Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, ausgeschlossen werden können. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Angaben und Erklärungen vom Auftraggeber nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Angaben und Erklärungen nach – was er sich vorbehält – und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.