Verwertung von kommunalem Klärschlamm im Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Verwertung von kommunalem Klärschlamm im Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Abfuhr und Verwertung des anfallenden Klärschlammes Kläranlage Bullay des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), unter der Vorgabe, die Schlammlagerkapazität auf der Kläranlage sicher zu stellen. Die Abfuhr und Entsorgung des Klärschlammes muss das ganze Jahr gewährleistet sein. Die Leistungen umfassen die Verwertung von ca. 9 000 m³ Nassschlamm mit ca. 2,5 % - 2,8 % TS pro Jahr. Die Abfuhrrythmen richten sich nach der Schlammlagerkapazität (Schlammstapelbehälter II, Größe 1 600 m³). Der abzuschließende Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und eine Verlängerungsoption von 2 x 1 Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-27 Auftragsbekanntmachung
2013-10-03 Ergänzende Angaben
2013-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammbeseitigung
Menge oder Umfang:
Die Leistungen umfassen die Verwertung von ca. 9.000 m³ Nassschlamm mit ca. 2,5 % - 2,8 % TS pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammbeseitigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verwertung von kommunalem Klärschlamm im Bereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Postanschrift: Corray 1
Postleitzahl: 56856
Postort: Zell
Kontakt
Internetadresse: http://www.zell-mosel.de/ 🌏
E-Mail: zell@bieteranfrage.de 📧
Telefon: +49 26029973890 📞
Fax: +49 32121239232 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 190-328228
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch zu beziehen (unter www.subreport-elvis.de/E45135674). Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können bis zum 13.11.2013 12.00 unter Zell@Bieteranfrage.de gestellt werden. Gemäß § 19 EG Absatz 2 VOL/A werden Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegen haben, mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Dies gilt nicht für Preisangaben. Mit dem Angebot ist eine detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des geplanten Verwertungs- bzw. Entsogungsweges vorzulegen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abfuhr und Verwertung des anfallenden Klärschlammes Kläranlage Bullay des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), unter der Vorgabe, die Schlammlagerkapazität auf der Kläranlage sicher zu stellen. Die Abfuhr und Entsorgung des Klärschlammes muss das ganze Jahr gewährleistet sein. Die Leistungen umfassen die Verwertung von ca. 9 000 m³ Nassschlamm mit ca. 2,5 % - 2,8 % TS pro Jahr. Die Abfuhrrythmen richten sich nach der Schlammlagerkapazität (Schlammstapelbehälter II, Größe 1 600 m³). Der abzuschließende Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und eine Verlängerungsoption von 2 x 1 Jahr.
Mehr anzeigen
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 13-11-19-1200
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zell (Mosel).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedstaates, aus denen hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge, Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Bestätigung, dass die Regelungen des Landestariftreuegesetzte Rheinland-Pfalz eingehalten werden. Vorlage der Unterlagen gemäß Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben nach §7EG Abs. 2 Nr. b und d VOL/A.
Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Vorlage der Unterlagen gemäß Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3 Referenzen über ähnliche Aufträge (Verwertung/Entsorgung von kommunalem Klärschlamm in einer Größenordnung von mind. 8 000 m³ Nassschlamm pro Jahr) aus denvergangenen 3 Jahren (zwischen 2009 und 2011).
Vorlage der Unterlagen gemäß Eigenerklärung zur Eignung (siehe Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Die Referenzen müssen ein Auftragsvolumen von mind. 8 000 m³ Nassschlamm pro Jahr haben.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Preis zzgl. 19% MwSt.
Zahlung per Überweisung
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-11-19 📅
Öffnungsort: Abwasserwerk der VG Zell (Mosel), 1. Stock, Raum-Nr. 5, Corray 1, 56856 Zell.
Ort des Eröffnungstermins: Abwasserwerk der VG Zell (Mosel), 1. Stock, Raum-Nr. 5, Corray 1, 56856 Zell.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abwasserwerk der VG Zell (Mosel)
Adresse des Käuferprofils: http://www.vergabeberatungsstelle.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport-elvis.de/E45135674 🌏
Name: Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH
Postanschrift: Lahnstraße 45
Postort: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Kontaktperson: Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH
Herrn Klaeser
E-Mail: klaeser@vergabeberatungsstelle.de 📧
URL für weitere Informationen: www.vergabeberatungsstelle.de 🌏
E-Mail: klaeser@vergabeberatungsstelle.de 📧
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E45135674 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-11-19-1200
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch zu beziehen (unter www.subreport-elvis.de/E45135674).
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können bis zum 13.11.2013 12.00 unter Zell@Bieteranfrage.de gestellt werden.
Gemäß § 19 EG Absatz 2 VOL/A werden Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegen haben, mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Dies gilt nicht für Preisangaben. Mit dem Angebot ist eine detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des geplanten Verwertungs- bzw. Entsogungsweges vorzulegen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland- Pfalz
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55022
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162113 📞
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Quelle: OJS 2013/S 190-328228 (2013-09-27)
Ergänzende Angaben (2013-10-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 194-334398
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 190-328228
ABl. S-Ausgabe: 194
Quelle: OJS 2013/S 194-334398 (2013-10-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 379 134 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Postort: Zell (Mosel)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 249-436848
ABl. S-Ausgabe: 249

Auftragsvergabe
Name: Reterra Service GmbH
Postanschrift: Pilgerstraße 25
Postort: Mülheim
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.reterra.de 🌏

Referenz
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 194-334398

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 249-436848 (2013-12-20)