Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Belieferung von Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg in der BRD mit Tens-Geräten (PG 09/Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Geräte für die Strahlentherapie, Mechanotherapie, Elektrotherapie und Physiotherapie › Elektrische, elektromagnetische und mechanische Behandlung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-10-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-02-27 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische, elektromagnetische und mechanische Behandlung
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische, elektromagnetische und mechanische Behandlung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rh 🌏
E-Mail: vergabestelle@rh.aok.de 📧
Telefon: +49 21187911572 📞
Fax: +49 21187911280 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 203-351297
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Köln
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: s. Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Düsseldorf
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Essen
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Hamburg
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Bund
Kurze Beschreibung:
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-11-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Friedhelm Voß
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: 40474
Postleitzahl: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 203-351297 (2013-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische, elektromagnetische und mechanische Behandlung
Menge oder Umfang:
Die Auftraggeberin kann Angaben zu dem voraussichtlichen Abgabevolumen nur auf der Basis von Erfahrungswerten und Analysen aus der Vergangenheit machen. Die konkret geschätzte Anzahl der zu versorgenden Versicherten pro Jahr in den jeweiligen Gebietslosen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es wird bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die künftigen Mengen der für die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zu erbringenden Versorgungen insbesondere vom Gesundheitszustand der AOK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte abhängen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische, elektromagnetische und mechanische Behandlung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rh 🌏
E-Mail: vergabestelle@rh.aok.de 📧
Telefon: +49 21187911572 📞
Fax: +49 21187911280 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 203-351297
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann.
2) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können auf der Seite http://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/ abgerufen werden.
3) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der unter Ziffer III.2.2) geforderte Nachweis ist im Fall von Bietergemeinschaften von mindestens einem der Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen.
4) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Zu unterscheiden sind:
a) Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und
b) Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen.
Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen.
Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Belieferung von Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg in der BRD mit Tens-Geräten (PG 09/Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
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Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Köln
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg im Servicestellenbereich Köln mit Tens-Geräten (Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Düsseldorf
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg im Servicestellenbereich Düsseldorf mit Tens-Geräten (Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V.) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
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Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Essen
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg im Servicestellenbereich Essen mit Tens-Geräten (Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
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Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Hamburg
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg im Servicestellenbereich Hamburg mit Tens-Geräten (Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
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Bezeichnung des Loses: Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten (Tens-Geräte) und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen - Versorgungsbezirk Bund
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg in der BRD außerhalb der Servicestellenbereiche Köln, Düsseldorf, Essen und Hamburg mit Tens-Geräten (Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Servicestellenbereiche im Umkreis von:
— Köln,
— Düsseldorf,
— Essen,
— Hamburg,
— BRD ohne die vorher genannten Servicestellenbereiche.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
2.) Verpflichtungserklärung nach § 18 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW - zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
3.) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
b) Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
c) Sofern der Einsatz von Nachunternehmen beabsichtigt ist, ist die Regelung in Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung zu beachten.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die im Umfang und hinsichtlich der Deckungssummen im Bereich von Personen-, Sach- und Vermögensschäden dem auftragsbezogenen Risiko angepasst ist. Hierüber ist eine aktuelle Bestätigung, die von der Versicherung ausgestellt wurde, in Kopie vorzulegen.
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Allgemeine Hinweise:
a) Im Fall von Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis erbringt.
b) Sofern der Einsatz von Nachunternehmen beabsichtigt ist, ist die Regelung in Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung zu beachten.
a) Ein zum Zeitpunkt der Angebotsfrist gültiges Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1 a Satz 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand für jede versorgende Betriebstätte ausgestellt von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29.3.2010 – benannten Präqualifizierungsstelle oder
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b) unterschriebener und gestempelter „Individueller Eignungsnachweis“ (Anlage A3) in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand für jede versorgende Betriebsstätte, mit den darin geforderten Angaben, Erklärungen und Eignungsnachweisen, insbesondere unter Kenntlichmachung an den in Anlage A3 dafür vorgesehenen Stellen, ob und inwieweit für die Erfüllung der jeweiligen Eignungsanforderung Unterauftragnehmer eingesetzt werden. Die geforderten Eignungsnachweise umfassen:
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(1) Nachweis der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch Vorlage (jeweils in Kopie) entweder
(a) der Gewerbeanmeldung bei Gewerbebetrieb bzw. Eigenerklärung bei Gewerbebetreibenden, die nicht zum Eintrag verpflichtet sind, oder
(b) aktueller Handelsregisterauszug oder
(c) Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie und Handelskammer) oder
(d) unterschriebene Erklärung der Zugehörigkeit zu freien Berufen.
(2) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO, nicht älter als 6 Monate (gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist – nur bei Gewerbetreibenden) in Kopie.
(3) Nachweis der persönlichen Eignung des fachlichen Leiters bzw. der verantwortlichen Person bzgl. des Ausschreibungsgegenstandes durch einen entsprechenden Qualifikationsnachweis. Einzelheiten hierzu sind den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V zu entnehmen, die unter folgendem Link abgerufen werden können:
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www.gkv-spitzenverband.de /krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis gemäß 2. a) oder 2. b) für jedes Mitglied zu erbringen, welches die Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen sowie die Bereitstellung der Hilfsmittel vornimmt.
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Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist der Nachweis gemäß 2. a) oder 2. b) für jeden Unterauftragnehmer zu erbringen, der die Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen sowie die Bereitstellung der Hilfsmittel vornimmt.
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Allgemeiner Hinweis:
a) Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können den genannten Nachweis gemeinsam erbringen. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Abs. 1 SGB V) sind die gennanten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen.
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b) Sofern der Einsatz von Nachunternehmen beabsichtigt ist, ist die Regelung in Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung zu beachten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen gemeinsam in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-11-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Friedhelm Voß
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann.
2) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können auf der Seite http://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/ abgerufen werden.
3) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der unter Ziffer III.2.2) geforderte Nachweis ist im Fall von Bietergemeinschaften von mindestens einem der Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen.
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4) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
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Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Zu unterscheiden sind:
a) Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und
b) Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen.
Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen.
Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
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Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: 40474
Postleitzahl: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a GWB verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
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Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen“.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-02-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 044-073379
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 203-351297
ABl. S-Ausgabe: 44
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2013/S 203-351297
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-20 📅
Name: Ormed GmbH
Postanschrift: Merzhauser Straße 47
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Postanschrift: Merzhauser Straße 112
Postort: 79100
Postleitzahl: Freiburg
3️⃣
Name: Bio-Medival Resaerch GmbH
Postanschrift: In Oberwiesen 18
Postort: Salem
Postleitzahl: 88682
4️⃣
Name: Sanitätshaus Kaphingst GmbH
Postanschrift: Niederwettersche Straße 1
Postort: Lahntal
Postleitzahl: 35094
5️⃣
Name: Bio-Medical Research GmbH
Quelle: OJS 2014/S 044-073379 (2014-02-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 044-073379
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 203-351297
ABl. S-Ausgabe: 44
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2013/S 203-351297
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-20 📅
Name: Ormed GmbH
Postanschrift: Merzhauser Straße 47
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Postanschrift: Merzhauser Straße 112
Postort: 79100
Postleitzahl: Freiburg
3️⃣
Name: Bio-Medival Resaerch GmbH
Postanschrift: In Oberwiesen 18
Postort: Salem
Postleitzahl: 88682
4️⃣
Name: Sanitätshaus Kaphingst GmbH
Postanschrift: Niederwettersche Straße 1
Postort: Lahntal
Postleitzahl: 35094
5️⃣
Name: Bio-Medical Research GmbH
Quelle: OJS 2014/S 044-073379 (2014-02-27)
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