Verwertung der auf dem Klärwerk Düsseldorf-Nord anfallenden Klärschlämme in der Rekultivierung/ im Landschaftsbau

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb Abt. 67/8.3

Übernahme, Transport, Verwiegung und Verwertung der auf dem Klärwerk Düsseldorf-Nord anfallenden Klärschlämme in der Rekultivierung/ im Landschaftsbau im Zeitraum 1.7.13 bis 31.12.2015.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-22 Auftragsbekanntmachung
2013-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang:
Übernahme, Transport, Verwiegung und Verwertung von insgesamt 12 000 t entwässertem Klärschlamm.
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb Abt. 67/8.3
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: ernst.scheffen@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118926740 📞
Fax: +49 2118929282 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 040-064422
ABl. S-Ausgabe: 40

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport, Verwiegung und Verwertung der auf dem Klärwerk Düsseldorf-Nord anfallenden Klärschlämme in der Rekultivierung/ im Landschaftsbau im Zeitraum 1.7.13 bis 31.12.2015.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe auch Liste 11 (den Vergabeunterlagen beiliegend): Liste erforderlicher Nachweise:
a) Eine KFZ Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 000 000 EUR einschließlich einer Deckung nach Umweltschadensgesetz von 3 000 000 EUR.
b) Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung, mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR.
zu a) und b): Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Versicherung in der geforderten Höhe spätestens vor Zuschlagserteilung erforderlich sein wird. Bietern, die keinen Versicherungsschutz in der Höhe haben, wird empfohlen, sich bereits jetzt von der Versicherungsgesellschaft bestätigen zu lassen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gewährt wird.
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Nachweise Krankenkasse, Berufsgenossenschaft (oder Eigenerklärung).
Bescheinigung Finanzamt (oder Eigenerklärung).
Verpflichtungserklärungen gemäß des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW - TVgG-NRW.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe auch Liste 11 (den Vergabeunterlagen beiliegend): Liste erforderlicher Nachweise:
Angaben über Gesamtumsatz des Unternehmens,
Umsatz im Bereich der Klärschlammentsorgung in den letzten 3 Jahren,
Benennung von Unterauftragnehmern,
mindestens 3 prüfbare Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe auch Liste 11 (den Vergabeunterlagen beiliegend): Liste erforderlicher Nachweise:
Beschreibung von:
- Transport und Verwiegung
- Aufbereitung, Kapazitäten inkl. Genehmigung
- Verwertungsmaßnahme, Aufbringungsmengen, Laufzeit und Anlagenkapazität inkl. Genehmigungen
- Art und Häufigkeit Probenahme und Analytik
- Dauer der Aufbereitung/ Kompostierung
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme und zusätzliche Bürgschaft bei zeitversetzter Verwertung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Jede Bietergemeinschaft ist gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter.
Für jedes Mitglied der Gemeinschaft sind die geforderten Nachweise vorzulegen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 30
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 9,- Euro und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens 6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf (Konto Nr. 10000495) bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ: 30050110; IBAN: DE61300501100010000495, SWIFT: DUSSDEDD) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 07:30 bis 16:00 Uhr, freitags 07:30 bis 13:00 Uhr.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-16 📅
Öffnungsort:
Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Deutschland.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, Deutschland.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ernst Scheffen
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 040-064422 (2013-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 668 875,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 130-224927
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 40-064422
ABl. S-Ausgabe: 130

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-27 📅
Name: Hegewald GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schloß Walburg
Postort: Waldbreitbach
Postleitzahl: 56588
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 002

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
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Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 130-224927 (2013-07-03)