Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen im Rahmen der Neuversorgung (keine Folgepauschalen und Umversorgungen) über das Zurverfügungstellen von Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche, luftgefüllten Sitzkissen, luftgefüllten Positionierungskissen, Toilettenrollstühlen, Duschrollstühlen mit Greifreifen, Duschschieberollstühlen, Leichtgewichtrollstühlen, Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung, Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (hier: Hilfsmittelpositionsnummern: 11.39.01.1, 11.39.03.1, 11.39.03.4, 18.46.02.0, 18.46.03.0, 18.46.03.1, 18.50.02.2, 18.50.04.0, 18.99.05.0/18.99.05.1) für die Versicherten der KKH im Wege einer Versorgungspauschale sowie von Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30°, Treppensteighilfen (elektrisch betrieben), Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung und fahrbaren Liftern (hier: Hilfsmittelpositionsnummern: 18.50.02.7, 18.65.01.1, 18.99.04.1 und 22.40.01.0) im Wege des Kaufverfahrens. Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme, Einweisung / Beratung des Versicherten, Lieferung, Montage und Abholung, Anpassung, Erprobung, Durchführung von Reparaturen, kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels (nur bei Versorgungspauschalen), Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rollstühle📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de📧
Telefon: +49 51128024903📞
Fax: +49 51128024999 📠
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http:// www.subreport.de/auftrage/ve gabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E58656438). Hierzu
hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portalden Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH.
Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zueiner ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter "Vergabeunterlagen" und weiterer Klick auf "Dokumente anzeigen" und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online -Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können.
Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralereinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten
Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächstenTermin beantwortet.
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http:// www.subreport.de/auftrage/ve gabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E58656438). Hierzu
hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portalden Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH.
Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zueiner ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter "Vergabeunterlagen" und weiterer Klick auf "Dokumente anzeigen" und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online -Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können.
Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralereinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten
Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächstenTermin beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen im Rahmen der Neuversorgung (keine Folgepauschalen und Umversorgungen) über das Zurverfügungstellen von Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche, luftgefüllten Sitzkissen, luftgefüllten Positionierungskissen, Toilettenrollstühlen, Duschrollstühlen mit Greifreifen, Duschschieberollstühlen, Leichtgewichtrollstühlen, Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung, Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (hier: Hilfsmittelpositionsnummern: 11.39.01.1, 11.39.03.1, 11.39.03.4, 18.46.02.0, 18.46.03.0, 18.46.03.1, 18.50.02.2, 18.50.04.0, 18.99.05.0/18.99.05.1) für die Versicherten der KKH im Wege einer Versorgungspauschale sowie von Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30°, Treppensteighilfen (elektrisch betrieben), Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung und fahrbaren Liftern (hier: Hilfsmittelpositionsnummern: 18.50.02.7, 18.65.01.1, 18.99.04.1 und 22.40.01.0) im Wege des Kaufverfahrens.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen im Rahmen der Neuversorgung (keine Folgepauschalen und Umversorgungen) über das Zurverfügungstellen von Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche, luftgefüllten Sitzkissen, luftgefüllten Positionierungskissen, Toilettenrollstühlen, Duschrollstühlen mit Greifreifen, Duschschieberollstühlen, Leichtgewichtrollstühlen, Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung, Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (hier: Hilfsmittelpositionsnummern: 11.39.01.1, 11.39.03.1, 11.39.03.4, 18.46.02.0, 18.46.03.0, 18.46.03.1, 18.50.02.2, 18.50.04.0, 18.99.05.0/18.99.05.1) für die Versicherten der KKH im Wege einer Versorgungspauschale sowie von Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30°, Treppensteighilfen (elektrisch betrieben), Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung und fahrbaren Liftern (hier: Hilfsmittelpositionsnummern: 18.50.02.7, 18.65.01.1, 18.99.04.1 und 22.40.01.0) im Wege des Kaufverfahrens.
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme, Einweisung / Beratung des Versicherten, Lieferung, Montage und Abholung, Anpassung, Erprobung, Durchführung von Reparaturen, kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels (nur bei Versorgungspauschalen), Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur.
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auftragsannahme, Einweisung / Beratung des Versicherten, Lieferung, Montage und Abholung, Anpassung, Erprobung, Durchführung von Reparaturen, kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des vorhandenen Hilfsmittels (nur bei Versorgungspauschalen), Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 1 "Schleswig-Holstein-Hamburg".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg haben.
Menge oder Umfang: Siehe II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 2 "Niedersachsen-Bremen".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen haben.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 3 "Mecklenburg-Vorpommern".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern haben.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 4 "Berlin-Brandenburg".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg haben.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 5 "Sachsen".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen haben.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 6 "Sachsen-Anhalt".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen-Anhalt haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen-Anhalt haben.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 7 "Thüringen".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Thüringen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Thüringen haben.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 8 "Hessen".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Hessen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Hessen haben.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 9.
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 10 "Rheinland-Pfalz-Saarland".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland haben.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 11 "Baden-Württemberg".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg haben.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 Regionallos 12 "Bayern".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Bayern haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung von Versichterten der KKH mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantrieben/ Rollstuhl-Radnabenantrieben (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/ 18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1), die ihren Wohnsitz im Bundesland Bayern haben.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 1 "Schleswig-Hostein-Hamburg".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg haben.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 2.
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen haben.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 3 "Mecklenburg-Vorpommern".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern haben.
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 4 "Berlin-Brandenburg".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg haben.
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 5 "Sachsen".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen haben.
Menge oder Umfang: Siehe Ii.2.1).
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 6 "Sachsen-Anhalt!
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen-Anhalt haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Sachsen-Anhalt haben.
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 7 "Thüringen".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Thüringen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Thüringen haben.
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 8 "Hessen".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Hessen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Hessen haben.
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 9 "Nordrhein-Westfalen".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben.
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 10 "Rheinland-Pfalz-Saarland".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland haben.
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 11 "Baden-Württemberg".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Baden-Württemberg haben.
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 Regionallos 12 "Bayern".
Kurze Beschreibung:
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Bayern haben.
Das Regionallos umfasst Versorgung vonVersicherten der KKH mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0), die ihren Wohnsitz im Bundesland Bayern haben.
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen. Jedes Fachlos ist in zwölf Regionallose gegliedert. Entsprechend den Hilfsmittelversorgungen 2011 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum 2011 aufgeteilt nach Hilfsmittel und Fachlos/Regionallosen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl umfasst nur Erstversorgungen. Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH in dem dargestellten Umfang besteht nicht.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Fachlosen. Jedes Fachlos ist in zwölf Regionallose gegliedert. Entsprechend den Hilfsmittelversorgungen 2011 sind die Hilfsmittelversorgungen der ausgeschriebenen Hilfsmittel bezogen auf den Zeitraum 2011 aufgeteilt nach Hilfsmittel und Fachlos/Regionallosen nachstehend dargestellt. Die angegebene Anzahl umfasst nur Erstversorgungen. Der Versorgungsumfang hängt im Übrigen von der Inanspruchnahme durch die KKH-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte ab. Eine Abnahmeverpflichtung der KKH in dem dargestellten Umfang besteht nicht.
Fachlos 1 - Das Fachlos 1 umfasst die Versorgung von KKH-Versicherten mit:
- Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche 11.39.01.1 ,Versorgungspauschale 2 Jahre
Einzelheiten und weitere Differenzierungen sind der Leistungsbeschreibung und den Anlagen "Preisblätter" zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 30.6.2017 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis längstens zum 30.6.2017 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens der KKH gegenüber zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 31.12.2015 oder – wenn der Widerspruch die zweite Vertragsverlängerung betrifft – bis zum 31.12.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 31.12.2015 bzw. am 31.12.2016.
Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Eingang des Verlängerungsverlangens der KKH gegenüber zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag noch weitere sechs Monate, d. h. bis zum 31.12.2015 oder – wenn der Widerspruch die zweite Vertragsverlängerung betrifft – bis zum 31.12.2016 zu erfüllen. Der Vertrag endet dann am 31.12.2015 bzw. am 31.12.2016.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 491212-242
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1): einfacher Berufs- oder Handelsregisterausdruck in Kopie, wenn ein Präqualifizierungsnachweis für das betreffende Los nicht vorgelegt wird (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate);
1.2): Unterzeichnete Eigenerklärung zur Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze gemäß Anlage "Erklärung über die Einhaltung der Bundes- und Sozialdatenschutzgesetze“;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000 EUR gegen Personenschäden, 500 000 EUR gegen Sachschäden und 50 000 EUR gegen Vermögensschäden; die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000 EUR gegen Personenschäden, 500 000 EUR gegen Sachschäden und 50 000 EUR gegen Vermögensschäden; die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen.
Hinweis: Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberoll-stühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittel-positionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpo-sitionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantriebe/Rollstuhl-Radnabenantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1) gemäß Anlage „Eignung zur Versorgung Fachlos 1" und / oder Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0) gemäß Anlage „Eignung zur Versorgung Fachlos 2" Hinweis: Die vorstehenden Eignungsnachweise zur fachlichen / technischen Leistungsfähigkeit müssen nur für das jeweilige Fachlos eingereicht werden, auf das der Bieter ein Angebot abgibt.
Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1), luftgefüllten Sitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1), luftgefüllten Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4), Toilettenrollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0), Duschrollstühlen mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.0), Duschschieberoll-stühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1), Leichtgewichtrollstühlen (Hilfsmittel-positionsnummer 18.50.02.2), Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpo-sitionsnummer 18.50.04.0), Rollstuhl-Aufsteckantriebe/Rollstuhl-Radnabenantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0/18.99.05.1), Treppensteighilfen (elektrisch betrieben) (Hilfsmittelpositionsnummer 18.65.01.1) sowie Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1) gemäß Anlage „Eignung zur Versorgung Fachlos 1" und / oder Nachweis der Eignung zur Versorgung mit Rollstühlen mit Rückenwinkelverstellung über 30° (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7) und fahrbaren Liftern (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0) gemäß Anlage „Eignung zur Versorgung Fachlos 2" Hinweis: Die vorstehenden Eignungsnachweise zur fachlichen / technischen Leistungsfähigkeit müssen nur für das jeweilige Fachlos eingereicht werden, auf das der Bieter ein Angebot abgibt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Andrea Fahlbusch
Name: Subreport Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Telefon: +49 221985780📞
E-Mail: info@subreport.de📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-16 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 491212-242
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 156-260493
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http:// www.subreport.de/auftrage/ve gabeunterlagen-bestellen/ sowie Angabe der ELViS-ID E58656438). Hierzu
hat sich der Bieter im Online Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portalden Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH.
Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zueiner ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter "Vergabeunterlagen" und weiterer Klick auf "Dokumente anzeigen" und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zueiner ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter "Vergabeunterlagen" und weiterer Klick auf "Dokumente anzeigen" und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente.
Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Das Online -Portal dient nicht dazu, dass Bieter hierüber auch Fragen an die Vergabestelle absetzen können.
Bieterfragen sind wie gezeigt ausschließlich per E-Mail an die Adresse: zentralereinkauf@kkh.de zu richten. Berücksichtigt werden Bieterfragen, die bis zum Vortag der in den Vergabeunterlagen näher benannten
Beantwortungstermine um 8:00 Uhr bei der Auftraggeberin eingegangen sind. Alle danach eingehenden Fragen werden zum nächstenTermin beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung inseinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabeiistdarzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstellter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgtnach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis
des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 009-010798 (2013-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2️⃣4️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
5
6
7
3
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB):
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach derRechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach derRechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.3.1.)
Quelle: OJS 2013/S 134-232027 (2013-07-08)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2017-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle
Kurze Beschreibung:
Änderungsleistungen eines bestehenden Vertrages für den Zeitraum 1.8.2017 bis 31.12.2017 über die aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Änderungsleistungen eines bestehenden Vertrages für den Zeitraum 1.8.2017 bis 31.12.2017 über die aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Gesamtwert des Auftrags: 287 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH (Ersatzkasse)
Kontakt
Telefon: +49 51128022770📞
Fax: +49 51128022779 📠
Gegenstand der Vertragsänderung sind die aufzahlungsfreien Hilfsmittelversorgungen der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (Hilfsmittel der Produktgruppe18 und der Hilfsmittelpositionsnummern 50.45.07.2xxx) und mit fahrbaren Liftern (Hilfsmittel der Produktgruppe22) in Form von Versorgungspauschalen und im Kaufverfahren (Pauschale Neukauf).. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen sowie die Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgten, anschließen. Der Auftragnehmer stellt dem Versicherten das verordnete Hilfsmittel nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Der bestehende Vertrag wird für den Zeitraum 1.8.2017 bis 31.12.2017 ohne zusätzliches Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB angepasst.
Gegenstand der Vertragsänderung sind die aufzahlungsfreien Hilfsmittelversorgungen der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (Hilfsmittel der Produktgruppe18 und der Hilfsmittelpositionsnummern 50.45.07.2xxx) und mit fahrbaren Liftern (Hilfsmittel der Produktgruppe22) in Form von Versorgungspauschalen und im Kaufverfahren (Pauschale Neukauf).. Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen sowie die Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgten, anschließen. Der Auftragnehmer stellt dem Versicherten das verordnete Hilfsmittel nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Der bestehende Vertrag wird für den Zeitraum 1.8.2017 bis 31.12.2017 ohne zusätzliches Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB angepasst.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-08 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.kkh.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht“ Ziff.3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat … §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 113-227645 (2017-06-13)