Versorgung mit Arzneimitteln nach §14 Abs. 5 Apothekengesetz
Das Klinikum LK Tuttlingen beabsichtigt die gesamten Leistungen der Arzneimittelversorgung inkl. Eigenherstellung im üblichen Umfang für die Gesundheitszentren Tuttlingen und Spaichingen zu vergeben und einen Versorgungsvertrag gemäß ApoG darüber abzuschließen. Die Anbindung an ein vorhandenes Warenwirtschaftssystem muss erfolgen. Von der Apotheke wird eine pharmazeutisch kompetente, bedarfsorientierte, zeitnahe und kostengerechte Versorgung der Gesundheitszentren mit Apothekengütern und eine klinisch-pharmazeutische Beratung, Überwachung, Bevorratung, Herstellung und Mitwirkung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des noch abzuschließenden Versorgungsauftrages erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-25.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-04-25
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Auftragsbekanntmachung
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