VF/ET 3542 Rahmenvertrag GBAS Station
Es wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von maximal zwei GBAS-Stationen abgeschlossen. Eine GBAS-Station für den Flughafen Frankfurt wird in jedem Fall beauftragt. Eine weitere GBAS-Station wird eventuell für den Flughafen München zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen.
A. Grundsätzliches
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (nachstehend DFS genannt) beabsichtigt die Errichtung einer GBAS CAT-I Bodenstation zur uneingeschränkten Nutzung von GBAS CAT-I Anflügen am Flughafen Frankfurt am Main.
Die Anlage soll auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt in einer durch die DFS bereitgestellten Standardraumzelle installiert werden. Die weitere erforderliche Infrastruktur (Fundamente, Kabelkanäle, Leitungsanbindung, etc.) wird gemäß den Vorgaben des potentiellen Auftragnehmers beigestellt.
Die DFS wird eine Standorterkundung (Site Survey) zur Bestimmung geeigneter Aufstellungsorte für VDB Antenne und GNSS Antennen durchführen. Die aufgezeichneten Messdaten werden dem potentiellen Auftragnehmer zur Auswertung zur Verfügung gestellt.
Die DFS übernimmt federführend das Projektmanagement.
B. Gegenstand des Auftrages ist die Produktion, Abnahmen, Lieferung, Montage, Konfiguration, Inbetriebnahme sowie die vollständige Systemdokumentation einer GBAS CAT-I Bodenstation.
Insbesondere beinhaltet dies:
-die technische und terminliche Gesamtplanung der internen Abläufe;
-die Auswertung der bereitgestellten Daten der Standorterkundung inkl. der Bereitschaft zur Übernahme der Gewährleistung für einen funktionierenden CAT-I Betrieb (unter Nutzung von GPS) mit einer operationellen Verfügbarkeit von mindestens 98,6% am ausgewählten Standort;
-die Durchführung einer Werkabnahme unter Teilnahme der DFS;
-die Lieferung der GBAS Anlage an den Flughafen Frankfurt; inklusive Zollabfertigung (sofern erforderlich)
-die Installation und Inbetriebnahme wird von der DFS durchführt und soll durch Personal des potentiellen Auftragnehmers vor Ort Vorort begleitet werden;
-die Erstellung aller erforderlichen Konfigurationsdateien; die Anflugwegdaten werden von der DFS beigestellt;
-die Durchführung einer Feldabnahme unter Teilnahme der DFS;
-die Erstellung der finalen technischen Standortdokumentation inklusive Verkabelungsplanung und Schnittstellendokumentation;
-die Erstellung eines Trainingskonzepts für die Ausbildung des Wartungspersonals;
-die Durchführung der Ausbildung des Wartungspersonals (Systemmanagement) an einem DFS Standort in Deutschland;
-die Durchführung der Ausbildung des DFS Personals zur Installation und Inbetriebnahme der GBAS Anlage im Zuge der Arbeiten in Frankfurt
- die Durchführung der Ausbildung des DFS Produktmanagements beim Hersteller;
-die Lieferung eines Ersatzteilsatzes mit dem die geforderte Verfügbarkeit der Anlage sichergestellt werden kann
- Wartungsvertrag
Diese Aktivitäten haben in enger Zusammenarbeit mit der DFS zu erfolgen.
C. Randbedingungen
1. Mitarbeit der DFS
Zur Unterstützung des potentiellen Auftragnehmers bei der Auftragsrealisierung steht ein erfahrenes Projektteam der DFS zur Verfügung.
Für die durch die DFS beigestellte Infrastruktur werden technische Freigaben vorliegen, die eine mangelfreie Beistellungsleistung (Bau- und Infrastruktur) bestätigen.
Die DFS führt die erforderliche GBAS Boden- und Flugvermessung gemäß ICAO Doc 8071 Volume II durch.
2. Anforderungen an die GBAS CAT-I Bodenstation nachfolgend ‚Anlage‘ genannt:
2.1 Für die Anlage muss spätestens vor der ersten Werkabnahme im Juli 2013 eine EG Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung gemäß der EG Richtlinie 552/2004
vorgelegt werden.
2.2 Geräte bzw. Zuleitungen (NF, HF und Stromversorgung) müssen mit entsprechenden Blitzschutzeinrichtungen versehen sein.
2.3 Die Anlage muss für einen Dauerbetrieb für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ausgelegt sein. Dieser Zeitraum gilt auch für Betriebsunterstützung, Softwarepflege und Ersatzteilversorgung.
2.4 Die Anlage muss an der Netzversorgung aus dem öffentlichen Netz gemäß DIN EN50160 betrieben werden können.
2.5 Die Anlage muss bei einem Stromausfall über mindestens 4 Stunden im Akkubetrieb arbeiten. Die Akkus sind in einem 19"-Batterieschrank unterzubringen.
2.6 Die Anlage muss Netzwerkschnittstellen aufweisen, die eine Anbindung an die existierenden DFS Fernüberwachungs- und Fernwartungssysteme ermöglichen. Als Übertragungsprotokoll wird hierbei SNMP Version 1 verwendet.
2.7 Sämtliche Angaben und Dokumente, die für eine Anpassung der zu liefernden Anlage an die in der DFS vorhandenen Fernüberwachungssysteme erforderlich sind, müssen der DFS und deren Unterauftragnehmern durch den Lieferanten für den angeführten Bestimmungszweck zur Verfügung gestellt werden. Das schließt im Bedarfsfall eine aktive Mitarbeit des Anlagenlieferanten an der Schnittstellenentwicklung bzw. erforderlichen Tests mit ein.
D. Die Bedingungen für München wären analog.
E. Geplante Termine Frankfurt
Werkabnahme: Juli 2013
Feldabnahme: Dezember 2013
Inbetriebnahme: April 2014
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-01.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-02-01
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Auftragsbekanntmachung
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