Weitere Einzelheiten ergeben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (Anlage 02). Im System der Versorgungspauschalen bleibt der Auftragnehmer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfsmittel für Behinderte
Menge oder Umfang:
“Entsprechend der Anzahl der Hilfsmittelversorgungen vom 1.7.2012 bis 30.6.2013 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf...”
Menge oder Umfang
Entsprechend der Anzahl der Hilfsmittelversorgungen vom 1.7.2012 bis 30.6.2013 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt nach Hilfsmittel und Regionallosen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl an Versorgungen umfasst nur Erstversorgungen.Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH in dem dargestellten Umfang besteht nicht.Hilfsmittel Rollator 10.50.04.1:Los 1 Schleswig-Holstein – Hamburg: 111 StückLos 2 Niedersachsen – Bremen: 141 StückLos 3 Mecklenburg-Vorpommern: 52 StückLos 4 Berlin – Brandenburg: 326 StückLos 5 Sachsen: 138 StückLos 6 Sachsen-Anhalt: 100 StückLos 7 Thüringen: 81 StückLos 8 Hessen: 211 StückLos 9 Nordrhein-Westfalen: 505 StückLos 10 Rheinland-Pfalz - Saarland: 236 StückLos 11 Baden-Württemberg: 411 StückLos 12 Bayern: 334 StückHilfsmittel Badewannenlifter 04.40.01.0:Los 1 Schleswig-Holstein – Hamburg: 12 StückLos 2 Niedersachsen – Bremen: 30 StückLos 3 Mecklenburg-Vorpommern: 18 StückLos 4 Berlin – Brandenburg: 123 StückLos 5 Sachsen: 51 StückLos 6 Sachsen-Anhalt: 61 StückLos 7 Thüringen: 28 StückLos 8 Hessen: 80 StückLos 9 Nordrhein-Westfalen: 178 StückLos 10 Rheinland-Pfalz - Saarland: 73 StückLos 11 Baden-Württemberg: 142 StückLos 12 Bayern: 119 Stück
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfsmittel für Behinderte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de📧
Telefon: +49 51128024903📞
Fax: +49 51128024999 📠
“Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E14611824). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.Sämtliche Zugangsdaten sind vetraulich zu behandeln. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zueiner ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online-Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralerEinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten
Beantwortungstermine um 08:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über das Zurverfügungstellen von Rollatoren und Badewannenlifter (hier:...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über das Zurverfügungstellen von Rollatoren und Badewannenlifter (hier: Hilfsmittelpositionsnummern: 10.50.04.1 und 04.40.01.0) für die Versichertender KKH im Wege einer Versorgungspauschale für Rollatoren und einer Versorgungspauschale für Badewannenlifter. Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen wie z. B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme; Einweisung/Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Anpassung; Erprobung; Durchführung von Reparaturen; kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben sowie Ersatzgestellung während Wartung/Reparatur. Weitere Einzelheiten ergeben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag (Anlage 02). Im System der Versorgungspauschalen bleibt der Auftragnehmer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel.
“Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen.”
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 1: Regionallos „Schleswig-Holstein - Hamburg“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg. Als...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 111 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 12 Versicherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 2: Regionallos „Niedersachsen - Bremen“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen. Als...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 141 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 30 Versicherte mit Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 3: Regionallos „Mecklenburg-Vorpommern“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Als...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 52 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 18 Versicherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 4: Regionallos „Berlin - Brandenburg“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern in den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Als...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern in den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 326 Versicherte mit den oben genannten Rolla-toren und rund 123 Versicherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 5: Regionallos „Sachsen“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Sachsen. Als Kalkulationsgrundlage können die...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Sachsen. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 138 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 51 Versi-cherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 6: Regionallos „Sachsen-Anhalt“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Sachsen-Anhalt. Als Kalkulationsgrundlage...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Sachsen-Anhalt. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 100 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 61 Versicherte mit den oben genannten Badewannenlifter versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 7: Regionallos „Thüringen“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Thüringen. Als Kalkulationsgrundlage können...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Thüringen. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 81 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 28 Versicherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 8: Regionallos „Hessen“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Hessen. Als Kalkulationsgrundlage können die...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Hessen. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 211 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 80 Versicherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 9: Regionallos „Nordrhein-Westfalen“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 505 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 178 Versicherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 10: Regionallos „Rheinland-Pfalz - Saarland“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Als...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 236 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 73 Versicherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 11: Regionallos „Baden-Württemberg“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Baden-Württemberg. Als Kalkulationsgrundlage...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Baden-Württemberg. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 411 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 142 Versicherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 12: Regionallos „Bayern“
Kurze Beschreibung:
“Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Bayern. Als Kalkulationsgrundlage können die...”
Kurze Beschreibung
Das Regionallos umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit Rollatoren und Badewannenliftern im Bundesland Bayern. Als Kalkulationsgrundlage können die Versorgungszahlen des Zeitraumes 1.7.2012 bis 30.6.2013 zugrunde gelegt werden, wonach über das Jahr verteilt rund 334 Versicherte mit den oben genannten Rollatoren und rund 119 Versicherte mit den oben genannten Badewannenliftern versorgt wurden. Eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe resultiert hieraus jedoch nicht.
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Menge oder Umfang:
“Entsprechend der Anzahl der Hilfsmittelversorgungen vom 1.7.2012 bis 30.6.2013 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf...”
Menge oder Umfang
Entsprechend der Anzahl der Hilfsmittelversorgungen vom 1.7.2012 bis 30.6.2013 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt nach Hilfsmittel und Regionallosen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl an Versorgungen umfasst nur Erstversorgungen.
“Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine...”
Menge oder Umfang
Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH in dem dargestellten Umfang besteht nicht.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (26) “Hilfsmittel Rollator 10.50.04.1:”
“Los 1 Schleswig-Holstein – Hamburg: 111 Stück”
“Los 2 Niedersachsen – Bremen: 141 Stück”
“Los 3 Mecklenburg-Vorpommern: 52 Stück”
“Los 4 Berlin – Brandenburg: 326 Stück”
“Los 5 Sachsen: 138 Stück”
“Los 6 Sachsen-Anhalt: 100 Stück”
“Los 7 Thüringen: 81 Stück”
“Los 8 Hessen: 211 Stück”
“Los 9 Nordrhein-Westfalen: 505 Stück”
“Los 10 Rheinland-Pfalz - Saarland: 236 Stück”
“Los 11 Baden-Württemberg: 411 Stück”
“Los 12 Bayern: 334 Stück”
“Hilfsmittel Badewannenlifter 04.40.01.0:”
“Los 1 Schleswig-Holstein – Hamburg: 12 Stück”
“Los 2 Niedersachsen – Bremen: 30 Stück”
“Los 3 Mecklenburg-Vorpommern: 18 Stück”
“Los 4 Berlin – Brandenburg: 123 Stück”
“Los 5 Sachsen: 51 Stück”
“Los 6 Sachsen-Anhalt: 61 Stück”
“Los 7 Thüringen: 28 Stück”
“Los 8 Hessen: 80 Stück”
“Los 9 Nordrhein-Westfalen: 178 Stück”
“Los 10 Rheinland-Pfalz - Saarland: 73 Stück”
“Los 11 Baden-Württemberg: 142 Stück”
“Los 12 Bayern: 119 Stück”
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um 2 Jahre bis längstens zum 2.5.2018 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um 2 Jahre bis längstens zum 2.5.2018 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens der KKH gegenüber zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 2.11.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 2.11.2016.
Mehr anzeigen
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 490713-252
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“bundesweit”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“1.: unterzeichnete Eigenerklärung zur Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze gemäß Anlage 16: „Erklärung über die Einhaltung der Bundes- und...”
Befähigung zur Berufsausübung
1.: unterzeichnete Eigenerklärung zur Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze gemäß Anlage 16: „Erklärung über die Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze“;
“2.: unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A EG gemäß Anlage 09: „Eigenerklärung nach §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A EG“”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Rollatoren und Badewannenlifter gemäß Anlage 14: „Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Rollatoren und...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Rollatoren und Badewannenlifter gemäß Anlage 14: „Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Rollatoren und Badewannenlifter“ (mit dem Angebot ist entweder die Bestätigung einer geeigneten Stelle gem. § 126 Abs. 1a Satz 2 SGB V vorzulegen oder es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllt werden. Wird die Eigenerklärung abgegben, hat der Bieter während der Wertungsphase auf Anforderung die Nachweise vorzulegen, die sich für die verfahrensgegenständliche Produktgruppe aus dem Kriterienkatalog zu den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 16. April 2013 ergeben. Der Kriterienkatalog ist abrufbar unter http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp)
Mehr anzeigen Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.”
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-10 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. niedrigster Gesamtnettoendpreis (Addition aus Wertungsbetrag „Rollator“ und Wertungsbetrag „Badewannenlifter“) (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Andrea Fahlbusch
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-05-03 📅
Datum des Endes: 2016-05-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 490713-252
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/auftrage/vergabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E14611824). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.Sämtliche Zugangsdaten sind vetraulich zu behandeln. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zueiner ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
“Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online-Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch...”
Zusätzliche Informationen
Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online-Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können. Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralerEinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Beantwortungstermine um 08:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächsten Termin beantwortet.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):”
“"§ 101 a Informations- und Wartepflicht.” Mehr anzeigen (17) “(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
“den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an.”
“(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
“(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:”
“1. gegen § 101a verstoßen hat...”
“§ 107 Einleitung, Antrag.”
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,”
“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
“1. der Antragstellter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,”
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf dieRechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
“(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...."”
“Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage....”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 188-323987 (2013-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣2️⃣
Name: Sanitätshaus müller betten GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Auel 34b
Postort: Engelskirchen
Postleitzahl: 51766
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
4
5
6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.bundeskarte🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.”
“(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet ,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (4) “1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,”
“(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
“(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“”
“Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage....”
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Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des( vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2014/S 045-075158 (2014-03-04)