Verwertung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserreinigung des WAG
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAG)
Transport (ggf.) und Behandlung (ggf.) sowie Verwertung von Schlämmen aus der Behandlung von kommunalem Abwasser des WAG (AVV-Nr.: 190805) ab 01.01.2014 bis 31.12.2016.
Der überlassene Klärschlamm ist landwirtschaftlich bzw. landschaftsbaulich zu verwerten. Die zur Zeit geltenden Grenzwerte nach der Klärschlammverordnung werden deutlich unterschritten.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-01.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammbehandlung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammentsorgung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammtransport
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2013-07-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2013-10-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2013-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAG)
Postanschrift: Kindleber Straße 188
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Kontakt
Telefon: +49 362138730 📞
Fax: +49 3621387435 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 129-222413
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 89-151467
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserreinigung der Kläranlage Gotha
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Kläranlage Gotha: 7.800 t/a (25 % TS)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserreinigung der Kläranlagen Fröttstädt, Tambach-Dietharz und Seebergen
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Kläranlage Fröttstädt: 1.900 t/a (17 % TS)Kläranlage Tambach-Dietharz: 1.700 m³/a (4,5 % TS)Kläranlage Seebergen: 410 m³/a (4,5 % TS)
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: P13-017
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gotha
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Wasser- und Abwasserzweckverband
Name: PICON GmbH
Postanschrift: Glashütter Str. 101
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01277
Kontaktperson: Herrn Wustmann
Telefon: +49 3512118520 📞
E-Mail: wu@picon-ingenieur.de 📧
Fax: +49 3512118510 📠
URL für weitere Informationen: http://picon-ingenieur.de 🌏
URL der Dokumente: http://picon-ingenieur.de 🌏
Name: Kläranlage Gotha
Postanschrift: Heutalsweg 7c
Telefon: +49 3621853615 📞
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: P13-017
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 89-151467
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737276 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 129-222413 (2013-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Kläranlage Gotha: 7.800 t/a (25 % TS)Kläranlage Fröttstädt: 1.900 t/a (17 % TS)Kläranlage Tambach-Dietharz: 1.700 m³/a (4,5 % TS)Kläranlage Seebergen: 410 m³/a (4,5 % TS)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAG)
Postanschrift: Kindleber Straße 188
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Kontakt
Telefon: +49 362138730 📞
Fax: +49 3621387435 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 129-222413
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 89-151467
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Nachweise, welche mit den Präqualifizie-rungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Beabsichtigt der Unternehmer, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
4. Soll die Ausführung eines Teils des Auftrags über die Erbringung von Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so ist bereits bei Abgabe des Angebots ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen vorzulegen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Nachunternehmen auch zu benennen und die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Dies sind jedenfalls aktuelle Nachweise über die vollständige Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (Eigenerklärung reicht jeweils aus) sowie die Erklärung nach § 10 ThürVgG (ILO-Kernarbeitsnormen) und § 11 ThürVgG (Tariftreue und Entgeltgleichheit) auf den Formularen der Vergabestelle. Darüber hinaus sind folgende Nachweise oder Erklärungen, welche für die Eignung des Nachunternehmers von Bedeutung sind, vorzulegen:
- von Transportunternehmen: ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln und Befördern von Abfällen
5. Soweit für Zwecke der Abgabe Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
6. Zur Ermittlung des niedrigsten Preises wird bei unterschiedlichen Schlämmen (entwässerter Schlamm und Nasschlamm) das jeweils in der Leistungsbeschreibung angegebene Jahresmittel der anfallenden Mengen zugrunde gelegt und mit dem angebotenen, spezifischem Preis multipliziert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport (ggf.) und Behandlung (ggf.) sowie Verwertung von Schlämmen aus der Behandlung von kommunalem Abwasser des WAG (AVV-Nr.: 190805) ab 01.01.2014 bis 31.12.2016.
Der überlassene Klärschlamm ist landwirtschaftlich bzw. landschaftsbaulich zu verwerten. Die zur Zeit geltenden Grenzwerte nach der Klärschlammverordnung werden deutlich unterschritten.
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserreinigung der Kläranlage Gotha
Kurze Beschreibung:
Transport (ggf.) und Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage Gotha (AVV-Nr.: 190805) ab 01.01.2014 bis 31.12.2016. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um weitere zwei…
… Jahre.Der überlassene Klärschlamm ist landwirtschaftlich bzw. landschaftsbaulich zu verwerten. Die zur Zeit geltendenGrenzwerte nach der Klärschlammverordnung wurden bisher deutlich unterschritten.
… Jahre.
Der überlassene Klärschlamm ist landwirtschaftlich bzw. landschaftsbaulich zu verwerten. Die zur Zeit geltenden
Grenzwerte nach der Klärschlammverordnung wurden bisher deutlich unterschritten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserreinigung der Kläranlagen Fröttstädt, Tambach-Dietharz und Seebergen
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von Klärschlämmen der Kläranlage, Fröttstädt, Tambach-Dietharz und Seebergen (AVV-Nr.: 190805) ab 01.01.2014 bis 31.12.2016. Für die Kläranlage Tambach-Dietharz ist weiterhin eine Behandlung (mobile Entwässerung) des Schlammes vorzunehmen. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung für weitere zwei…
… Jahre.Der überlassene Klärschlamm ist landwirtschaftlich bzw. landschaftsbaulich zu verwerten. Die zur Zeit geltendenGrenzwerte nach der Klärschlammverordnung wurden bisher deutlich unterschritten.
… Jahre.
Kläranlage Fröttstädt: 1.900 t/a (17 % TS)
Kläranlage Tambach-Dietharz: 1.700 m³/a (4,5 % TS)
Kläranlage Seebergen: 410 m³/a (4,5 % TS)
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: P13-017
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gotha
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis (Eigenerklärung) darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
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2. Darstellung (Eigenerklärung) der Einbindung des Unternehmens in einem Konzern (Begriff: § 18 Aktiengesetz) unter Angabe der Firmierung aller Konzernmitglieder.
Im Falle von Bietergemeinschaften: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.
3. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A 2009 auf Formular des Auftraggebers.
4. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Insolvenz- und Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A 2009 auf Formular des Auftraggebers.
1. Vorlage der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Berufshaftpflichtdeckung. Vorlage der Kopie der Versicherungspolice.
Im Fall von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied zu erbringen.
2. Erklärung (Eigenerklärung) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
„Besondere Leistungsart“: Verwertung von Klärschlämmen.
1. Mindestdeckung: Jeweils Euro 2,0 Million für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder beschränkt sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber:
– bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
– bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Unternehmens zulässig.
Zunächst genügt eine Eigenerklärung, den Referenzen ist jedoch eine Kontaktadresse zum jeweiligen Auftraggeber beizufügen, bei welcher der Auftraggeber gemachte Angaben kontrollieren könnte.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens.
Zunächst genügt eine Eigenerklärung.
3. Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
4. Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen.
1. Die Liste muss Referenzen zur landwirtschaftlichen/landschaftsbaulichen Verwertung von Klärschlämmen ausweisen. Der jeweilige Verwertungsweg ist zu beschreiben.
Nachweis, dass das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre für mindestens einen öffentlich-rechtlichen Abfallerzeuger Klärschlämme entsorgt hat oder derzeit entsorgt. Es sind Angaben zu den verwerteten Mengen und der Größe der dafür genutzten Flächen zu machen.
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2. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Verwertung von Klärschlämmen durch Vorlage einer Kopie des aktuellen und gültigen Zertifikats. Ausländische Unternehmen haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, in welchem die zertifizierten Tätigkeiten des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte und Anlagen sowie die Abfallarten, genau zu bezeichnen sind.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Mindestdeckung einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils Euro 2,0 Millionen je Schadensfall für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, für die Laufzeit des Vertrags, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, vorzulegen spätestens mit Beginn der Leistungen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder beschränkt sein.
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Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 40.000 Euro.
§ 17 VOL/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL/B – in der Fassung 2003 vom 5. August 2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 128a vom 23.9.2003.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es ist keine besondere Rechtsform verlangt.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters zu übergeben und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden erst versendet, wenn die Kosten entrichtet sind. Es ist mit Banküberweisung zu zahlen auf das Konto:
Empfänger: PICON GmbH
Konto-Nr.: 0221 017 402
BLZ: 850 503 00
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Wasser- und Abwasserzweckverband
Name: PICON GmbH
Postanschrift: Glashütter Str. 101
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01277
Kontaktperson: Herrn Wustmann
Telefon: +49 3512118520 📞
E-Mail: wu@picon-ingenieur.de 📧
Fax: +49 3512118510 📠
URL für weitere Informationen: http://picon-ingenieur.de 🌏
URL der Dokumente: http://picon-ingenieur.de 🌏
Name: Kläranlage Gotha
Postanschrift: Heutalsweg 7c
Telefon: +49 3621853615 📞
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: P13-017
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 89-151467
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Nachweise, welche mit den Präqualifizie-rungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Beabsichtigt der Unternehmer, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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4. Soll die Ausführung eines Teils des Auftrags über die Erbringung von Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so ist bereits bei Abgabe des Angebots ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen vorzulegen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Nachunternehmen auch zu benennen und die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Dies sind jedenfalls aktuelle Nachweise über die vollständige Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (Eigenerklärung reicht jeweils aus) sowie die Erklärung nach § 10 ThürVgG (ILO-Kernarbeitsnormen) und § 11 ThürVgG (Tariftreue und Entgeltgleichheit) auf den Formularen der Vergabestelle. Darüber hinaus sind folgende Nachweise oder Erklärungen, welche für die Eignung des Nachunternehmers von Bedeutung sind, vorzulegen:
Mehr anzeigen
- von Transportunternehmen: ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln und Befördern von Abfällen
5. Soweit für Zwecke der Abgabe Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
6. Zur Ermittlung des niedrigsten Preises wird bei unterschiedlichen Schlämmen (entwässerter Schlamm und Nasschlamm) das jeweils in der Leistungsbeschreibung angegebene Jahresmittel der anfallenden Mengen zugrunde gelegt und mit dem angebotenen, spezifischem Preis multipliziert.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737276 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe 
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB).
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen.
GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 202-350264
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 129-222413
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
— Transport zur landwirtschaftlichen Verwertung.
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gotha.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-10 📅
Name: Agrar-Service-Thüringen GmbH
Postanschrift: Bahnhof Bufleben 9
Postort: Warza
Postleitzahl: 99869
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: LAV Markranstädt GmbH
Postanschrift: Nordstr. 15
Postort: Markranstädt
Postleitzahl: 04420
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3613773-7276 📞
Fax: +49 3613773-9354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2013/S 202-350264 (2013-10-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 202-350264
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 129-222413
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
— Transport zur landwirtschaftlichen Verwertung.
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gotha.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-10 📅
Name: Agrar-Service-Thüringen GmbH
Postanschrift: Bahnhof Bufleben 9
Postort: Warza
Postleitzahl: 99869
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: LAV Markranstädt GmbH
Postanschrift: Nordstr. 15
Postort: Markranstädt
Postleitzahl: 04420
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3613773-7276 📞
Fax: +49 3613773-9354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB).
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen. GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist.
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